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10036 Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Objektkredites für den Bau eines Zoll- und Postgebäudes in Campocologno (GR) (Vom 16. September 1968)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

Wir beehren uns, Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Bewilligung eines Objektkredites für den Bau eines Zoll- und Postgebäudes in Campocologno (GR) zu unterbreiten.

Im Dorf kern von Campocologno befinden sich auf der Parzelle Nr. 370 im Halte von 1096 m 2 , die Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Zollverwaltung) ist, folgende veraltete und teilweise baufällige Gebäude : Nr. 370 altes Zollhaus mit Diensträumen und drei Wohnungen, Baujahr 1889 Nr. 370a turmartiges Bauwerk, mit 6 Zimmern für ledige Grenzwächter auf 3 Stockwerke verteilt und einer primitiven Küche, Baujahr 1891 Nr. 370b enthaltend Holzschopf mit Waschküche, Baujahr 1901 Die Wohnungen im Hauptgebäude Nr. 370 sind ungünstig eingeteilt und besitzen keine Abschlüsse gegen das Treppenhaus. Zeitgemässe sanitäre Anlagen fehlen. Die Küchen weisen die denkbar einfachste Ausstattung auf, die Böden bestehen zum grossen Teil aus groben Steinplatten. Die Heizung ist auf veraltete Zimmeröfen beschränkt. Zwei sehr stark mansardierte Wohnungen werden ihres schlechten Zustandes wegen nicht mehr benützt. Deshalb haben die Direktion der eidgenössischen Bauten und die Zollverwaltung schon seit Jahren eine allgemeine Renovation dieses Gebäudekomplexes erwogen. Für das turmartige Haus Nr. 370 a, mit sehr ungünstiger Innendisposition, konnte im Hinblick auf den baulichen Zustand von vornherein keine eingreifende Überholung mehr ins Auge gefasst werden. Ebenso wurde erkannt, dass eine verhältnismässig kostspielige Renovation des schlecht strukturierten Hauptgebäudes Nr. 370 keine befriedigende bauliche Verbesserung gebracht hätte. Ein Verkauf der Liegenschaft wurde

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auch in Betracht gezogen, musste aber aufgegeben werden, da mit einem solchen Vorgehen das Problem der Beschaffung der Diensträume (Grenzwachtposten) und der Personalwohnungen nicht gelöst worden wäre. Tatsächlich ist es in jeder Hinsicht vorteilhafter, wenn die Eidgenossenschaft die mitten im Dorf günstig gelegene Gesamtparzelle in ihrem Eigentum behält. Im Interesse der dienstlichen Belange und des Personals ist nun jedoch der Zeitpunkt gekommen, um die alten, zum Teil nicht mehr bewohnbaren Gebäude abzubrechen und das Areal auf Grund einer Gesamtkonzeption neu zu überbauen.

II

Im Jahre 1961 ersuchte die Generaldirektion PTT die Zollverwaltung, ihr den am Geleise der Berninabahn liegenden Teil der Liegenschaft (Holzschopf mit Umschwung) für die Erstellung eines Postzweckbaues zu überlassen. Seit 1914 ist die Post in einem Privatgebäude beim Bahnhof Campocologno eingemietet.

Diese Mietlokale sind für den stark angestiegenen Verkehr zu klein geworden, und es besteht keine Erweiterungsmöglichkeit. Darüber hinaus hat die Vermieterin schon vor einiger Zeit die Kündigung in Aussicht gestellt, da sie die Posträume für die Vergrösserung des im gleichen Hause befindlichen Restaurants in Anspruch nehmen will. Die Verlegung der Post drängt sich auch deshalb auf, weil das gegenwärtige Postbüro, obschon beim Bahnhof, sich doch in schlechter Lage befindet.

Die zwischen der Zollverwaltung und der Generaldirektion PTT staatgefundenen Verhandlungen führten zur Auffassung, dass ein Gemeinschaftsbau Zoll/PTT die beste Lösung darstelle. Sie trägt sowohl den Bedürfnissen der beiden Verwaltungen als auch dem Gepräge des Ortes Rechnung.

Der Grenzsanitätsdienst pflegt seit Jahren eine enge Zusammenarbeit mit den Zollorganen. Das Lokal dieses Dienstes befindet sich z. Z. im Bahnhofgebäude. Es vermag jedoch den heutigen Anforderungen in keiner Weise mehr zu entsprechen. Deshalb ist vorgesehen, den Grenzsanitätsdienst in den Neubau der Zollverwaltung zu verlegen, wo ihm ein geeigneter Raum mit den erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen wird.

Eine enge Zusammenarbeit besteht auch zwischen den Organen des Grenzwachtkorps und der Kantonspolizei, ganz besonders in abgelegenen Gebirgstälern wie das Puschlav. Nach Bekanntwerden des Bauvorhabens der Zollverwaltung wandte sich das Kommando der Kantonspolizei Graubünden an die Zollkreisdirektion Chur und ersuchte, im geplanten Neubau den notwendigen Platz für den Polizeiposten vorzusehen. Die heute von der Kantonspolizei im Bahnhofgebäude benützten Räume sind nicht nur unzweckmässig, sie werden überdies von der Rhätischen Bahn zur Sanierung ihrer eigenen Raumverhältnisse zurückverlangt. Das Projekt sieht im Erdgeschoss 2 miteinander verbundene Räume als Posten- und Einvernahmelokal vor, ferner im Untergeschoss 2 Arrestzellen und l Abstellraum. Die Überlassung erfolgt gegen Miete.

Mittlerweile wurde in Zusammenarbeit zwischen PTT, Zollverwaltung und der eidgenössischen Bauinspektion Zürich das vorliegende Projekt ausgearbeitet.

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m Baubeschrieb Das Raumprogramm trägt folgenden Bedürfnissen Rechnung : Zollverwaltung: Grenzwachtposten 4 Vierzimmerwohnungenund 5 Einzelzimmer für Ledige, mit gemeinsamem Wohn- und Essraum Postlokalitäten und l Vierzimmerwohnung Post: Eidgenössisches Gesundheitsamt : Grenzsanitätsposten Kantonspolizei: Polizeiposten mit Arrestlokalen Raumverteilung gemäss Projekt : Erdgeschoss: Postlokalitäten, Grenzwachtposten, Grenzsanitätsposten, Kantonspolizeiposten, Wohn-Essraum für Ledige, Doppelgarage Untergeschoss : Keller, Abstellräume, Waschküche, Trockenraum und Bastelraum zu Wohnungen.

Heizung, Öltankkeller, Luftschutzkeller, 2 Arrestzellen und l Abstellraum zu Polizeiposten 1. Obergeschoss: l Vierzimmerwohnung 5 Zimmer mit Waschgelegenheit für Ledige 2. Obergeschoss: 2 Vierzimmerwohnungen, wovon je l Zimmer als Separatzimmer benutzbar, mit direktem Zugang vom Treppenhaus her 3. Obergeschoss : wie 2. Obergeschoss Die kubische Berechnung nach Norm SIA ergibt für das ganze Gebäude einen Rauminhalt von 4570.96 m3.

Der für die PTT vorgesehene Bautrakt weist ein Volumen auf von etwa 783m3.

Der Bauplatz liegt im Dorfzentrum, zwischen Kantonsstrasse und Berninabahn, seitlich begrenzt durch die Verbindung zum oberen Dorfteil und Kirchquartier.

Die Orientierung des 4geschossigen Hauptgebäudes quer zur Kantonsstrasse und die winkelförmige Anordnung des Postanbaues (eingeschossig) dazu ermöglicht die Gestaltung eines kleinen Platzes mit Parkierungsmöglichkeiten.

Auf der Südost-Seite entsteht eine bescheidene Grünfläche vor dem Wohnteil.

Die Post ist von der Kantonsstrasse durch einen gedeckten arkadenförmigen Zugang erreichbar und hat auf der anderen Seite direkte Verbindung zur Berninabahn, i Durch die vorgesehene Massivbauweise mit dem Bruchsteinmauerwerk im Erdgeschoss und dem Steinplattenwalmdach fügt sich der Neubau gut in das Dorf bild mit seinen für die Gegend charakteristischen Bauten ein.

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IV Baukosten Zollgebäude mit PTT-Trakt inklusive Ingenieur- und Archi- Franken tektenhonorare l 148 000.

Zusätzliche Baukosten

Franken

A. Abbrucharbeiten, ohne Honoraranteil B. Äussere Kanalisation und Werkanschlüsse, ohne Honoraranteil C. Umgebungsarbeiten, Platzbeläge, Stützmauern, Gartengestaltung,Platzbeleuchtung, ohne Honoraranteil D. Beleuchtungskörper, elektrische Installationen, ohne Honoraranteil E. Architektenhonorare zu 2 A-D F. Gebühren betreffend Wasserversorgung, Kanalisation, Versicherungen Unvorhergesehenes

40 000.--

Total Anlagekosten

35 500.--

62 000.-- 18 000.-- 11 500.-- 31000.--

198000.

134 000.

1480000.--

Index der Baukosten (I.April 1968) 325,4.

Da infolge der Anordnung der Räume eine einfache vertikale Teilung des Gebäudes zwischen Zoll und PTT nicht möglich ist, wird den PTT der von ihnen benützte Gebäudeteil im Stockwerkeigentum überlassen. Die Übertragung wird verwaltungsintern geregelt.

Für den Posttrakt wurde zwischen der Zollverwaltung und den PTT ein Pauschalpreis von 250 000 Franken vereinbart, der bei Übernahme des Gebäudes vergütet wird. Dieser Betrag umfasst die effektiven Baukosten für den Posttrakt zuzüglich den entsprechenden Anteil an die zusätzlichen Kosten (Ziffer 2 der Zusammenstellung der Baukosten) sowie die Abgeltung des überbauten Bodens und Unvorhergesehenes. Auf Grund dieser Kostenbeteiligung werden die Postlokale den PTT zur alleinigen und dauernden Benutzung überlassen.

Das Projekt ist auf der Stufe der Abteilungen der Departemente bereinigt worden. Die interessierten Dienststellen : GD PTT Hochbauabteilung, Direktion der eidgenössischen Bauten, Eidgenössisches Gesundheitsamt sind mit dem Projekt einverstanden.

Die verfassungsmässige Zuständigkeit beruht auf Artikel 85, Ziffer 10 der Bundesverfassung.

Gestützt auf die vorstehenden Darlegungen beantragen wir Ihnen die Genehmigung des beiliegenden Entwurfes zu einem Bundesbeschluss über die Bewilligung eines Objektkredites von 1480000 Franken für den Bau eines Zoll- und Postgebäudes in Campocologno GR.

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Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 16. September 1968.

J

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Spühler Der Bundeskanzler : Huber

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Bewilligung eines Objektkredites für die Erstellung eines Zoll- und Postgebäudes in Campocologno (GR) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 16. September 1968, beschliesst:

Art. l Für die Erstellung eines Zoll- und Postgebäudes in Campocologno (GR) wird ein Objektkredit von 1480000 Franken bewilligt.

Art. 2 1 2

0359

Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Objektkredites für den Bau eines Zoll- und Postgebäudes in Campocologno (GR) (Vom 16.

September 1968)

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Jahr

1968

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10036

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.09.1968

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425-430

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