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Bundesblatt Bern, den 5.November 1968

120. Jahrgang

Band II

Nr. 45 Erscheint wöchentlich. Preis Fr, 36.- im Jahr, Fr. 20.- im Halbjahr, zuzüglich Nachnahrneund Postzustellungsgebühr Inseratenverwaltung: Permedia, Pubiicitas AG, Abteilung für Periodika, Hirschmattstrasse 42, 6002 Luzern

Bekanntmachungen von Departementen und anderen Verwaltungstellen des Bundes Änderungen im diplomatischen Korps vom 15. bis 29. Oktober 1968

Aufnahme der dienstlichen Tätigkeit Niederlande Herr Oberst Carel A.Heshusius, Militär- und Luftattache.

Herr Anthony J. Bogaardt, Landwirtschaftsattache.

Ungarn Herr Major Lajos Selmeczy, Militär- und Luftattache.

USSR S. Exz. Herr Anatolij Semjenovitch Tchistjakov, Botschafter.

Beendigung der dienstlichen Tätigkeit Bulgarien Herr Alexandre Pavlov, Erster Sekretär.

Dänemark Herr Hans Riemann, Botschaftsrat.

Kongo (Kinshasa) Herr Gustave Mulenda-Shamwanze, Erster Sekretär.

Niederlande Herr Oberst Willem Stein, Militär- und Luftattache.

Rumänien Herr Gheorghe Preda, Attache.

Bundesblatt. 120. Jahrg. Bd. II

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610 Beförderung Israel

Herr Ephraim Lahav, Attache (wissenschaftliche Angelegenheiten) in den Rang eines Botschaftsrats (wissenschaftliche Angelegenheiten).

Diplomerteilungen an der Eidgenössischen Technischen Hochschule

Die Eidgenössische Technische Hochschule hat im ersten Halbjahr 1968 den nachstehend genannten, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Studierenden auf Grund der abgelegten Prüfungen das Diplom erteilt: Architekten Abd-Elnabi, Mahmoud Hanafi Mahmoud, in der VAR. - Ammann, Fräulein Pamela, von und in Basel. - Amsler, Arnold, von Schinznach-Dorf, in Winterthur. - Bersin, Fräulein Claudia, von und in St.Gallen. - Bisig, Job. Meinrad, von Einsiedeln, in Lachen. - Bonvin, Pierre-Marie, von Lens, in Sitten. - Brönnimann, Martin Paul, von Zimmerwald, inThönex. -Caflisch, Claude, von und in Zürich. -De-Marchi, Mario, von Astano, in Lugano. - Elshishtawy, Hassan, in der VAR. - Forrer, Peter Phillip, von Mogeisberg, in Thalwil. - Fosco, Benno, von Langnau bei Reiden.in Zürich.- Früh, Peter Otto, von Mogeisberg, in Bern. - Gay, Roland, von Monthey, in Choex/Monthey.

- Gerber, Daniel Ernst, von Langnau im Emmental, in Zürich. - Hausammann-Schmid, Frau Yvonne, von Basel, in Bern. - Hintermann, Martin, von Schaffhausen und Weiningen, in Herrliberg. - Höhn, Max, von Zürich, in Dübendorf. - Hui, Walter, von Wagenhausen, in Weinfelden. - Illi, Dieter Walter, von Horgen und Aesch bei Birmensdorf, in Horgen. - Keller, Rudolf Thomas, von Basel, in Bern. - Lambelet, Jose, von und in La Cöte-aux-Fees.-Lenzi,Livio, von Italien.-Mantel, Joachim, von undinElgg.-Marbach, Hans Ulrich, von Zürich und Oberwichtrach, in Küsnacht (ZH). - Mengis, Otmar Albert, von Gampen und Lalden, in Visp. - Meyer, Hans-Ulrich, von Mattstetten, in Thun. - Oehler, Konrad, von und in Aarau. - Fräulein Jacqueline Oppenheim, von Endingen, in Oberengstringen. - Rigendinger, Albert, von Steckborn, in Flums. - Robert, Jean, von Le Locle, in Moutier. - Rohrer, Peter Hans, von Bolligen, in Bern. - Roost, Andrea, von Thun und Triboltingen, in Thun. - Rüegg, Andreas Gottfried, von Basel und St. Gallenkappel, in Liestal. - Scherrer, Hans, von und in Basel. - Schertenleib, Sigfried Paul, von Krauchthal, in Biel (BE). - Schlegel, Hans Nikiaus, von Zürich, in Uitikon. - Schlientz, Rainer, von Mellingen, in Oberwil. - Schlunegger, Fräulein Marianne, von Grindelwald, in Lyss. - Schmid, Klaus, von Zürich, in Winterthur. - Schröder-Keller, Frau Sibylle, von Oberthal, in Rapperswil (ZH). - Spörli, Peter Mario, von Neuhausen am Rheinfall und Winterthur, in
Winterthur. - Staffelbach, Franz, von Sursee und Luzern, in Luzern. Thommen, Karl, von Eptingen, in Pfäffikon. - Tripod, Jean-Pierre, von St-Livres, in Basel. - Tse, Rocco Kwok Kin, nationalchinesischer Staatsangehöriger. - Vella, Flavio, von Bedretto, in Muralto. - Wanner, Stephan, von Schleitheim, in Adliswil.

Bauingenieure Aeberhard, Hans Ulrich, von Urtenen, in Aarau. - Aegerter, Michel, von Gurzelen, in Valangin.-Ambrosini, Fernando, von und in Lodrino.-Bernhard, Rolf, von Zuzwil, in Wil. - Bolstad, Tron Halvard, in Norwegen.-Bühler, Helmut, in Deutschland. -Burkhardt, Peter, von Huttwil, in Bern. - Degiacomi, Peter, von Rossa, Lenz, Cazis und Zürich, in Effretikon. - Dousse, Vincent, von Montecu, in Bulle. - Egli, Rolf, von Kirchberg (SG), in Solothurn. -Etter, Christian, von Mauren und Zürich.in Zürich.-Fasani,

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Luciano, von und in Mesocco. - Foletti, Antonio Pietro Giovanni, von Brione Verzasca, in Massagno. - Fräfel, Paul, von Henau, in Herisau. - Frapolli, Fiorenzo, von Valcolla, in Lugano. - Georgiou, Konstantin, Basil, in Griechenland. - Giani, Bivio, von Russo, in Montagnola. - Gysel, Martin, von Wildlingen, in Rupperswil. - Haavind, Karl Wilhelm, in Norwegen. - Hagen, Ragnar, in Norwegen. - Hegglin, Peter, von Menzingen, in Burg.

- Hegner, Armin, von und in Galgenen. - Hohl, Thomas, von Heiden, in Eschlikon. Huber, Heribert Franziskus, von und in Oberwil (AG). - Jermini, Argentino, von und in Cademario. - Käppeli, Urs, von und in Wohlen (AG).-Kaya, Ismail Haluk, in der Türkei. - Kunz, Hermann, von und in Zürich. - Leoni, Romano, von und in Minusio. Michaud, Olivier, von und in Bote. - Müller, Walter, von Neudorf und Ermensee, in Neudorf. - Münchinger, Peter, von und in Zürich. - Reggiori, Renato, von Russo, in Chiasso. -Röthlisberger, Anton, vonLangnau im Emmental, inRoggwil(BE).-Ruttgers, Roland, von Neuenburg, in Weggis. - Sägesser, Rolf, von Bannwil (BE), in Grenchen. Schorpp, Jean-Pierre, von Neuenburg, in Peseux. - Schuler, Willi, von Tuttwil, in Ölten, - Tschudi, Hans Joerg. von Schwanden (GL) und Zürich, in Zürich. - Uhlmann, Robert, von Genf und Adlikon, in Erlenbach (ZH). - von Waldkirch, Beat, von Schaff hausen, in Zürich. - Zeberli, Werner. \on Halden, in Zug. - Zimmerli, Biuno, von Oftringen, in Safenwil.

Maschineningenieure Andreadis, Alexander, in Griechenland. - Bhargava, Narayana, in Indien. - Brandenberger, Walter, von Winterthur, in Zürich. - Brun, Alfred, von Zürich, in Schlieren. Bruun, Jean Eskild, in Norwegen. -Bucher, Werner, von und in Basel. -Bühler, Urs, von Uzwil und Hombrechtikon, in Uzwil. - Comtesse, Paul Alexander, von la Sagne, Les Ponts-de-Martel, Brot-Plamboz, Brot-Dessous und Rochefort, in Winterthur. - Daskalakis, Dimitrios, in Griechenland. - Guyer Heinrich, von und in Zürich. - Haiin, Jürgen, in Deutschland. - Hauser, Ulrich, von Winterthur, in Gossau. - Henzi, Rudolf Walter, von Zürich und Bern, in Zürich. - Horisberger, Hans, von Auswil, in Muttenz. - Hulliger, Hans-Peter, von Basel und Heimiswil, in Riehen. - Hvattum, Paul Fredrik, in Norwegen. - Javeri, Nasiruddin, in Indien. - Karayannis, Panayotis, in Griechenland. Karl, Peter-Michael, in Deutschland. -
Keller, Beat, von Frick, in Baden. - Keller, Franco, in Italien. - Kessler, René Georg, von und in Zürich. - Kohler, Jörg, von Lüsslingen, in Pratteln. - Kottmann, Peter Kurt, von Solothurn und Langendorf, in Solothurn. - Krähenbühl, Hans Ulrich, von Brenzikofen in Thun. -Lee, Chi Ngon.in Hongkong. - Lierau, Rolf, in Deutschland. - List, Jörg Michael, von Diepflingen, in Pratteln.

- Martin, Ernst, von Ligerz, in Pratteln. - Matter, Gottfried, von Pieterlen, in Pieterlen. Matter, Marcel, von Bürchen, in Agarn. - Merz, Peter, von Menziken, in Leimbach. Nussbaumer, Hansjörg, von Hof stellen, in Fluh. - Oertli, Peter, von Höri, in Flurlingen.

- Ottinger, Peter Robert, von Urnäsch, in Zürich. - Pasche, Pierre, von Ferlens, in Sitten.

--Posnansky, Mario, von Altstätten, in Zürich. -Preysch, Fritz, von und in Winterthur. Raddum, Sveinung Gihle, in Norwegen. - Raftopoulos, Panajotis, in Griechenland. Rischgasser, Heinz, von Veitheim, in Seon. - Salvadé, Federico, von Magliaso, in Genua. - Sandmeier, Hans-Rudolf, von Seengen, in Wildegg. - Sauter, Jörg, von Triboltingen, in Lugano. - Scheftelowitz, David Joseph, in Israel und Niederlande. - Schweingruber Eric, von Wahlern, in St-Imier. - Spring, Peter, von Vechingen, in Greifensee. Tscharner, Ueli, von Bergün, in Wallisellen. - Van Voornveld, Urs Adrian, von und in Zürich. - von Zernichow, Hans Fredrik, in Norwegen. - Weigum, Dieter Walter, von und in Liestal. - Weiss, Hardy, von Stein (AG), in Thalwil.

Elektroingenieure Appenzeller, Walter Beat, von Zürich, in Heerbrugg. - Bohli, Werner Ulrich, von Winterthur, in Figino-Casoro. -Boll, Kurt, in Deutschland. - Csermely, Tibor Laszlo, in Ungarn. - Donatsch, Peter, von Malans und Zürich, in Zürich. - Escher, Roland, von Kirchberg (SG), in Brig. - Extermann, Charles-Edouard, von Genf, in Brooklyn/N. Y. Frei, Werner, von Dorf, in La Chaux-de-Fonds. - Fröhlich, Hermann, von Rappers wilen, inRomanshorn. - Gallusser, Jean-François, von Berneck, in Ânnecy-le-Vieux. - Giger,

612 Hans-Heinrich, von und in Zürich. - Glur, Daniel, von Bern, in Leubringen. - Grepper, Pierre, von Lancy, in Kloten. - Gysel, Erwin, von und in Wilchingen. - Helfenstein, Walter M., von Sempach und Gunzwil, in Gunzwil. - Huber, Friedrich, von Oberwil (AG), in Wohlen (AG). - Jordi, Jakob, von und in Riedholz. - Krebser, Joseph Henri Gérard, in Luxembourg. - Lahr, Joseph Henri Gerhard, in Luxemburg. - Lambrich, Hans Peter, von Kaltenbach, in Dietikon. - Lüscher, Beat Robert, von Muhen, in Muri bei Bern. Lutz, Hans Peter, von Walzenhausen, in Bern. - Majerus, Jean-Paul, in Luxemburg. Marti, Jürg Willy, von Lyss, in Grenchen. - Meier, Linus, von Uster und Buchs (LU), in Uster. - Mühlemann, Heinz, von Bönigen, in Zürich. - Müller, Felix, von Zürich, in Kilchberg (ZH). - Oesch, Klaus, von Balgach, in St. Gallen. - Peckels, Jean, in Luxemburg. - Robert, Gilles Mario, in Frankreich. - Saglini, Marco, von und in Malvaglia. Sauthier, Pierre, von Charrat, in Brügg. - Schneider, Emil Fernand, in Luxemburg. Schumacher, Eduard Joh.L. von und in Luzern. - Spati, Eugen, von Oberdorf (SO), in Rickenbach bei Wil. - Stutzmann, Rolf, von Uebeschi, in Biel (BE). - Svanbäck, StigErik, in Finnland. - Thöny, Christian, von Schiers und Grüsch, in Furna-Dorf. Tschanz, Markus, von Niederwichtrach und Basel, in Basel. - Vallotton, Romain, von Martigny, in Bern. - van As, Härmen Roelof, in den Niederlanden. - Wah, Paul KeeShek, nationalchinesischer Staatsangehöriger. - Weiersmüller, Job. Rudolf, von Suhr, in Zürich. - Winiger, Hans Peter, von und in Luzern. - Winzeler, Hans Rudolf, von Thayngen, in Winterthur. - Wismer, Hans Rudolf, von Winterthur, in Zürich. - Zella, Carlo, in Italien. - Zinniker, Rolf, von Strengelbach, in Zofingen.

Ingenieur-Chemiker Bianchi-Mina Sizzo de Noris, Gian Giacomo, in Italien. - de Maud'Huy, CharlesLouis, in Frankreich, - Felix, Pierre Charles Arnold, von Parpan, in Sulz-Attikon. Göldi, Paul von Sennwald, in Schiers. - Hotz, Paul Arnold, von Oberrieden (ZH), in Herzogenbuchsee. - Madsen, Odd-Kaare, in Norwegen. - Menghini, Roberto, von Poschiavo, in Lugano. - Michels, Alexander, in Deutschland. - Stevenson, Patrick Veron Rino, in Frankreich. - Trachsler, Dieter Gustav-Heinr. von Pf äffikon, in Zürich. Weber, Max Erich, von Veitheim, in Glarus. - Weil Gilles, in Frankreich.

Chemiker Anderegg,
Paul, von und in Winterthur. - Bachmann, Peter, von und in Dietikon. Bächtold, Fräulein Monika, von und in Zürich. - Baumgartner, Jürg, von Liestal, in Horgen. - Daubenfeld, Jean-Pierre, in Luxemburg. - Früh, Peter, von Ganterschwil, in Zürich. - Gallusser, Fernando, von Berneck. - Gayler, Rudolf Erich, von Winterthur, in Zürich. - Giger, Rudolf Karl Andreas, von Quarten und Strada, in Biasca. - Giger, Walter, von und in Zürich. - Gysi, Peter, von Buchs (AG), in Effretikon. - Kahr, Günter, von und in Chur. - Knoch, Gottlieb Job., von Osterßngen, in Klagenfurt (Österreich). Leutwiler, Albert, von und in Birrwil. - Mayer-Sommer, Arthur, von Zürich und Frutigen, in Zürich. -Reichen, Werner, von Aetingen, in Mellingen. - Rosenlund, Erik, in Norwegen. - Scholer, Raymond, in Luxemburg. - Sieber, Werner, von Aetingen, in Langendorf. - Végh, Ladislas, in Frankreich. - Wigger, Nikiaus, von Eschenbach, in Mellingen. Wild, Hans, von Zürich, in Arbon. - Wirz, Peter, von und in Zürich. - Wolf, Gaston, von Bern, in Burgdorf.

Chemiker-Metallurg Stalder-Rück, Ferdinand, von Mägden, in Lostorf.

Ingenieur-Agronome Aubry, Jean-Marie, von und in La Chaux-des-Breuleux.- Hartmann, Peter Walter, von Chur und Lüen, in Chur. - Müller, Fräulein Elisabeth Marguerite, von Wängi, in Berre-FEtang (Salenaro). - Osman, Azmi Zaki, in der VAR.

613 Ingénieur-Agronome (agrotechnologische Richtung) Abd El-Azis Ismail, Frau Ferial, in der VAR. - Dufour, Armand, von Montreux, in Rolle. - Gross, Bernhard, von St. Gallen, in Oberstammheim. - Moser, Marc, von Rothenbach im Emmental, in Sao Paulo/Brasilien. -Riva, Gabriel, von Torricella-Taverne in Lausanne.

Ingenieur-Agronom (molkereitechnische Richtung) Graber, Werner Erich, von Rohrbachgraben, in Niederbipp.

Kulturingenieure Berchtold, Peter, von und in Schlossrued. - Capezzoli, Renato, von und in Bellinzona. - Darnuzer, Urs, von Jenaz, in Chur. - Del Cadia, Pier Bruno, von Basel, in Lugano. - Ebinger, Theodor, von Vieh, in Spiegel bei Bern. - Fricker, Peter, von Zürich und Kienberg (SO), in Elgg. - Gisi, Antonio, von Niedergösgen, in Ruvigliana. - Hauswirth, Peter, von Gsteig, in Belp. - Hegg, Ulrich, von Münchenbuchsee, in Bern. - Joly, Michel, von Le Noirmont, in Fribourg. - Kaufmann, Jürg, von Buus, in Bülach. - Kauter, Bernhard, von St. Gallen, in Bern. - Krapf, Peter, von Oberaach, in Gais. - Lienert, Max, von Einsiedeln und Luzern, in Luzern. - Loser, Nikiaus, von Mosnang, in Häggenschwil. - Markwalder, Hans-Rudolf, von Würenlos, in Burgdorf. - Meier, Rudolf, von und in Eglisau. - Mohr, Peider Andri, von Scuol/Schuls und Susch, in Burgdorf. - Morf, Hans, von Illnau, in Buchs (SG). - Patocchi, Pietro, von Feccia, in Zug-Oberwil. - Ramseyer, Walter, von Schlosswü, in Ostermundigen. -Rüeger, Jean Marc, von Wil (ZH), in Luzern. - Schaff hauser, Anton, von Hohenrain und Andwil, in Kleinwangen. - Schmid, Wilhelm, von Basel und Thalwil, in Basel. - Schwerzmann, Ernst Joh.Karl, von Cham, in Baar. - Sigrist, Paul, von Sigriswil, in Basel, - Specht, Max, von Neuhausen am Rheinfall, in Flawil. - Stöckle, Otto, von und in St. Gallen. - Studer, Eduard, von Langnau bei Reiden und Pfaffnau, in Luzern. - Stump, Robert, von Zürich und Buchackern, in Zürich. - Theiler, Bernhard, von Basel und Kriens, in Basel. - Trautmann, Wilhelm, in Deutschland. - von Waldkirch, Andreas, von Schaff hausen, in Bern. - WegmüEer, Peter, von Vechigen, in Staufen. - Weiss, Hans Richard, von Mettmenstetten, in Küsnacht (ZH). - Willimann, Karl Oskar, von Schwarzenbach, in Menziken. - Wyss, Dominique Karl, von Bern und Fulenbach, in Gümligen. - Zemp, Robert, von und in Rothenburg.

Vermessungsingenieure Frey, Urs, von und
in Davos. - Hermann, Fritz, von Basel in Elgg. - Hoinkes, Christian, in Österreich.

Mathematiker Antille, André, von und in Sitten. - Berghoff, Jürg, von Thun, in Meilen. - Brunner, Josef-Xaver, von und in Römsrs wil. - Burgener, Yvan, von Grindelwald, in Neuenburg.

-Descloux, Bsrnard, von und in Romanens. - Gander, Walter, von Saanen, in Biel (BE).

- Gsrtsch, Fredy, von Lütschenthal, in Delsberg. - Graf, Fräulein Meta Irene, von Rebstein, in Chur. - Grünig, Ronald, von Burgistein, in Zürich. - Kaufmann, Fräulein Marie-Louise, von Zürich und Bellikon, in Zürich. - Kleiner, Beat, von Maschwanden und Zürich, in Grenchen. - Molinari, Luciano, von Vico Morcote, in Lugano. - Oser, Hans-Rudolf, von Schaff hausen, in Wetzikon. - Schvartz, Francis, in Frankreich. - Stahel, Edgar, von Winterthur, in Zürich. - Stanek, Bruno, von und in Zürich. - Ulrich, Heinz, von und in Zürich. - Waiser, Hans Rud., von Wolf halden, in Rheineck. - Wick, Josef Georg, von Zuzwil, in Rapperswil (SG). - Witzig, Fräulein Margrit, von LaufenUhwiesen, in Adliswil.

614 Physiker Bernasconi, Jakob, von Oensingen, in Balsthal. - Favarger, Daniel, von und in Neuenburg. - Fierz, Henry John, von Männedorf, in Bern. - Fischer, Niels Christian, von Basel, in Kriens. - Gamper, Kurt, von Winterthur, in Zürich. - Gasser, Theodor, von Schwyz, in Zürich. - Gay, Jean-Bernard, von und in Sitten. - Gruber, Ralf, von und in Zürich. - Güntherod, Gernot, in Deutschland. - Haefeli, Peter, von und in Zürich. Hummel, Antony Patrick, in Grossbritannien. - Laloë, Marc André Hubert, in Frankreich. - MartineÜi, Bruno, von und in Chiasso. - Malter, Heinrich, in Deutschland. Meier, Felix, von Glattfelden, in Kilchberg (ZH). - Meier, Hans-Anton, von Tägerig, in Florenz. - Menoud, Martin, von und in Sales. - Pellegrini, Sergio, von Stabio und Basel, in Basel. - Petalas, Pericles, in Griechenland. - Schärer, Werner, von und in Zürich. Schmid, Beat Friedrich, von und in Vais. - Seidel, Heiner Michael, von Arth, in Stuttgart. Seiler, Hans Peter, von Zürich und Triboltingen, in Zürich. - Seiler, Hermann, von Wohlenschwil, in Muri (AG). - ten Bosch, Fräulein Alexandra Maria, in USA. - Zimmer, mann, Fräulein Annamarie, von und in Luzern.

Naturwissenschafter Bänziger, Hans, von Lutzenberg, in Mailand. -Blösch, Jürg, von Mörigen,in Solothurn.-Bossart, Guido, von Oberbüren, in Zürich.-Bosshard, Nils Ulrich, vonBauma, in Zürich. - Gassmann, Michel, von Charmoille, in Courfaivre. - Henke, Hermann, von und in Stein am Rhein. - Kriwaczek, Fräulein Verena, von und in Zürich. - Mollet, Peter, von Schnottwil, in Meggen. - Rathgeb, Fräulein Yvonne, von Wallisellen, in Bern.

- Reinfried Rolf, von Schaff hausen, in Zürich. - Rottenberg, Fräulein Erika, in Ungarn.

- Schüren, Alfred, von Sumiswald und Küsnacht (ZH), in Küsnacht (ZH). - Simonetti, Athos, von Astano, in Agno. - Villiger, Ferdinand, von und in Sins. - Wuhrmann, HansRud., von Zürich und Kilchberg (ZH), in Winterthur. - Zumofen, Gert, von Leukerbad, in Brig.

Zürich, 20. August 1968.

Der Sekretär des Schweiz. Schulrates

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten und die Fédération romande des maîtres menuisiers, ébénistes, fabricants de meubles, menuisiers-charpentiers et parqueteurs beantragen, gestützt auf Art. 36 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 20. September 1963, die Revision des Reglements für die Durchführung der Meisterprüfungen im Schreinergewerbe vom 22. Januar 1952. Sie haben zu diesem Zwecke den Entwurf zu einem abgeänderten Prüfungsrelement eingereicht. Interessenten können diesen Entwurf bei der unterzeichneten Amtsstelle beziehen, an die auch allfällige Einsprachen bis zum T.Dezember 1968 zu richten sind.

Bern, den 29. Oktober 1968.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Sektion für berufliche Ausbildung

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Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für den Beruf des Kühlanlagenmonteurs (Vom 19. September 1968)

Das Eidgenössische

Volkswirtschaftsdepartement

nach Massgabe von Artikel 11, Absatz l, und 28, Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. September 1963 über die Berufsbildung (in der Folge Bundesgesetz genannt) und von Artikel 12,18 und 21, Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 30. März 1965, erlässt das nachstehende Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für den Beruf des Kühlanlagenmonteurs.

L Ausbildung 1. Lehr Verhältnis

Art. l

Berufsbezeichnung und Dauer der Lehre 1

Die Berufsbezeichnung lautet Kühlanlagenmonteur.

Der Kühlanlagenmonteur befasst sich mit der Montage von Kühlanlagen aller Art und der Ausführung von Reparaturen.

3 Die Lehre dauert 4 Jahre, wovon 3 Monate auf die Ausbildung im technischen Büro entfallen. Um Störungen im Unterricht der Berufsschule zu vermeiden, ist der Antritt der Lehre nach Möglichkeit auf den Beginn des Schuljahres anzusetzen.

Art. 2 2

Anforderungen an den Lehrbetrieb 1

Kühlanlagenmonteurlehrlinge dürfen nur in Betrieben ausgebildet werden, die Kühlanlagen aller Art erstellen, die Reparaturen an diesen Anlagen selbst ausführen und über geeignete Werkstätten, Einrichtungen und Maschinen verfü-

616 gen. Insbesondere sollen zum Erlernen der Grundfertigkeiten in der Metallbearbeitung nebst den notwendigen Handwerkzeugen und Handmaschinen mindestens eine stationäre Bohrmaschine, eine stationäre Schleifmaschine und je eine Gas- und elektrische Schweissanlage vorhanden sein.

2 Lehrbetriebe ohne eigenes technisches Büro dürfen Lehrlinge annehmen, wenn sie sich verpflichten, diese in einem ändern geeigneten Betrieb im technischen Büro ausbilden zu lassen. In diesem Fall sind im Lehrvertrag Zeitpunkt und Ort, wo diese ergänzende Ausbildung erfolgt und wie die daraus entstehenden Kosten aufgeteilt werden, genau festzuhalten.

3 Vorbehalten bleiben die allgemeinen Voraussetzungen für die Annahme von Lehrlingen gemäss Artikel 9, Absatz l des Bundesgesetzes.

Art. 3

Höchstzahl der Lehrlinge 1

In einem Betrieb dürfen jeweils ausgebildet werden: 1 Lehrling, wenn der Lehrmeister oder die mit der Ausbildung betraute Person allein tätig ist. Ein zweiter Lehrling darf die Lehre beginnen, wenn der erste ins letzte Lehrjahr tritt.

2 Lehrlinge, wenn der Meister 4 bis 6, 3 Lehrlinge, wenn er 7 bis 9 Fachleute ständig beschäftigt.

l weiterer Lehrling auf jede weitere angebrochene oder ganze Gruppe von vier ständig beschäftigten Fachleuten.

2 Als Fachleute gelten gelernte Kühlanlagenmonteure, gelernte Angehörige verwandter Berufe mit absolvierten Fachkursen über Kältetechnik oder gelernte Angehörige verwandter Berufe mit mindestens dreijähriger Praxis als Kühlanlagenmonteur.

3 Filialbetriebe gelten als Lehrbetriebe, für welche die Bestimmung in Absatz l zur Anwendung gelangt. Fachleute, die abwechslungsweise in zwei oder mehreren Filialen arbeiten, sind nur einmal zu zählen.

4 Die Annahme von 2 und mehr Lehrlingen hat zeitlich so zu erfolgen, dass sich die Lehrantritte möglichst gleichmässig auf die einzelnen Lehrjahre verteilen.

2. Lehrprogrammfür die Ausbildung im Betrieb Art. 4

Allgemeine Richtlinien 1

Dem Lehrling sind beim Antritt der Lehre ein geeigneter Arbeitsplatz und die notwendigen Werkzeuge und Instrumente zuzuweisen.

2 Der Lehrling ist von Anfang an planmässig in den Beruf einzuführen. Er ist rechtzeitig über die bei den verschiedenen Arbeiten auftretenden Unfallgefahren

617 und möglichen Gesundheitsschädigungen und besonders auf die Gefahren durch den elektrischen Strom und den Umgang mit Kältemitteln aufzuklären.

3 Der Lehrling ist zu Reinlichkeit, Ordnung, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie zu genauem, sauberem und mit fortschreitender Fertigkeit auch zu raschem und selbständigem Arbeiten zu erziehen.

1 Die in den Artikeln 5 und 6 aufgeführten Arbeiten und Berufskenntnisse bilden die Grundlage für eine systematische Ausbildung im Lehrbetrieb. Die Verteilung der verschiedenen Arbeiten auf die einzelnen Lehrjahre richtet sich, unter Berücksichtigung einer stufenweisen Entwicklung, nach den Arbeitsverhältnissen und dem Fabrikationsprogramm des Lehrbetriebes.

5 Zur Förderung der beruflichen Fertigkeiten sind alle Arbeiten abwechslungsweise zu wiederholen; die Ausbildung darin ist so zu ergänzen, dass der Lehrling am Ende seiner Lehre alle im Lehrprogramm erwähnten praktischen Arbeiten selbständig und in angemessener Zeit ausführen kann.

Art. 5 Praktische Arbeiten Erstes Lehrjahr Einführen in das Handhaben, Anwenden und Instandhalten (auch Schleifen) der einfacheren Werkzeuge. Üben im Feilen, Meissein und Sägen. Messen mit verstellbaren und festen Messwerkzeugen. Anreissen und Körnen von Werkstücken. Richten und Biegen dünner Stäbe und Bleche. Einfache Nietarbeiten, Bohren und Versenken von Löchern. Gewindeschneiden mit Gewindebohrer und Schneidkluppe. Schneiden, Biegen und Bördeln von Kupferrohren. Mithelfen beim Rüsten des Materials im Magazin. Umfüllen von Kältemitteln.

Zweites Lehrjahr Erweiterte Ausbildung in den Arbeiten des ersten Lehrjahres. Hart- und Weichlöten von Kupferrohren. Autogen- und elektrisch Schweissen. Biegen und Schweissen von Eisenrohren. Anfertigen von Tableaux für Kälteapparate. Revidieren von Kompressoren. Zusammenbau von Maschinengruppen. Mithilfe auf dem Bauplatz unter Anleitung.

Ausbildung im technischen Büro Es wird empfohlen, die 3 Monate Büropraxis vorteilhaft auf das Ende des zweiten Lehrjahres zu verlegen.

Skizzieren von Maschinenteilen. Zeichnen einfacher Ausführungspläne, sowie Leitungs- und Elektroschemata. Anfertigen von Materialauszügen. Einführen in sämtliche mit dem Beruf e des Kühlanlagenmonteurs zusammenhängenden administrativen Arbeiten.

618 Drittes Lehrjahr Reparieren von einfachen kältetechnischen Apparaten. Mithilfe bei der Montage von kleineren Kühl-, Tief kühl- und Klimaanlagen. Arbeiten mit Kupferrohr auf Platz wie Hart- und Weichlöten in den verschiedensten Montagepositionen, Weiten, Biegen, Bördeln usw. Anzeichnen von Durchbrüchen für Rohrleitungen und für Befestigungselemente auf dem Bauplatz nach Angaben und Plänen. Ausführen von Wärmeschutzisolationen und Schutzanstrichen im Rahmen der Tätigkeit des Kühlanlagenmonteurs.

Viertes Lehrjahr Weitere Ausbildung in den bisherigen Arbeiten. Reparieren von komplizierten kältetechnischen Apparaten. Mithilfe bei der Montage von grösseren Kühl-, Tief kühl- und Klimaanlagen sowie selbständige Montage von einfachen Anlagen. Selbständiges Anzeichnen von Durchbrüchen für Rohrleitungen und für Befestigungselemente auf dem Bauplatz. Prüfen auf Dichtheit und Evakuieren des Kältesystems. Einstellen und Nachregulieren von kältetechnischen Apparaten. Mithilfe bei Revisionsarbeiten und bei Störungsbehebungen. Feststellen und Beheben von Störungen am Kältesystem. Lokalisieren von einfachen elektrischen Störungen.

Art. 6 Berufskenntnisse In Verbindung mit den praktischen Arbeiten und der Ausbildung im technischen Büro sind dem Lehrling durch den Lehrbetrieb folgende Berufskenntnisse zu vermitteln, die durch die Berufsschule gemäss Lehrplan des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit ergänzt und begründet werden : Werkzeug-, Material- und Montagekenntnisse: Benennung und Anwendung der im Kühlanlagenbau vorkommenden Werkzeuge und Vorrichtungen. Handelsübliche Bezeichnungen.

Halb- und Fertigfabrikate wie Rohre, Formstücke, Armaturen, Dichtungs-, Isolier- und Hilfsmaterialien.

Arbeitsvorgänge und zu beachtende Montagegrundsätze bei der Erstellung von Kühlanlagen, Kontrolle und Einregulierung der Anlagen.

Apparatekenntnisse: Aufbau, Funktion, Zweck und Verwendung der einschlägigen Apparate, Armaturen und Einrichtungen wie Kühlmaschinen, Verdampfer, Kondensatoren, Elektromotoren, elektrische Schaltapparate, Ventilatoren, Pumpen und Regulierorgane. Rückkühlturm.

Allgemeine Fachkenntnisse: Aufbau und Wirkungsweise der verschiedenen Kühlanlagen. Lesen von Bau- und Ausführungsplänen sowie Leitungs- und Elektroschemata.

Wirkungsweise und Anwendung von Regulierapparaten. Messtechnik.

Normen und
Vorschriften: Die wichtigsten Bestimmungen aus den VSM- und SEV-Normen für Kälteanlagen.

Feuerpolizeiliche Vorschriften. Einschlägige SIA-Normen. Massnahmen zur Verhütung von Bränden, Unfällen und Gesundheitsschädigungen.

619 II. Lehrabschlussprüfung 1. Durchführung der Prüfung

Art.7 Allgemeines 1

Durch die Lehrabschlussprüfung soll festgestellt werden, ob der Lehrling die zur Ausübung seines Berufes nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt.

2 Die Prüfung wird von den Kantonen durchgeführt. Sie umfasst zwei Teile : a. Prüfung in den berufskundlichen Fächern (praktische Arbeiten und Berufskenntnisse, einschliesslich Fachzeichnen) ; b. Prüfung in den allgemeinbildenden Fächern (Rechnen, Buchführung, Muttersprache, Staats- und Wirtschaftskunde).

3 Die nachstehenden Bestimmungen beziehen sich, mit Ausnahme von Artikel 16, ausschliesslich auf die Prüfung in den berufskundlichen Fächern, während sich die Prüfung in den allgemeinbildenden Fächern nach den Anordnungen der zuständigen kantonalen Behörde richtet. Die Bestimmungen von Artikel 10 bis 14 gelten als Mindestanforderungen.

Art. 8

Organisation der Prüfung 1

Die Prüfung ist in einem hiezu geeigneten Lokal, in einer Schule oder auf dem Bau, aber nicht im Lehrbetrieb durchzuführen. Sie ist in allen Teilen sorgfältig vorzubereiten. Dem Lehrling ist ein Arbeitsplatz anzuweisen ; das persönliche Werkzeug hat er mitzubringen. Die erlaubten Hilfsmittel sind ihm bekanntzugeben.

2 Die Unterlagen für die Prüfungsarbeiten, wie Material, Zeichnungen oder Skizzen, sind dem Lehrling erst bei Beginn der Prüfung auszuhändigen. Sie sind ihm, soweit nötig, zu erklären.

Art. 9

Experten 1

Für jede Prüfung sind genügend Fachleute als Experten zu ernennen. In erster Linie sind Teilnehmer von Expertenkursen zu berücksichtigen.

2 Die Experten haben dafür zu sorgen, dass sich der Prüfling auf allen Arbeitsgebieten während einer angemessenen Zeit betätigt, damit eine zuverlässige und vollständige Beurteilung der vorgeschriebenen Berufsarbeiten möglich ist.

3 Die Ausführung der Prüfungsarbeiten ist ständig von mindestens einem Experten gewissenhaft zu überwachen. Er hat während der Prüfung die nötigen Aufzeichnungen über seine Beobachtungen zu machen.

4 Die Beurteilung der ausgeführten Arbeiten sowie die Abnahme der Prüfung in den Berufskenntnissen hat dagegen stets durch zwei Experten zu erfolgen.

620 5

Die Experten haben den Prüfling in ruhiger und wohlwollender Weise zu behandeln. Allfällige Bemerkungen sind sachlich anzubringen.

Art. 10

Prüfungsdauer Die Prüfung in den berufskundlichen Fächern dauert 31/2 Tage. Davon entfallen auf: a. die praktischen Arbeiten etwa 22 Stunden, b. die Berufskenntnisse etwa 2 Stunden und das Fachzeichnen etwa 3 Stunden.

2. Prüfungsstoff

Art. 11 Praktische Arbeiten Jeder Lehrling hat folgende Arbeiten selbständig auszuführen : 1. Schweissen oder Hart- und Weichlöten, Bördelverbindungen Vorbereiten von Rohrverbindungen. Schweissen oder Hartlöten, Weichlöten und Bördeln am Werkbank und am Platze.

2. Rohrbiegearbeiten Massgerechtes Anfertigen von Rohrsystemen aus Rohren allgemein üblicher Dimensionen.

3. Montage- und Einregulierarbeiten Stellen von Kühlmaschinen, Montieren von Kondensatoren, Verdampfern und Regulierapparaten.

Vorbereiten und Montieren von Verteiltableaux und Rohrleitungen. Prüfen auf Dichtheit.

Art. 12 Berufskenntnisse und Fachzeichnen Berufskenntnisse (etwa 2 Stunden) Die Prüfung in den Berufskenntnissen ist unter Verwendung von Anschauungsmaterial vorzunehmen. Sie wird mündlich und schriftlich durchgeführt und erstreckt sich auf folgende Gebiete, die auch den im Schulunterricht behandelten Stoff umfassen: Werkzeug-, Material- und Montagekenntnisse: Benennung und Anwendung der im Kühlanlagenbau vorkommenden Werkzeuge und Vorrichtungen. Handelsübliche Bezeichnungen. Eigenschaften und Verwendung der gebräuchlichsten Werkstoffe wie Gusseisen, Stahl, Nichteisenmetalle, Kunststoffe. Verhalten dieser Werkstoffe bei verschiedenen Temperaturen. Eigenschaften der gebräuchlichsten Kältemittel und der verwendeten Öle. Einfluss dieser Stoffe auf die im Kühlanlagenbau verwendeten Materialien. Halb- und Fertigfabrikate wie Rohre, Formstücke, Armaturen, Dichtungs-, Isolier- und Hilfsmaterialien.

621 Arbeitsvorgänge und zu beachtende Montagegrundsätze bei der Erstellung von Kühlanlagen, Kontrolle und Einregulierung der Anlagen.

ApparaiUnkenntnisse: Aufbau, Funktion, Zweck und Verwendung der einschlägigen Apparate, Armaturen und Einrichtungen wie Kühlmaschinen, Verdampfer, Kondensatoren, Elektromotoren, elektrische Schaltapparate, Ventilatoren, Pumpen und Regulierorgane. Rückkühlturm.

Allgemeine Fachkenntnisse: Aufbau und Wirkungsweise der verschiedenen Kühlanlagen, Kenntnisse über die Einflüsse der Leitungsverlegung, Rohrlänge und -durchmesser auf die Kältemittelströmung.

Lesen von Bau- und Ausführungsplänen sowie Leitungs- und Elektroschemata.

Wirkungsweise und Anwendung von Regulierapparaten. Messverfahren für Druck, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit, Luftwiderstand, elektrischer Strom und Spannung. Bestimmung der Leistung eines wassergekühlten Kondensators.

Normen und Vorschriften: Die wichtigsten Bestimmungen aus den VSMund SEV-Normenfür Kälteanlagen.

Feuerpolizeiliche Vorschriften. Einschlägige SIA-Normen. Massuahmen zur Verhütung von Bränden, Unfällen und Gesundheitsschädigungen.

Fachzeichnen (etwa 3 Stunden) Jeder Lehrling hat selbständig folgende Arbeiten auszuführen : a. Schemazeichnen (etwa l V2 Std.) : Erstellen eines Leitungsschemas einer einfachen Kühlanlage.

b. Werkstattskizze (etwa l V2 Std.) : Erstellen einer Skizze von einer einfachen Eisenkonstruktion, eines Schalttableaus oder eines Montagezubehörteils mit allen erforderlichen Ansichten, Schnitten, Material- und Massangaben.

3. Beurteilung und Notengebung

Art. 13 Beurteilung der praktischen Arbeiten 1

Die praktischen Arbeiten gemäss Artikel 11 werden in den nachstehenden Positionen beurteilt und bewertet : Pos. l Schweissen oder Hart- und Weichlöten, Bördelverbindungen ; Pos.2 Rohrbiegearbeiten; Pos. 3 Montage- und Einregulierarbeiten.

2 Massgebend für die Beurteilung sind fachgemässe, saubere, genaue und zweckmässige Ausführung unter Berücksichtigung der Installationsvorschriften, Arbeitseinteilung, Handfertigkeit und verwendete Zeit (Arbeitsmenge).

3 Für jede Position ist nur eine Note einzusetzen. In ihr sind sämtliche vorkommenden Arbeiten und Arbeitstechniken, ihrem Schwierigkeitsgrad entsprechend, zu berücksichtigen.

4 Wird eine Position weiter in Unterpositionen aufgeteilt und werden für diese Teilnoten eingesetzt, so ist die Positionsnote nicht einfach als arithmetisches

622 Mittel aus verschiedenen Teilnoten zu errechnen. Sie ist vielmehr unter Berücksichtigung dieser Teilnoten und vmter Beachtung der Wichtigkeit der einzelnen Teilarbeiten im Rahmen der Prüfungsposition zu schätzen und nach Artikel 15 zu erteilen.

Art.14 Beurteilung der Berufskenntnisse und des Fachzeichnens 1

Die Beurteilung der Berufskenntnisse und des Fachzeichnens gemäss Artikel 12 wird in den nachfolgenden Positionen vorgenommen : Pos. l Werkzeug-, Material- und Montagekenntnisse; Pos.2 Apparatekenntnisse; Pos. 3 Allgemeine Fachkenntnisse; Pos. 4 Normen und Vorschriften; Pos. 5 Fachzeichnen, a. Leitungsschema; b. Werkstattskizze.

2 Massgebend für die Beurteilung der zeichnerischen Arbeiten sind : a. Leitungsschema : Übersichtliche und saubere Darstellung ; b. Werkstattskizze: Technische Richtigkeit (Darstellung und Projektion, Schnitte), Massangaben (Richtigkeit und Vollständigkeit), zeichnerische Ausführung (Strich, Beschriftung).

3 Bei Unterteilungen von Positionen in Unterpositionen gilt Absatz 4 von Artikel 13 sinngemäss.

Art. 15

Notengebung 1

Die Experten haben in jeder Prüfungsposition die Leistungen wie folgt zu beurteilen und die entsprechenden Noten zu geben *) Eigenschaften der Leistungen

Beurteilung

Qualitativ und quantitativ vorzüglich ausgezeichnet Annähernd richtig und vollständig, \ erdient aber die höchste Auszeichnung nicht sehr gut Zweckentsprechend, mitnurgeringfùgigenFehlern gut Befriedigend, aber gewichtigere Fehler und kleine Lücken aufweisend ziemlich gut Den Mindestanforderungen, die an einen gelernten Kühlanlagenmonteur zu stellen sind, noch knapp entsprechend genügend Den Mindestanforderungen, die an einen gelernten Kühlanlagenmonteur zu stellen sind, nicht mehr entsprechend ungenügend Grobe Fehler aufweisend und unvollständig sehr schwach Wertlos oder nicht ausgeführt unbrauchbar Andere Zwischcnnoten als 5,5 oder 4,5 sind nicht zulässig.

Note

6 5,5 5 4,5 4 3 2 l

*) Formulare für die Eintragung der Noten können beim Schweizerischen Verein für Kältetechnik unentgeltlich bezogen werden.

623 - Die Note in den praktischen Arbeiten und in den Berufskenntnissen (einschliesslich Fachzeichnen) wird je als Mittelwert aus den Noten der einzelnen Prüfungspositionen bestimmt und auf eine Dezimalstelle berechnet.

3 Auf Einwendungen des Lehrlings, er sei in grundlegende Arbeiten nicht eingeführt worden, darf keine Rücksicht genommen werden. Die Angaben des Lehrlings sind jedoch im Expeitenbericht (Artikel 16, Absatz4) zu vermerken.

Art. 16

Prüfungsergebnis 1

Das Ergebnis der Lehrabschlussprüfung wird in einer Gesamtnote ausgedrückt. Sie wird aus den folgenden drei Noten ermittelt, von denen die Mittelnote in den praktischen Arbeiten doppelt zu rechnen ist.

Mittelnote in den praktischen Arbeiten (zahlt doppelt) ; Mittelnote in den Berufskenntnissen ; Mittelnote in den allgemeinbildenden Fächern (Rechnen, Buchführung, Muttersprache, Staats- und Wirtschaftskunde).

2 Die Gesamtnote ist das Mittel aus diesen Noten (Vi der Notensumme); sie ist auf eine Dezimalstelle zu berechnen, ohne Berücksichtigung eines allfälligen Restes.

3 Die Prüfung gilt als bestanden, wenn - die Mitternote in den praktischen Arbeiten, - die Gesamtnote je den Wert 4,0 nicht unterschreitet.

4 Zeigen sich bei der Prüfung Mangel in der beruflichen Ausbildung, so haben die Experten genaue Angaben über ihre Feststellungen in das Notenformular einzutragen.

5 Das ausgefüllte Notenformular ist nach der Prüfung unverzüglich der zuständigen kantonalen Behörde zuzustellen.

Art.17 Fähigkeitszeugnis Wer die Lehrabschlussprüfung bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis. Sein Inhaber ist berechtigt, die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung gelernter Kiihlanlagenmonteur zu führen.

Art. 18 Übergangsbestimmung Die Bestimmungen für die Dauer der Lehre und die Höchstzahl der Lehrlinge finden auf Lehrverhältnisse, die vor Inkrafttreten dieses Réglementes vereinbart worden sind, keine Anwendung.

624

III. Inkrafttreten Art. 19

Dieses Reglement tritt am l .November 1968 in Kraft.

Bern, den 19. September 1968.

0384

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement : Schaffner

625

Berichtigung Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassung des Kantons Bern (BEI 1968, II, 514) Art. l

Statt Der in der Volksabstimmung vom 14. Juni 1968 beschlossenen Änderung...

muss es heissen: Der in der Volksabstimmung vom 19. Mai 1968 beschlossenen Änderung...

Bern, den I.November 1968.

Bundeskanzlei

# S T #

Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen Nächste Kontrolleurpriifung

Die nächste Prüfung von Kontrolleviren findet im Monat Dezember 1968 in Luzern statt.

Interessenten wollen sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Seefeldstrasse 301,8008 Zürich, biss spätestens am 15. November 1968 anmelden.

Dieser Anmeldung sind gemäss Artikel 4 des Réglementes über die Prüfung von Kontrolleuren für elektrische Hausinstallationen beizufügen : das Leumundzeugnis ein vom Bewerber verfasster Lebenslauf das Lehrabschlusszeugnis die Ausweise über die Tätigkeit im Hausinstallationsfach.

Réglemente sowie Anmeldeformulare können beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat in Zürich bezogen werden (Preis des Réglementes Fr. 2.-). Wir machen besonders darauf aufmerksam, dass Kandidaten, die sich dieser Prüfung unterziehen wollen, gut vorbereitet sein müssen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat Kontrolleurprüfungskommission

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und anderen Verwaltungsstellen des Bundes

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1968

Année Anno Band

2

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45

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.11.1968

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609-625

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10 044 145

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