1053 Einnahmen der Zollverwaltung in tausend Franken 196S

Zólle

Monat

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November

156062 158 498 181 303 186682 189544 189919 211 567 192 121 198 055 210 760 171 847

Übrige Einnahmen

31587 25443 33288 36398 30266 33570 40102 29674 28941 40276 35299

Total 1968

170085 169218 207 748 202 524 199813 225 340 234 372 213 698 212 254 220 394 194 762

187649 183941 214591 223 080 219810 223 489 251 669 221 795 226 996 251 036 207 146

Jan./Nov. 68

2046358

364844 2411202

Jan./Nov. 67

1 910 957

339 251

# S T #

Total 1967

Mehreinnahmen

Mindereinnahmen

17564

14723 6843 20556 19997 -- 17297 8097 14542 30642 12384

1851

160 994 2 250 208

Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen

Ausschreibung der 3.Schweizerischen Fachprüfung des Tankrevisionsgewerbes

Die 3. Schweizerischen Fachprüfungen des Tankrevisionsgewerbes finden im April 1969 in Lausanne statt.

Es werden eine Hauptprüfung für Heizòltankrevisoren sowie je eine Zusatzprüfung für Benzintankrevisoren und Tankinnenbeschichtungen durchgeführt.

Anmeldeformulare und Prüfungsreglemente können bei der Prüfungskommission c/o VTR-Zentralsekretariat, Münzgässlein 16, Basel oder bei den Kantonalen Gewässerschutzämtern bezogen werden.

Anmeldeschluss ist der 15. Januar 1969,12.00 Uhr.

Verschollenheitsruf und öffentlicher Erbenruf

Art. 35 und 555 ZGB Jedermann, der über Bergen Anton Arthur, 1875, staatenlos und dessen Ehefrau Bergen geb. Oberländer Clara Stella, 1877, staatenlos, beide unbekannten Aufenthalts, Nachrichten geben kann, wird hiermit aufgefordert, sich innert Jäh-

1054 resfrist, von der ersten Auskündigung an gerechnet, beim Unterzeichneten zu melden, ansonst die Genannten als verschollen erklärt werden.

An die unbekannten erbberechtigten Personen der Vermissten, welche auf die Erbschaft der Obgenannten Anspruch erheben wollen, ergeht die Aufforderung, sich innert Jahresfrist von der ersten Auskündigung an gerechnet, beim Unterzeichneten anzumelden. Der Anmeldung sind die zivilstandsamtlichen Ausweise beizulegen.

Solothurn, den 2. Dezember 1968 (2.).

Der Gerichtspräsident von Solothurn-Lebern Dr. Armin Jeger

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht eine

Sammlung der eidgenössischen und kantonalen gesetzlichen Erlasse über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Die Sammlung ist auf losen Blättern in zwei Ringheftern aus Pressspan zusammengefasst. Bundesgesetz und Verordnung sind in deutscher, französischer und italienischer Sprache wiedergegeben. Die kantonalen Erlasse erscheinen in der Originalsprache, von zweisprachigen Kantonen in beiden Sprachen. Jedem Kanton ist eine Übersicht vorangestellt.

Die zwei Ringhefter und die Nachträge 1-5 können unter Nr.318.681 zum Preise von Franken 28.80 bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern, bezogen werden.

Neues Verzeichnis der Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit hat ein neues Verzeichnis der Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz (Stand I.Mai 1968) herausgegeben. Das Verzeichnis erscheint in klischierter Form. Es kann beim Drucksachenbüro der Bundeskanzlei in Bern zum Preis von Fr. 6.- bezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht:

Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen S.Nachtrag - Stand I.Mai 1967 - Preis Fr.2.70.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

1055 Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden :

Bundesrechtspflege - Ausgabe 1967 Diese 161 Seiten umfassende Broschüre enthält folgende Texte mit allen bis Ende 1963 nachgeführten Änderungen: 1. Bundesgesetz vom 16.Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege.

2. Bundesgesetz vom 4. Dezember 1947 über den Bundeszivilprozess.

3. Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege.

4. Reglement vom 21. Oktober 1944 für das Schweizerische Bundesgericht.

5. Tarif vom 14. November 1959 über die Entschädigungen an die Gegenpartei für das Verfahren vor dem Bundesgericht.

6. Bundesgesetz vom 21. Juni 1963 über den Fristenlauf an Samstagen.

Preis (kartoniert) Fr. 3.50 plus Zustellgebühr.

Drucksachenbüro der Bundeskanzlei

ZAK, Monatszeitschrift über die AHV, IV und EO Herausgegeben vom Bundesamt für Sozialversicherung Behandelt die Probleme der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung für Wehrpflichtige und der Familienzulagen, orientiert über die Tendenzen zur Weiterentwicklung dieser Zweige der Sozialversicherung und publiziert wichtige Gerichtsentscheide.

Die ZAK ist nicht nur für die Funktionäre der Ausgleichskassen und die Mitglieder der Invalidenversicherungs-Kommissionen, sondern auch für ein weiteres Publikum von Interesse.

Erscheint monatlich. Jahresabonnement: Fr. 20.--.

Bestellungen sind zu richten an die Eidgenössische Drucksachen- und Materia lzentrale, 3003 Bern.

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Dieses Gesetz, mit den bis I.Januar 1965 erfolgten Änderungen und Ergänzungen, enthält als Anhang das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses.

Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau zu richten.

Der Bezugspreis beträgt Fr. 3.--· pro Exemplar.

Drucksachenbüro der Bundeskanzlei

1056 Von der Eidgenössischen Landestopographie Wabern-Bern herausgegeben (Juni 1964):

Karte der Kulturgüter · Carte des biens culturels Carta dei beni culturali Schweiz · Suisse · Svizzera · Liechtenstein l : 300 000 Das Interesse an dieser Karte war über Erwarten gross, so dass schon ein Jahr nach ihrem Erscheinen die inhaltlich bereicherte und drucktechnisch verbesserte 2. Auflage herausgegeben werden konnte. Die Karte, die wiederum in Zusammenarbeit mit dem Dienst für Kulturgüterschutz des Eidgenössischen Departements des Innern geschaffen worden ist, enthält die wichtigsten Denkmäler der Urgeschichte, der Geschichte und der Kunst auf dem Boden der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Die Kartenrückseite weist in 64 Feldern Wiedergaben von Stadtgebieten und Landesteilen in Massstäben 1:5000 bis 1:50000 auf und enthält Erläuterungen in den drei Amtssprachen sowie die Erklärung der Signaturen und Abkürzungen in allen vier Landessprachen unter Berücksichtigung der drei Sprachengruppen des Rätoromanischen. Preis: 8 Franken.

Zu beziehen bei den amtlichen Verkaufsstellen der eidgenössischen Kartenwerke.

Vom Eidgenössischen Departement des Innern herausgegeben (31. Mai 1963) :

Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten Inhalt: Vorwort von Bundesrat H.P.Tschudi.

Haager Abkommen vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.

Ausführungsbestimmungen des Haager Abkommens vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.

Haager Protokoll vom 14. Mai 1954 über den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.

Resolution I und II der intergouvernementalen Haager Konferenz über den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954.

Von dieser Veröffentlichung bestehen Ausgaben in deutscher, französischer und italienischer Sprache. Preis: 1.50 Franken.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen

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Bundesblatt

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Jahr

1968

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.12.1968

Date Data Seite

1053-1056

Page Pagina Ref. No

10 044 179

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