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Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: Veröffentlichung des vorstehenden Bundesbeschlusses im Bundesblatt.

Bern, den 28. Juni 1968.

Im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundeskanzler : Huber 0089

Bundesratsbeschluss betreffend die Verlängerung der Zusatzverleihung für eine dritte Stauerhöhung bei den Kraftwerken Augst-Wyhlen # S T #

(Vom 15. Mai 1968) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 24bls der Bundesverfassung und Artikel 7 und 38, Absatz 3, des Bundesgesetzes vom 22. Dezember 1916 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte, im Einvernehmen mit der Regierung des Landes Baden-Württemberg gemäss Artikel 5 der Übereinkunft zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Baden vom l O.Mai 1879 betreffend den Wasserverkehr auf dem Rhein von Neuhausen bis unterhalb Basel, in Ausführung des Artikels 6, Absatz 3, des Vertrages zwischen der Schweiz und Deutschland vom 28. März 1929 über die Regulierung des Rheines zwischen Strassburg/Kehl und Istein, nach Anhören der Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Aargau, beschliesst: l. Die Dauer der dem Kanton Basel-Stadt und den Kraftübertragungswerken Rheinfelden am 24. August 1956 erteilten Zusatzverleihung für eine dritte Stauerhöhung bei den Kraftwerken Augst-Wyhlen wird um weitere 10 Jahre bis zum 30. April 1978, längstens jedoch bis zur Inbetriebnahme des Kraftwerkes Neu-Rheinfelden, verlängert.

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2. Dem Bunde und den Kantonen Basel-Landschaft und Aargau sind die ihnen durch die Verlängerung der Zusatzverleihung entstandenen Verwaltungskosten zu ersetzen.

3. Dieser Beschluss wird in Kraft gesetzt, wenn die deutschen Behörden den schweizerischen Behörden mitgeteilt haben werden, dass auch auf deutscher Seite die Zusatzverleihung in gleicher Weise verlängert worden ist. Das Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement wird mit der Inkraftsetzung beauftragt.

Bern, den 15. Mai 1968.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Spiihler oi69

Der Bundeskanzler : Huber

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Bundesratsbeschluss betreffend die Verlängerung der Zusatzverleihung für eine dritte Stauerhöhung bei den Kraftwerken Augst-Wyhlen (Vom 15. Mai 1968)

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1968

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27

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05.07.1968

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44-45

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