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Bundesblatt

Bern, den 26. Juli 1968

120. Jahrgang

Band II

Nr. 30 Erscheint wöchentlich. Preis Fr. 36.- im Jahr, Fr. 20.- im Halbjahr, zuzuglich Nachnahmeund Postzustellungsgebuhr Inseratenverwaltung: Permedia, PubUcitas AG, Abteilung für Penodika, Hirschmattstrasse 42, 6002 Luzern

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Vin. Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Stand der Beschaffung von Kampfflugzeugen Mirage-III (Vom 3. Juli 1968)

Herr Präsident, Hochgeehrte Herren, In Ausführung des uns in Artikel 4 des Bundesbeschlusses vom 7. Oktober 1964 erteilten Auftrages beehren wir uns, Ihnen nachfolgend den VIII. Bericht über die Beschaffung von Kampfflugzeugen Mirage-III zu unterbreiten. Er gibt grundsätzlich den bis Ende Juni 1968 erreichten Stand wieder.

Für diese Berichtsperiode sei vor allem hervorgehoben, dass nun die eigentlichen Fabrikationsarbeiten für die Zelle und das Triebwerk in der Schweiz abgeschlossen, das erste Flugzeug des Aufklärertyps III RS der Truppe abgeliefert, die infolge Reduktion des Lieferumfanges notwendig gewordene Revision der Verträge abgeschlossen und die Gesamtkosten der Mirage-Beschaffung ermittelt werden konnten. Damit ist das Ende dieser Flugzeugbeschaffung, die für alle Beteiligten ein überaus komplexes technisches, organisatorisches, fabrikatorisches und finanzielles Unternehmen darstellt, in greifbare Nähe gerückt.

Der gegenwärtige Stand der Beschaffung und auch die vielfältigen Erfahrungen, die bis heute gemacht und ausgewertet werden konnten, werden es mit sich bringen, dass künftig, soweit dies heute vorausgesehen werden kann, über die Montage und Ablieferung der restlichen Aufklärerflugzeuge des Typs III RS keine nennenswerten neuen Erkenntnisse zu erwarten sein werden, die einer besonderen Erwähnung bedürften.

Schliesslich sei der Vollständigkeit halber noch festgestellt, dass seit dem l. Februar 1968 nicht mehr die frühere Kriegstechnische Abteilung, sondern die Gruppe für Rüstungsdienste dieses Beschaffungsvorhaben leitet.

Bundesblatt. 120. Jahrg. Bd. II

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142 1. Revision der Verträge infolge Reduktion des Lieferumfanges

In der Berichtsperiode konnte der Kommissär, Dr. Mark Hauser, die Verhandlungen mit den verbleibenden vier Zellenfabrikanten zum Abschluss bringen. Damit hat der Kommissär seinen Auftrag, der ihm mit Bundesratsbeschluss vom 3. November 1964 übertragen wurde, erfüllt.

2. Kosten der Mirage-Beschaffung

Im VII. Bericht vom 31. Januar 1968 haben wir Ihnen die Möglichkeit in Aussicht gestellt, Sie in diesem Bericht über die definitiven Kosten der MirageBeschaffung orientieren zu können. Nachdem der Kommissär in der Berichtsperiode seine Verhandlungen abschliessen konnte, sind nun die Voraussetzungen dazu erfüllt.

Die vom Nationalrat und vom Ständerat eingesetzten Kommissionen zur Abklärung der Mirage-Angelegenheit beauftragten die Gruppe für Rüstungsdienste zu Beginn der Untersuchung im Juli 1964, eine umfassende Kostenschätzung vorzunehmen. In Erledigung dieses Auftrages entstand ein «Rotbuch», in dem unter anderem auch die Gesamtkosten für fünfzig Flugzeuge geschätzt wurden. In dieser ersten Schätzung im fünfzig Flugzeuge wurden die Gesamtkosten mit l ,3 bis l ,4 Milliarden Franken errechnet.

Für den II. Mirage-Bericht vom 10. August 1965 unternahm die Gruppe für Rüstungsdienste unter Beizug der Industrieexperten Dir. Max Baumer, Arbon, Dr. rer. pol. Alfred Bernhard, Schaff hausen, und Dr.sc.techn.H.U.Widmer, Uzwil, erneut eine Kostenanalyse. Das Resultat ergab, dass die Kosten für siebenundfünfzig Flugzeuge sich ebenfalls im Rahmen von 1,3 bis 1,4 Milliarden Franken - und zwar eher an der unteren Grenze - bewegen würden.

Nach dem Abschluss der Preisverhandlungen der Gruppe für Rüstungsdienste mit den fünf hauptsächlichsten Zellenfabrikanten haben wir Ihnen im VII. Bericht vom 31. Januar 1968 zur Kenntnis gebracht, dass die Gesamtkosten unter den bereits früher gemeldeten 1,3 Milliarden Franken bleiben werden.

Nachdem nun in dieser Berichtsperiode mit dem Abschluss der Verhandlungen von Kommissär Dr. Hauser alle Hauptdaten bekannt wurden, können wir Ihnen die Gesamtkosten inkl. Teuerung und Kosten der Reduktion des Lieferumfanges vorlegen. Dabei wurde aus Gründen der Vergleichbarkeit dieselbe Detailgliederung gewählt, wie sie dem Bericht vom I.September 1964 der vom Nationalrat und Ständerat eingesetzten Kommissionen an die eidgenössischen Räte über die Abklärung der Mirage-Angelegenheit (Seite 37) zu Grunde lag.

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(jesamtKOSten

58 Flugzeuge Mirage-III S/RS/BS/C in Millionen Franken

1. Kosten des Flugzeuges 678 (Zelle, Triebwerk, Elektronik) 2. Zubehör und Ersatzteile, Korpsmaterial, Verschiedenes . 292 3. Flugerprobung 31 4. Munition 80

1081

143 Millionen Franken

Gesamtkosten inklusive Festpreisteuerung bis Auslieferung, exklusive Gleitteuerung ab Ende 1961 1081 Gleitteuerung ab Ende 1961 114

1195 Von diesen Zahlen sind heute rund 200 Millionen Franken noch nicht abgerechnet und basieren auf Berechnungen und Schätzungen. Es handelt sich dabei namentlich um noch nicht abgerechnete Teuerung, die Montage der Aufklärer, die sich bis Mitte 1969 erstrecken wird, und um eine Anzahl kleinerer Modifikationen xind Beschaffungen. Die deshalb noch bestehende Unsicherheit liegt im Rahmen von rund 20 Millionen Franken (d. h. +10 oder -10 Millionen), so dass sich die Gesamtkosten zwischen 1185 und 1205 Millionen Franken bewegen dürften.

Die Rechnung der Gruppe für Rüstungsdienste wurde von den gleichen Industrieexperten geprüft wie diejenige, welche dem II. Mirage-Bericht zugrunde gelegen hatte. Die Stellungnahme der Industrieexperten lautet wie folgt : «Im Auftrag der Gruppe für Rüstungsdienste haben wir in die Kostenberechnungen für das Mirage-Geschäft per 30. Juni 1968 Einsicht genommen. Auf Grund dieser Unterlagen und der uns mündlich gegebenen ergänzenden Auskünfte haben wir den Eindruck gewonnen, dass das Resultat dieser Berechnungen den heutigen Erkenntnissen entspricht und die Gesamtberechnung innerhalb der angegebenen Grenzen liegen wird. » Da bis heute für die Beschaffung der 58 Kampfflugzeuge Mirage-III durch die eidgenössischen Räte rund 1,185 Milliarden Franken bewilligt wurden, nämlich 827,9MillionenFrankenmitBundesbeschlussvom21. Juni 1961, 200 Millionen Franken mit Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1964, 150 Millionen Frankenmit Bundesbeschluss vom 12. Oktober 1965, 7 Millionen Franken mit Bundesbeschluss vom 3. Oktober 1967, benötigen wir zum Abschluss des Geschäftes allenfalls einen letzten, teuerungsbedingten Zusatzkredit von höchstens 20 Millionen Franken. Dieser Betrag würde, sobald die Teuerungsentwicklung endgültig überblickbar sein wird, zu gegebener Zeit angefordert werden müssen. Der grösste Teil der Gleitpreisteuerung im Gesamtumfang von 114 Millionen Franken kann aus den bereits bewilligten Mitteln abgegolten werden.

Kosten der Reduktion des Lieferumfanges Die Kosten der Reduktion als Ergebnis der Verhandlungen des Kommissärs belaufen sich auf rund 90 Millionen Franken, wovon 39 Millionen Franken auf überzähliges Material, Teuerung und WUST entfallen. Sie sind in den vorerwähnten Gesamtkosten von 1195 Millionen Franken inbegriffen, ebenso die Mehrkosten des Eidgenössischen Flugzeugwerkes Emmen.

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Von besonderem Interesse sind u. a. auch die für die vorgenommenen Investitionen, die folgendes Bild ergeben : a. Für die Fabrikation von Zelle und Triebwerk Vorrichtungen, Werkzeuge, Maschinen, Bauten usw b. Für die Fliegertruppen Korpsmaterial, Unterhaltseinrichtungen, Instruktionsmaterial und Bauten Total

Mirage-Beschaffung

151 Mio. Fr.

104 Mio. Fr.

. 2 5 5 Mio. Fr.

Über die Mirage-Beschaffungskredite wurden davon 209 Millionen Franken finanziert. Die restlichen 46 Millionen Franken gehen zu Lasten der mit Baubotschaften bewilligten Kredite.

3. Stand der Seriebcschaffung und Fabrikation 3. l Lizenzfabrikation der Zelle und Gesamtmontage der Flugzeuge in der Schweiz In die Berichtsperiode fiel der Abschluss der eigentlichen Fabrikationsarbeiten für die Zelle in der Schweiz, indem für sämtliche Lizenzflugzeuge die Einzelteile und Hauptgruppen fertiggestellt werden konnten. In der Detailfabrikation, die sich bei einzelnen Positionen in das Jahr 1969 erstrecken dürfte, befinden sich damit nur noch Teile von untergeordneter Bedeutung wie z. B. Aufhängevorrichtungen für Aussenlasten, Treibstoffzusatzbehälter und Ersatzmaterial.

Am Stichtag waren von den 33 Kampfflugzeugen IIIS und den 17 Aufklärern III RS aus dem schweizerischen Lizenzbau - 29 Flugzeuge Typ III S und - l Flugzeug Typ III RS den Fliegertruppen abgegeben, - 4, d. h. sämtliche verbleibenden Flugzeuge Typ IIIS und - 6 weitere Flugzeuge Typ III RS standen in der Phase des Einfliegens.

Die 10 verbleibenden Aufklärer III RS befanden sich planmässig in den verschiedenen Montage-Phasen im Eidgenössischen Flugzeugwerk. Der Übergang der Fabrikation, Montage und Ablieferung von den Kampfflugzeugen IIIS auf die Aufklärer III RS hat sich in jeder Beziehung reibungslos abgewickelt und gibt zu keinen weiteren Bemerkungen mehr Anlass.

3.2 Lizenzfabrikation des Triebwerkes in der Schweiz Die Firma Sulzer hat in der Berichtsperiode sämtliche bestellten Triebwerke ausgeliefert und damit die Hauptposition des ihr erteilten Auftrages erfüllt. Untergeordnete Pendenzen bestehen noch bezüglich der Ablieferung des Ersatzmaterials. Ein Teil der vorhandenen industriellen Kapazität wird nun von der Abteilung der Militärflugplätze durch Unterhaltsaufträge für die abgelieferten Triebwerke weiter beansprucht.

145 3.3 Ersatzmaterial und Bodenausrüstungenfür die Abteilung der Militärflugplätze und die Fliegertruppen Im Zuge der Ermittlung der Gesamtkosten war zu berücksichtigen, dass der Umfang des Ersatzmaterials festgelegt werden musste, als die eigene Betriebserfahrung mit dem Mirage noch gering war. Auf Grund der gewonnenen Erfahrungen zeigte sich, dass sämtliche Positionen nochmals überprüft werden müssen und dass bei gewissen Teilen Stückzahlkorrekturen notwendig werden mit dem Ziel, eine möglichst ausgeglichene Vorratshaltung für die nächsten zehn Jahre zu erreichen. Es handelt sich dabei um kleine Korrekturen im Verhältnis zum Umfang der gesamten ErsatzteilbeschafTung.

Die dafür erforderlichen Mittel sind in den Gesamtkosten berücksichtigt.

Für die nähere Zukunft ist der Einsatz der Mirage-Flugzeuge durch die bereits eingelagerten Ersatzteilmengen - es handelt sich um rund 80 % der vorgesehenen Gesamtdotation - sichergestellt.

Bezüglich der Bodenausrüstungen bedürfen die Ausführungen im VII. Bericht keiner weiteren Ergänzungen.

3.4 Das Programmfür die Ablieferung der Flugzeuge an die Fliegertruppen Das im VII. Bericht genannte Ablieferungsprogramm, nämlich - 33 Kampfflugzeuge Mirage-III S zwischen Mitte 1966 und Sommer 1968, - 17 AufklärerMirage-IIIRSzwischenMittel968undSommerl969, kann aller Voraussicht nach eingehalten werden.

3.5 Ergänzende Angaben Der Waffensystem-Simulator für den Mirage-III S wurde in der Berichtsperiode voll ausgebaut. Er hat sich als Ausbildungshilfsmittel gut bewährt.

4. Truppenerfahrungen mit dem Mirage-III

4. l Wartung und Unterhalt In der Berichtsperiode vom I.Januar bis 30.Juni 1968 verfügte die Truppe über 2 Flugzeuge Mirage-III BS, 2 Flugzeuge Mirage-III RS, wovon l Flugzeug in der Berichtsperiode übernommen wurde, 29 Flugzeuge Mirage-III S, wovon 7 Flugzeuge während der Berichtsperiode übernommen wurden.

Die oben aufgeführten Flugzeuge wiesen per 30. Juni 1968 eine Gesamtflugleistung von 3809 Stunden auf.

In der Berichtsperiode wurden davon geflogen : auf Mirage-m BS 135 Stunden aufMirage-IIIRS 70 Stunden auf Mirage-III S 1100 Stunden Total

1305 Stunden

146 Dabei ist zu vermerken, dass in den Monaten Januar und Februar zufolge der Bodentruppen-Umschulungskurse nur ein minimaler Flugdienst auf Mirage-III S durchgeführt wurde.

Durch intensive Bemühungen konnte die im VII. Bericht erwähnte Störanfälligkeit bereits reduziert werden. Weitere Anstrengungen werden zu einer kontinuierlichen Verbesserung führen.

Dagegen kann die Bereitstellung von Flugzeugen für den Flugdienst zufolge der anhaltenden Personalknappheit anzahlmässig nicht immer den Anforderungen entsprechend durchgeführt werden. Des öfteren muss der Betrieb durch Personalverschiebungen von Flugplatz zu Flugplatz sichergestellt werden, worunter andere Aufgaben leiden.

Grössere Arbeiten innerhalb der Berichtsperiode Im Rahmen der Wiederholungskurse sind in den Monaten Januar und Februar 1968 die Flieger-und Flugzeug-Reparatur-Kompagnien der Fliegerbodentruppen für zwei Mirage-Kampfstaffeln umgeschult worden. Die gesteckten Ausbildungsziele wurden erreicht, weil sowohl bei der Auswahl als auch beim Einsatz der Kader und Mannschaften die berufliche Ausbildung und zivile Tätigkeit der Wehrmänner mitberücksichtigt werden.

4.2 Flugdienst Im ersten Halbjahr 1968 wurde ein weiterer Umschulungskurs, diesmal vorwiegend für Miliz-Piloten, durchgeführt. Das vorgesehene Programm konnte, abgesehen von der Zahl der Flugstunden, erfüllt werden.

Die in früheren Kursen erarbeiteten Ausbildungsmethoden haben sich bewährt. Dazu erwies sich der voll ausgebaute Simulator als wertvolles Hilfsmittel.

Neben der Einführung neuer Piloten wurde die fliegerische und taktische Ausbildung der früher umgeschulten Piloten weiter gefördert. Mit dem Druckanzug konnten regelmässig Flughöhen von über 20 km erreicht werden. Alle Piloten wurden in Nachtflügen geschult.

In vermehrtem Masse nehmen seit Beginn dieses Jahres Mirage-Verbände an taktischen Übungen der Flugwaffe und an gemeinsamen Übungen mit Erdtruppen teil.

Der Flugdienst in der Berichtsperiode verlief ohne Zwischenfälle.

5. Zusammenfassung Die Revision der Verträge infolge der Reduktion des Lieferumfanges wurde abgeschlossen.

Die Gesamtkosten der Mirage-Beschaffung wurden mit rund 1,2 Milliarden Franken für 58 Flugzeuge ermittelt und bleiben damit unter den 1964 ursprünglich für 50 Flugzeuge angenommenen Beträgen von 1,3 bis 1,4 Milliarden Fran-

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ken. Zu den bis heute für die Mirage-Beschaffung bewilligten Mitteln verbleibt allenfalls ein später anzubegehrender, teuerungsbedingter Zusatzkredit von höchstens 20 Millionen Franken.

Die eigentlichen Fabrikationsarbeiten für die Zelle und das Triebwerk in der Schweiz sind nun abgeschlossen. Die Ablieferung der Flugzeuge aus der Lizenzfabrikation ist reibungslos vom Kampfflugzeug IIIS auf den Aufklärertyp III RS übergegangen.

Die Mirage-Beschaffung und -Einführung nähert sich damit ihrem Abschluss.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beehren wir uns, Ihnen zu beantragen, vom vorliegenden VIII. Mirage-Bericht Kenntnis zu nehmen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 3. Juli 1968.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Spühler

5290

Der Bundeskanzler : Huber

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VIII. Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Stand der Beschaffung von Kampfflugzeugen Mirage-III (Vom 3. Juli 1968)

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26.07.1968

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