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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Errichtung von Verwaltungsgebäuden für die Bundeszentralverwaltung an der Taubenhalde und an der Belpstrasse 53 in Bern (Vom 28. August 1968>

Herr Präsident, Hochgeehrte Herren, Wir haben die Ehre, Ihnen im Rahmen des Ausbaues der Verwaltungszentren der Bundesverwaltung zwei Objektkreditbegehren im Gesamtbetrag von 59 570000 Franken für die Errichtung von Verwaltungsgebäuden an der Taubenhalde und an der Belpstrasse 53 (Mattenhof) in Bern zu unterbreiten.

I. Die Unterkunftsverhältnisse bei der Bundeszentralverwaltung in Bern

1. Die heutige Raumnot Die Bundeszentralverwaltung belegt heute in Bern Arbeits- und Archivräume mit einer Gesamtnutzfläche von 169600 m 2 (ohne Lagerräume), die sich wie folgt verteilen : Anzahl Objekte

Bundeseigene Gebäude Bundeseigene Baracken Mietobjekte

36 11 74

Nutzfläche

106800 m 2 = 6900 m 2 = 55900 m 2 =

63 % 4% 33%

169600 m 2 = 100% Die Bundeszentralverwaltung muss also ein Drittel ihrer Räume in privaten Liegenschaften unterbringen. Wohl nahmen die Nutzflächen in bundeseigenen Gebäuden durch die Erstellung neuer Verwaltungsbauten (siehe Abschnitt II, Ziffer 2) in der Zeitspanne 1960-1965 um 26700 m 2 zu. Der Raumbedarf stieg aber infolge des allgemeinen Aufgabenzuwachses derart, dass die Unterkunftsverhältnisse in den bundeseigenen Gebäuden äusserst gedrängt blieben und der

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Abschluss neuer Mietverträge notwendig wurde. Die meisten Mietobjekte sind aber nicht für die Bedürfnisse einer grossen Verwaltung gebaut. Sie weisen kleinere Nutzflächen auf und lassen - namentlich bei Altbauten - keine intensive Raumbelegung zu. Vielfach sind sie nicht in unmittelbarer Nähe der platzsuchenden Dienststellen zu finden. So werden immer mehr Abteilungen und Dienststellen auseinandergerissen und in örtlich getrennte Arbeitsgruppen aufgesplittert.

Dazu kommt, dass die Verwaltung entweder verhältnismässig kurzen Kündigungsfristen ausgesetzt ist und zu häufigen, stets mit Instandstellungsarbeiten verbundenen Umzügen gezwungen wird; oder sie muss, um ein Objekt zu erhalten, allzu langfristige Mietverhältnisse eingehen, was ihr zu gegebener Zeit zweckmässige Umgruppierungen oder Zusammenfassungen erschwert.

Ein weiterer Nachteil der Mietobjekte ist die dem Bund von den Hausbesitzern häufig auferlegte Bedingung, alle für seine Bürozwecke nötigen baulichen Änderungen bzw. Anpassungsarbeiten, oft sogar auch die Renovationsarbeiten, auf seine Kosten ausführen zu lassen und bei der spätem Auflösung des Mietverhältnisses den frühem Gebäudezustand wieder herzustellen. Dadurch entstehen dem Bund jedes Jahr beträchtliche Investitionskosten, welche die Mietobjekte noch unwirtschaftlicher machen.

All diese betrieblichen und organisatorischen Nachteile, Schwierigkeiten und Umtriebe muss die Bundeszentralvefwaltung also für ein Drittel ihrer Unterkünfte in Kauf nehmen. Sie lassen sich nicht ohne weiteres in Zahlen ausdrücken, dürften wohl aber jährlich in die Hunderttausende von Franken gehen.

Zu dieser Unwirtschaftlichkeit kommt die grosse finanzielle Belastung der immer teurer werdenden Mieten. Wie sich die Gesamtsituation Zusehens verschlechtert, zeigt ein Vergleich der gemieteten Nutzflächen und Mietzinsaufwendungen der Jahre 1961 und 1968 : 1961

Gemietete Nutzfläche inkl. Lagerräume Mietzinsbeträge Kapitalisierter Betrag (4 Y2 %)

m 2 385001) Fr. l 650 700 Fr. 36 680 000

1968

m2 81 8002) Fr. 4 851 600 Fr. 107 813 000

Diese Gegenüberstellung zeigt, dass sich innerhalb von 7 Jahren die gemieteten Flächen rund verdoppelt und die Mietzinsaufwendungen und ihre kapitalisierten Werte nahezu verdreifacht haben. Das stärkere Anschwellen der Mietzinsbeträge ist auf den Umstand zurückzuführen, dass einerseits die Erstellungskosten der neuen Büro- und Archivräume in den letzten Jahren stark angestiegen sind und anderseits das Angebot an Geschäftslokalitäten der grossen Nachfrage nicht zu folgen vermochte.

Unbefriedigend sind weiter die Raumverhältnisse in den Baracken aus der Zeit des zweiten Weltkrieges. Diese als Notunterkünfte aufgestellten Durisolbauten befinden sich baulich zum Teil in schlechtem Zustand. Sie genügen den Anfor*) davon 4 200 m 2 Lagerräume 2 ) davon 25 900 m8 Lagerräume

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Die heutige Zersplitterung der BundesZentralverwaltung in Bern 1 Bundeseigene Gebäude 2 Mietobjekte 3 Baracken

La dispersion actuelle de l'administration centrale fédérale à Berne l Bâtiments appartenant à la Confédération 2 Locaux loués 3 Baraques

317 derungen eines neuzeitlichen Verwaltungsbetriebes nicht mehr und sollten baldmöglich aufgegeben werden.

Schon verschiedentlich haben Ihre Finanzkommissionen die unbefriedigenden Unterkunftsverhältnisse der Zentralverwaltung und namentlich die hohen Mietzinsaufwendungen beanstandet. Die geschilderten betrieblichen und finanziellen Nachteile lassen sich auf die Dauer nur durch die Erstellung zweckmässiger Verwaltungsgebäude beheben. Bei der Verwirklichung dieses Zieles ist vom Raumbedarf auszugehen, wie er durch den Aufgabenzuwachs und die Entwicklung des Personalbestandes bedingt ist.

2. Die Entwicklung des Personalbestandes und des Raumbedarfes Nachdem sich der Personalbestand der allgemeinen Bundesverwaltung von 1947 bis 1950 zurückgebildet und für kurze Zeit stabilisiert hatte, begann er ab 1954 wieder anzusteigen. Zur ordentlichen Arbeitsvermehrung als Folge des wirtschaftlichen Wachstums und der Bevölkerungszunahme kam die vom Gesetzgeber veranlasste Erweiterung zahlreicher bestehender Aufgabenkreise. Besonders ins Gewicht fallen aber die neuen Aufgaben als Folge der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung und der sich daraus ergebenden Probleme auf volksgesundheitlichem und sozialem Gebiet. Gleichzeitig stellte die Vorbereitung der zivilen und militärischen Landesverteidigung grössere Anforderungen.

So wurden Personalvermehrungen namentlich unumgänglich - bei der Bundeskanzlei infolge der Schaffung eines Sekretariates für die Geschäftsprüfungskommissionen und eines Dokumentationsdienstes für die eidgenössischen Räte sowie infolge Reorganisation der Bundeskanzlei ; - beim Politischen Departement infolge Errichtung neuer diplomatischer Vertretungen in Ländern, welche kürzlich die Unabhängigkeit erlangt haben (BG vom 24. März 1960) und zur Durchführung der technischen Zusammenarbeit mit den Entwicklingsländern gemäss BB vom 13.Juni 1961 und 10. Dezember 1964 ; Schaffung einer neuen Abteilung (Delegierter für technische Zusammenarbeit) ; ferner wegen der Vertretung der Interessen fremder Staaten; - beim Departement des Innern wegen der Übertragung neuer Aufgaben wie der Wissenschaftspolitik mit dem Ausbau der ETH und der Angliederung des Eidgenössischen Instituts für Reaktorforschung, der Planung der Nationalstrassen und der Oberaufsicht über deren Ausführung (BG vom 8. März 1960),
des Gewässerschutzes (BG vom 16. März 1955), des Ausbaus der Sozialversicherung, vor allem der Einführung der Invalidenversicherung, des Natur- und Heimatschutzes (BG vom l. Juli 1966) und von Massnahmen gesundheitspolitischer Natur wie der Vorbereitung des Giftgesetzes ; - beim Justiz- und Polizeidepartement infolge Ausbaus des Amtes für geistiges Eigentum (BG über die Erfindungspatente vom 25. Juni 1954) und Schaffung des Amtes für Zivilschutz (BG über den Zivilschutz vom 23. März 1962 und Bundesblatt. 120. Jahrg. Bd. II

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über bauliche Massnahmen auf diesem Gebiet vom 4. Oktober 1963) ; ferner für die Kontrolle der ausländischen Arbeitskräfte (Schaffung der Abteilung für Fremdenpolizei) ; - beim Militärdepartement, zur Vorbereitung und Durchführung der Truppenordnungen 1951 und 1961 in Anpassung an die moderne Kriegsführung, sowie zur Reorganisation des EMD (1967) ; insbesondere sind die Anforderungen an die Militärverwaltung hinsichtlich der Beschaffung und des Unterhalts neuer, technisch komplizierter Waffensysteme gewaltig angestiegen ; - beim Finanz- und Zolldepartement infolge Schaffung der Zentralstelle für Organisationsfragen, erweiterter Aufgaben beim Amt für Mass und Gewicht, bei der Finanzverwaltung und beim Personalamt sowie Ausbau der Finanzkontrolle ; - beim Volkswirtschaftsdepartement infolge Förderung des sozialen Wohnungsbaues (BB vom 31. Januar 1958 und BG vom 19. März 1965) und der Berufsbildung (BG vom 20. September 1963), Ausbau der Versuchstätigkeit bei den landwirtschaftlichen Anstalten, Durchführung des Landwirtschaftsgesetzes; - beim Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement infolge verkehrswirtschaftlicher Massnahmen (Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957) und Förderung der friedlichen Verwendung der Atomenergie (BG vom 23.Dezember 1959); Schaffung der Dienststelle des Delegierten für Fragen der Atomenergie.

So ist zu erklären, dass der Personalbestand der allgemeinen Bundesverwaltung, ohne Regiebetriebe, aber einschliesslich auswärts von Bern domizilierter Dienststellen in den letzten fünfzehn Jahren (1952-1967) von 21485 auf 27481 Bedienstete anstieg, was eine gesamthafte Vermehrung von 28 % und eine durchschnittliche Zuwachsrate von 1,9 % pro Jahr ergibt. In der gleichen Zeit erhöhte sich die Wohnbevölkerung der Schweiz von 4815000 auf rund 6080000 Einwohner, also um 26,3 %. Der Vergleich zeigt, dass Personalbestand der Bundesverwaltung und Wohnbevölkerung ungefähr im gleichen Verhältnis angestiegen sind.

Im Voranschlag 1968 ist der Personalbestand bereits mit 28 329 Bediensteten angegeben. Die Durchführung einiger der neu überbundenen Obliegenheiten befindet sich im Anlauf, und bald dürfte mit der Übernahme weiterer Aufgaben (Hochschulförderung, Übernahme der Polytechnischen Schule der Universität Lausanne, Bodenrecht und Landesplanung, Bekämpfung der Luftverunreinigung und des Lärms,
Katastrophenhilfe usw.) gerechnet werden. Diese Sachlage lässt nicht auf eine künftige Stabilisierung des Personalbestandes schliessen.

Indessen schenkt der Bundesrat der Entwicklung nach wie vor besondere Beachtung. Er wendet bei der Beurteilung des Personalbedarfs einen strengen Massstab an und überwacht die Einhaltung der von den Departementen angeordneten Plafonierung der Bestände. Ferner setzt sich die Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung für eine rationelle Verwaltungstätigkeit ein, indem sie durch ständigen Kontakt mit den Dienstabteilungen deren Organisation überprüft und verbessert.

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Für die Berechnung des Raumbedarfes der Bundeszentralverwaltung in Bern in den kommenden Jahren ist vom Bestand des in der Bundesstadt arbeitenden Personals und von der mutmasslichen Entwicklung des Bedarfes auszugehen.

In Bern arbeiten heute rund 7500 Bedienstete der Bundeszentralverwaltung.

Würde man auf die vorher erwähnte Zuwachsrate von 1,9 Prozent pro Jahr abstellen, so müsste man für die nächsten sechs Jahre mit einer Zunahme um 850 Personen rechnen. Nachdem nun aber die Personalbestände in den dezentralisierten Betriebsdiensten stärker zugenommen haben, wäre es falsch, die gleiche Zuwachsrate auf die in der Bundesstadt niedergelassenen Verwaltungsdienste zu übertragen. Eine jährliche Zunahme von 1,5 Prozent scheint auf Grund der Erfahrungszahlen angemessen, was einer Zunahme des Bestandes um rund 9 Prozent oder 700 Arbeitskräfte für die nächsten sechs Jahre entspricht. Die erforderliche zusätzliche Nutzfläche betrüge dann rund 14 000 m 2 , wenn pro Bediensteter für belegten Arbeits- und Archivraum, inkl. Labors und Dependenzräume, durchschnittlich etwa 20 m 2 angenommen werden. Die letztgenannte Zahl, die um etwa 3m 2 unter dem heutigen Durchschnitt liegt, trägt der rationelleren Ausnützung der zukünftigen Gebäude Rechnung. Zusammen mit den gegenwärtig belegten Flächen (s. Kapitel 1.1.) von 169 600m2, ergäbe dies im Jahre 1974 einen gesamten Raumbedarf von rund 184 000 m 2 , der wie folgt zu decken wäre : Geschätzter Raumbedarf (Arbeits- und Archivräume) im Jahre 1974 ca. 184 000 m 2 Bestehende Nutzflächen in bundeseigenen Gebäuden ca. 107 000 m 2 In Fertigstellung begriffene Büro- und Archivräume im Lagerhaus der Bundeszentralverwaltung in Bümpliz ca. 3 800 m 2 ca. 110 800 m 2 Baracken (heute 6900 m 2 ); nach Abbruch der Baracken im Marzili und später an der Helvetiastrasse verbleiben vorderhand ca. 3 600 m 2 Mietflächen (heute 55900m2) ca. 47 300 m 2 ca. 161700m2 In den bundeseigenen Gebäuden Taubenhalde und Belpstrasse 53 bereitzustellende Fläche....

ca. 22 300 m 2 Sofern sich die obigen Annahmen über die künftige Entwicklung als richtig erweisen, würde also die Erstellung der an der Taubenhalde und an der Belpstrasse 53 geplanten Neubauten den Personalzuwachs in den nächsten 6 Jahren aufzufangen vermögen und darüber hinaus erlauben, die gemieteten Flächen um rund 8600 m 2 abzubauen. Ein
durchgreifender Abbau der Mieträume, die vollständige Aufgabe der Barackenunterkünfte und die Zusammenlegung weiterer heute auseinandergerissener Abteilungen lassen sich aber erst in einem späteren Zeitpunkt erreichen. Für die sukzessive Verwirklichung dieses Zieles wurden im Laufe der Jahre verschiedene Liegenschaften vorsorglich gekauft (s. Kapitel II. 2) undim Jahre 1961 ein Gesamtplan aufgestellt (s. Kapitel II. l und 3), der in seiner Gesamtkonzeption noch heute gültig ist.

320 u. Der Gesamtplan für die Unterbringung der Zentralverwaltung in Bern

/. Die Grundkonzeption Gestützt auf eine Motion von Herrn Ständerat Torche, die am 18. Januar 1959 vom Ständerat und am 30. September 1959 vom Nationalrat angenommen wurde, beauftragten wir die Zentralstelle für Organisationsfragen und die Direktion der eidgenössischen Bauten, die Frage der Unterbringung der Bundeszentralverwaltung unter Berücksichtigung der betrieblich-organisatorischen Bedürfnisse und der Dezentralisationsmöglichkeitenzu prüfen undfür die Lösung des Problems einen Gesamtplan auszuarbeiten.

Das Ergebnis der Studien fand seinen Niederschlag im Bericht vom 31. Juli 1961. Die Untersuchung ergab vorerst, dass 17 % aller Verkehrsbeziehungen auf den Verkehr zwischen den Departementen und der Bundeskanzlei/Drucksachen- und Materialzentrale entfallen; 61% auf den Verkehr innerhalb der Departemente, wovon 28 % auf Beziehungen innerhalb der gleichen Abteilung von Gebäude zu Gebäude, 33 % zwischen den Abteilungen des gleichen Departements ; 22 % auf den Verkehr zwischen den Departementen.

Mit 61 % liegt somit das Schwergewicht der Beziehungen beim Verkehr innerhalb der Departemente und ihrer Abteilungen. Es besteht also bei den in Bern untergebrachten Verwaltungsstellen ein sehr enges Netz von Beziehungen, das in der grossen Anzahl Gänge des Personals von Gebäude zu Gebäude zum Ausdruck kommt. Eine namhafte Verminderung dieser Gänge kann von der räumlichen Seite dann erreicht werden, wenn die Abteilungen gebäudeweise zusammengefasst und departementweise innerhalb von Verwaltungszentren in Bern besser gruppiert werden.

Alsdann wurden Grad und Möglichkeiten der Dezentralisation geprüft.

Eine 1959 durchgeführte Erhebung über die Aufteilung des Personals der Bundesverwaltung (inkl. Regiebetriebe der Departemente ohne SBB und PTT) hatte ergeben, dass 26 % der Bediensteten in der Bundesstadt bzw. der Agglomeration Bern tätig waren; 74% ausserhalbvonBern-also dezentralisiert-arbeiteten.

Die Betriebsdienste ausserhalb von Bern haben seither verhältnismässig stärker zugenommen als die engere Zentralverwaltung. Deshalb wird heute weniger als ein Viertel des Totalbestandes in der Agglomeration Bern beschäftigt. Bei den dezentralisierten Dienststellen handelt es sich hauptsächlich um folgende Ämter: - das Bundesgericht und das Versicherungsgericht ; - die diplomatischen und konsularischen Vertretungen
im Ausland sowie beim Sitz der Vereinten Nationen in Genf; das Seeschiffahrtsamt; - die Eidgenössische Technische Hochschule und die angegliederten Institute (Eidg. Materialprüfungs- und Versuchsanstalt, Versuchsanstalt für

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Wasserbau und Erdbau, Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz, Anstalt für das forstliche Versuchswesen, Institut für Reaktorforschung, Institut für Nuklearforschung), die Meteorologische Zentralanstalt mit ihren Observatorien und Flugwetterdiensten, das Institut für Schnee- und Lawinenforschung, das Landesmuseum, vier Bauinspektionen der Direktion der eidgenössischen Bauten, die Grenzsanitätsdienststellen des Gesundheitsamtes; - die Zollkreisdirektionen, die Zollämter, der Grenzbewachungsdienst; die Silobetriebe der Getreideverwaltung; Betriebsstellen undLager der Alkoholverwaltung; die Zentrale Ausgleichsstelle; - die landwirtschaftlichen Versuchsanstalten, das Gestüt in Avenches; die eidgenössischen Arbeitsinspektorate des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit; der grenztierärztliche Dienst und das Vakzine-Institut des Veterinäramtes ; - der Plugsicherungsdienst des Luftamtes; das Starkstrominspektorat, das Rohrleitungsinspektorat ; - das Festungswachtkorps; die Zeughäuser des Bundes (ausgenommen das eidgenössische Zeughaus Bern) und die Armeemotorfahrzeugparks ; die Abteilung der Militärflugplätze und ihre Betriebsgruppen, die Regiebetriebe der Gruppe für Rüstungsdienste (Munitionsfabriken, Pulverfabrik, Flugzeugwerke, Konstruktions- und Basiswerkstätten) ; die Betriebsstellen des Oberkriegskommissariates und das Instruktions- und Waffenplatzpersonal; die Armee-Sanitätsmagazine der Abteilung für Sanität; die Filialen der Militärversicherung und das Militärspital Novaggio ; die Eidgenössische Turn- und Sportschule.

Daraus geht hervor, dass die Bundesverwaltung, gesamthaft gesehen, einen beträchtlichen Dezentralisationsgrad aufweist.

Dank verschiedener Liegenschaftserwerbe durch Kauf und Abtausch (s.

Abschnitt II. 2. 1) hatten sich die Möglichkeiten, die Zentralverwaltung in Bern auf weite Sicht befriedigend unterzubringen, bereits im Zeitpunkt der Untersuchung soweit verbessert, dass die Zentralstelle für Organisationsfragen und die Direktion der eidgenössischen Bauten einen langfristigen Gesamtplan für die Bundesstadt aufstellen konnten. Von den bereits vorhandenen bundeseigenen Objekten und Überbauungsmöglichkeiten ausgehend, verfolgt dieser Plan vom Juli 1961 folgende Ziele: - Aufhebung der Barackenunterkünfte; - weitestmögliche Auflösung der Mietverhältnisse
; - Zusammenfassung der Abteilungen in bundeseigenen Gebäuden in vier Verwaltungsschwerpunkten : l. l Zentrum Bundeshäuser-Taubenhalde. Hier sollen weiterhin die Bundesversammlung, die Departementsvorsteher und die Bundeskanzlei mit ihren Sekretariaten und Dokumentationsstellen sowie Abteilungen namentlich des Departements des Innern, des Justiz- und Polizeidepartements, des

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Vorgesehene Zusammenfassung der Bundeszentralverwaltung in vier Zentren

Les quatre centres envisagés pour le regroupement de l'administration centrale fédérale

323 Finanz- und Zolldepartements, des Volkswirtschaftsdepartements und des Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements untergebracht bleiben.

l. 2 Zentrum Monbijou-Mattenhof. Nebst der Oberzolldirektion sollen hier Abteilungen des Departements des Innern und des Volkswirtschaftsdepartements zusammengezogen werden.

l. 3 Zentrum Beundenfeld. Die Gruppen und Abteilungen des Militärdepartements sollen hier in einer umfassenden, eventuell etappenweise zu verwirklichenden Überbauung zusammengezogen werden.

1. 4 Zentrum Kirchenfeld, bestehend aus den auf ihre Zweckbestimmung ausgerichteten Bauten der Landesbibliothek, des Bundesarchivs und des Amtes für geistiges Eigentum sowie aus Neubauten für das Politische Departement.

Dieser Gesamtplan wurde am 24. Oktober 1961 vom Bundesrat als Konzeption für die künftige Unterbringung der Bundeszentralverwaltung in Bern genehmigt. Es handelt sich sozusagen um ein der künftigen Entwicklung ständig anzupassendes Rahmenprogramm, dessen etappenweise Verwirklichung sich über eine längere Zeitspanne erstreckt. Das Fernziel - weitmöglichste Auflösung der Mietverhältnisse - dürfte erst in späteren Jahren erreicht werden. Aber selbst nach Verwirklichung der vorhandenen Überbauungsprojekte ist vorgesehen, einige der gegenwärtig gemieteten Gebäude als «Pufferbestand» beizubehalten.

2. Die bisher getroffenen Massnahmen Im Rahmen des Gesamtplanes wurden in den letzten Jahren folgende Massnahmen getroffen: 2. l Liegenschaftserwerbe - Bauparzellen an der Brückenstrasse (BB vom 17. Dezember 1957 und 27. Juni 1960), Taubenstrasse 18 (BB vom 7.Dezember 1961) und Taubenstrasse 16 (BB vom 19. Dezember 1962). Damit war das zusammenhängende Areal für die mit dieser Botschaft beantragte Überbauung Taubenhalde geschaffen; - Bauparzelle in Zollikofen als Landreserve und Realersatzobjekte (BB vom 31. Januar 1958 und lo.Dezember 1958); - Bauparzellen im Mattenhof für die Erstellung von Verwaltungsgebäuden (BB vom 16. Dezember 1958); - Liegenschaft Viktoria in Wabern als Areal für die Neubauten des Amtes für Mass und Gewicht (BB vom 30. April 1959) und als Landreservefür dieses Amt und andere Abteilungen der Bundesverwaltung; - Erwerb eines Grundstückes in Bern-Bümpliz zur Erstellung eines Lagerhauses für die Drucksachen- und Materialzentrale (BB vom 19. Dezember 1962);

324 - Bauland im Monbijou durch Abtausch der alten Waffenfabrik an der Wylerstrasse, zur Erstellung weiterer Verwaltungsgebäude in unmittelbarer Nähe des Bürohauses Monbijoustrasse 40 (BB vom 14. Juni 1963) ; - Kauf von Liegenschaften in Grangeneuve für einen Neubau der landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Liebefeld. Dadurch ist an der Stadtgrenze von Bern auf weite Sicht eine Landreserve für Verwaltungsbauten entstanden; - Kauf des Bürohauses Effingerstrasse 27 (BB vom 7. Dezember 1966), worin die Unterabteilung Warenumsatzsteuer der Steuerverwaltung untergebracht ist.

2.2 Neubauten - Verwaltungsgebäude Eschmannstrasse 2 (BB vom 13. März 1956) : Der Bau konnte 1960 durch das Amt für geistiges Eigentum bezogen werden ; - Bürohaus Mattenhofstrasse 5 (BB vom 16. Dezember 1958) : Der 1961 fertiggestellte Neubau wurde mit der Abteilung für Genie und Festungswesen und der Sektion für Ein- und Ausfuhr belegt; - Verwaltungsgebäude Papiermühlestrasse 14 (BB vom 30. April 1959): Die Gruppe für Ausbildung des Militärdepartements konnte das Bürohaus Ende 1960 beziehen; - Bundeshaus Inselgasse (BB vom 10. Dezember 1959) : Im 1962 fertiggestellten Bau sind der Vorsteher des Departements des Innern mit seinem Generalsekretariat und das Luftamt untergebracht; - Neubau des Amtes für Mass und Gewicht in Wabern (BB vom 30. April 1959 und 12. März 1964) : Die neuen Räume wurden im Laufe der Jahre 1965 und 1966 etappenweise bezogen ; - Lagerhaus der Bundeszentralverwaltung in Bümpliz (BB vom 19. September 1963) : Die Drucksachen- und Materialzentrale, für welche das Gebäude in erster Linie bestimmt ist, bezieht ihre neuen Räume im 2. Halbj ahr 1968.

2.3 Altbauten Es wurde ständig danach getrachtet, durch intensivere Ausnützung der vorhandenen Gebäulichkeiten und Lokalitäten mehr Raum zu gewinnen, z. B.

durch Ausbau von Dachstöcken für Arbeitszwecke und Archive, Neuunterteilung und -einteilung von Räumen, Zusammenlegung von Arbeitsplätzen und Verwendung von zusammenschiebbaren Schrank- und Gestellanlagen.

Dank diesen Massnahmen konnte die Belegung der Altbauten - etliche davon sind im platzverschwenderischen Monumentalstil der Jahrhundertwende gebaut - beträchtlich erhöht werden.

3. Der Weiterausbau der Verwaltungszentren Wie in Kapitel I, Abschnitt 2, aufgeführt, sind wir von einer befriedigenden Unterbringung der Zentralverwaltung noch weit entfernt. Der ständig wachsende

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Raumbedarf und der progressive Abbau der gemieteten Nutzflächen erfordern die Erstellung weiterer Verwaltungsgebäude. Die Verwirklichung des im Gesamtplan vorgesehenen Raumbeschaffungsprogramms ist in Etappen wie folgt vorgesehen : 3.1 Mit der I.Etappe, die Gegenstand dieser Botschaft bildet, können in den Neubauten an der Taubenhalde rund 19 700 m 2 und im Gebäude Belpstrasse 53 rund 2600 m 2 , also insgesamt 22300 m 2 Arbeits- und Archivräume geschaffen werden. Damit werden im Verwaltungszentrum BundeshäuserTaubenhalde die überbaubaren Landreserven des Bundes erschöpft sein.

3.2 Als 2.Etappe ist im Verwaltungszentrum Monbijou die Überbauung des 1963 erworbenen, rund 14700 m 2 messenden Areals vorgesehen. Dieses grenzt an die Parzelle von rund 10000 m 2 , auf welcher das Verwaltungsgebäude der Oberzolldirektion steht. Die Eidgenossenschaft ist verpflichtet, vom Gesamtareal 8000 m 2 für einen öffentlichen Park zu reservieren. Für die Überbauung mit einem 14-16-stöckigen Hochhaus und einem 2-4-geschossigen Nebentrakt von total etwa 20000 m 2 Nutzfläche werden gegenwärtig Studien erstellt, welche die Stadt in die Alignementsplanung mit angrenzenden privaten Parzellen einbeziehen möchte. Die notwendigen Abklärungen werden noch einige Zeit beanspruchen.

3.3 Die 3. Etappe soll dem Verwaltungszentrum Beundenfeld gelten, dessen erstes Element 1960 mit dem Bau des Bürogebäudes Papiermühlestrasse 14 realisiert wurde. Hier besitzt der Bund ein grosses, gut proportioniertes Areal von rund 82 000 m 2 , das heute noch zum grössten Teil durch die Stallungen, Reithallen und Dependenzen der Militärpferdeanstalt belegt ist. Für das ganze Gebiet zwischen Papiermühlestrasse, Mingerstrasse, Ostermundigenstrasse und Laubeggstrasse ist die Auflage eines Alignementsplanes vorgesehen, der von der Stadt Bern im Einvernehmen mit der Burgergemeinde, dem Kanton und der Eidgenossenschaft aufgestellt werden soll.

Danach soll ein Ideenwettbewerb unter Architekten veranstaltet werden für die sukzessive Erweiterung des Verwaltungszentrums Beundenfeld, das hauptsächlichfür die Dienststellen des Eidgenössischen Militärdepartements bestimmt ist.

3.4 Im Verwaltungszentrum Kirchenfeld, wo nach dem Gesamtplan das Politische Departement untergebracht werden soll, genügen alte Bauten wie z.B.

das Bundesarchiv, ihrer Zweckbestimmung
nicht mehr. Es wird abgeklärt, ob die Altbauten umgeändert und modernisiert werden sol'en oder ob es wirtschaftlicher wäre, sie abzubrechen und durch Neubauten zu ersetzen.

Entsprechende Anträge werden wir erst nach Prüfung der verschiedenen Möglichkeiten stellen.

Wie schon eingangs erwähnt, handelt es sich beim hier skizzierten Weiterausbau der Verwaltungszentren um ein langfristiges, in Etappen zu verwirklichendes Programm, in dessen Rahmen je nach Prioritäten und Entwicklung der Raumbedürfnisse Umstellungen vorgenommen werden können.

326 III. Die baureifen Projekte Taubenhalde und Bclpstrasse 53 1. Das Projekt Taubenhalde 1.1 Allgemeines Das in den Jahren 1957-1962 erworbene Baugelände (siehe Abschnitt II. 2. l hievor) liegt südwestlich des Stadtzentrums am Aarehang zwischen der «Kleinen Schanze» und dem Marzili-Quartier. Die Liegenschaft umfasst insgesamt rund 31000 m 2 Wiesland, zum Teil mit Baumbestand.

Die «Kleine Schanze» ist eine bedeutende öffentliche Parkanlage, die neben ihrem kulturgeschichtlichen Wert als einstiges Bollwerk des mittelalterlichen Bern einen einzigartigen Ausblick auf die Alpen biete, der unbedingt erhalten werden muss. Eine weitere Forderung ist die Beibehaltung des Aarehangs als Grünzone und Betonung der Stadtkrone mit ihren wichtigsten Bauten wie Erlacherhof, Münster, Stiftsgebäude, Casino, Hotel Bellevue und die Bundeshäuser.

Diesen städtebaulichen Aspekten war bei der Projektierung der TaubenhaldeÜberbauung weitgehend Rechnung zu tragen, weshalb mit den zuständigen Fachorganen der Stadt Bern eng zusammengearbeitet und auch der Heimatschutz beigezogen wurde. Aus diesem Zusammenwirken im Laufe der letzten Jahre entstand ein neuer Baulinienplan, der gegenüber der alten Fassung für den Bund wesentliche Vorteile aufweist, indem eine konzentriertere und wirtschaftlichere Überbauung des Terrains ermöglicht wird. Sowohl der neue Baulinienplan als auch der Bebauungsplan, welche in der breiten stadtbernischen Öffentlichkeit lebhaft diskutiert worden sind, wurden in der Gemeindeabstimmung vom 2S./29. Oktober 1967 mit grossem Mehr genehmigt. Damit war der Weg frei für die Ausarbeitung des vorliegenden Bauprojektes mit Kostenvoranschlag.

Mit der Behandlung der Bauaufgabe hat die Direktion der eidgenössischen Bauten die Architektengemeinschaft Daxelhofer, Haltmeyer und Küenzi in Bern betraut.

1.2 Die geplanten Neubauten l .21 Die Situation: Mit Rücksicht auf die erwähnten Belange des Städtebaus und des Naturschutzes werden die 4 Bauten wie folgt gruppiert : ob dem Aarehang an der Taubenstrasse : - das dominierende, 9-stöckige Verwaltungsgebäude A; am Aarehang-Fuss an der Brückenstrasse : - das 5-geschossige Verwaltungsgebäude B (mit Zugang von der Marzilistrasse) ; - das 3-geschossige Betriebs- und Personalgebäude C und - die 2-geschossige Auto-Einstellhalle, Gebäude D, als Verbindungstrakt zwischen den
Gebäuden B und C.

Mit dieser Anordnung werden die Bauten harmonisch ins Stadt- und Landschaftsbild eingegliedert. Der alte, schöne Baumbestand kann weitgehend erhalten bleiben und wird mit den vorhandenen und neu vorgesehenen öffentlichen Promenaden bzw. Parkanlagen eine Einheit bilden.

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Die ErscMiessung der Gebäudegruppe erfolgt für die Fussgänger in erster Linie durch die stadtseitige Taubenstrasse, während der Fahrverkehr vorwiegend von der Aareseite her über die am Hangfuss gelegene Brückenstrasse in die Auto-Einstellhalle geleitet werden soll. Diese Disposition wurde im Hinblick auf die prekären Verkehrsverhältnisse im Stadtzentrum getroffen. An der Taubenstrasse wird lediglich die nötige Zahl BesucherParkplätze vorgesehen.

Ober- und unterirdische Verbindungswege gewährleisten den Fussgängerverkehr zwischen den einzelnen Gebäuden.

l .22 Das Verwaltungsgebäude A an der Taubenstrasse ist eine 9-geschossige, auf kreuzförmigem Grundriss konzipierte Anlage, die eine verhältnismässig grosse Fensterabwicklung gestattet. Als Grundmass wurde ein Raster von 1.25x1.25 m gewählt, der eine rationelle, platzsparende Büroeinteilung ermöglicht. Im Zentrum des Gebäudekreuzes befinden sich die VertikalVerbindungen (Lifte, Treppen, Installationskanäle), die Kamine und die WC-Anlagen.

Das Eingangsgeschoss ist zum grössten Teil offen und frei begehbar. Es wird als Aussichtsterrasse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

In den 8 Obergeschossen sind die zweibündig angeordneten Büros untergebracht. Unter dem Eingangsgeschoss sind drei Untergeschosse vorgesehen.

Sie beherbergen die technischen Räume, die zentrale Heizungsanlage, die Ventilationsanlage und die Zivilschutzräume. Ausserdem befinden sich im ersten Untergeschoss auf der freiliegenden Hangseite die Hauswartwohnung sowie eine Reihe weiterer Büros.

Gebäudedimensionen: Gesamtlänge 76 m, Gesamtbreite 46 m, Gebäudeflügeltiefe 15m, Höhe über dem Niveau Taubenstrasse 27 m.

1.23 Das Verwaltungsgebäude B an der Marzilistrasse, ebenfalls mit kreuzförmigem Grundriss, wurde auf 5 Geschosse beschränkt. Grundrissorganisation und Achsmass sind im Prinzip identisch mit dem Gebäude A. Zwischen den Kreuzarmen bildet sich im Osten ein Eingangshof; im Süden, Westen und Norden werden ansehnliche Grünräume geschaifen, in welchen noch etwa 30 Parkplätze für Besucher vorgesehen sind.

Die schwierigen Bodenverhältnisse gestatten nur im südöstlichen Teil des Gebäudes eine zusätzliche Unterkellerung. In diesem 2. Untergeschoss sind neben einem Magazin die Zivilschutzräume vorgesehen.

Im l. Untergeschoss befinden sich Archivräume und Büros.

Das Erdgeschoss
beherbergt ausser der Eingangshalle drei grössere Konferenzräume, Büros und die Hauswartwohnung.

In den vier Obergeschossen sind ausschliesslich Büros untergebracht.

Gebäudedimensionen: Gesamtlänge 91 m, Gesamtbreite 66 m, Gebäudeflügeltiefe 15m, Höhe über dem Niveau Marzilistrasse 16m.

l .24 Das Betriebs- und Personalgebäude C an der Brückenstrasse ist auf einem annähernd quadratischen, in seinen Einzelheiten abgestuften Grundriss

328 konzipiert und auf 3 Geschosse beschränkt. Es soll in seinem Endausbau enthalten : - die neue Bundeshaus-Telefonzentrale l als Ersatz für die zu kleine und überalterte Hauptzentrale im Bernerhof ; - Konferenz- und Schulungszimmer für Personal-Ausbildungskurse der Bundeszentralverwaltun g ; - Aufenthalts- und Kantinenräume mit den nötigen Dependenzen, vorgesehen für die Verpflegung von etwa 1/8 bis 1/4 der Belegschaften der Verwaltungsgebäude Taubenhalde und näherer Umgebung; - 2 Dienstwohnungen zu je 4 Zimmern; - restliche Räume für Archiv- oder Garagezwecke.

Vorderhand ist nur der Einbau der Telefonzentrale und der Dienstwohnungen definitiv geplant. Die für die spätere Schaffung der Konferenz-, Schulungs-, Aufenthalts- und Verpflegungsräume reservierten Nutzflächen sollen bis zum Entscheid über deren Einrichtung als Büros benützt werden.

Der gewählte Grundraster erlaubt eine solche Unterteilung mit wegnehmbaren Trennwänden.

Aus geologischen Gründen muss hier von einer Unterkellerung abgesehen werden.

Gebäudedimensionen : Länge 45 m, Breite 48 m, Höhe über Brückenstrasse lim.

1.25 Die Auto-Einstellhalle, Gebäude D, an der Brückenstrasse, 2-geschossig, lehnt sich treppenförmig an den Hangfuss an, ohne das geologisch schwierige Gelände anzuschneiden. In den beiden Geschossen können insgesamt rund 170 Personenwagen für Eigenbedarf und Besucher eingestellt werden.

Die Dachterrasse wird teils als Parkplatz für weitere 70 Wagen verwendet, teils als öffentliche Anlage gestaltet, welche zum Grünhang überleitet.

Die Anzahl der vorgesehenen Parkplätze entspricht den Forderungen der städtischen Behörden. Leider gestatten die Terrainverhältnisse nicht, diese Zahl ohne Einbusse von nutzbarem Büroraum zu erhöhen. In Anbetracht der zentralen Lage der Neubauten und der guten öffentlichen Verkehrsverbindungen darf jedoch diese verhältnismässig knappe Dotierung verantwortet werden.

Gebäudedimensionen : Länge 136m, mittlere Breite 20 m, mittlere Höhe ab Niveau Brückenstrasse 7 m.

1.26 Interne Wege und Verbindungen: Sämtliche 4 Gebäude sind aus betriebstechnischen Gründen durch unterirdische Gänge miteinander verbunden. Diese dienen zugleich als Leitungsstollen für die verschiedenen Installationen sowie teilweise auch als Fluchtwege der Zivilschutzanlagen. Der schräge, dem Abhang angepasste Verbindungsgang
zwischen den Gebäuden A und D, der gleichzeitig dem Personal als Zugang zum Gebäude C und zur Einstellhalle dient, hat eine Höhendifferenz von rund 20 m zu überwinden, weshalb er nebst einer Treppe mit 2 Liften ausgerüstet wird.

329

1.27 Konstruktion undäussere Gestaltung: Die Decken und Stützen aller Gebäude sind aus Eisenbeton, die Fassadenverkleidungen aus vorfabrizierten Betonelementen mit bearbeiteten Sichtflachen vorgesehen.

Die Metallfenster mit Isolierglas erhalten als Sonnenschutz AluminiumLamellenstoren.

Die Architektur der Gebäude ist gekennzeichnet durch die vom Erdgeschoss bis zum Flachdach durchlaufenden Fassaden-Stützen und die vorspringenden Fensterbrüstungen, welche die Horizontalgliederung der zurückliegenden Fensterbänder betonen.

Die Zwischenwände werden aus Gipsplatten und, wo betrieblich notwendig, aus verschiebbaren Holzelementen erstellt. Die Fussböden erhalten Lino- und Kunststoff beläge, Wände und Sichtbetondecken einen hellen Anstrich. Die Beheizung der Räume erfolgt mittels Radiatoren und eigener Warmwasserversorgung mit Heizzentrale im Gebäude A oder eventuell durch das städtische Fernheizkraftwerk.

Die geologischen und hydrostatischen Bodenverhältnisse, besonders im Gebiet der Brückenstrasse, verlangen spezielle Fundierungs- und Isoliermassnahmen in den Erd- und Untergeschossen wie Grundwasserwannen, Fundamentplatten, Pfählungen, Spundwände usw. Die nachstehend aufgeführten Gesamtkosten mögen daher sehr hoch erscheinen, halten sich aber im Vergleich mit ähnlichen Bauten durchaus im verantwortbaren Rahmen.

1.28 Nutzflächen In den Neubauten werden folgende Netto-Nutzflächen zur Verfügung stehen: Gebäude A B C Total mf 14000 Büros (inkl. Sitzungsräume) 7 950 6050 5700 300 Archive und Schutzräume 3 300 2100 2100 2100 Autoeinstellplätze Erfrischungsräume, Kantine mit 350 2 000 2700 Küche, Wohnungen 350 Total Netto-Nutzflächen 11600 8500 2300 2100 24500 1.3 Erstellungskosten Die Direktion der eidgenössischen Bauten hat die Kosten wie folgt veranschlagt : 1.31 Gebäude

,

Franken

Verwaltungsgebäude A Taubenstrasse 18 800 000 Verwaltungsgebäude B Marzilistrasse 12 800 000 Betriebs- und Personalgebäude C Brückenstrasse 4 200 000 Auto-EinstellhaUe Gebäude D Brückenstrasse 3 900 000 Verbindungsgang zwischen den Gebäuden A und D (Aufzugs-, Leitungs- und Zivilschutzstollen) 950 000 Gebäudekosten total Bundesblatt. 120.Jahrg.Bd.H

40 650 000 21

330 Franken

Übertrag 40 650 000 l. 32 Kosten für Werkanschlüsse, Umgebungsarbeiten, Abbrucharbeiten, äussere Kanalisationen, Kanaleinkaufssumme, Wasserreservoir für Zivil- und Betriebsschutz, Demontage der Baracken, spezielle Betriebseinrichtungen, diverse Installationen und Beleachtungskörperlieferung, Verschiedenes 5 400 000 1.33 Mobiliar und bewegliche Zivil- und Betriebsschutzeinrichtungen 2 900 000 l. 34 Unvorhergesehenes und Reserve 2 650 000 1. 35 Bau- und Einrichtungskosten total 51 600000 1.36 Technische Versorgungsanlagen fürElektroinstallationen und Telefonzentrale inklusiveVerbindungen zu den Bundeshäusern 3 800000 l .37 Erforderlicher Objektkredit

55 400 000

Diese Kostenberechnung stützt sich auf den Baukostenindex vom I.April 1968 (325,4 Punkte).

Die Neubauten würden voraussichtlich im Laufe der Jahre 1972 und 1973 gebäudeweise bezugsbereit sein.

2. Das Projekt Belpstrasse 53 (Mattenhof) 2. l Allgemeines im Kapitel II, Abschnitt 2.2, haben wir unter den bereits verwirklichten Neubauten das 1959-1961 als I.Etappe erstellte Verwaltungsgebäude Mattenhofstrasse 5 erwähnt, das heute die Abteilung für Genie und Festungswesen und die Sektion Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements beherbergt. Inzwischen konnte als notwendige Ergänzung der Erwerb einer der Gemeinde Bern gehörenden kleineren Eckparzelle sichergestellt werden, so dassnunauch die2.Bauetappe ausführungsreif geworden ist. Diese hat die Überbauung des südwestlich des bestehenden Verwaltungsgebäudes situierten Terrains längs dem Philosophenweg und an der Belpstrasse zum Gegenstand. Der zusätzliche Landerwerb, die Terrainabtretung für die Verbreiterung des Philosophenweges und die Erstellung des Verwaltungsgebäudes 2. Etappe sind bereits in der Botschaft vom 21. Oktober 1958 (l. Bauetappe) erwähnt worden.

2.2 Der geplante Neubau Das Projekt sieht ein Bürogebäude mit 2 Untergeschossen, dem Erdgeschoss und 4 Obergeschossen vor. In den beiden Untergeschossen befinden sich 36 Autoeinstellplätze, erreichbar durch eine Rampe, sowie Archiv- und Zivilschutzräume. Die Verbindung zum bestehenden Verwaltungsgebäude erfolgt durch einen befahrbaren unterirdischen Stollen, der auch den Heizungs-, Sanitär- und Elektrozuleitungen dient. Im Erdgeschoss und in den 4 oberen Stockwerken sind die 2-bündig angeordneten Büros mit den üblichen

331 Dependenzen untergebracht. Die Stockwerke sind unter sich durch eine zentrale Treppen- und Liftanlage verbunden, neben der sich auch die sanitären Einrichtungen befinden. Der Neubau wird über Terrain 13.50 m hoch, 45 m lang und 13 m breit. Die Untergeschosse dehnen sich nahezu bis an die Grundstück-Grenzen aus, womit eine maximale Bauland-Ausnützung erreicht wird.

Im l. Untergeschoss sind ferner ein Erfrischungsraum und ein Konferenzzimmer vorgesehen.

Die Konstruktion des Gebäudes besteht hautpsächlich aus Eisenbeton ; zum Teil werden vorfabrizierte Elemente verwendet. Das 2. Untergeschoss muss mit einer Betonwanne und Bitumenisolierung als Grundwasserschutz umgeben werden. Die Fenster sind aus Holz und erhalten eine Isolierverglasung; die Zwischenwände werden mit Gipsplatten und teilweise aus verschiebbaren Holzelementen erstellt. Die Fussböden sind mit Linoleum- und Kunststoffbelägen, die Wände und Betondecken mit einem hellen Anstrich vorgesehen. Die Radiatorenheizung wird aus der bestehenden Warmwasser-Heizzentrale der ersten Bauetappe gespiesen.

Die Fassaden mit ihren vorwiegend horizontal betonten Fensterbändern passen sich der Architektur des bestehenden Gebäudes an; sie gewährleisten eine optimale Belichtung der Arbeitsräume.

2.21 Nutzflächen Im geplanten Neubau stehen an nutzbaren Bodenflächen zur Verfügung : Büros inkl. Sitzungszimmer 2020 m 2 Archive und Zivilschutzkeller 590 m 2 Erfrischungsraum 110 m 2 Autoeinstellhallen für total 36 Wagen 850 m 2 Total Nutzflächen

3570 m 3

2.3 Erstellungskosten Die Kosten sind von der Direktion der eidgenössischen Bauten wie folgt veranschlagt worden : Franken 2.31 Gebäude 3 226 000 2.32 Kosten für Werkanschlüsse, Umgebungsarbeiten, Abbrucharbeiten, Anpassungen an Nachbarliegenschaften, Kanalisation, Beleuchtungskörper, Verschiedenes 375 000 2.33 Mobiliar 356 000 2.34 Unvorhergesehenes und Reserve 213 000 2.35 Erforderlicher Objektkredit

4 170 000

Diese Kostenberechnung stützt sich auf den Baukostenindex vom l. April 1968 (325,4 Punkte).

Der Neubau dürfte voraussichtlich im Laufe des Jahres 1971 bezugsbereit sein.

332 3. Die Belegung der Neubauten

Die Zentralstelle für Organisationsfragen und die Direktion der eidgenössischen Bauten haben die Belegungsmöglichkeiten der Neubauten untersucht und entsprechende Vorschläge ausgearbeitet. Über die endgültige Zuteilung der Räume wird der Bundesrat zu gegebener Zeit Beschluss fassen.

Mit den vorgelegten Projekten können in unmittelbarer Nähe der bestehenden Bundeshäuser und an der Belpstrasse dringend benötigte Arbeitsflächen für die Bundeszentralverwaltung geschaffen werden. Nachdem Sie seinerzeit mit verschiedenen Beschlüssen dem Landerwerb zugestimmt und die Berner Stimmbürger den Baulinienplan Taubenhalde - und damit die sorgfältig ausgearbeitete Überbauungskonzeption - genehmigt haben, empfehlen wir Ihnen die Annahme des beiliegenden Beschlussesentwurfes. Nach Artikel 85, Ziffer 10, der Bundesverfassung ist die Bundes Versammlung für die Kreditbewilligung zuständig.

Bei der mehrjährigen Finanzplanung wurden ab 1969 Ausgaben für die Erstellung neuer Verwaltungsgebäude in Bern berücksichtigt. Die Verwirklichung der beiden Bauvorhaben, für die wir hiermit die Gewährung von Objektkrediten beantragen, sollte im Rahmen der vorgesehenen Gesamtausgaben möglich sein.

Nötigenfalls wäre die Inangriffnahme der Arbeiten zeitlich anzupassen. In konjunktur- und wachstumspolitischer Sicht wäre eine baldige Ausführung der Bauarbeiten zu verantworten, denn eine stärkere Beanspruchung des Baugewerbes durch die öffentliche Hand ist angesichts der teilweise unausgenützten technischen Kapazitäten der Bauwirtschaft und des erwiesenen Nachholbedarfes beim Ausbau der Infrastruktur durchaus möglich. Um das Bauvolumen dem Auftragsbestand des lokalen Baugewerbes anzupassen, behalten wir uns auch in dieser Hinsicht allfällige Verschiebungen in den Terminen vor.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, sehr geehrte Herren, die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 28. August 1968 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Spühler

Der Bundeskanzler : Huber

333

Entwurf

Bundesbeschluss über die Errichtung von Verwaltungsgebäuden für die Bundeszentralverwaltung an der Taubenhalde und an der Belpstrasse 53 in Bern Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85, Ziffer 10, der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 28. August 1968, beschliesst:

Art. l Für die Errichtung von Verwaltungsgebäuden der Bundeszentralverwaltung in Bern wird ein Gesamtkredit von 59570000 Franken bewilligt, nämlich für folgende Objekte: Franken

a. Überbauung der Taubenhalde (Verwaltungszentrum Bundeshäuser-Taubenhalde) b. Bürogebäude Belpstrasse 53 (Verwaltungszentrum Monbijou-Mattenhof)

55400000 4170000

Art. 2 Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt. Er ist befugt, zwischen den Beträgen für die einzelnen Objekte gemäss Artikel l im Rahmen des Gesamtkredites geringfügige Verschiebungen vorzunehmen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

0335

334

Uberbauung Taubenhalde

Modellaufnahme A Verwaltungsgebaude an der Taubenstrasse B Verwaltungsgebaude an der Marzilistrasse C Betriebs-und Personalgebaude D Auto-Einstellhalle (zwischen B und C) Projet de la Taubenhalde

S££

Maquette A Bâtiment administratif a la Taubenstrasse B Batiment administralif & la Marzilistrasse C Batiment exploitation et personnel D Garage (entre B et C)

Bailment administratif Belpstrasse 53 Situation

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VerwaltungsgebMude Belpstrasse 53 Situation

b a p r e s s s l t e

Verwaltungsgebaude Belpstrasse 53 Modellaufnahme

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Batiment administratif Belpstrasse 53 Maquette

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Errichtung von Verwaltungsgebäuden für die Bundeszentralverwaltung an der Taubenhalde und an der Belpstrasse 53 in Bern (Vom 28. August 1968)

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Bundesblatt

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In

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Jahr

1968

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

36

Cahier Numero Geschäftsnummer

10031

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.09.1968

Date Data Seite

314-337

Page Pagina Ref. No

10 044 093

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