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Berichtigung Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassung des Kantons Bern (BEI 1968, II, 514) Art. l

Statt Der in der Volksabstimmung vom 14. Juni 1968 beschlossenen Änderung...

muss es heissen: Der in der Volksabstimmung vom 19. Mai 1968 beschlossenen Änderung...

Bern, den I.November 1968.

Bundeskanzlei

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Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen Nächste Kontrolleurpriifung

Die nächste Prüfung von Kontrolleviren findet im Monat Dezember 1968 in Luzern statt.

Interessenten wollen sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Seefeldstrasse 301,8008 Zürich, biss spätestens am 15. November 1968 anmelden.

Dieser Anmeldung sind gemäss Artikel 4 des Réglementes über die Prüfung von Kontrolleuren für elektrische Hausinstallationen beizufügen : das Leumundzeugnis ein vom Bewerber verfasster Lebenslauf das Lehrabschlusszeugnis die Ausweise über die Tätigkeit im Hausinstallationsfach.

Réglemente sowie Anmeldeformulare können beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat in Zürich bezogen werden (Preis des Réglementes Fr. 2.-). Wir machen besonders darauf aufmerksam, dass Kandidaten, die sich dieser Prüfung unterziehen wollen, gut vorbereitet sein müssen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat Kontrolleurprüfungskommission

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Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden : Schweizerisches Zivilgesetzbuch mit den bis I.Januar 1966 erfolgten Änderungen Preis plus Zustellgebühr 1126

Fr. 4.-- (broschiert) Fr. 5.-- (kartoniert) Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

Allgemeine Überprüfung der Bundessubventionen Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Expertengruppe (Kommission Stocker) Herausgegeben von der Eidgenössischen Finanzverwaltung.

Der Bericht ist (in deutscher und französischer Sprache) zum Preise von Franken 3.50 zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

Das Verzeichnis der schweizerischen Eisenbahnen und der vom Bund konzessionierten Trolleybusse, Aufzüge, Luftseilbahnen, Sesselbahnen, Schlittenseilbahnen und Scbiffahrtsunternehmungen Stand I.Januar 1966 kann bezogen werden zum Preise von Fr. 3.- beim Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement, Drucksachenbüro, Bundeshaus Nord, 3003 Bern

Der vom Eidgenössischen Departement des Innern herausgegebene

Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für Fragen der Landesplanung kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preise von Franken 3.90 bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale. 3003 Bern, bezogen werden.

627 Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist in einem Band zusammengefasst erschienen

Invalidenversicherung Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 Vollziehungsverordnung vom 17. Januar 1961 Verordnung über Geburtsgebrechen vom 10. August 1965 Alphabetisches Sachregister

(Stand I.Januar 1968) Die Broschüre kann umer Nummer 318.500 in deutscher, französischer oder italienischer Sprache zum Preise von Fr. 5.- bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern, bezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht : Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern Textausgabe der geltenden Erlasse, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom I.Juni 1967, Preis Fr.2.60 Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen 7. Nachtrag. Stand l.Juni 1966. Preis Fr.3.60.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale 3003 Bern.

Der vom Eidgenössischen Departement des Innern herausgegebene

Bericht der Eidgenössischen Kommission für Nachwuchsfragen auf dem Gebiete der Geisteswissenschaften und der medizinischen Berufe sowie des Lehrerberufes auf der Mittelschulstufe vom I.Mai 1963 kann zum Preise von 5.50 Franken bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern, bezogen werden.

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628 Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden :

Bundesrechtspflege - Ausgabe 1967 Diese 161 Seiten umfassende Broschüre enthält folgende Texte mit allen bis Ende 1963 nachgeführten Änderungen: 1. Bundesgesetz vom lö.Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege.

2. Bundesgesetz vom 4. Dezember 1947 über den Bundeszivilprozess.

3. Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege.

4. Reglement vom 21. Oktober 1944 für das Schweizerische Bundesgericht.

5. Tarif vom 14. November 1959 über die Entschädigungen an die Gegenpartei für das Verfahren vor dem Bundesgericht.

6. Bundesgesetz vom 21. Juni 1963 über den Fristenlauf an Samstagen.

Preis (kartoniert) Fr. 3.50 plus Zustellgebühr.

Drucksachenbüro der Bundeskanzlei

ZAK, Monatszeitschrift über die AHV, IV und EO Herausgegeben vom Bundesamt für Sozialversicherung Behandelt die Probleme der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung für Wehrpflichtige und der Familienzulagen, orientiert über die Tendenzen zur Weiterentwicklung dieser Zweige der Sozialversicherung und publiziert wichtige Gerichtsentscheide.

Die ZAK ist nicht nur für die Funktionäre der Ausgleichskassen und die Mitglieder der Invalidenversicherungs-Kommissionerj, sondern auch für ein weiteres Publikum von Interesse.

Erscheint monatlich. Jahresabonnement : Fr. 20.--.

Bestellungen sind zu richten an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern,

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Dieses Gesetz, mit den bis I.Januar 1965 erfolgten Änderungen und Ergänzungen, enthält als Anhang das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses.

Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau zu richten.

Der Bezugspreis beträgt Fr. 3.-- pro Exemplar.

Drucksachenbüro der Bundeskanzlei

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Jahr

1968

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.11.1968

Date Data Seite

625-628

Page Pagina Ref. No

10 044 146

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