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Bundesblatt

Bern, den 26. April 1968

120. Jahrgang

Band I

Nr. 17 Erscheint wöchentlich. Preis Fr. 36.- im Jahr, Fr. 20.- im Halbjahr, zuzuglich Nachnahme- und Postzustellungsgebuhr

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Botschaft

des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Riistungsprogramm 1968II) (Vom 27. März 1968) Herr Präsident, Hochgeehrte Herren, Wir haben die Ehre, Ihnen mit beiliegender Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Riistungsprogramm 1968 II) zu unterbreiten.

Das Rüstungsprogramm 1968 II bildet einen weiteren Schritt in der Verwirklichung der Truppenordnung 61 und schliesst sich an das Rüstungsprogramm 1965 an. In unserer Botschaft an die Bundesversammlung vom 30. Juni 1960 (BB1 1960, II, 321) betreffend die Organisation des Heeres (Truppenordnung) haben wir Ihnen die Notwendigkeit der Anpassung unserer Armee an die moderne Kriegsführung eingehend dargelegt. Wir wiesen ebenfalls darauf hin, dass die einzelnen Kreditbegehren (Rüstungsprogramme), die zur Verstärkung der Schlagkraft der Armee und zu ihrer Modernisierung notwendig sein werden, nach Massgabe der Dringlichkeit und der technischen Beschaffungsreife vorgelegt werden sollen.

Mit dem Rüstungsprogramm 1961 haben Sie einer ersten umfangreichen Beschaffung zugestimmt. Es handelte sich dabei um das in der ersten Phase der Reorganisation der Armee dringend benötigte Material sowie um Begehren, deren Verwirklichung aus fabrikatorischen Gründen mehrere Jahre beanspruchte und daher frühzeitig eingeleitet werden musste. Dieses Programm wikkelte sich zufriedenstellend ab. Der grösste Teil des Materials ist der Truppe bereits abgeliefert worden und hat sich im Einsatz gut bewährt.

Am 15. Dezember 1965 haben Sie einer weiteren Beschaffungsvorlage, nämlich dem Rüstungsprogramm 1965, zugestimmt. Es ist heute zu ungefähr einem Drittel verwirklicht.

Das Rüstungsprogramm 1968 II enthält die bis heute beschaffungsreif gewordenen dringenden Vorhaben der Planungsperiode 1965-1969. Vor allem Bundesblatt. 120. Jahrg. Bd. I

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922 sollen damit die Erdtruppen verstärkt und modernisiert werden. Die vorgesehenen Beschaffungen dienen so namentlich - dem Ausbau der mechanisierten Verbände, - einer besseren Ausrüstung des Wehrmannes im Hinblick auf das Leben und Überleben auf dem Gefechtsfelde, - der Ergänzung der Gebirgsausrüstung, - zur Deckung eines Nachholbedarfes und - zur Fortsetzung von Beschaffungen aus dem Rüstungsprogramm 1965.

I. Die einzelnen Anträge des Rüstungsprogramms 1968 II Aus naheliegenden Gründen ist es nicht möglich, in der vorliegenden Botschaft alle Detailangaben aufzuführen. Den Mitgliedern der parlamentarischen Kommissionen werden indessen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Die Begehren betreffen folgende Gebiete: 1. Infanterie

(60,0 Millionen Fr.)

a. Gewehrpatronen (ll,2 Millionen Fr.)

Mit der Einführung des Sturmgewehrs wurde gleichzeitig die Munitionsdotation erhöht. Für die im Rahmen der früheren Kreditbeschlüsse bewilligten Sturmgewehre gelangte die Munition in den Rüstungsprogrammen 1957, 1961 und 1965 zur Beschaffung.

Die während des Aktivdienstes 1939-1945 beschafften Stahlkernpatronen müssen ihres schlechten Zustandes wegen ersetzt werden. Eine erste Beschaffung von Gewehrpatronen als Ersatz der abgehenden Stahlkernpatronen wurde mit dem Rüstungsprogramm 1965 bewilligt. Im Rahmen dieser Vorlage soll eine weitere Rate eingestellt werden. Wir sehen vor, den Ersatz der restlichen Stahlkernpatronen nach Massgabe der fabrikatorischen Gegebenheiten in spätere Rüstungsvorlagen einzustellen.

b. Nebelwurfgranatenfür S,l cm Minenwerfer (14,0 Millionen Fr.)

Einem wichtigen gefechtstechnischen Bedürfnis entspricht die Möglichkeit vermehrten Einsatzes von Nebelmitteln, die es gestatten, dem Gegner die Sicht zu erschweren und seine Manövrierfähigkeit einzuschränken. Die heute bei der Infanterie vorhandenen Mittel können nur auf kürzere Distanzen eingesetzt werden. Es soll deshalb für die 8,1 cm Minenwerfer eine neue Munition eingeführt werden, die eine Vernebelung des Gefechtsfeldes auf grössere Distanzen zulässt. Im Rahmen dieser Botschaft beantragen wir Ihnen, eine erste Rate zu

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beschaffen; weitere sollen nach Massgabe der fabrikatorischen Gegebenheiten in spätere Vorlagen aufgenommen werden.

c. Umänderung von 8,1 cm Minenwerfermunition (8,5 Millionen Fr.)

In den letzten Jahren sind bei Minenwerferschiessen immer wieder Kurzschüsse aufgetreten. Dies führte dazu, dass das Überschiessen der Truppe zur Vermeidung von Unfällen zeitweise stark eingeschränkt werden musste, was praktisch einem Überschiessverbot gleichkam. Dadurch war sie in der Durchführung gefechtsmässiger Schiessen sehr behindert. In der Zwischenzeit konnte auf Grund eingehender Versuche die Munition verbessert werden. Die Schulen und Kurse erhalten bereits die verbesserte Munition. Als weiterer Schritt soll nun noch die Kriegsmunition entsprechend angepasst werden.

d. Handgranaten (8,75 Millionen Fr.)

In den Kriegsbeständen ist noch ein Handgranatenmodell vorhanden, das aus dem ersten Weltkrieg stammt. Obschon die heutigen Bestände dieses Modells noch während des letzten Aktivdienstes fabriziert wurden, sind diese Handgranaten heute technisch und taktisch am Ende ihrer Verwendbarkeit und müssen ersetzt werden. Im weiteren sehen wir vor, den Bestand an Handgranaten (Modell 43) den neuen Bedürfnissen anzupassen. In das vorliegende Rüstungsprogramm soll eine erste Rate eingestellt werden.

e. Infrarotgeräte für das Sturmgewehr (17,55 Millionen Fr.)

Die Infanterie trägt die Hauptlast des Kampfes. Dies trifft in ganz besonderem Masse für den Nachtkampf zu. Es ist deshalb notwendig, sie mit neuen Kampfmitteln auszurüsten, um ihr zu ermöglichen, diese Kampfart unter günstigeren Bedingungen aufzunehmen. Das Infrarotgerät für das Sturmgewehr wird dazu beitragen, den Kampf unserer Infanterie bei Nacht zu erleichtern. Im weiteren sehen wir vor, diese Geräte auch den Aufklärungselementen und den Panzergrenadieren zuzuteilen. Das Infrarotgerät für das Sturmgewehr wurde in eingehenden Truppenversuchen erprobt und hat sich gut bewährt. Es eignet sich sowohl als Beobachtungs- wie auch als Zielgerät.

2. Motorisierung, Mechanisierung (94,3 Millionen Fr.)

a. Ersatz von Motorfahrzeugen (34,6 Millionen Fr.)

Die Armee verfügt über eine grössere Anzahl Lastwagen, die infolge ihres Alters unwirtschaftlich und stark reparaturanfällig geworden sind. Es handelt sich dabei um 20-30jährige Fahrzeuge, die zum grossen Teil aus amerikanischen

924 Surplus-Beständen des zweiten Weltkrieges angeschafft wurden. Die Instandstellung dieser Lastwagen stösst auf immer grössere Schwierigkeiten, weil die Ersatzteile nicht mehr erhältlich sind. Am dringendsten ist der Ersatz der mittleren Lastwagen. Wir sehen deshalb vor, diese jetzt zu ersetzen und die Beschaffung von schweren Lastwagen in einem künftigen Programm zu beantragen.

b. Umrüstung der Panzerminenwerferkompagnien (52,1 Millionen Fr.)

Die Minenwerfer-Schützenpanzer wurden seinerzeit ohne Waffe beschafft, jedoch so ausgebaut, dass entweder ein 8,1 cm oder ein 12 cm Minenwerfer eingebaut werden kann. Diese Massnahme war notwendig, weil im damaligen Zeitpunkt der 12 cm Minenwerfer noch nicht fertig entwickelt und beschaffungsreif war. Die Minenwerfer-Schützenpanzer erhielten deshalb als Übergangslösung vorläufig den 8,1 cm Minenwerf er. In der Zwischenzeit wurde die Entwicklung des schweren 12 cm Minenwerfers, der sowohl auf einer Feldlafette als auch ab Schützenpanzer eingesetzt werden kann, erfolgreich abgeschlossen. Diese Waffe hat sich auch im Truppeneinsatz gut bewährt.

Mit dem neuen 12 cm Minenwerfer soll gleichzeitig die notwendige Kriegsmunition beschafft werden. Es handelt sich dabei um eine bereits in der Armee eingeführte Munitionsart.

Die Umrüstung der Minenwerfer-Schützenpanzer wird die Feuerkraft und Wirkung der Panzerminenwerferkompagnien wesentlich erhöhen. Daraus ergibt sich auch eine rationellere Ausnützung des gepanzerten Waffenträgers, der für ein 8,1 cm Geschütz eher überdimensioniert ist.

c. Eisenbahn-Panzertransportwagen (7,6 Millionen Fr.)

Die Verschiebung von Panzerverbänden auf grössere Distanzen erfolgt, nicht zuletzt zur Vermeidung von Strassenschäden, immer mehr mittels Bahntransport. Zu diesem Zwecke wurden vor einigen Jahren besondere Güterwagen beschafft. Die heute vorhandenen Panzertransportwagen genügen jedoch nicht mehr, um den steigenden Bedarf an Transportvolumen decken zu können, der infolge der Vermehrung der Panzerverbände eingetreten ist.

3. Artillerie (53,4 Millionen Fr.)

a. Beleuchtungsgeschosse (42,9 Millionen Fr.)

Im modernen Krieg kommt, wie bereits in Ziffer l, Buchstabe e dargelegt, dem Nachtkampf eine immer grössere Bedeutung zu. Durch Einsatz geeigneter Mittel ist es möglich, das Gefechtsfeld so zu erhellen, dass kleinere Aktionen durchgeführt werden können. Unsere Mittel für die Nachtkampfführung beschränken sich vor allem auf die Infanteriewaffen. Das Kampffeld sollte aber

925 auch durch die Artillerie als der Hauptunterstützungswaffe der Kampftruppen mindestens in zeitlich und räumlich beschränktem Umfange beleuchtet werden können. Auf Grund eingehender Versuche konnte ein Beleuchtungsgeschoss gefunden werden, das die taktischen Anforderungen zu erfüllen vermag.

b. Spitzgranaten (10,5 Millionen Fr.)

Mit den Rüstungsprogrammen 1961 und 1965 haben Sie einer ersten Beschaffung von 10,5 cm Spitzgranaten zugestimmt. Diese Munition gestattet, die Reichweite unserer Geschütze wesentlich zu erhöhen, und eröffnet damit die Möglichkeit einer Feuerunterstützung auf grössere Distanzen. Mit dieser Botschaft beantragen wir Ihnen, weitere Artillerie-Verbände mit dieser neuen Munition auszurüsten.

4. Genie (10,9 Millionen Fr.)

Die Genietruppen verfügen heute über Raupenladeschaufeln aus dem Jahre 1951. Diese Ladeschaufeln sind veraltet, sehr reparaturanfällig und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ihr Unterhalt ist zu aufwendig geworden und stösst wegen fehlender Ersatzteile auf immer grössere Schwierigkeiten. Ein Ersatz dieser Raupenladeschaufeln durch ein modernes, marktgängiges Modell drängt sich daher auf.

Anderseits fehlt den Genietruppen, die in den letzten Jahren vermehrt für den Stollenbau eingesetzt werden, eine zweckentsprechende Ausrüstung. Kompressoren, Bohrhämmer und Hüfsaggregate sind veraltet und lassen ein rationelles Arbeiten nicht mehr zu. Wir sehen deshalb vor, eine Anzahl moderner Stollenbaumaterialsätze zu beschaffen, die der Truppe, besonders im Gebirge, für einen wirksameren Einsatz zur Verfügung stehen würden.

5. Übermittlung (l 3,0 Millionen Fr.)

Verschiedene kriegswichtige Verbindungen sollten ausgebaut werden. Die heutigen Einrichtungen bedürfen einer dringenden technischen Verbesserung und Modernisierung, damit die Verbindungen auch unter erschwerten Verhältnissen sichergestellt werden können. Ihre vorberatenden Kommissionen sollen hierüber näher orientiert werden.

6. Sanität (56,4 Millionen Fr.)

a. Geräte und Mittel für die Wasseraufbereitung und Wasserversorgung (16,45 Millionen Fr.)

Die Armee basiert, wie im Frieden so auch im Mobilmachungsfalle, so lange als möglich auf der zivilen Wasserversorgung. Im Kriegsfall ist aber

926 damit zu rechnen, dass die Leitungsnetze zerstört werden und das Rohrwasser durch den Einsatz von ABC-Waffen ungeniessbar sein wird. Der tägliche Bedarf der Truppe an unverseuchtem Wasser muss jedoch sichergestellt sein. Zu diesem Zwecke sehen wir vor, eine Versorgungsorganisation aufzubauen, die vom zivilen Netz weitgehend unabhängig funktioniert. Dadurch werden unsere Bestrebungen, mit dem Bundesamt für Zivilschutz das Problem der Wasserversorgung auf der Grundlage der zivilen Infrastruktur für Armee und Bevölkerung gemeinsam zu lösen, nicht präjudiziert.

Mit Ausnahme von Geräten für die Wasserfiltrierung, die ausschliesslich dem Bedarf der Sanitätsformationen dienen, verfügt die Armee heute über kein derartiges Spezialmaterial. Die Beschaffung geeigneter Geräte ist deshalb dringend. Zur Anschaffung vorgesehen sind Pumpen mit dem erforderlichen Leitungsmaterial, tragbare Wasseraufbereitungsgeräte, Wassersäcke und -tanks für die Aufbewahrung und den Transport sowie entsprechendes Zubehörmaterial.

Die mobilen Wasseraufbereitungsanlagen, die in begrenzter Zahl für die Grossverbraucher (Sanitäts- und Versorgungstruppen) vorgesehen werden, sind noch nicht beschaffungsreif und können erst in eine spätere Vorlage aufgenommen werden.

b.

Sauerstoffgewinnungsanlagen (6,6 Millionen Fr.)

Die Armee verfügt über einige stationäre Anlagen zur Gewinnung von Medizinalsauerstoff. Durch eingehende Studien wurde der voraussichtliche tägliche Kriegsbedarf an Medizinalsauerstoff errechnet und festgestellt, dass eine Erhöhung der Fabrikationskapazität notwendig ist. Um den zusätzlichen Bedarf decken zu können, müssen weitere Anlagen beschafft werden. Zur rationelleren Versorgung der Truppe sollen mobile Anlagen mit den entsprechenden Notstromaggregaten beschafft werden. Aus finanziellen und fabrikatorischen Gründen sehen wir heute eine erste Rate von mobilen Sauerstoff-Gewinnungsanlagen vor. In einem späteren Zeitpunkt wird eine weitere Beschaffung erforderlich sein.

c. Material für den AC-Schutzdienst (33,35 Millionen Fr.)

Die Armee muss für den chemischen und nuklearen Krieg mit wirksamen Abwehrmitteln ausgerüstet sein. Heute besitzt sie nur das in den letzten Aktivdienstjahren auf Grund der damaligen Erkenntnisse beschaffte Material zum Schütze gegen chemische Kampfstoffe. Diese Ausrüstung entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und ist zudem in zu geringer Menge vorhanden. Es sind neue Sortimente mit dem notwendigen Schutz- und Abwehrmaterial gegen chemische und nukleare Waffen zusammengestellt worden. Zur Beschaffung sind Spür-, Absperr- und Probeentnahmesortimente sowie solche für Nachweis-, Dekontaminations- und Schutzmaterial vorgesehen.

927 7. Allgemeine Ausrüstung und Reservematerial

(135,2 Millionen Fr.)

a. Tarnnetze für Motorfahrzeuge (17,8 Millionen Fr.)

Die heute vorhandenen Tarnnetze reichen aus, um knapp die Hälfte der Motorfahrzeuge tarnen zu können. Sie wurden nach dem letzten Krieg aus Surplus-Beständen ausländischer Armeen übernommen. Das Material genügt quantitativ und qualitativ den heutigen Anforderungen nicht mehr. Insbesondere bietet es einen ungenügenden Schutz gegen die Beobachtung mit Infrarotmitteln. Ein schrittweiser Ersatz durch neues Material ist notwendig. Ferner müssen die Bestände erhöht werden, damit für den gesamten Motorfahrzeugpark Tarnnetze verfügbar sind.

b. Gebirgsmaterial (27,3 Millionen Fr.)

Das Gebirgsmaterial ist teilweise veraltet und in ungenügenden Mengen vorhanden. Im Rahmen des Rüstungsprogramms 1965 haben Sie einer ersten Beschaffung für die Erneuerung und Ergänzung dieses Materials zugestimmt.

Mit der vorliegenden Botschaft sehen wir eine weitere Teilbeschaffung vor.

Anderes Gebirgsmaterial befindet sich zurzeit noch in Entwicklung und soll später zur Beschaffung beantragt werden.

c. Persönliche Ausrüstung (79,5 Millionen Fr.)

Mit Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1962 wurde der Einführung des Kampfanzuges zugestimmt. Die bewilligten Kredite reichen aus, um die Auszugsformationen der Infanterie und der Mechanisierten und Leichten Truppen sowie die Landwehr-Infanterie mit diesem Anzug auszurüsten. Die Erfahrungen sind sehr positiv und führten zur Forderung, die gesamte Armee damit auszurüsten. Dieses Begehren entspricht einem Bedürfnis, weshalb wir Ihnen hiermit eine weitere Beschaffung beantragen. Von dieser Ausrüstung sind lediglich einige Spezialtruppen ausgenommen, für deren Dienst weiterhin ein besonderes Arbeitskleid benötigt wird.

Die in den letzten Jahren eingeführte Ledergamasche hat sich bewährt und soll deshalb in der gesamten Armee abgegeben werden.

Im weiteren sind die Vorräte an Handschuhen, insbesondere an Fingerhandschuhen aus Wolle für die Gebirgstruppen, unzureichend, weshalb weitere Fingerhandschuhe beschafft werden müssen.

d. Verschiedenes Reservematerial (10,6 Millionen Fr.)

In die Rüstungsvorlage 1965 wurde ein entsprechender Posten für die Bereitstellung einer genügenden Kriegsreserve an Ersatz- und Reparaturmaterial eingestellt. Die laufenden Anpassungen der Korpsausrüstung (allgemeine Ausrü-

928 stungsgegenstände und Spezialmaterial) an die sich aufdrängenden Revisionen der Truppenordnung 61 ergeben einen Mehrbedarf, der jeweils den Reservebeständen entnommen wird und dort wieder ersetzt werden muss.

8. Flugwaffe (38,3 Millionen Fr.)

a. Flugplatz-Fahrzeuge (l 3,3 Millionen Fr.)

Einsatz und Schutz des kostspieligen, modernen Flugmaterials erfordern die Anpassung der Sicherheitsgeräte der Flugplätze. Das grosse Gewicht der modernen Flugzeuge macht die Beschaffung neuer Flugzeug-Kranwagen zur Befreiung von Flugzeugbesatzungen, Räumung der Pisten von Flugzeugen bei Flugunfällen usw. notwendig. Um Triebwerkschäden zu vermeiden, ist die Säuberung der Pisten und Rollstrassen von Fremdkörpern durch neu zu beschaffende Pistenreinigungsfahrzeuge erforderlich. Schliesslich bedingt der grosse Treibstoffvorrat der Flugzeuge neue, leistungsfähigere Schaumlöschfahrzeuge für die Flugplatzfeuerwehren.

b. Verbesserungen an den Kampfflugzeugen VENOM und HUNTER (25,0 Millionen Fr.)

Unsere ältesten Kampfflugzeuge VENO M müssen teilweise über die ursprünglich vorgesehene Einsatzzeit hinaus im Frontbestand der Flugwaffe behalten werden. Als Ausbildungsflugzeuge für Flugschüler ist ihre Verwendung später noch auf längere Zeit voraussehbar. Auch das Flugzeug HUNTER wird noch während Jahren in der Flugwaffe verbleiben.

In Anbetracht dieser Tatsachen rechtfertigt es sich, Verbesserungen an diesen Flugzeugen anzubringen, die ihre Einsatzmöglichkeiten und ihre Kampfkraft mit verhältnismässig geringen Aufwendungen erheblich steigern. Beim VENOM sind der Einbau eines Bombenzielgerätes sowie die Ausrüstung mit einem Kennungsgerät vorgesehen. Letzteres trägt zur Erhöhung der Flugsicherheit bei und hilft mit, die Kollisionsgefahr zwischen Flugzeugen zu verringern sowie eigene und fremde Flugzeuge auseinanderzuhalten. Beim HUNTER beschränkt sich die Verbesserung auf die Ausrüstung mit einem Kennungsgerät.

9. Zusammenfassung Das in der vorliegenden Botschaft zur Beschaffung beantragte Material (Rüstungsprogramm 1968II) setzt sich wie folgt zusammen: Millionen Franken

1. Infanterie 2. Motorisierung, Mechanisierung 3. Artillerie

60,0 94,3 53,4 Übertrag 207,7

929 Millionen Franken

Übertrag 207,7 4.

5.

6.

7.

8.

Genie Übermittlung Sanität Allgemeine Ausrüstung und Reservematerial Flugwaffe

10,9 13,0 56,4 135,2 38,3

Total

461,5

Sämtliche Kostenberechnungen dieses Rustungsprogramms basieren auf der Annahme einer normalen Abwicklung der Beschaffungen und schliessen ausser den üblichen, für Unvorhergesehenes reservierten Beträge keine weiteren Reserven ein für ausserordentliche Ereignisse, wie Zurückstellung der Auftragsvergebung, ausserordentliche Wechselkursfluktuationen und andere Entwicklungen, die sich unserem Einflussbereich entziehen.

Über die Berücksichtigung der Teuerung bei den einzelnen Vorhaben orientieren wir Ihre vorberatenden Kommissionen in den besonderen Unterlagen zu dieser Botschaft.

u. Finanzieller Überblick Das vorliegende Rüstungsprogramm 1968 II erfordert einen Aufwand von 461,5 Millionen Franken für Materialbeschaffungen. Durch eine zeitliche Staffelung in der Ablieferung wird sich die Abwicklung über eine Periode von mehreren Jahren erstrecken.

Die Berechnung der Kosten erfolgte auf dem Preisstand Ende 1968. Bei fortschreitender Teuerung im In- und Ausland nach diesem Zeitpunkt müssten für langfristige Beschaffungen daher teuerungsbedingte Zusatzkreditbegehren vorbehalten bleiben. Für kurzfristige Beschaffungen kann davon abgesehen werden, da die Preisentwicklung bis zur Auslieferung des Materials mitberücksichtigt worden ist.

Der mit dieser Vorlage entstehende Finanzbedarf steht in Übereinstimmung mit dem Finanzplan des Militärdepartements. Im Rahmen der laufenden Aufwendungen nehmen die Personalkosten, bedingt durch eine schrittweise Erhöhung des Personalbestandes bei der Kriegsmaterialverwaltung, um etwa 140 Mann zu. Ferner ist bei den Unterhalts- und Betriebsausgaben mit Mehrkosten von etwa 3,5 Millionen Franken zu rechnen. Die Unterbringung des durch diese Vorlage zu beschaffenden Materials hat bauliche Erweiterungen der bestehenden Anlagen und Neubauten zur Folge. Alle diese Aufwendungen sind im Rahmen der langfristigen finanziellen Planung ebenfalls berücksichtigt worden.

Hierüber sollen die vorberatenden parlamentarischen Kommissionen noch eingehend orientiert werden.

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Gestützt auf diese Ausführungen beehren wir uns, Ihnen den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1968 II) zur Annahme zu empfehlen.

Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 20 und 85, Ziffer 10 der Bundesverfassung.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 27. März 1968.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Spiihler

Der Bundeskanzler: Huber

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1968 H) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 27. März 1968, beschliesst:

Art. l 1

Der Beschaffung \onKriegsmaterial gemäss Botschaft vom 27. März 1968, (Rüstungsprogramm 1968 II) wird zugestimmt.

2 Es wird hierfür ein Gesamtkredit von 461,5 Millionen Franken gemäss Objektverzeichnis im Anhang bewilligt.

Art. 2 1

Der jährliche Zahlungsbedarfist in den Voranschlag einzustellen.

Der Bundesrat regelt die Durchführung der Kriegsmaterialbeschaffung.

Er ist befugt, im Rahmen dieses Gesamtkredites geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Objektkrediten vorzunehmen.

2

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

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Anbang zum Bundesbeschluss vom

über die Beschaffung von

Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1968II)

Objektverzeichnis Rustungsvorhaben

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Objektkredit in Franken

Infanterie Motorisierung, Mechanisierung Artillerie Genie Übermittlung Sanität Allgemeine Ausrüstung und Reservematerial Flugwaffe

60 000 000 94 300 000 53 400 000 10 900 000 13 000000 56400000 135 200 000 38300000

Total

461 500 000

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1968 II) (Vom 27. März 1968)

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Jahr

1968

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

9940

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.04.1968

Date Data Seite

921-932

Page Pagina Ref. No

10 043 974

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