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Bundesblatt

Bern, den 18. Oktober 1968

120.Jahrgang

Band II

Nr.42 Erscheint wochentlich. Preis Fr. 36.- im Jahr, Fr. 20. - im Halbjahr, zuziiglich Nachnahmeund Postzustellungsgebubr Inseratenverwaltung: Pe rmedia Pubhcitas AG, Abteilung fur Periodika, Hirschmattstrasse < 2, 6002 Luzern

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10078 Bericht des Bundesrates an die Buudesversammlung iiber die Geschaftsfiihrung und du Rechnung der Alkoholverwaltung fiir das Gesch iftsjahr 1967/68 (Vom 9. Oktober 1968)

Herr Prasident, Hochgeehrte Herren, Wir beehren uns, Ihnen iiber die Durchf iinrung der Alkoholgesetzgebung in der Zeit vom 1. Juli 1967 bis 30. Juni 1968 nachs ehenden Bericht zu unterbreiten: I. AUgemeines In der Sammlung der eidgenossischen Gesetze sind folgende, den Geschaftsbereich der Alkoholverwaltung betreffende Erl asse veroffentlicht worden: 1. Bundesratsbeschluss vom 7. Juli 1967 iibsr die Verwertung der Kartoffelernten (AS 1967, 1041); 2. Bundesratsbeschluss vom 5. September 1967 iiber die Verwertung der Kernobsternte 1967 (AS 1967,1178); | 3. Bundesratsbeschluss vom S.September J1967 betreffend die tJbernahmepreise fiir Kernobstbranntwein und die Besteuerung gebrannter Wasser (AS 1967, 1176); I 4. Bundesratsbeschluss vom 5. September (1967 iiber den Verkaufspreis der Alkoholverwaltung fiir Branntwein (AS 1967,1175); 5. Bundesratsbeschluss vom 15. September 1967 iiber die Preisfestsetzung fiir Kartoffeln der Ernte 1967 (AS 7957,1249); 6. Bundesratsbeschluss vom 2. Oktober 1967 iiber die Erhebung einer besonderen Monopolgebiihr auf gewissen Branntweinen, Likoren und Bittern in Flaschen (AS 7967, 1313); 7. Bundesratsbeschluss vom 24. Juni 1968 iiber die Verwertung der Kirschenernten (AS 7965, 806); Bundesblatt 120.Jahig.Bd.il

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8. Bundesratsbeschluss vom 24. Juni 1968 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für Sekunda- und Industriesprit in Box-Paletten (AS 1968, 808).

Über die der Alkoholverwaltung beigegebenen Kommissionen ist folgendes zu berichten: 1. Fachkommission

Die Fachkommission hat vier Sitzungen abgehalten. An der Sitzung vom 17. August 1967 in Bern sind die auf dem Gebiet der Obst- und Kartoffelverwertung und der Umstellung des Obstbaues zu treffenden Massnahmen erörtert worden. Zur Diskussion standen sodann die Mostobstpreise, die Übernahmepreise für Kernobstbranntwein und die Besteuerung der Branntweine. An der Tagung vom 20. Oktober 1967 in Romanshorn wurde die Fachkommission über den Stand der Verwertung der Kernobsternte und der Kartoffelernte orientiert. Auf Grund eines Berichtes der Alkoholverwaltung ist am 28. November 1967 in Bern das Problem Kartoffelverwertung und Futtermitteleinfuhr besprochen worden.

An der letzten Tagung des Berichtsjahres vom 28. Mai 1968 in Bern wurden aktuelle Fragen der Obst- und Kartoffelproduktion und deren Verwertung sowie der Umstellung des Obstbaues behandelt. Ausserdem hat die Kommission eine Orientierung über die Massnahmen für die Verwertung der Kirschenernte 1968 entgegengenommen. Zudem sind die Postulate Hess und Carruzzo vom 29. Juni und 19. Dezember 1966 betreffend die Qualitätskontrolle bei Früchten zur Sprache gekommen.

2. Alkoholrekurskommission

Die Alkoholrekurskommission hat zwei Sitzungen abgehalten. Ihre Tätigkeit zeigt folgendes Bild : Am I.Juli 1967 waren hängig 4 Beschwerden Im Berichtsjahr eingegangen 20 Beschwerden Zusammen

24 Beschwerden

Hievon wurden erledigt durch: teilweise Gutheissung Abweisung Rückzug Am 30. Juni 1968 waren noch hängig

l Beschwerde 15 Beschwerden l Beschwerde 7 Beschwerden

Zusammen

24 Beschwerden u. Verwaltung 1. Personalbestand

Das Personal wies am Ende des Geschäftsjahres mit Einschluss der 6 Lehrlinge einen Bestand von 261 Personen auf. Im Budget sind 269 Bedienstete aufgeführt. Der Zentralverwaltung gehörten 229 Arbeitskräfte an; 32 Personen waren in den betriebseigenen Alkohollagern tätig.

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Ferner bestanden am 30. Juni 1968 2460 örtliche Brennereiaufsichtstellen, die im Nebenamt geführt werden.

2. Personal- und allgemeine Ausgaben Im Voranschlag waren für Personal- und allgemeine Ausgaben 18289000 Franken vorgesehen. Verausgabt wurden 17990219.73 Franken. Die Personalausgaben beliefen sich auf 6873913.15 Franken und die allgemeinen Ausgaben betrugen 11116306.58 Franken. Die Einzelheiten sind aus der Rechnung auf Seite 545 ersichtlich.

HI. Brennereiwesen 1. Gewerbliche Brennereien und gewerbliche Brennauftraggeber Am Ende des Geschäftsjahres 1967/68 bestanden 2647 Konzessionen, die sich auf 1391 Betriebsinhaber wie folgt verteilten : l Konzession für den Betrieb einer Industriebrennerei (Cellulosefabrik AttisholzAG), 992 Konzessionen für die Herstellung von Kernobstbranntwein, 1062 Konzessionen für die Herstellung von Spezialitätenhranntwein, 592 Konzessionen für den Betrieb einer Lohnbrennerei.

Mit Ausnahme der Konzession für die Cellulosefabrik Attisbolz AG sind sämtliche Konzessionen am 30. Juni 1968 abgelaufen. Bis zu diesem Tage sind 1791 Konzessionen für eine Dauer von fünf Jahren verlängert worden. 181 Konzessionen sind dahingefallen, weil deren Inhaber auf eine weitere Ausübung der Brenntätigkeit verzichtet haben. 241 Konzessionen von kleingewerblichen Produzenten, die Branntwein vorwiegend nur für den eigenen Verbrauch erzeugen, sind nicht erneuert worden, weil ein wirtschaftliches Bedürfnis des Landes im Sinne von Artikel 5 des Alkoholgesetzes für den Weiterbestand ihrer Konzession nicht besteht. Diese Produzenten haben die Möglichkeit, in den konzessionierten Lohnbrennereien brennen zu lassen.

Bei 249 Konzessionsinhabern, davon 234 kiemgewerbliche Produzenten, die am 30. Juni 1968 zusammen über 433 Konzessionen verfügten, konnte das Konzessionserneuerungsverfahren wegen Änderung in der Geschäftsleitung, der Neuerstellung von Brennereianlagen sowie wegen der Abklärung der Bedürfnisfrage bis zum Ende der Berichtsperiode nicht abgeschlossen werden. Den Betriebsinhabern mit betriebsfähigen Brennereien wurde gestattet, ihre Brennereien bis zum endgültigen Entscheid im bisherigen Rahmen weiter zu verwenden.

Die Zahl der gewerblichen Brenner und Brennauftraggeber hat im Verlaufe des Geschäftsjahres von 63238 auf 66704 zugenommen. Bei diesem Zuwachs handelt es sich teils um neu gemeldete Produzenten, teils um bisherige Hausbren-

524 ner und Hausbrennauftraggeber, die auf Grund ihrer Betriebsverhältnisse keinen Anspruch auf steuerfreien Eigenbedarf an Branntwein mehr erheben können. Die neu zu den gewerblichen Brennauftraggebern eingeteilten Produzenten erzeugen Branntwein in kleinen Mengen vorwiegend für'den eigenen Bedarf.

Branntweinerzeugung der gewerblichen Brennereien und gewerblichen Brennauftraggeber Spezialitätenbranntwein aus Geschäftsjahr

Kernobstbranntwein Kirschen

Zwetsch- Traubentrestern, gen und Weinhefe.

Pflaumen Weinresten

ändern Rohstoffen

Gesamterzeugung an Kernobstu. SpezialitäZusammen tenbranntwein

Liter 100%

1963/64 1964/65 1965/66 1966/67 1967/68

1 109 327 770002 1 848 335 654525 429 681 573366 1 068 809 1 041 226 4 641 669 832450

354 269 171 924 407 782 301 902 218 732

506 164 501 257 547 728 463 533 522419

42335 24076 32681 24185 33527

1 672 770 1 351 782 1 561 557 1 830 846 1 607 128

1 819 564 774 314

290 922

508 220

31361

1 604 817 3 424 381

2782097 3200117 1 991 238 2 899 655 6248797

Durchschnitt

1963/64 bis 1967/68

Wagender sehr grossen Kernobsternte des Jahres 1967 und der damitverbundenen Verwertungsschwierigkeiten fiel auch die Erzeugung an Kernobstbranntwein entsprechend hoch aus. Die gegenüber dem Vorjahr kleinere Erzeugung an Kirsch-, Zwetschgen- und Pflaumenwasser ist sowohl erntebedingt als auch auf die Massnahmen zur Förderung der brennlosen Verwertung zurückzuführen.

Beim Branntwein aus Produkten des Weinbaues hat die Erzeugung infolge guter Absatzmöglichkeiten zugenommen.

2. Hausbrenner und Hansbrennauftraggeber

a) Bestand Am 30. Juni 1968 belief sich die Zahl der anerkannten Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber auf 114400 gegenüber 119058 im Vorjahr. Dieser Rückgang ist auf die Anwendung der Vollziehungsverordnung vom 6. April 1962 zum Alkohol- und Hausbrennereigesetz und die stete Abnahme der Zahl der landwirtschaftlichen Kleinbetriebe zurückzuführen. Seit Inkrafttreten der neuen Vollziehungsverordnung sind insgesamt 38240 Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber in Wegfall gekommen. Die allgemeine Überprüfung der Einteilung der Branntweinproduzenten ist in 1400 Gemeinden abgeschlossen.

525 b. Branntweinerzeugung der Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber *) Spezialitätenbranntwem aus Geschäftsjahr

Kernobstbranntwein

Kirschen

Zwetschgen und Pflaumen

Traubentrestern.

Weinhefe, Weinresten

ändern Rohstoffen

Zusammen

Gesamterzeugung

Liter effektiver Gradstärke *)

1962/63 1963/64 1964/65 1965/66 1966/67

2 754 753 545 243 2 465 430 422 286 2 467 665 375 201 1 766 583 303 126 1 896 210 455 462

371 975 378 889 395 430 346 695 360 047

30000 55794 39668 31 121 28006

1 034 648 1 322 034 959 132 1 099 978 1 217 199

Durchschnitt 1962/63 bis 1966/67 2 270 128 420264 298 809 370 607

36918

1 126 598 3 396 726

87430 465 065 148 833 419036 373 684

3 789 401 3 787 464 3 426 797 2 866 561 3113409

*) Die Zahlen für das Geschäftsjahr 1967/68 liegen noch nicht vor, so dass hier nur die Entwicklung bis 30. Juni 1967 gezeigt werden kann.

) Angegeben werden die Liter effektiver Gradstärke, wie sie in den Brennkarten eingetragen wurden. Die Gradstärke bewegt sich im grossen und ganzen zwischen 50 und 60 Vol. %.

2

Die Veränderungen in der Branntweinerzeugung im Vergleich zum Vorjahr waren weitgehend erntebedingt. Vor allem die gute Kirschenernte des Jahres 1966 hat dazu beigetragen, dass trotz des Rückganges der Zahl der Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber im Geschäftsjahr 1966/67 mehr Branntwein erzeugt wurde als im Vorjahr.

c) Steuerfreier Eigenbedarf Nach den eingegangenen Brennkarten haben im Geschäftsjahr 1966/67 insgesamt 99888 Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber 2499064 Liter Branntwein effektiver Gradstärke als steuerfreien Eigenbedarf beansprucht. Demgegenüber sind im Vorjahr 2 566 463 Liter im Haushalt und Landwirtschaftsbetrieb der Produzenten verwendet worden.

3. Ankauf von Brennapparaten

Im Berichtsjahr konnten 493 konzessionierte Brennereieinrichtungen auf dem Wege der freiwilligen Übereinkunft erworben werden. Davon entfielen 352 auf Hausbrennereien und 141 auf Gewerbebrennereien. Dazu wurden noch 36 Apparate übernommen, die nicht angemeldet waren.

Für die aufgekauften Brennereien wurden 223 282.50 Franken bezahlt.

Über die Bewegung im Bestand der Brennapparate gibt folgende Tabelle Aufschluss :

526

Berichtsjahr

Bestand am Anfang des Berichtsjahres

Von der Alkoholverwaltung aufgekauft

Wegfall gekommen

1963/64

22835

1964/65 1965/66 1966/67 1967/68 1933-1968

22119 21471 20986 20417 42213

629 554 446 513 493 19020

94 39 56 15 3284

87

Bestand am Ende des Berichtsjahres

22119 21471

20986 20417 19909 19909

IV. Kartoffelverwertung 1. Ernteertrag

Die Kartoffelanbaufläche des Jahres 1967 betrug nach den Schätzungen der Alkoholverwaltung 38000 ha gegenüber 40500 ha im Vorjahr. Die Gesamternte an Kartoffeln belief sich auf eine Menge von 131000 Wagen, d.h. gleich viel wie 1966 bei einer grösseren Anbaufläche. Der Durchschnittsertrag erreichte die nie dagewesene Rekordmenge von 344 q je ha gegenüber 323 q im Vorjahr. Von der Erntemenge mussten 25000 Wagen (Vorjahr 20000 Wagen) der Überschussverwertung ausserhalb der Produzentenbetriebe zugeführt werden, was besondere Vorkehren erforderte und ausserordentlich hohe Aufwendungen verursachte. Da die Ausbeute an Speisekartoffeln, namentlich wegen des allgemein schönen Erntegutes, höher ausfiel als in früheren Jahren, ergab sich ein sehr grosser Anteil von Überschüssen in Speisesortierung. Diese mussten, soweit sie nicht exportiert werden konnten, der Verarbeitung auf Futtererzeugnisse zugeführt werden.

2. Preisgestaltung

Angesichts der sehr guten Ertragsverhältnisse wurde, trotz der weiter gestiegenen Produktionskosten, von einer Erhöhung der Produzentenpreise abgesehen. Die Preise für Speisekartoffeln betrugen somit, wie im Vorjahr, je nach Sorte 20 bis 32 Franken je 100 kg. Für Futter- und Feldkartoffeln, soweit sie nicht im Produzentenbetrieb verfüttert wurden, sondern der Überschussverwertung zufielen, betrug der Preis 10 bis 13 Franken je 100 kg.

3. Verwertungsmassnahmen

Die Verwertungsmassnahmen stützten sich auf die Bundesratsbeschlüsse vom 7. Juli und 15. September 1967. Es gelangten die nachgenannten Vorkehren zur Durchführung : Gewährung von Frachtbeiträgen für Speise-, Saat- und Futterkartoffeln sowie für Kartoffelflocken und -mehl zu Futterzwecken ; Förderung des Absatzes von Speisekartoffeln durch Aufklärung der Konsumenten, durch Verbesserung der Qualität und des Sortiments sowie durch neuzeitliche Aufbereitung und Vermarktung; Abgabe von verbilligten Kartoffeln an Minderbemittelte; Export von Überschüssen an Speisekartoffeln; Verarbeitung von nicht anders verwertbaren Kartoffelüberschüssen zu Flocken und Mehl ; Überwachung der Einfuhr von Kartoffelerzeugnissen zu Konsumzwecken.

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Die Futtermittelimporteure und die gewerblichen Schweinehalter wurden verpflichtet, in Verbindung mit der Einfuhr und dem Zukauf von Kraftfuttermitteln die aus der Überschussverarbeitung anfallenden Kartoffelerzeugnisse zu Futterzwecken zu übernehmen. Das Übernahmeverhältnis betrug wie im Vorjahr 3 Prozent, d.h. 300 kg Kartoffelerzeugnisse je 101 importierter bzw. bezogener Futtermittel.

4. Verwertung der Ernte

Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Verwertung der Ernte 1967 im Vergleich zu den Vorjahren.

Erntejahr 1963/64

1964/65

1965/66 | 1966/67

1967/68

Wag sn zu 10 To rinen

Gesamtertrag der Ernte . .

. . 148 000 135000 122000 131000 131000

Verbrauch zu Speisezwecken1) . .

Saatgut Verfütterung im Produzentenbetrieb1)

42000 10000

42000 9000

43000 9000

43000 8000

43000 9000

71000

67000

58500

60000

54000

Verbleibender Überschuss

25000

17000

11500

20000

25000

2200

4900

2600

7100

8100

2000

1600

1 800

1 600

900

20800

10500

7100

11300

16000

Dieser Überschuss wurde wie folgt verwertet : -- Export . .

- Verfütterung ausserhalb des 1 Produzentenbetriebes ) - Verarbeitung zu Flocken und Mehl zu Futterzwecken *) Schätzungen.

Aus den verarbeiteten 16000 Wagen Kartoffelüberschüssen sind 2900 Wagen Flocken und 600 Wagen Mehl zu Futterzwecken hergestellt worden.

Von dieser Produktion lagen am 30. Juni 1968 1410 Wagen (Vorjahr 766 Wagen) unverkauft auf Lagern der Herstellerbetriebe.

Im Herbst 1967 wurden im Einvernehmen mit den Kantonen im Rahmen einer Aktion 1388 Wagen (Vorjahr 1434 Wagen) Speisekartoffeln verbilligt an Minderbemittelte abgegeben.

Für die Belieferung der Verbraucher in der Zeit von Anfang Dezember bis zum Beginn der neuen Inlandernte hat der Handel 7250 Wagen Speisekartoffeln eingelagert, die bis auf kleine Restmengen im Inland zu Konsumzwecken verkauft wurden.

Für die industrielle Herstellung von küchen- und tafelfertigen Kartoffelerzeugnissen (Chips, Flocken für Stock und Croquettes, Pommes frites, Rösti, Konserven usw.) wurden aus der Ernte 1967 rund 3000 Wagen Frischkartoffeln benötigt (Vorjahr etwa 2500 Wagen). Der Verbrauch solcher Erzeugnisse ist somit weiterhin im Zunehmen begriffen.

528 5. Regelung der Einfuhr von Speisekartoffeln

Die Einfuhr von Frühkartoffeln ist auf die grossen Lagervorräte alterntiger Ware abgestimmt worden. Auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 21. April 1950 und nach Rücksprache mit dem Fachausschuss für die Ein- und Ausfuhr von SpeisekartofFeln wurden vom S.April bis 31. Mai 1968 440 Wagen Frühkartoffeln importiert gegenüber 680 Wagen im Frühjahr 1967. Die inländische Frühkartoffelernte setzte Ende Mai ein und vermochte den Bedarf bald voll zu decken.

6. Förderung der inländischen Saatkartoffelproduktion

Die für die Produktion von Saatkartoffeln anerkannte Fläche betrug im abgelaufenen Jahr 3616 ha. Die Ablieferungen beliefen sich auf 5900 Wagen in Normalsortierung gegenüber 4220 Wagen im Vorjahr. Zufolge des unerwartet grossen Anfalls an inländischem Saatgut konnte nicht die ganze Menge zu Saatzwekken abgesetzt werden. Es verblieben 760 Wagen, die im Frühjahr 1968 der Überschussverwertung zugeführt werden mussten. Die Einfuhr von Saatkartoffeln beschränkte sich ausschliesslich auf die Bedürfnisse der Saatgutvermehrer und erreichte 500 Wagen gegenüber 1329 Wagen im Vorjahr. Zur Ausfuhr gelangten 198 Wagen, hauptsächlich in Übergrössen, gegenüber 141 Wagen im Vorjahr.

7. Beiträge an den Kartoffelbau in Berg- und Hanglagen

Gemäss Bundesratsbeschluss vom I.März 1966 über die Gewährung von Beiträgen an den Kartoffelbau in Berggebieten und in Hanglagen ausserhalb des Berggebietes werden zur Erhaltung eines leistungsfähigen Kartoffelbaues in diesen Gebieten Zuschüsse an die erhöhten Produktionskosten ausgerichtet. Die von den Gemeinden angemeldeten und beitragsberechtigten Kartoffelflächen bezifferten sich im Jahr 1967 auf total 5281 ha. Davon entfielen 2710 ha auf die Bergzone I (unter 1000 m), 1106 ha auf die Bergzone II (über 1000 m) und 1465 ha auf Hangäcker ausserhalb des Berggebietes.

8. Aufwendungen

Die Ausgaben für die Verwertung der Kartoffelernte 1967 gehen aus folgender Zusammenstellung hervor: Franken Frachtrückvergütungen für Speise-, Futter- und Saatkartoffeln 2 069 467.20 Verbilligungsbeiträgefür Saatkartoffeln l 003 726.90 Versorgung minderbemittelter Volkskreise mit verbilligten Kartoffeln 2003 459.20 Aufklärung und Propaganda 349 885.55 Überschussverwertung 38 282 714.60 Anbaubeiträge an den Kartoffelbau im Berggebiet und in Hanglagen l 270 481 .-- Verschiedenes 282189.98 Gesamtaufwendungen 45261 924.43 Im Vorjahr beliefen sich die Aufwendungen für die Kartoffelverwertung auf 26 519 574.22 Franken.

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V. Obstverwertung und Obstbau 1. Kernobstverwertung a) Ernteertrag. Nach den Schätzungen des Schweizerischen Bauernsekretariates brachte der Herbst 1967 mit einem Gesamtertrag von rund 60000 Wagen Äpfel und rund 27000 Wagen Birnen, zusammen rund 87000 Wagen Obst, eine Grossernte. Sie lag um rund 32000 Wagen über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Dabei ist bemerkenswert, dass der Durchschnittsertrag bei den Äpfeln um 63 Prozent und bei den Birnen um 48 Prozent übertreffen worden ist.

b) Mostobstverwertung. Die für die Verwertung des Mostobstes getroffenen Vorkehren stützten sich auf den Bundesratsbeschluss vom S.September 1967.

Über die in den gewerblichen Obstverwertungsbetrieben verarbeitete Menge Obst und die von ihnen verkauften unvergorenen und vergorenen Obstsäfte und die hergestellten Obstsaftkonzentrate und Brennsäfte gibt die nachstehende Tabelle Aufschluss : Verkauf von Geschäftsjahr

1960/61 1961/62 1962/63 1963/64 1964/65 1965/66 1966/67 1967/68

Erzeugung von

Verarbeitete Obstmenge

Presse

Obst ft unvergoren

Obstwein

Wagen zu 10t

hl

hl

hl

25677 12071 23369 12577 17462 7501 16515 36913

105 685 102 569 98957 88910 92381 76686 92571 114685

252 583

282 320 281048 309 880 325 553 342015 343 394 345 OOO1)

357 727 313 109 299104 276604 275 107 263 520 250001 250 OOO1)

Obstsaftkonzentrat zu71% Extraktstoffe t

7603 1 845 14770 7145 10732 3055 11 146 25890

Brennsaft hl

753 989 293 978 280800 110520 226 317 32246 123 567 800 OOO1)

-1) Schätzungen In diesen Zahlen kommen die ausserordentlichen Verhältnisse des Herbstes 1967 deutlich zum Ausdruck. Die verarbeiteten 36913 Wagen Mostobst, nämlich 13339 Wagen Birnen und 23 574 WagenÄpfel, entsprechen gut einem dreieinhalbfachen Jahresbedarf der gewerblichen Mostereien für die Obstgetränkeherstellung. Ein bedeutender Teil der angeführten Äpfel bestand aus Tafelapfelsorten und -qualitäten, die zur Entlastung des Tafelobstmarktes den Mostereien zugeleitet worden sind. Die allein schon durch die Menge bedingten Verwertungsschwierigkeiten wurden durch die in der zweiten Septemberhälfte herrschende sommerliche Wärme, welche die Mostbirnen fast auf einen Schlag reif werden liess, noch verstärkt.

In Erwartung einer Grossernte hat die Alkoholverwaltung von Anfang an aEe Möglichkeiten der Überschussverwertung ausgeschöpft. Für die laufende

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Aufarbeitung der in der Spitzenzeit täglich anfallenden rund 5 Millionen Liter Obstsaft genügte indessen auch der Einsatz der vollen Verarbeitungskapazität der Konzentrieranlagen und der Brennkolonnen der Mostereien nicht mehr. Die Betriebe waren wie schon in früheren Jahren grosser Ernten gezwungen, Brennsäfte in behelfsmässigen Lagern, wie z. B. Wasserreservoirs, unterzubringen. Um für die anfallenden Brennsäfte zusätzlichen Abfiuss zu schaffen, wurde die sehr leistungsfähige Industriebrennerei der Cellulosefabrik Attisholz AG zur Verarbeitung herangezogen. Ausserdem stellte die Alkoholverwaltung den Betrieben 345 Eisenbahnkesselwagen mit einem Fassungsvermögen von insgesamt rund 8,5 Millionen Liter für die Zwischenlagerung und den Abtransport der Säfte zur Verfügung. Durch eine im Rahmen der Richtpreise vorgenommene stufenweise Erhöhung der Mostapfelpreise wurden die Produzenten veranlasst, in der Ablieferung der späten, besser haltbaren Apfelsorten zurückzuhalten, womit der Druck auf die Mostereien vermindert und die Verarbeitungszeit ausgedehnt werden konnte.

Einmal mehr ist im Herbst 1967 die überragende Bedeutung der Herstellung von Obstsaftkonzentrat für die Verwertung der Kernobsternten zutage getreten.

Rund 19 600 Wagen Mostobst, das ist mehr als die Hälfte der gesamten Verarbeitungsmenge, sind zu 25 890 t Obstaftkonzentrat verarbeitet worden. Etwa ein Viertel dieser Menge findet als Halbfabrikat für die laufende Getränkeerzeugung in den Mostereien Verwendung. Ein weiterer Viertel ist als Ernteausgleichsreserve bestimmt,deren Schaffung von der Alkoholverwaltung vorgeschrieben und durch Beiträge erleichtert wurde. Für annähernd die Hälfte der Gesamtproduktion, nämlich für 8100 t Apfelsaftkonzentrat und 4200 t Birnensaftkonzentrat hat die Alkoholverwaltung weitgehende Preisgarantien geleistet. Das sich daraus ergebende höchstmögliche Risiko beläuft sich auf rund 12 Millionen Franken.

Zu Branntwein verarbeitet wurden ungefähr 800000 hl Obstsaft, vorab aus Mostbirnen, entsprechend rund 10600 Wagen Mostobst. Zu erwähnen ist ferner der Verkauf von über 11 Millionen Liter Obstsaft süss ab Presse im Verlaufe des Herbstes, mit welchem für 1500 Wagen Obst Abfluss geschaffen werden konnte.

Entsprechend dem Umfang der Obstverarbeitung ist die Erzeugung von Trockentrestern mit insgesamt 18 4471
sehr hoch ausgefallen. Die Trockentrester fanden Absatz als Futtermittel und als Rohstoff für die Gewinnung von Apfelpektin. Immerhin müssen etwa 30001 Apfeltrockentrester zur Verwertung in die neue Kampagne übernommen werden.

Die Ausfuhr von Mostobst blieb im Berichtsjahr, trotz der Leistung von Exportbeihilfen, bescheiden. Nur 698 Wagen Äpfel und Birnen konnten ins Ausland geliefert werden. Erschwerend wirkten sich hier die grossen Kernobsternten in den Abnehmerländern und die zunehmende Beeinträchtigung des Exportes durch Massnahmen der EWG aus.

Unbedeutend blieb auch die Ausfuhr von Obsterzeugnissen. Namentlich der Konzentratexport litt unter dem grossen Angebot aus Konkurrenzländern und dem dadurch verursachten Preisdruck auf dem Weltmarkt. Im ganzen konnten im Berichtsjahr 795 t Obstsaftkonzentrat ausgeführt werden. Mit 4266 hl hielt

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sich die Ausfuhr von Apfelsaft im üblichen bescheidenen Rahmen. Von den übrigen Obstprodukten ist noch die Ausfuhr von 13456 kg Obstaroma und 581 t Trockentrester zu erwähnen.

Die Alkoholverwaltung unterstützte die Absatzwerbung für Obstprodukte wiederum mit erheblichen Beiträgen. Zusammen mit den Leistungen der Obstproduzenten und der Obstverwerter war es damit möglich, die schon seit einer Reihe von Jahren betriebene Kollektivpropaganda wirksam weiterzuführen. Die erneute Erhöhung des Absatzes der gewerblichen Obstverwertungsbetriebe an Apfelsaft dürfte weitgehend diesen Anstrengungen zuzuschreiben sein. Beim Obstwein ist der seit Jahren feststellbare Konsumrückgang aufgehalten worden.

c) Produzentenpreise. In Verbindung mit den Massnahmen zur Verwertung der Kernobsternte 1967 hat der Bundesrat die Preise für das Mostobst wie folgt festgesetzt: je 100 kg Franken

Brennobst Mostbirnen, gesunde reife Mostäpfel, vollwertige Spezialmostäpfel

5.50 10. -- 10.-- bis 16.-- 20. --

Gegenüber den letztmals im Herbst 1965 festgelegten Ansätzen ist eine Erhöhung des Birnenpreises um einen Franken und der oberen Grenze des Preisrahmens für gewöhnliche Mostäpfel um zwei Franken eingetreten. Ebenfalls um zwei Franken wurde der Mindestpreis für Spezialmostäpfel erhöht. Der Brennobstpreis blieb unverändert. Angesichts des sehr grossen Angebotes bewegten sich die Notierungen der regionalen Obstvorbörsen für die Hauptmenge des Mostobstes in dem durch den Bundesratsbeschluss gegebenen Rahmen. So wurden die Mostbirnen, mit Ausnahme der SpezialSorte Theilersbirne, für welche die Mostereien bis zu 16 Franken je 100 kg bezahlten, während der ganzen Kampagne zu 10 Franken je 100 kg übernommen. Bei den Äpfeln wurde die Preisbildung dazu benützt, um die Anlieferungen zu steuern. Angefangen wurde auch hier mit einem Preis von 10 Franken je 100 kg. Ab 30. Oktober ist der Mostapfelpreis dann stufenweise erhöht worden, bis er am 20. November die obere Grenze des vom Bundesrat festgelegten Preisrahmens erreichte. Die Preise für Spezialmostäpfel lagen bei 20 Frankenje 100 kg.

d) Tafelobstverwertung. Die Verwertung der Tafelbirnen bereitete keine Schwierigkeiten. Im Gegenteil mussten zur ausreichenden Versorgung des Frischobstmarktes und der Konservenindustrie mit Williamsbirnen beträchtliche Mengen eingeführt werden.

Anders verhielt es sich mit der Verwertung der Tafeläpfel. Zwar waren wegen der witterungsbedingten Reifeverzögerung im August noch gewisse Importe von Äpfeln der Sorte Gravensteiner nötig. Bald aber setzte seitens der inländischen Produktion ein starker Angebotsdruck ehi, der bis Ende der Ernte nicht nachliess. Die anfallenden Mengen Tafelobst überstiegen das Aufnahmevermögen des Herbstmarktes und den Bedarf des Handels an Lagerobst bei wei-

532

tem. Die umfangreichen Direktlieferungen von Produzenten an Konsumenten sowie die Selbstversorgung aus den ebenfalls ergiebigen Erträgen des Gartenobstbaues wirkten sich dabei erschwerend auf den Umsatz des Handels aus. Nachdem eine Marktentlastung über den Export ausser Frage stand, sah sich der Schweizerische Obstverband gezwungen, Vorkehren zu treffen, um einen Teil des Angebotes vom Tafelobstmarkt fernzuhalten. So wurden als Selbsthilfemassnahme eine Reihe von weniger begehrten Apfelsorten und die Sortierungsklasse II aller Sorten, ausser den vier Haupthandelssorten Gravensteiner, Jonathan, Golden Delicious und Glockenapfel, von der Übernahme durch den Handel ausgeschlossen und den Mostereien zugeleitet. Um die Verwertung des beträchtlichen Überangebotes zu bewältigen, mussten zudem schon im Oktober 1967 rund 100 Wagen Äpfel der Sorte Gravensteiner mit Beiträgen der Abteilung für Landwirtschaft der technischen Verwertung zugeführt werden. Auf diese Weise konnte schliesslich die Übernahme von Tafeläpfeln mit den Absatzmöglichkeiten in Einklang gebracht werden. Diese Massnahmen Hessen sich allerdings nur durch die auf Grund des Alkoholgesetzes gewährleistete Verwertung der Überschüsse in den Mostereien ohne allzu starke Beeinträchtigung der Interessen der Obstproduzenten durchführen.

Die schwierige Lage auf dem Tafelobstmarkt veranlasste die Alkoholverwaltung, von den ihr gegebenen Möglichkeiten, den Absatz im Inland zu fördern, in vollem Umfange Gebrauch zu machen. So sind im Rahmen der Aktion für die Belieferung minderbemittelter Volkskreise und der Bergbevölkerung mit verbilligten Äpfeln 376 Wagen Obst abgesetzt worden. Der Abgabepreis an die Bezüger der Bergzone betrug für Lieferungen im Herbst 30 Franken und in der Winteraktion 35 Franken je 100 kg. In den übrigen Gebieten wurden die Aktionsäpfel zu 35 bzw. 40 Franken je 100 kg abgegeben. Neben den Verbilligungsaktionen der Alkoholverwaltung sind von den verschiedensten Hilfswerken, von weiteren Organisationen und von manchen Gemeinden in den Produktionsgebieten erhebliche Mengen Obst gesammelt und bedürftigen Abnehmern, vor allem in den Berggebieten, gratis geliefert worden. Die Alkoholverwaltung hat auch in diesen Fällen die Frachtkosten zu ihren Lasten übernommen.

Des weiteren hat die Alkoholverwaltung die vom Schweizerischen Obstverband
durchgeführte allgemeine Werbung für Tafelobst kräftig unterstützt und ihre Bemühungen um eine weitere Verbreitung der Abgabe von Äpfeln als Zwischenverpflegung in den Schulen fortgesetzt.

2. Kirschenverwertung

Mit Bundesratsbeschluss vom 19. Juni 1967 wurde die Alkoholverwaltung wiederum ermächtigt, Massnahmen zur Förderung der brennlosen Kirschenverwertung zu treffen. Auf dieser Grundlage fassend ist, wie in den vorangegangenen Jahren, in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Obstverband eine Aktion zur Belieferung von Berggemeinden mit Tafelkirschen durchgeführt worden.

Dabei wurden unter Beitragsleistung der Alkoholverwaltung an 347 Gemeinden

533

331600 kg Tafelkirschen zum Preise von 1.30 Franken je kg brutto abgegeben.

Des weiteren hat die Alkoholverwaltung die Werbung für Tafelkirschen und für entsteinte Kirschen unterstützt. Ferner leistete sie Frachtbeiträge für entsteinte Kirschen. Als sich zeigte, dass eine rechtzeitige Verwertung der Tafelkirschen auf dem Inlandmarkt nicht möglich war, erleichterte die Alkoholverwaltung die Ausfuhr durch Exportbeiträge. Insgesamt konnten etwa 586000 kg Tafelkirschen exportiert werden. Ausserdem gelang es, rund 593000 kg Konservenkirschen auf selbsttragender Basis auszuführen.

3. Umstellung des Obstbaues

Die Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues gemäss Bundesratsbeschluss vom 19.September 1955 sindim Berichtsjahr von der Alkoholverwaltung in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Zentrale und den kantonalen Zentralstellen für Obstbau weitergeführt worden. Im Vordergrund standen die Bemühungen um eine beschleunigte Verminderung namentlich der unwirtschaftlichen Baumbestände im Feldobstbau. Aus den Berichten der kantonalen Zentralstellen für Obstbau über die Kampagne 1967/68 geht allerdings hervor, dass die Fälltätigkeit nicht den Erwartungen entsprochen hat. Diese Tatsache ist um so bedauerlicher als eine Erhebung der Alkoholverwaltung über die Entwicklung der Intensivkulturen in der Zeit von 1965 bis Frühjahr 1967 eine weitere Zunahme um rund 800 ha ergeben hat. Das bedeutet eine Ausweitung um mehr als einen Viertel in zwei Jahren. Wohl scheint sich nun diese stürmische Ausdehnung im Berichtsjahr etwas verlangsamt zu haben. Wenn aber Verwertungsschwierigkeiten, wie sie im Herbst 1967 einmal mehr zutage getreten sind, nicht zur Regel werden sollen, so bedarf es einer noch stärkeren Einsicht und Bereitschaft der Obstproduzenten, mit dem Neuanbau zurückzuhalten und vor allem die Baumbestände im Feldobstbau auf ein den Absatzmöglichkeiten angepasstes Mass zu reduzieren.

Eine gute Grundlage für die weitere Planung und Beratung im Obstbau bilden die Ergebnisse der im Berichtsjahr abgeschlossenen Erhebung über Klima- und Bodenverhältnisse unter dem Gesichtspunkt der obstbaulichen Nutzung. Die erarbeiteten Unterlagen zeigen, wo ein wirtschaftlicher Obstbau nicht möglich ist. Sie bestätigen aber auch, dass der Gesamtumfang der für den Obstbau geeigneten Lagen der Schweiz ein Mehrfaches der Fläche ausmacht, die gemessen am Marktbedarf unseres Landes für die Obstproduktion ausgenützt werden kann.

4. Aufwendungen für die Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues

Die Ausgaben der Alkoholverwaltung für die Förderung der Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues im Geschäftsjahr 1967/68 gehen aus folgender Zusammenstellung hervor :

534 Franken

Verwertung von Kernobst und Kernobstprodukten Aufklärung und Werbung l 008 467.50 Abgabe von verbilligtem Kernobst an Minderbemittelte und an die Bergbevölkerung 956 408.75 Übrige Verwertungsmassnahmen 7 340 432.-- Tresterverwertung 405 662.95 Kirschenverwertung 279 573.70 Brennlose häusliche und bäuerliche Obstverwertung 220 566.35 Beiträge an Forschungs- und Versuchswesen 42 507.20 Beiträge an Organisationen 185 323.05 Aufwendungen für die Obstverwertung 10 438 941.50 zuzüglich : Aufwendungen für die Umstellung des Obstbaues, einschliesslich Züchtung und Prüfung neuer Kernobstsorten Zusammen

l 133 482.40 11 572 423.90

Im Vorjahr beliefen sich die Aufwendungen für die Obstverwertung auf 3870069.40 Franken und für die Umstellung des Obstbaues auf 1140478.25 Franken.

In den angegebenen Ausgabensummen sind die Zahlungen nicht enthalten, welche auf Grund der von der Alkoholverwaltung geleisteten Garantien für die in den folgenden Jahren zum Verkauf gelangenden Obstsaftkonzentrate der Erzeugung 1967 geleistet werden müssen. Nach Schätzung der Alkoholverwaltung dürften diese eine Summe von rund 5,6 Millionen Franken beanspruchen.

535 VI. Beschaffung gebrannter Wasser 1. Sprit: Inländische und ausländische Ware Von der Alkoholverwaltung wurden übernommen : Lieferant und Sorte

Inländische Ware Cellulosefabrik Attisholz AG Feinsprit: aus Sulfitablauge Sprit: aus Obstsaft (siehenachstehend) Amortisation und Verzinsung der Brennereianlage Frachten Insgesamt franko Alkohollager . .

Ausländische Ware Alkohol absolutus II . .

Feinsprit Industriefeinsprit Sekundasprit Rohspiritus Insgesamt Kesselwagenmiete Frachten, Zoll Insgesamt franko Alkohollager . .

Inländische und ausländische Ware

Menge

Durchschnittspreis je hl 100 Prozent

Kosten

hl 100 Prozent

Franken

Franken

17 *\d.S 77

7fi TQ

7 635 468 Qi

5629,13 43 174,85

69.45

390 963 .-- 3026431.90

42441 -- 99 526 30 3 168 399 20

43 174,85 25 538 94 17 748 19 33 415,79 18643,15 241723 97 763 30

64 46 45 40 35

96 72 70 98 --

97 763,30 140938,15

1 659 076 70 829 218 90 1 526 969 10 763 9 '0 05 84 603 15 4 863 787 90 195 161.50 149771.85 5208721.25 8 377 120 45

Die Verarbeitung von Obstsäften auf Sprit in der Cellulosefabrik Attisholz AG war notwendig, um die gewaltigen Obstüberschüsse des Herbstes 1967 rechtzeitig verwerten zu können. In Attisholz wurden erzeugt : Menge

Durchschnittspreis je hl 100%

Kosten

hl 100 %

Franken

Franken

Extrafeinsprit Feinsprit Sekundasprit Vor- und Nachläufe

889,32 2930,91 871 65 937 25

73 -- 73 --

64920.35 213 956.45 54913 95 57 172 25

Insgesamt Frachten

5629,13

69 45

Total

5629,13

Sorte

63 61

390963.-- 6133.80 397096.80

536 2. Entwässerung In der Cellulosefabrik Attisholz AG wurden aus Industriefeinsprit im Lohn entwässert und abgeliefert : Sorte

Menge

Durchschnittslohnjehl 100%

Kosten

hl 100%

Franken

Franken

Alkohol absolutus I Alkohol absolutus II Insgesamt Entwässerungslohn Amortisation und Verzinsung der Anlage Frachten Total

3 886,25 7 067,02 10 953,27 14.--

153 345.70 180 121.10 19612.10 353 078.90

10953,27

3. Rektifikation Die Cellulosefabrik Attisholz AG hat wiederum im Lohn gebrannte Wasser rektifiziert. Es wurden abgeliefert: Sorte

Aufarbeitung von Industriesprit Extrafeinsprit Feinsprit . . .

.

...

Industriefeinsprit Sekundasprit Vor- und Nachlauf Aufarbeitung von Rohspiritus Feinsprit Sekundasprit . .

Vor- und Nachlauf Insgesamt Rektiflkationslohn Frachten Total

Menge

Durchschnittslohn je hl 100%

Kosten

hl 100%

Franken

Franken

12

72333 60 7 829 90

355,07

2 501,97 310,78 129,61 366,90 3 664,33 1 661 05 296 89 40553 2 363,47 6 027 80

. .

6 027,80

80163.50

Die Gesamtkosten für die Spritbeschaffung (Ziffern l, 2 und 3 hiervor) belaufen sich auf 8 810 362.85 Franken.

537 4. Kernobstbranntwein

Gemäss Bundesratsbeschluss vom 5. September 1967 betragen die Übernahmepreise für den im Inland hergestellten Kernobstbranntwein je Liter 100 Prozent franko Abgangsstation oder Übernahmestelle : Franken

a. in Hafenbrennereien erzeugt 4.80 b. in Brennkolonnen erzeugt für die ersten 5 000 Liter 100% 4.30 für weitere 25 000 Liter 100% 4.20 für die 30 000 Liter 100 % übersteigende Menge 4.10 Von den aus der Inlanderzeugung übernommenen 41721,82 hl 100 Prozent Kernobstbranntwein entfallen 721,30 hl 100 Prozent auf Sammelabnahmen (in der Hauptsache Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber) und 41000,52 hl 100 Prozent auf Ablieferungen der Gewerbebrenner und gewerblichen Brennauftraggeber. Davon sind 1630,86 hl in Hafenbrennereien und 39 369,66 hl 100 Prozent in Kolonnenbrennereien erzeugt worden.

An Kernobstbranntwein wurden übernommen :

Inländische Ware Ausländische Ware Frachten, Zoll Kesselwagenmiete Total Inländische und auslandische Ware

Menge

Durchschnitts* preis je hl 100%

Kosten

hl 100% 41 721 82

Franken 411 77

Franken 17 180 151 30

18 069,87

306 68

5 541 779 05 1 729 760 75 212249.65

59791,69

24 663 940 75

5. Denaturier- und Zusatzstoffe

Die Kosten für die Beschaffung der Denaturier- und Zusatzstoffe beliefen sich auf 106035.35 Franken (im Vorjahr 111029.75 Franken). Diese werden für die Denaturierung des nicht zu Trinkzwecken bestimmten Sprites verwendet und den Spritbezügern besonders berechnet. Beim Sekundasprit und zum Teil auch beim Industriesprit sind die Kosten der Denaturierstoffe in den Verkaufspreisen inbegriffen.

Die Einnahmen aus dem Verkauf der Denaturier- und Zusatzstoffe, welche den Spritzbezügern geliefert wurden, sind unter Ziffer VII «Verkauf gebrannter Wasser» aufgeführt.

"VU. Verkauf gebrannter Wasser Der Erlös aus der Abgabe gebrannter Wasser betrug: im Berichtsjahr im Vorjahr Bundesblatt. 120. Jahrg. Bd. I

Franken 93 659 733.-- 90488 077.-- 30

538

Nachstehende Aufstellung gibt über die Einzelheiten Aufschluss: Sorte

Menge hl 100%

Sprit zum Trinkverbrauch . 23643 Kemobstbranntwein 24971 Pharmazeutischer und kosmetischer Sprit .

42070 Denaturierter Sekundasprit 42179 90459 Industriesprit 223 322 Zusammen Denaturier- und Zusatzstoffe 403 Preisdifferenzen Insgesamt 223 725

DurchZu- bzw. Abnahme schnittspreis gegenüber je hl 100% dem Vorjahr hl 100% + +

890 313

%

3,91 1,27

Franken

477.57

+

102.73

1,26

Franken

1 302.63 30 798 169 -- 1 324.46 33 073 070.70

+ 939 2,29 -- 573 1,34 + 8132 9,88 + 9701 4,54 5

Erlös

68.11

75.44

20091233.25 2 872 719.50 6 824 540.65 93 659 733.10 41 398.45 2 832.15 93 703 963.70

Die Alkoholverwaltung ist gemäss Gesetz verpflichtet, die gebrannten Wasser franko Empfangsstation zu liefern. Die Frachten für die verkaufte Menge ab Lager der Alkoholverwaltung bis Bestimmungsstation betrugen insgesamt 846956.53 Franken oder 3.79 Franken je hl 100 Prozent.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr weist der Verkauf von Industriesprit einen Zuwachs von 9,9 Prozent und derjenige von Alkohol für pharmazeutische und kosmetische Zwecke eine Steigerung von 2,3 Prozent auf. Innerhalb der letzten zehn Jahre hat der Absatz dieser beiden Spritsorten um 75,6 Prozent zugenommen. Der Verkauf von Trinksprit nahm seit der Erhöhung der fiskalischen Belastung im Jahre 1965 erstmals wieder zu. Beim Kernobstbranntwein und beim denaturierten Sekundasprit ist der Verkauf praktisch gleich geblieben.

Insgesamt hat der Verkauf gebrannter Wasser um 4,5 Prozent zugenommen.

Der Erlös stieg dagegen lediglich um 3,5 Prozent, weil die grösste Verkaufszunahme bei dem zu den Beschaffungskosten abzugebenden Industriesprit zu verzeichnen ist.

Der Anteil der verschiedenen Sorten gebrannter Wasser am Gesamtumsatz beträgt für: Trinksprit Kernobstbranntwein Pharmazeutischer und kosmetischer Sprit Industriesprit und denaturierter Sekundasprit

10,6% 11,2% 18,8 % 59,4 %

Vom Gesamtverkauf sind somit 78,2 Prozent für pharmazeutische, kosmetische und technische Zwecke verwendet worden. Nur rund ein Fünftel wurde zu Trinkzwecken abgegeben.

539 Die Verkaufsziffern des Berichtsjahres, verglichen mit denjenigen früherer Jahre, zeigen folgende Entwicklung:

Geschäftsjahr

Sprit zum Trinkverbrauch

Kernobstbranntwein

Pharmazeutischer Industriesprit und kosmetischer und denaturierter Sekundasprit Sprit

Zusammen

hl 100 Prozent

1958/59 1959/60 1960/61 1961/62 1962/63 1963/64 1964/65 1965/66 1966/67 1967/68

17 894,86 15 957,78 16311,38 17925,78 19 312,64 21 223,79 22 814,49 23 583,77 22 753,22 23 642,96

15 256,64 15 548,01 17 249,52 19 726,62 23 040,58 21 821,27 25 109,18 23 685,17 24 658,43 24970,83

18 804,76 17 501,65 19 005,38 22941,71 25 469,46 28 737,68 33 932,67 37 645,38 41 130,44 42 070,79

85 629,13 93 265,60 102 200,32 106 674,41 108 290,57 111 956,62 114079,62 116613,29 125 079,33 132637,75

137585,39 142 273,04 154 766,60 167 268,52 176 113,25 183 739,36 195 935,96 201 527,61 213621,42 223 322,33

Für die Verwendung von pharmazeutischem und kosmetischem Sprit und von Industriesprit ist eine Bewilligung der Alkoholverwaltung erforderlich. Die Bewilligungen für pharmazeutischen und kosmetischen Sprit verteilten sich auf folgende Verbrauchergruppen : Apotheken Drogerien Hersteller chemisch-pharmazeutischer Produkte Laboratorien Spitäler Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte Hersteller kosmetischer Produkte Essenzenfabriken Andere

1116 1238 158 219 159 68 318 67 142

Bestand am 30. Juni 1968

3485

Die Bewilligungen für Industriesprit verteilten sich wie folgt : Hersteller chemisch-pharmazeutischer Produkte Laboratorien Spitäler Lack- und Farbenfabriken Uhrenindustrie Graphische Anstalten Essigfabriken Andere Bestand am 30. Juni 1968

57 250 288 53 345 134 10 421 1558

540

VIII. Besteuerung gebrannter Wasser 1. Abgaben auf Spezialitätenbranntwein und Kernobstbranntwein Die Steuersätze sind seit 1965 unverändert geblieben. Sie betragen gemäss Bundesratsbeschluss vom S.September 1967 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser : Franken je Liter 100 Prozent

Spezialitätenbranntwein Kernobstbranntwein (Selbstverkaufsabgabe)

7.50 8.50

Im Geschäftsjahr 1967/68 wurden 42 355 Steuerrechnungen im Gesamtbetrag von 19175 354.75 Franken ausgestellt, gegenüber 38 384 Steuerrechnungen mit einem Steuerbetrag von 18,7 Millionen Franken im Vorjahr. Davon entfielen auf gewerbliche Betriebe 28380 Steuerrechnungen mit einem Steuerbetrag von 16813940.15 Franken. 13975 Steuerrechnungen im Betrag von 2361414.60 Franken betrafen Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber.

Über die Entwicklung der in den letzten fünf Geschäftsjahren zur Steuer veranlagten Mengen Spezialitäten- und Kernobstbranntwein und die sich daraus ergebenden Steuerbeträge gibt die nachstehende Tabelle Aufschluss.

Steuerbeträge nach den ausgestellten Steuerrechnungen Spezialitatenbranntwein Geschäftsjahr

1963/64 1964/65 1965/66 1966/67 1967/68 1963/64 1964/65 1965/66 1966/67 1967/68

Zusammen

Menge

Steuerbetrag

Menge

Steuerbetrag

Menge

Steuerbetrag

Liter 100%

Franken

Liter 100%

Franken

Liter 100%

Franken

1963/64 1 665 035

1964/65 1965/66 1966/67 1967/68

Kernobstbranntwein

8 325 178

1356260 6 781 306 1 568 052 11 271 778 1 838 622 13 787 077 1 609 314 12 068 463 176000 180856 189074 156481 177 348

Gewerbliche Betriebe 3 207 182 374 675 2 598 080 269 702 2 196 286 349 369 2 969 880 558 326 4 745 477 471 235

2136270

1 730 935 1 837 754 2187991 2 167 640

Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber 966 522 339 990 879 999 163 990 926 852 904 286 134 105 314961 1 099 961 1 105 352 151 103 340 177 95201 795 027 251 682 1 149 354 1 036 376 299646 1 325 039 122 298

11532360 9 379 386 13468064 16756957 16813940

1 846 521 1 831 138 2205313 1 944 381 2361415

Gewerbliche Betriebe, Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber 1 841 035 9 205 177 635 225 4 173 704 2476260 13 378 881 3 524 932 2045896 11210524 1537116 7 685 592 508 780 3 296 247 2177931 15673377 1 757 126 12 377 130 420 805 3 764 907 2439673 18701338 1 995 103 14936431 444570 5781853 2467286 19 175 355 1786662 13 393 502 680 624

541

Die gewerblichen Betriebe haben somit weniger Spezialitätenbranntwein, hingegen mehr Kernobstbranntwein versteuert als im Vorjahr. Bei den Hausbrennern und Hausbrennauftraggebern waren die steuerpflichtigen Mengen sowohl beim Spezialitätenbranntwein als auch beim Kernobstbranntwein grösser als im Vorjahr, Die jährlichen Schwankungen der Steuereingänge sind vor allem auf die ungleich grossen Obsternten zurückzuführen. So ist die Abnahme beim Spezialitätenbranntwein hauptsächlich der kleineren Erzeugung von Branntwein aus Kirschen zuzuschreiben, während die Zunahme beim Kernobstbranntwein eine Folge der grossen Kernobsternte darstellt.

Die vereinnahmten Alkoholsteuern beliefen sich laut Betriebsrechnung (s.S. 546) auf 19194107.45 Franken. Die Steuerausstände betrugen am SO.Juni 1968 2091341.30 Franken oder 10,9 Prozent des fakturierten Betrages von 19175354.75 Franken. Von den Ausständen waren bei Rechnungsabschluss 295 388.75 Franken oder 1,54 Prozent verfallen. Als Verlust mussten im abgelaufenen Geschäftsjahr 1640.30 Franken abgebucht werden.

2. Monopolgebühren und Ausgleichsgebühren Seit l I.August 1965 betragen die Monopolgebühren bei der Einfuhr gebrannter Wasser von 20 bis 75 Vol. % Alkohol : Ordentliche Monopolgebühr : 930 Franken je q brutto Erhöhte Monopolgebühr : 1300 Franken je q brutto Die erhöhte Monopolgebühr ist bei der Einfuhr von Whisky, Gin, Wodka, Rum und anderen Branntweinen aus Getreide, Kartoffeln und Zuckerrohr sowie von Cognac und Armagnac zu entrichten.

Seit I.April 1968 wird in Ausführung von Artikel 6 des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) für gewisse Branntweine und Liköre, die in Flaschen eingeführt werden, eine besondere Monopolgebühr erhoben.

Die besondere Monopolgebühr beträgt je Liter 100 Prozent Alkohol Fr. 22.-- für Whisky Fr. 17. -- für Gin und Aquavit Fr. 12.-- für verschiedene Liköre.

Die nachstehenden Übersichten zeigen die Entwicklung der belasteten Importmengen und der daraus erzielten Einnahmen nach Hauptrubriken während der letztenfünf Geschäftsjahre.

542 Importmengen Hauptrubrifcen

1963/64

1964/65

1965/66

1966/67

1967/68

4722 48 198 28 899 68 614 3450 2269 9561

3028 45253 31 605 58982 2723 2865 11664

3405 42045

3 163 37776 27268 63607 3137 3 110 13761

2275 47990 27809 66402 3526 3 626 13752

q

Rohstoffe Branntweine, Liköre . .

....

Wermut Weinspezialitäten, Süssweine Pharmazeutische Erzeugnisse . . . .

Parfumerie, Cosmetica mit Ausgleichsgebühren belastet . .

q

q

33 146

69310 3 500 3069 13115

q

q

An der Landesgrenze erhobene Monopol- und Ausgleichsgebühren Hauptrubriken

1963/64 Fr.

Branntweine, Liköre.

212 621 80 33 289 330.20 1 734 083 55

Weinlspezialitaten,

Ausgleichsgebühren .

Pauschale für Reisendenverkehr und Verschiedenes

1965/66 Fr.

135 681 60 205 173 85 39 870 028.-- 45 937 830.45 1 908 515 50 2 056 062 10

1966/67 Fr.

1967/68 Fr.

211 378 75 40 464 147.95 1 658 759 65

140 102 45 51 982 173,80 1 732 919 10

4 172 901 95

3 601 898 80

4 276 091 10

3 917 013 50

4 047 940 15

393 063 70

344 056 55

326 725 05

299 966 70

335 018 75

488 542 25 195 945.30

658 862 25 241 226.50

720 438 60 275 158.70

763 368 70 277 158.85

843 799 95 283 131.60

Pharmazeutische Parfumerie,

1964/65 Fr.

225 740.--

225 860.--

866110.--

1 456 410.--

657 960.--

40 712 228 75

46 986 129 20

54 663 589 85

49 048 204 10

60 023 045.80

Die angeführten Beträge umfassen die an der Grenze erhobenen Monopolund Ausgleichsgebühren nach Abzug der Rückerstattungen auf Rohstoffen, eingeführten Waren und gebrannten Wassern, bei denen sich nachträglich ergab, dass sie nicht monopolgebührenpflichtig waren.

Franken

Diesen Einnahmen von 60 023 045.80 sind noch, die Monopolgebühren auf der Erzeugung von Branntwein aus ausländischen Rohstoffen im Inland zuzurechnen 23 025.90 Zusammen

60046071.70

Der Höchststand der Importe von Branntwein und Likör wurde im Jahre 1963/64 erreicht. Die Erhöhung der Monopolgebühren im Oktober 1964 und August 1965 und die allgemeine Konjunkturdämpfung führten in den folgenden Geschäftsjahren zu einem Rückgang der Importe. 1967/68 stiegen die Einfuhren indessen wieder ganz erheblich an. Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Importe und die Einnahmen an Monopolgebühren auf diesen Einfuhren um rund einen

543

Viertel zu. Die Importmengen im Geschäftsjahr 1967/68 liegen kaum ein halbes Prozent unter denjenigen von 1963/64.

Für die im Reisendenverkehr erhobenen Monopolgebühren entrichtet die Zollverwaltung der Alkoholverwaltung eine Pauschale. Diese betrug von 1961 /62 bis 1964/65 225 000 Franken. Nach der Erhöhung der Monopolgebühren und auf Grund einer neuen Berechnungsart stieg die Pauschale im Jahre 1965/66 auf 865 000 Franken und im Jahre 1966/67 auf 1455 000 Franken. Durch Bundesratsbeschluss vom 9. Mai 1967 ist die Freigrenze für die Einfuhr von Spirituosen im Reisendenverkehr von 2,5 dl auf nunmehr 7 dl, also eine Originalflasche erhöht worden. Diese Änderung der Freigrenze hat für 1967/68 zu einer Herabsetzung der Pauschale auf 651000 Franken geführt, was einen Einnahmenverlust gegenüber dem Vorjahr von 804 000 Franken ergibt.

Gesamthaft sind die Einnahmen an Monopol- und Ausgleichsgebühren gegenüber dem Vorjahr um 22 Prozent und gegenüber 1963/64, dem Jahr vor der Monopolgebührenerhöhung, um 47 Prozent gestiegen.

3. Rückvergütung von Abgaben und Monopolgewinn für ausgeführte gebrannte Wasser und alkoholhaltige Erzeugnisse

Insgesamt wurden 297 509,5 Liter 100 Prozent Alkohol als gebrannte Wasser oder in alkoholhaltigen Erzeugnissen enthalten ausgeführt, gegenüber 251642,0 Liter 100 Prozent im Geschäftsjahr 1966/67.

Franken

Die für die ausgeführte Alkoholmenge geltend gemachten Rückvergütungen betrugen 2173 923.10 Dazu kommen Nachzahlungen für die Ausfuhren im Jahr 1966/67 604 309.10 2778232.20 Im Geschäftsjahr 1967/68 wurden insgesamt ausbezahlt Auf Rechnung 1968/69 sind noch zu vergüten

2 234 542.65 543 689.55

IX. Handel mit gebrannten Wassern Für das Kalenderjahr 1968 sind insgesamt 622 Bewilligungen für den Grosshandel und 298 Bewilligungen für den Kleinhandelsversand über die Kantonsgrenze hinaus erteilt worden, gegenüber 629 Grosshandels- und 302 Kleinhandelsversandbewilligungen im Vorjahre.

544

X. Straf fälle Am 30. Juni 1967 waren noch unerledigt Im Geschäftsjahr 1967/68 sind eingegangen Zusammen Davon sind durch Vollzug erledigt worden Verbleiben auf 30. Juni 1968 noch zur Erledigung

500 Fälle 714 Fälle 1214 Fälle 890 Fälle 324 Fälle

Von den 324 noch nicht erledigten Fällen sind 226 entschieden und im Vollzug begriffen, während in 98 Fällen das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte.

Von den im Berichtsjahr eingegangenen 714 Fällen wurden 568 durchOrgane der AlkoholVerwaltung und 146 durch die Zollverwaltung untersucht.

Nach Art der Widerhandlungen entfielen auf: - Schmuggel oder unrichtige Zolldeklaration 146 Fälle - Hinterziehung von Spezialitätensteuern, Selbstverkaufsabgaben oder Monopolgebühren 74 Fälle - Brennenlassen mit der Brennkarte eines Dritten 25 Fälle - Brennen von Kartoffeln oder Bezug von widerrechtlich hergestelltem Kartoffelbranntwein 8 Fälle - Andere unbefugte Herstellung gebrannter Wasser 80 Fälle - Grosshandel oder Kleinhandelsversand gebrannter Wasser ohne Bewilligung 36 Fälle - Widerhandlungen gegen die Buchführungs- und Kontrollvorschriften 319 Fälle - Widerhandlungen gegen die Vorschriften betreffend die Lohnbrennerei 13 Fälle - Vorschriftswidrige Verwendung von verbilligtem Sprit oder Industriesprit sowie Vergehen betreffend die Kontrollbuchführung für Sprit l Fall - Widerhandlungen verschiedener Art 12 Fälle Zusammen 714 Fälle Von den im Berichtsjahr eingegangenen 714 Straffällen sind 616 entschieden worden; 540 Fälle wurden mit einer Busse gemäss Artikel 52 bis 54 des Alkoholgesetzes, 44 mit einer Verwarnung und 12 mit einer Ordnungsbusse erledigt. In 20 Fällen wurde das Strafverfahren wegen Fehlens eines strafbaren Tatbestandes bzw. wegen Verjährung eingestellt.

Im Berichtsjahr sind an Bussen 68 626.85 Franken und an Ordnungsbussen 480 Franken verhängt worden. Kosten wurden im Betrage von 6627 Franken auferlegt. Ausserdem wurden in drei Fällen Brennapparate, die widerrechtlich erworben, aufgestellt oder benützt worden waren, konfisziert.

545 XI. Rechnung und Bilanz 1. Betriebsrechnung a. Ausgaben Rechnung 1967/68

Fr.

Voranschlag 1967/68 Fr.

33 580 338.95 8810362.85 24 663 940.75 106035.35

19 160 000 9000000 10 080 000 80000

6 873 913.15 6 188 243.40 685669.75

6 992 000 6 157 000 835000

Allgemeine Ausgaben Ersatz von Auslagen Beratungen und Gutachten Vergütungen an die Brennereiaufsichtstellen . . .

Vergütung an die Zollverwaltung Verwaltungsausgaben Gebäudeversicherungen Liegenschaften und Einrichtungen Hausdienst, Reinigung, Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser Betriebsausgaben Frachten beim Verkauf Rückvergütungen von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen Ankauf von Brennapparaten

11116 306.58 416 192.25 20 870.65 l 832 815.25 2 613 920.10 495 352.80 19534.15 2 103 902.--

11 297 000 420 000 20 000 l 840 000 2 550 000 532 000 20000 2 325 000

Beschaffung gebrannter Wasser Sprit Kernobstbranntwein Denaturier-und Zusatzstoffe Personal Personalbezüge Personalfürsorge

171 609.50 137 328.20 846956.53

170000 205 000 940000

2234542.65 223 282.50

2000000 275 000

Förderung der Kartoffelrerwertung

45 261 924.43

22 000 000

Förderung der Obstverwertung

10 438 941.50

8 000 000

1133482.40

2500000

108 404 907.01

69 949 000

Umstellung des Obstbaues Total Ausgaben

546 b. Einnahmen Rechnung 1967/68 Fr.

Verkauf gebrannter Wasser Sprit zum Trinkverbrauch Kernobstbranntwein Pharmazeutischer und kosmetischer Sprit ..

Denaturierter Sekundasprit Industriesprit Denaturier- und Zusatzstoffe Preisdifferenzen

Voranschlag 1967/68 Fr.

93703963.70 89575000 30 798 169.-- 30 597 600 33 073 070.70 31 200 000 20 091 233.25 19 136 400 2 872 719.50 2 856 000 6824540.65 5748000 41 398.45 37 000 2 832.15 zur Vormerkung

Steuern, Abgaben, Monopolgebühren und Bewilligungen 79311779.50

66492000

Steuern auf Spezialitätenbranntwein, Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein 19194107.45 Monopolgebühren 60046071.70 Bewilligungsgebühren 71600.35

15400000 51030000 62000

Miet-und Pachtzinseinnahmen Zinseinnahmen Übrige Einnahmen

82923.40 84000 5052062.65 4700000 357 467.40 zur Vormerkung

Total Einnahmen

178508196.65

160851000

Einnahmen Ausgaben

178 508196.65 108404907.01

160 851000 69949000

70103289.64

90902000

Einnahmenfiberschuss

Die Betriebsrechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1967/68 schliesst mit einem Einnahmenüberschuss von 70103289.64 Franken ab, gegenüber 88,4 Millionen Franken im Vorjahr und 90,9 Millionen Franken im Budget 1967/68. Der Rückschlag ist vor allem auf die hohen Verwertungskosten zurückzuführen, welche bei den Kartoffeln 45,2 Millionen Franken (Vorjahr 26,5) und beim Obst 10,4 Millionen Franken (Vorjahr 3,9) ausmachten. Ebenso sind bei der Beschaffung gebrannter Wasser Mehraufwendungen entstanden (33,5 Millionen Franken, gegenüber 25,8 im Vorjahr), die auf die Übernahme grosser Mengen Kernobstbranntwein aus der Obsternte 1967 zurückzuführen sind. Die Erhöhung der Ausgaben ist durch die vermehrten Einnahmen beim Verkauf gebrannter Wasser (93,7 Millionen Franken, gegenüber 90,5 im Vorjahr) und aus den Steuern und Monopolgebühren (79,3 Millionen Franken, gegenüber 67,1 im Vorjahr) nicht wettgemacht worden.

547 2. Gewinn- und Verlustrechnung Aufwand Fr.

Vortrag des Vorjahres Einnahmenüberschuss der Betriebsrechnung .

Lagervorräte: 30. Juni 1968 30. Juni 1967

Ertrag Fr.

21 668.67 70 103 289.64

Fr.

23 322 951.25 4390111.10 18932840.15

18932840.15 89057798.46

Reinertrag

89 057 798.46 89057798.46

89057798.46

Trotz des Rückschlages in der Betriebsrechnung ergibt sich aus der Gewinnund Verlustrechnung ein Reinertrag, welcher mit 89057798.46 Franken dem letztjährigen entspricht. Dieses Resultat liess sich durch die Höherbewertung der Vorräte der Alkoholverwaltung an gebrannten Wassern um nahezu 19 Millionen Franken erzielen.

In den eidgenössischen Räten ist verschiedentlich dem Wunsch Ausdruck gegeben worden, dass die Zuweisungen aus dem Reinertrag der Alkoholverwaltung, an welchem die Kantone und der Bund (zuhanden der AHV) je zur Hälfte beteiligt sind, möglichst stabil gehalten werden. In Jahren guter Abschlüsse sind daher die Reserven der Alkoholverwaltung angemessen zu äufnen, damit in schlechten Jahren genügend Mittel zur Verfügung stehen.

Um das ungünstige Ergebnis der Betriebsrechnung 1967/68 auszugleichen und die gleichen Zuweisungen an den Bund und die Kantone zu ermöglichen wie im letzten Jahr, hätten die offenen Reserven der Alkoholverwaltung, insbesondere die Reserve für die Förderung der Obst- und Kartoffelverwertung und der Reinertragsausgleichsfonds herangezogen werden können. Indessen empfiehlt es sich, zunächst die durch eine tiefe Bewertung der Warenvorräte der Alkoholverwaltung entstandenen stillen Reserven aufzulösen.

Bei der Bewertung der Warenvorräte ist in Betracht zu ziehen, dass die Alkoholverwaltung ihren Spritbedarf normalerweise zu vier Fünfteln durch Importe decken muss. Die Preise für Sprit sind auf dem Weltmarkt sehr starken Schwankungen unterworfen. Beim Spritpreis handelt es sich nicht um einen echten, lediglich durch das Wechselspiel von Angebot und Nachfrage beeinflussten Preis.

Zwar wird, wie bei ändern Waren, der Preis bei einem Mangel anRohstoffen nach oben und bei einem Überschuss nach unten gedrückt. Dazu kommt aber, dass der Spritpreis von den Exportländern oft aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen manipuliert wird, und zwar meistens im Sinne einer Herabsetzung der Preise durch Verbilligung mit staatlichen Mitteln. Es ist unter diesen Umständen sehr schwierig, eine allen Risiken Rechnung tragende Bewertung der Vorräte vorzu-

548

nehmen. Als daher der Spritpreis in der Nachkriegszeit auf dem Weltmarkt bis auf 28 Franken je hl 100 Prozent gesunken war, ist der Bilanzwert der Vorräte der Alkoholverwaltung auf 10 Franken herabgesetzt worden. Seither hat der Spritpreis nie mehr den Tiefstand von 1955/56 erreicht. Er bewegte sich in den letzten Jahren im Rahmen von 45 bis 55 Franken je hl 100 Prozent. Allerdings ist zu bedenken, dass sich eine Entwicklung abzeichnet, welche eine neue Baisse der Spritpreise verursachen könnte. In den letzten Jahren hat nämlich der Bau von petrochemischen Anlagen grossen Aufschwung genommen. Im Zusammenhang damit wird die synthetische Alkoholerzeugung, welche auf der Verarbeitung von Abfällen der Erdölraffinerie beruht, stark gesteigert. Dieser Sprit könnte angesichts seiner billigen Rohstoffbasis zu günstigen Preisen auf den Markt geworfen werden.

Unter diesen Umständen ist bei der Bewertung des Sprites nach wie vor Vorsicht am Platz. Es dürfte sich aber doch verantworten lassen, den Bilanzwert von 10 Franken auf 25 Franken je hl 100 Prozent zu erhöhen.

Die Vorräte der Alkoholverwaltung an Kernobstbranntwein wurden bis anhin ebenfalls mit 10 Franken je hl 100 Prozent eingesetzt. Der Übernahmepreis v der Alkoholverwaltung für inländische Ware beträgt 410 bis 480 Franken, und ausländischer Kernobstbranntwein kommt heute auf ungefähr 400 Franken zu stehen. Die Abwertung des Kernobstbranntweins auf den Preis des Sprites wurde seinerzeit vorgenommen, weil die Alkoholverwaltung grosse Mengen Kernobstbranntwein zu übernehmen hatte, der als solcher nicht abgesetzt werden konnte, sondern mit zusätzlichen Kosten auf Sprit aufgearbeitet werden musste. Eine solche Situation ist in den letzten Jahren nicht mehr eingetreten. Vielmehr musste, um der Nachfrage zu genügen, Kernobstbranntwein aus dem Ausland eingeführt werden. Die weitere Entwicklung ist aber nicht vorauszusehen. Aus der Grossernte 1967 hat die Alkoholverwaltung 41000 hl 100 Prozent Kernobstbranntwein übernehmen müssen und für die Ernte 1968 wird ebenfalls mit einer bedeutenden Übernahmemenge gerechnet. Aus diesen Gründen sind auch die Kernobstbranntweinvorräte weiterhin vorsichtig zu bewerten. Eine Aufwertung auf 250 Franken je hl 100 Prozent scheint jedoch vertretbar.

3. Verwendung des Reinertrages Franken

Zuweisung an den Bund (zuhanden der AHV) 8 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (5 429 061) 43 432 488 .-- Zuweisung an die Kantone 8 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (5 429 061) 43 432 488.-- Einlage in den Bau- und Erneuerungsfonds 2100 000. -- Vortrag auf neue Rechnung 92 822.46 89057798.46 Im Bericht des Bundesrates vom l I.Oktober 1967 über das Geschäftsjahr 1966/67 ist auf Seite 24 darauf hingewiesen worden, dass die Mittel des Bauund Erneuerungsfonds zur Deckung der Baukosten für das Alkohollager Daillens nicht genügen und während der vierjährigen Bauzeit mindestens weitere

549

10 Millionen Franken bereitgestellt werden müssen. Nachdem letztes Jahr lediglich rund 2 Millionen Franken dem Bau- und Erneuerungsfonds gutgeschrieben worden sind, stellt die vorgesehene Einlage von 2,1 Millionen Franken ein Minimum dar.

Gemäss Artikel 46 des Alkoholgesetzes haben die Kantone Anspruch auf die vollen Einnahmen der Alkoholverwaltung aus den Jahresgebühren der Versandbewilligungen für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus. Diese Einnahmen betrugen im Geschäftsjahr 1967/68 301257 Franken.

Demnach erhalten die Kantone als Anteil am Reinertrag und an den Kleinhandelsversandgebühren :

Kantone

Zürich Bern Luzem Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselstadt .

Baselland Schaff hausen Appenzell A -Rh Appenzell I -Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf Insgesamt

. ...

. . .

. .

. .

Anteil am Reinertrag (Fr. 8.-- je Kopf)

Kleinhandelsversandgebuhren

Franken

Franken 52 843 --

7618432.-- 7116184.-- 2 027 568 -- 256168.-- 624 384.-- 185080.-- 177 504.-- 321 184.-- 419 912.-- 1 273 552.-- 1 606 528.-- 1 804 704.-- 1 186 256.-- 527 848.-- 391 360.-- 103 544.-- 2715912.-- 1 179 664.-- 2 887 520.-- 1 331 360.-- 1 564 528,-- 3 436 096.-- 1 422 264 -- 1 181 064 -- 1 073 872.-- 43 432 488.--

49 359. -- 14 064 -- 1 777.-- 4331.-- 1 284.-- 1 231. -- 2 228.-- 2913.-- 8 834.-- 11 143.-- 12518 -- 8 228 3 661.-- 2715 -- 718 18838 -- 8 182 -- 20 028 -- 9235 -- 10 852 -- 23 833.-- 9 865 -- 8 192 -- 14385 -- 301 257 --

Zur Auszahlung gelangen insgesamt 1

Franken

7 671 275 7 165 543 -- 2 041 632 257 945 _ 628 715 -- 18636 -- 178735 -- 323 412.-- 422 825 -- 1 282 386.-- 1 617 671 -- 1 817 222 -- 1 194 484 -- 531 509 -- 394 075 -- 104 262 -- 2 734 750 -- 1187846 -- 2 907 548 -- 1 340 595 -- 1 575 380 -- 3 459 929.-- 1 432 129 -- 1 189 256 -- 2 088 257 -- 43 733 745 --

550 Auf Grund der gemäss vorstehender Rechnung vorgenommenen Verwendung des Reinertrages ergibt sich folgende Bilanz: 4. Bilanz a. Aktiven Umlaufvermögen Kassa Postcheck Schweizerische Nationalbank Eidgenössisches Kassen- und Rechnungswesen Wertschriften Debitoren Lagervorräte Transitorische Aktiven

Franken 29 126.50 206 818.50 95 877.32 64 207 425.92 81 338 000.-- 5 248 469.95 23 322 951.25 l 750 591.60

Anlagevermögen Immobilien

Franken

- Verwaltungsgebäude in Bern - Lagerhausbauten und Einrichtungen - Übrige Liegenschaften Baukonti - Baukonto Schachen - Baukonto Daülens

l 912 483.90 21 972 997.53 1514678.65 25 400 160.08 111 860.50 7477596.10

7589456.60 209188877.72

Kautionen als Hinterlage der Spritbezüger

6 516 772.70

b. Passiven Fremdkapital Verteilungskonti

-

Verteilung an den Bund Verteilung an die Kantone Kleinhandelsversandgebühren Bussenverteilung

Franken

Franken

43 432 488.-- 43 432 488.--- 301 257.-- 55567.80 87221 800.80

Bussenkonto Transitorische Passiven

202 147.90 12 376 946.48

Übertrag

99800895.18

551 Franken

Übertrag

99 800 895.18

Wertberichtigungen Immobilien

25 400 160.08

Eigenkapital Reserven - Betriebsreserve - Reserve für die Förderung der Obst- und Kartoffelverwertung - Allgemeine Reserve Fondsvermögen - Reinertragsausgleichsfonds - Versicherungsfonds - Bau- und Erneuerungsfonds Vortrag auf neue Rechnung Kautionen als Hinterlage der Spritbezüger

2 000 000.-- 8 000 000.-- 9 000 000.-- 34 500 000.-- 5 000 000.-- 25 395 000.-- 92 822.46 209188877.72 6516 772.70

Zu den einzelnen Bilanzposten ist noch folgendes zu bemerken : Das Wertschriftenkapital von 81 33 8 000 Franken ist mündelsicher angelegt.

Die durchschnittliche Rentabilität beträgt 4,11 Prozent.

Die Debitoren setzen sich wie folgt zusammen: Franken

Spritbezüger Steuern und Abgaben Bussen Diverse

3 028 936.10 2091 341.30 45 101.50 83 091.05 5248469.95

Die Lagervorräte an Alkohol sind wie folgt bewertet worden : Sprit 25 Franken je hl 100% Kernobstbranntwein 250 Franken je hl 100% Die Aktivposten «Verwaltungsgebäude in Bern, Lagerhausbauten und Einrichtungen sowie übrige Liegenschaften» sind durch das Passivkonto «Wertberichtigungen Immobilien» abgeschrieben. Der amtliche Wert der Gebäude beträgt 9289050 Franken, der Brandversicherungswert 12525000 Franken.

In den unter den Aktiven ausgewiesenen «Baukonti» von insgesamt 7589456.60 Franken sind die bis anhin aufgelaufenen Kosten der Bauvorhaben verbucht. Es handelt sich insbesondere um den Bau des Alkohollagers Daillens, für welchen bereits rund 7,5 Millionen Franken verausgabt worden sind. Diese

552

Konti werden nach Fertigstellung der Bauten und Beendigung der Rechnungsablage über den unter den Passiven aufgeführten Bau- und Erneuerungsfonds ausgebucht. Von den 25,4 Millionen Franken des Bau- und Erneuerungsfonds stehen somit zur Zeit noch rund 17,8 Millionen Franken zur Verfügung.

In Daillens schreiten die umfangreichen Tiefbauarbeiten gut vorwärts. Der Bau der Alkoholbehälter ist in vollem Gange und mit der Verlegung der Industriegeleise ist begonnen worden. Im Frühjahr sollen die Hochbauten und das Leitungsnetz in Angriff genommen werden. Es darf damit gerechnet werden, dass das Alkohollager Daillens wie vorgesehen in der zweiten Hälfte des Jahres 1970 dem Betrieb übergeben werden kann.

XII. Schlusserörterungen Im Herbst 1967 waren sowohl bei den Kartoffeln wie auch beim Obst sehr ertragreiche Ernten mit ausserordentlichen Überschüssen zu verzeichnen. Zwar konnten die infolge der Überschüsse entstandenen Verwertungsschwierigkeiten mit Hilfe des Alkoholgesetzes gemeistert werden. Indessen sind der Alkoholverwaltung Kosten im bisher nie erreichten Betrag von 56,8 Millionen Franken erwachsen. Überdies wird, wie auf Seite 534 des Berichtes ausgeführt ist, die Verwertung der mit Garantie der Alkoholverwaltung hergestellten Obstsaftkonzentrate in einem späteren Zeitpunkt weitere Aufwendungen von rund 5,6 Millionen Franken erfordern. Wenn sich derartige Ausgaben wiederholen sollten, so würden die Anteile der Kantone und der Alters- und Hinterlassenenversicherung am Reinertrag der Alkoholverwaltung inskünftig in spürbarer Weise geschmälert. Es ist daher dahin zu wirken, dass bei den Kartoffeln und beim Obst Produktion und Absatz besser in Einklang gebracht werden.

Bei den Kartoffeln ist die Anbaufläche in den letzten Jahren ständig zurückgegangen. Dieser Rückgang ist aber durch die Zunahme des Ertrages pro Hektare mengenmässig ausgeglichen worden. Es ergeben sich schon bei normalen Ernten beträchtliche Überschüsse, deren Verwertung hohe Kosten verursacht. Um die Verwertung der Kartoffelernten zu gewährleisten, werden vor allem auch von Seiten der Produktion alle Anstrengungen zu unternehmen sein, damit sich die Absatzmöglichkeiten voll ausschöpfen lassen. Im Sinne der im Alkoholgesetz festgelegten Selbsthilfepflicht muss sodann von den Produzenten verlangt werden, dass sie möglichst grosse
Mengen Kartoffeln im eigenen Betrieb verfüttern. Ausserdem ist eine wirksame Unterstützung der Kartoffelverwertung durch die Futtermittelwirtschaft unerlässlich. Nur wenn es gelingt, die Überschüsse in einem tragbaren Rahmen zu halten, lässt sich eine namhafte Rückbildung der Kartoffelanbaufläche vermeiden.

Hinsichtlich Obstbau und Obstverwertung hat der Bundesrat wiederholt seiner Besorgnis über die sich abzeichnende Verstärkung des Missverhältnisses zwischen Produktion und Absatzmöglichkeiten Ausdruck gegeben. Seinem Appell an die Produzenten, mit Neupflanzungen zurückzuhalten und den Abbau der unwirtschaftlichen Altbestände zu beschleunigen, ist jedoch, wie der Herbst 1967

553

einmal mehr gezeigt hat, zu wenig Folge geleistet worden. Es ist nun aber nicht zu verantworten, dass die Produktion bestimmter Obstarten und -Sorten wegen momentan günstiger Absatzverhältnisse unbekümmert vermehrt und die Verwertung der aus Altbeständen anfallenden Früchte dem Bund überlassen wird.

Die Produzenten können auch nicht damit rechnen, dass absatzsichernde Massnahmenfür zu erwartende Überschüsse aus denNeuanlagen getroffen werden. Die Obstproduzenten aller Anbaugebiete sind daher aufgerufen, den Empfehlungen der Alkoholverwaltung und der kantonalen Zentralstellen für Obstbau zur Anpassung der Produktion an die Absatzverhältnisse nachzuleben.

XIII. Antrag Wir schliessen unsern Bericht mit dem Antrag : Es sei der Geschäftsführung und der Rechnung sowie der vorgesehenen Verwendung des Reinertrages der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1967 bis 30. Juni 1968 durch Annahme des nachstehenden Bundesbeschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

Die verfassungsmässige Grundlage der Vorlage bildet Artikel 32bls der Bundesverfassung.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 9. Oktober 1968.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Spühler Der Bundeskanzler : Huber

Bundesblatt. 120.Jahrg.Bd.il

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(Entwurf)

Bimdesbeschluss über die Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1967/68 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in einen Bericht des Bundesrates vom 9. Oktober 1968, beschliesst: Einziger Artikel Die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1967 bis 30. Juni 1968 werden genehmigt und die zur Verteilung verfügbare Summe wie folgt verwendet : Franken

Zuweisung an den Bund (zuhanden der AHV) 8 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (5 429 061) 43 432 488.-- Zuweisung an die Kantone 8 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (5 429 061) 43 432 488.-- Einlage in den Bau- und Erneuerungsfonds 2 100 000.-- Vortrag auf neue Rechnung 92 822.46 89057798.46 0366

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1967/68 (Vom 9. Oktober 1968)

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1968

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

42

Cahier Numero Geschäftsnummer

10078

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.10.1968

Date Data Seite

521-554

Page Pagina Ref. No

10 044 133

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