213 Beendigung der dienstlichen Tätigkeit Bulgarien

Herr Krastu Krastev, Erster Sekretär.

Indien Herr Barakat Ahmad, Erster Sekretär (Kultur-und Presseangelegenheiten).

Malaysia Herr Abdul Rahim bin Aki, Handelsattache.

Malawi Herr Peter B. Galaffa, Attaché (Verwaltungsangelegenheiten).

Syrien Herr Nadim Douay, Gesandter-Botschaftsrat.

Einnahmen der Zollverwaltung in tausend Franken 1968

Zölle

Monat

Übrige Einnahmen

Total 1968

156062 158498 181 303 186682 189544 189919 211 567

31587 25443 33288 36398 · 30266 33570 40102

187 649 183941 214591 223 080 219810 223 489 251 669

Jan./Juli 68

1 273 575

230654

1 504 229

Jan./Juli 67

1 190 086

219014

Januar Februar März April

Mai Juni Juli

# S T #

Total 1967

Mehreinnahmen

170 085

17564

169218 207 748 202 524 199 813 225 340 234 372

.14723 6843 20556 19997

Mindereinnahmen

1851

17297 95129

1 409 100

Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen

Neues Verzeichnis der Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit hat ein neues Verzeichnis der Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz (Stand I.Mai 1968) herausgegeben. Das Verzeichnis erscheint in klischierter Form. Es kann beim Drucksachenbüro der Bundeskanzlei in Bern zum Preis von Fr. 6.- bezogen werden.

214

Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist in einem Band zusammengefasst erschienen

Invalidenversicherung Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 Vollziehungsverordnung vom 17. Januar 1961 Verordnung über Geburtsgebrechen vom 10. August 1965 Alphabetisches Sachregister

(Stand I.Januar 1968) Die Broschüre kann unter Nummer 318.500 in deutscher, französischer oder italienischer Sprache zum Preise von Fr. 5.- bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern, bezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht: Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern Textausgabe der geltenden Erlasse, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom I.Juni 1967, Preis Fr.2.60 Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen 7. Nachtrag. Stand I.Juni 1966. Preis Fr. 3.60.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale 3003 Bern.

Der vom Eidgenössischen Departement des Innern herausgegebene

Bericht der Eidgenössischen Kommission für Nachwuchsfragen auf dem Gebiete der Geisteswissenschaften und der medizinischen Berufe sowie des Lehrerberufes auf der Mittelschulstufe vom 1. Mai 1963 kann zum Preise von 5.50 Franken bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern, bezogen werden.

7902

215

Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist in einem Band zusammengefasst erschienen:

AHV Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946

(ohne die Bestimmungen über die fiskalische Belastung des Tabaks) Vollzugsrerordnung vom 31. Oktober 1947 Alphabetisches Register

(Stand I.Juni 1967) Die Broschüre kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preise von Fr. 4.20 bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern, bezogen werden.

920?

Verzeichnis der Luftseilbahnen, Aufzüge und Skilift-Anlagen für Personenbeförderung (Juni 1967) Dieses Verzeichnis kann zum Preise von 3.50 Franken beim Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement, Drucksachenbüro, 3003 Bern, bezogen werden.

Das Problem der ausländischen Arbeitskräfte Bericht der Studienkommission für das Problem der ausländischen Arbeitskräfte Herausgegeben vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

Der Bericht gibt im I.Teil einen Rückblickund einen Überblick über den heutigen Stand der Ausländerbeschäftigung, orientiert im 2. Teil über die wirtschaftlichen Aspekte, im 3.Teil über die bevölkerungspolitischen, sozialen und staatspolitischen Fragen, namentlich über Überfremdung und Abwehrmassnahmen, und fasst im 4. Teil die Schlussfolgerungen und Empfehlungen über die künftige Ausländerpolitik zusammen. Als Anhang sind dem Bericht statistische Tabellen beigefügt.

Der Bericht ist zum Preise von Fr. 5.- zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

216

Internationale Doppelbesteuerung Pauschale Steueranrechnung Schweizerische Steuerpflichtige können erstmals für die im Jahre 1967 fällig gewordenen Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus Frankreich, Grossbritannien, Irland, den Niederlanden, Schweden, Spanien und Südafrika verlangen, dass ihnen für die von den genannten Staaten erhobenen und nicht rückforderbaren Steuern eine pauschale Steueranrechnung gewährt wird.

Die Antragsformulare DA-1,2 und 3 und ein erläuterndes Merkblatt DA-M können bei den kantonalen Steuerverwaltungen bezogen werden.

Eine Textausgabe, enthaltend - einen Auszug aus dem schweizerisch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 7. Mai 1965, - den Bundesratsbeschluss vom 22. August 1967 über die pauschale Steueranrechnung, - die Verfügungen des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements Nr. l und 2 vom 6. Dezember 1967, mit Anhang, - den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen und - einen Auszug aus dem Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 1965 kann beim Drucksachenbüro der Bundeskanzlei, 3003 Bern, zum Preise von Fr. l .20 bezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht :

Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen 9. Nachtrag Stand l. April 1968

Preis Fr. 2.10

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern

Das «Ostalpenbahnversprechen» Rechtsgutachten dem Eidgenössischen Amt für Verkehr erstattet von Professor Wilhelm Oswald kann bezogen werden zum Preise von Fr. 10.-- beim Eidgenössischen Verkehrsund Energiewirtschaftsdepartement, Drucksachenbüro, 3003 Bern

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1968

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

33

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.08.1968

Date Data Seite

213-216

Page Pagina Ref. No

10 044 081

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