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(Entwurf)

Bundesbeschluss über den Erwerb eines Grundstückes in Geroldswil Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 30. Oktober 1968, beschliesst:

Art. l Für den Erwerb eines Grundstückes in Geroldswil wird ein Objektkredit von l 430 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

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Bekanntmachungen von Departementen und anderen

Verwaltungsstellen des Bundes Änderungen im diplomatischen Korps vom 30. Oktober bis 5. November 1968

Aufnahme der dienstlichen Tätigkeit Frankreich Herr Frédy Joly, Dritter Sekretär.

Ghana Herr J.A. Asmah, Minister-Botschaftsrat.

Indonesien Fräulein Nan Irama Maas, Presseattache.

Sudan Herr Tawfig T. Abugroon, Handelsattache.

692 Beendigung der dienstlichen Tätigkeit Korea

Herr Tae Woong Kwon, Zweiter Sekretär.

Ungarn

Herr Oberstleutnant Istvän Nemeth, Militär- und Luftattache.

Wiederwahl der Beamten des Bundes für die Amtsdauer 1969 bis 1972

Alle Beamten der Departemente, der Bundeskanzlei, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts sowie der Zoll-, Post-, Telephonund Telegraphenverwaltung sind für die am I.Januar 1969 beginnende vierjährige Amtsdauer wiedergewählt, sofern sie vor dem l. Oktober 1968 keine gegenteilige Mitteilung erhalten haben oder nicht im Jahre 1906 oder früher geboren wurden.

Die 1906 oder früher geborenen Beamten sind bis zum Ende des Jahres wiedergewählt, in dem sie das 65. Altersjahr vollenden, sofern sie vor dem l. Oktober 1968 keine gegenteilige Mitteilung erhalten haben.

Bern, den 13.November 1968.

Schweizerische Bundeskanzlei

Verpfändung einer Eisenbahngesellschaft

Die Arth-Rigibahn Gesellschaft in Goldau stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, ihre Bergstrecken Goldau-Rigi Kulm und Staffelhöhe-Rigi Kulm in einer Eigentumslange von 10,312 km samt Zubehör und Betriebsmaterial im Sinne von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im l. Rang zu verpfänden. Zweck : Sicherstellung einer Anleihe von 2 000 000 Franken für die Konversion und Rückzahlung der Anleihe von 1956 sowie für die Erneuerung des Rollmaterials.

Einsprachen gegen dieses Verpfändungsbegehren sind dem Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement in Bern bis 30. November 1968 schriftlich einzureichen.

Bern, den 12. November 1968.

Eidgenössisches Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement

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Bekanntmachungen von Departementen und anderen Verwaltungsstellen des Bundes

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Jahr

1968

Année Anno Band

2

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46

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.11.1968

Date Data Seite

691-692

Page Pagina Ref. No

10 044 151

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