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9938 Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1968 bis 30. Juni 1969 (Vom 3. April 1968)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiermit den Betriebsvoranschlag der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1968 bis 30. Juni 1969 vorzulegen.

Im Geschäftsjahr 1966/67 betrug der Reingewinn der Alkoholverwaltung 88,8 Millionen Franken gegenüber 106,8 Millionen Franken im Vorjahr und 75,3 Millionen Franken im Geschäftsjahr 1964/65.

Die Rechnung der Alkoholverwaltung wird entscheidend beeinflusst durch eine Reihe von Faktoren, die nicht zum voraus überblickt werden können. Darunter fallen namentlich der Ernteertrag und die Absatzverhältnisse für Kartoffeln und Obst, dieFiskalerträgnisse sowie die Entwicklung des Verkaufes von gebrannten Wassern und deren Übernahmepreise und -mengen. Für diese wesentlichen Posten ist es daher nicht möglich, schon jetzt einen verbindlichen Voranschlag aufzustellen. Der Voranschlag kann sich hier nur auf gewisse Erfahrungszahlen der letzten Jahre stützen. Die Bewältigung der Verwertungsvorkehren hat auch ihre direkten Auswirkungen auf die Personal- und allgemeinen Ausgaben.

Diese unterliegen demzufolge ebenfalls Schwankungen, die eine sichere und verbindliche Budgetierung ausschliessen.

Unter diesen Voraussetzungen veranschlagen wir den Einnahmenüberschuss der Alkoholverwaltung für 1968/69 mit rund 92,2 Millionen Franken.

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I. Ausgaben

Beschaffung gebrannter Wasser

Sprit Kernobstbranntwein Denaturier- und Zusatzstoffe.

Personal

Personalbezüge Personalfürsorge Allgemeine Ausgaben

Ersatz von Auslagen Beratungen und Gutachten Vergütungen an die Brennereiaufsichtstellen Vergütung an die Zollverwaltung Verwaltungsausgaben Gebäudeversicherungen Liegenschaften und Einrichtungen Hausdienst Betriebsausgaben Frachten beim Verkauf Rückvergütungen von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen Ankauf von Brennapparaten Beiträge an Organisationen zur Bekämpfung des Alkoholismus .

Förderung der Kartoffelverwertung Förderung der Obstverwertung Umstellung des Obstbaues

Total Ausgaben

,

893 Rechnung 1. Juli 1966 bis 30. Juni 1967 Franken

Voranschlag 1. Juli 1967 bis 30. Juni 1968 Franken

Voranschlag 1. Juli 1968 bis 30. Juni 1969 Franken

25858607.50

19 160 000

19 960 000

12091693.40 13655884.35 111029.75

9 000 000 10 080 000 80000

10 200 000 9 660 000 100000

6482306.10

6 992 000

7 295 000

5839073.40 643232.70

6157000 835000

6446000 849 000

10271625.28

11 297 000

11 071 000

409785.35 13822.10 1 798 367.45 2413094.40 502955.30 19668.15 1587198.73 189193.-- 178186.55 809524.85

420000 20000 1 840 000 2 550 000 532 000 20000 2 325 000 170000 205000 940 000

420 000 20000 2 000 000 2 650 000 506 000 20000 1 605 000 180000 260 000 960 000

2050684.40 299145.--

2000000 275000

2 200 000 250 000

--

--

100 000

26519574.22

22 000 000

21 300 000

3870069.40

8000000

8 000 000

1140478.25

2500000

2 500 000

74142660.75

69 949 000

70 226 000

894 Bemerkungen Beschaffung gebrannter Wasser Die Menge der zu beschaffenden gebrannten Wasser richtet sich nach dem voraussichtlichen Verkauf und der Marktlage. Je nach der Preisentwicklung auf dem Weltmarkt werden grössere oder kleinere Mengen Alkohol eingekauft. Wir rechnen für das Jahr 1968/69 mit folgenden Einkäufen: Sprit

Franken

170 000 hl 100% zu 60 Franken

10 200 000

Kernobstbranntwein 23 000 hl 100% zu 420 Franken

9 660 000

Denaturier- und Zusatzstoffe

100 000 Zusammen 19960000

Personal Der Personalaufwand ist gestützt auf das Bundesgesetz vom 13. März 1964 berechnet. Für das Geschäftsjahr 1968/69 sehen wir folgende Aufwendungen vor : Franken

Personalbezüge Personalfürsorge

6 446 000 849 000 Zusammen 7 295 000

Allgemeine Ausgaben Ersatz von Auslagen Für den Ersatz von Auslagen ist für das laufende Geschäftsjahr 1967/68 eine Ausgabe von 420000 Franken vorgesehen. Für das Geschäftsjahr 1968/69 rechnen wir mit denselben Auf Wendungen und veranschlagen 420 000 Franken Beratungen und Gutachten

20 000 Franken

Der vorgesehene Betrag soll die aus der Tätigkeit der Alkoholverwaltung beigegebenen Kommissionen (Alkoholrekurskommission und Alkoholfachkommission) erwachsenden Unkosten decken und die Mittel für allfällige Gutachten, Beratungen und Vertretungen bereitstellen.

Vergütungen an die Brennereiaufsichtstellen Im laufenden Geschäftsjahr 1967/68 ist für die Entschädigungen der Brennereiaufsichtstellen eine Ausgabe von 1725 000 Franken vorgesehen. Die grossen

895

Obst- und Kartoffelernten und die Teuerung verursachen Mehraufwendungen von 150000 Franken. Wir veranschlagen deshalb l 875 000 Franken Wie üblich sind auch im Geschäftsjahr 1968/69 in Bern Einführungskurse für die neuernannten Leiter der Brennereiaufsichtstellen, in Romanshorn Weiterbildungskurse für Leiter mit einem Aufsichtsgebiet von Bedeutung und in verschiedenen Landesteilen eintägige Instruktionsversammlungen durchzuführen.

Wir veranschlagen die Gesamtaufwendungen für die Förderung der Ausbildung der Brennereiaufsichtstellen auf 125 000 Franken Zusammen 2 000 000 Franken Vergütung an die Zollverwaltung Gemäss Artikel 34 des Alkoholgesetzes erhält die Zollverwaltung für die Besorgung des Grenzdienstes eine Vergütung von 5 % der Monopolgebührenerträge. Da wir die Einnahmen aus den Monopolgebühren an der Grenze mit 53 Millionen Franken veranschlagen (S. 17) beläuft sich die Vergütung auf 2 650 000 Franken Verwaltungsausgaben Im Geschäftsjahr 1968/69 rechnen wir mit Verwaltungsausgaben von 506000 Franken, nämlich: Franken

Büromaterial, Formulare und Buchbinderkosten 200 000 Mobiliar und Büromaschinen 70 000 Bank-, Post- und Zollspesen, Telephon- und Telegrammgebühren, Transportkosten, Camionnage, Tramspesen 120 000 Büroentschädigungen an Beamte des Aussendienstes 28 000 Lochkartenanlage 55 000 Zinsen 6 000 Diverse Verwaltungsausgaben 27 000 Zusammen 506000 Gebäudeversicherungen Für Gebäudeversicherungen rechnen wir im Geschäftsjahr 1968/69 mit 20000 Franken, nämlich: Franken

Besitzungen in Bern und Affoltern am Albis Alkohollager Delsberg Alkohollager Romanshorn Alkohollager Schachen

4 000 2 500 6 300 7 200 Zusammen 20000

896

Liegenschaften und Einrichtungen Verwaltungsgebäude Ersatz der Telephonzentrale bei der Zentralverwaltung in Bern...

Die im Jahre 1948 in Betrieb genommene Telephonzentrale genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr. In letzter Zeit traten zunehmend Störungen auf, die sich auf die Abwicklung des Telephonverkehrs nachteilig auswirkten. Diese machten sich im letzten Herbst besonders bemerkbar, als durch die Bewältigung der ausserordentlich umfangreichen Verwertungsmassnahmen auf dem Gebiete der Kartoffeln und des Obstes die Telephonzentrale stark beansprucht wurde. Eine eingehende Prüfung durch die Kreistelephondirektion Bern hat ergeben, dass die heute zwanzigjährige Anlage ohnehin in drei bis vier Jahren ersetzt werden müsste. Die Kapazität der Anlage ist ausgeschöpft und kann nicht mehr erweitert werden. Für die Beschaffung einer neuen Anlage ist mit einer Lieferfrist von zwei Jahren zu rechnen. Aus diesen Gründen sehen wir vor, eine ausbaufähige, den Bedürfnissen und dem heutigen Stand der Technik entsprechende Zentrale zu beschaffen.

Renovationen und Änderung von Beleuchtungen in den Verwaltungsgebäuden in Bern Ausbau der Heizungsanlage der Verwaltungsgebäude in Bern . . . .

Laufende Aufwendungen für die Liegenschaften Länggass- und Fellenbergstrasse in Bern sowie in Affoltern am Albis Alkohollager Delsberg Laufende Aufwendungen und Unvorhergesehenes

Franken

260 000

30 000 8 000 30 000 50 000

Alkohollager Romanshorn Erneuerung eines Teils der elektrischen Lichtinstallationen aus Sicherheitsgründen Umzäunung der neuen Industriegeleiseanlage Anschaffung von rostfreien Schläuchen mit Kupplungen Laufende Aufwendungen, Umstellung der Hydranten und Feuerwehrschläuche auf «Storzkupplung», Entwässerung der Sprithalle 4 und des Kellers der Abfüllhalle, Erweiterung der Garage für die neue Rangierlokomotive und Unvorhergesehenes

75 000

Alkohollager Schachen Erneuerung eines Teils der elektrischen Lichtinstallationen aus Sicherheitsgründen Laufende Aufwendungen und Unvorhergesehenes

72 000 50 000

Mietlager Häggenschwil Miete vom I.Juli 1968 bis 30. Juni 1969 Übertrag

50 000 26 000 15 000

147 500 813 500

897 Franken

Übertrag

813500

Mietlager «Rappenfluh » Aarberg · Miete vom I.Juli 1968 bis 30. Juni 1969 Kesselwagen und Güterwagen Beschaffung von zehn zweiachsigen Kesselwagen zu je 35 m 3 Inhalt, Zisterne aus rostfreiem Stahl Im Laufe des Jahres 1968, spätestens jedoch bis Ende 1969, müssen zehn der vor rund 60 Jahren angeschaffenen Kesselwagen der Alkoholverwaltung aus dem Verkehr zurückgezogen werden.

Die vorgesehenen neuen Kesselwagen dienen als Ersatz.

Beschaffung von sieben Tragwagen für den Transport von Swiss Containercars Die Alkoholverwaltung verfügt gegenwärtig über 25 Swiss Containercars. Es handelt sich um Flüssigkeitsbehälter mit strassengängigem Fahrwerk. Der Transport dieser Swiss Containercars auf den Schienen erfolgt mittels Tragwagen, von denen die Alkoholverwaltung heute über 18 Stück verfügt. Im Interesse einer rationellen Arbeitsabwicklung und einer gutenKundenbedienung ist der Bestand der Tragwagen auf die Zahl der Containercars zu erhöhen.

Laufende Aufwendungen Containers Laufende Aufwendungen Zusammen l Hausdienst

26 500

510 000

230 000

10 000 15 000 605 000

Im laufenden Geschäftsjahr sind für den Hausdienst, Reinigung, Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser 170000 Franken vorgesehen. Infolge Teuerung rechnen wir mit vermehrten Aufwendungen und veranschlagen 180 000 Franken Betriebsausgaben Im Geschäftsjahr 1968/69 rechnen wir mit Betriebsausgaben von 260000 Franken, nämlich: Franken Warenversicherung 65 000 Überwachungskosten in den Lagerhäusern 40 000 Gebinde 20 000 Überfuhrgebühren, Standgelder, Waaggebühren usw 22 000 Diverse Frachten 20 000 Laboratoriumsbedarf 50 000 Fahrzeuge 18 000 Diverse Betriebsausgaben 25 000 Zusammen Bundesblatt. 120.Jabrg.Bd.I

260 000 58

898 Frachten beim Verkauf

'

Die Frachten für den Transport der Waren von den Alkohollagern zu den Bezügern und für die zum Füllen zugesandten leeren Fässer, Kesselwagen und Flüssigkeitsbehälter setzen wir auf Grund der Frachtansätze ein mit 960 000 Franken Rückvergütungen von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug die Rückvergütung von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen 2 050 684.40 Franken. Im Geschäftsjahr 1968/69 rechnen wir mit Ausgaben von 2 200 000 Franken Ankauf von Brennapparaten Die Aufkaufmöglichkeiten gehen wegen der steten Abnahme der Zahl der Brennereieinrichtungen eher etwas zurück. Auf Grund der Erwerbungen während der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 1967/68 rechnen wir mit Ausgaben von 250 000 Franken Beiträge an Organisationen zur Bekämpfung des Alkoholismus Gemäss Artikel 43 a des Alkoholgesetzes sind die Beiträge an Organisationen zur Bekämpfung des Alkoholismus ab I.Januar 1968 von der Alkoholverwaltung (früher Eidg. Gesundheitsamt) zu leisten. Für das Geschäftsjahr 1968/69 rechnen wir mit Aufwendungen von 100 000 Franken

Förderung der Kartoffelverwertung

Nach Artikel 24 des Alkoholgesetzes unterstützt der Bund die Bestrebungen zur Verwertung der Brennereirohstoffe als Nahrungs- oder Futtermittel und zu ändern Zwecken, die das Brennen ausschliessen. Über die Kosten der Kartoffelverwertung können zum voraus keine verbindlichen Angaben gemacht werden.

Die erforderlichen Aufwendungen für die Verwertung der Kartoffelernten werden nämlich nicht nur vom Umfang der Ernten, sondern zu einem wesentlichen Teil von den jeweiligen Verwertungsmöglichkeiten bestimmt.

Über die Entwicklung der Anbaufläche, Erträge und Überschüsse in den vergangenen Jahren orientieren folgende Zahlen:

899

Jahr

1936/38 1950 I960 1961 1962 1963 1964 1965 1966 1967

Hektarerträge

Gesamternte

Überschüsse ausserhalb des Produzentenbetriebes verwertet

ha

q

Wg. za 10 1

Wg. zu 10 1

47000 55500 50000 48000 47000 45000 43000 41500 40500 38000

155 216 304 302 275 328 314 293 323 344

73000 120000 152000 145 000 129000 148 000 135 000 122000 131 000 131 000

7800 24000 20500 13000 25000 17000 11500 20000 ca. 23 000

Anbauflache

Die beiden letzten Jahre wiesen sehr gute Kartoffelernten auf. Für das Jahr 1967 ergab sich ein bis anhin nie erreichter Rekordertrag von 344 q je ha im Landesmittel. Trotz der weiterhin rückläufigen Anbaufläche entstehen bei sehr hohen Hektarerträgen grosse Erntemengen, welche entsprechende Verwertungsschwierigkeiten und hohe Kosten verursachen. Den bisher grössten Aufwand erforderte die Ernte 1963 mit 31 Millionen Franken. Die Verwertung der Ernte 1967 wird noch wesentlich höhere Aufwendungen bringen.

Die Höhe dieser Aufwendungen gibt zu ernster Besorgnis Anlass. Allerdings sind die Verhältnisse von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich, und dementsprechend sind auch die Verwertungskosten starken Schwankungen unterworfen.

Nichtsdestoweniger müssen die Überschüsse, welche die hohen Verwertungskosten verursachen, verringert werden. Dabei wird insbesondere auch die im Alkoholgesetz statuierte Verpflichtung der Produzenten zu angemessener Selbstversorgung in vermehrtem Masse ausgeschöpft werden müssen.

Für das Geschäftsjahr 1968/69 rechnen wir mit einem, den durchschnittlichen Unkosten der letzten Jahre entsprechenden Aufwand für die Förderung der Kartoffelverwertung von 20 Millionen Franken.

Gemäss Bundesratsbeschluss vom I.März 1966 werden Beiträge an den Kartoffelbau in Berggebieten und in Hanglagen ausserhalb des Berggebietes gewährt. In den beiden ersten Jahren betrug der Aufwand für diese Massnahme je rund 1,3 Millionen Franken. Wir setzen daher für diesen Posten inklusive administrativer Aufwendungen einen Kostenbetrag ein von 1,3 Millionen Franken.

Für die Kartoffelverwertung und die Beiträge an den Kartoffelbau im Berggebiet und in Hanglagen ausserhalb des Berggebietes setzen wir einen Betrag ein von 21 300 000 Franken Förderung der Obstverwertung

Gemäss Artikel 24 des Alkoholgesetzes unterstützt der Bund die Bestrebungen zur Verwertung der inländischen Brennereirohstoffe als Nahrungs- oder Futtermittel und zu anderen Zwecken, die das Brennen ausschliessen.

900

Eine zuverlässige Beurteilung des voraussichtlichen Umfanges der Kernobsternte ist im Zeitpunkt der Erstellung des Voranschlages nicht möglich. Indessen kann angenommen werden, dass die Kernobstbäume im Feldobstbau, die 1967 eine Grossernte lieferten, im kommenden Herbst einen geringeren Ertrag bringen werden. Demgegenüber ist ein weiterer Zuwachs der Erträge in den Tafelobst-Intensivkulturen zu erwarten. Der Tafelobstmarkt wird somit zu einem noch grösseren Teil als in den Vorjahren aus diesen neuzeitlichen Pflanzungen versorgt werden. Äpfel aus dem Feldobstbau, die bisher als Tafelobst Absatz fanden, werden zwangsläufig in vermehrtem Masse den Mostereien zugeführt werden müssen. Trotzdem der Ertrag an eigentlichen Mostäpfeln voraussichtlich unter dem Bedarf der Obstverwertungsbetriebe liegen wird, sind daher Überschüsse an technisch zu verwertenden Äpfeln nicht ausgeschlossen.

Was die Mostbirnen anbetrifft, wird die Ernte wahrscheinlich auch dieses Jahr den Bedarf übersteigen. Mit dem Auftreten von Überschüssen an Äpfeln und Birnen ist um so eher zu rechnen, als die Verwertungsbetriebe zufolge der grossen Vorräte an Obstprodukten aus dem Vorjahr weniger Rohstoffe benötigen werden, als dies normalerweise der Fall ist. Angesichts dieser Sachlage wird die Alkoholverwaltung die nötigen Vorkehren zu treffen haben, um die zu erwartenden Überschüsse zweckmässig verwerten und die vom Bundesrat gemäss Alkoholgesetz festzulegenden Mindestpreise für Mostobst gewährleisten zu können.

Bei den Kirschen kann, günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, wieder mit einer guten Ernte gerechnet werden. In Anbetracht der zu erwartenden ebenfalls guten Nachfrage seitens der Konservenindustrie und des Brennereigewerbes dürfte die Verwertung keine besonderen Schwierigkeiten bereiten, wenn sich auch der Frischobstmarkt als aufnahmefähig erweist. Die Verwertung kann indessen empfindlich gestört werden, sofern anhaltend warmes Wetter die Kirschen aller Produktionsgebiete rasch heranreifen lässt oder Regenfälle während der Erntezeit die Qualität der Früchte beeinträchtigen. In den letzten Jahren hat jeweils auch das grosse Angebot von eingeführten Konkurrenzfrüchten den Absatz von Tafelkirschen empfindlich erschwert. Die grosse Verderbh'chkeit der Kirschen erfordert ein rasches Eingreifen bei Marktstörungen. Die
Alkoholverwaltung wird deshalb wie in den Vorjahren ermächtigt werden müssen, nötigenfalls Massnahmen zur Förderung der brennlosen Kirschenverwertung zu treffen.

Während im Vorjahr auf ein Eingreifen der Alkoholverwaltung bei der Verwertung der Zwetschgenernte verzichtet werden konnte, ist es durchaus möglich, dass die Ernte 1968 ein den ordentlichen Marktbedarf übersteigendes Angebot bringen kann. Da die Vorräte an Zwetschgenbranntwein nach wie vor sehr gross sind, werden für diesen Fall Vorkehren der Alkoholverwaltung zur Förderung der brennlosen Verwertung in Aussicht genommen werden müssen.

Schon seit einer Reihe von Jahren sind von der Alkoholverwaltung erhebliche Mittel zur Förderung des Absatzes von Obst und Obstprodukten aufgewendet worden. Auch für das Geschäftsjahr 1968/69 ist eine wirksame Unterstützung der Aufklärung und Werbung für diese Erzeugnisse vorgesehen, ist

901

doch die damit zu erreichende Ausweitung des Konsums sinnvoller und wirtschaftlicher als die kostspielige Massnahmen erfordernde Verwertung von Überschüssen.

Bedeutende Aufwendungen wird die Verwertung der noch grossen Vorräte an Obstsaftkonzentraten, die im Herbst 1967 mit Garantien der Alkoholverwaltung hergestellt worden sind, erfordern. Da die Obstverwertungsbetriebe für die Verwendung als Ernteausgleich bereits über grosse Reserven an Kon/entrat verfügen, ist man für den Absatz der garantierten Apfelsaft- und Birnensaftkonzentrate weitgehend auf den Export angewiesen. Zufolge der zunehmenden Konkurrenz anderer Lieferländer und der Auswirkungen des Zollabbaues innerhalb der EWG wird die Verwertung der Konzentrate erhebliche Mittel erfordern.

Wegen der Ungewissheit hinsichtlich der Ernteerträge sowie der Verwertungs- und Absatzmöglichkeiten können keine verbindlichen Angaben über die Aufwendungen für die Verwertung der diesjährigen Ernten und den Absatz von Obstprodukten gemacht werden. Für die zur Förderung der brennlosen Obstverwertung zu ergreifenden Massnahmen setzen wir darum wie in den vorangegangenen Jahren einen Aufwand ein von 8 000 000 Franken Umstellung des Obstbaues

Die strukturellen Mängel des schweizerischen Obstbaues sind im Zusammenhang mit der Verwertung der Ernte 1967 einmal mehr deutlich in Erscheinung getreten. Mit fortschreitender Entwicklung des neuzeitlichen Tafelobstbaues in Intensivkulturen vergrössern sich die Schwierigkeiten, welchen die Verwertung der Kernobsterträge aus dem Feldobstbau bei guten Ernten begegnet. Diese Schwierigkeiten werden durch den Rückgang der landwirtschaftlichen Bevölkerung und die damit verbundene Verminderung des Obstbedarfes für die Selbstversorgung noch verstärkt.

Die nach Artikel 24 des Alkoholgesetzes vom Bund in Verbindung mit den Kantonen für die Umstellung des Obstbaues unternommenen Anstrengungen sind darum fortzusetzen. Dabei müssen die Bemühungen zur beschleunigten weiteren Verminderung der Baumzahl im Feldobstbau im Vordergrund stehen.

Nur wenn hier gewichtige Fortschritte erzielt werden, kann die Erstellung neuer, moderner und rationeller Tafel- und Mostobstanlagen verantwortet werden. Die von der Alkoholverwaltung den Kantonen für die Umstellung des Obstbaues zur Verfügung zu stellenden Mittel sollen deshalb in erster Linie für die weitere massive Reduktion der alten Baumbestände eingesetzt werden. Daneben sollen sie aber auch einer noch wirksameren Aufklärung und Beratung der Produzenten über die Anpassung der Produktion von Tafel- und Mostobst an die Bedürfnisse des Marktes dienen.

Für die Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues mit Einschluss der ebenfalls weiterzuführenden Arbeiten im Zusammenhang mit der Züchtung und Prüfung neuer Obstsorten wird wie im Vorjahr ein Betrag eingesetzt von 2 500 000 Franken

902

IL Einnahmen

Verkauf gebrannter Wasser

Sprit zum Trinkverbrauch Kernobstbranntwein Pharmazeutischer und kosmetischer Sprit Denaturierter Sekundasprit Industriesprit Denaturier- und Zusatzstoffe Preisdifferenzen Steuern, Abgaben, Monopolgebühren, Ausgleichsgebühren und Bewilligungen

Steuern auf Spezialitätenbranntwein, Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein Monopolgebühren und Ausgleichsgebühren Bewilligungen Miet- und Pachtzinseinnahmen Zinseinnahmen Übrige Einnahmen

Total Einnahmen

903 Rechnung 1. Juli 1966 bis 30. Juni 1967 Franken

Voranschlag 1. Juli 1967 bis 30. Juni 1968 Franken

Voranschlag 1. Juli 1968 bis 30. Juni 1969 Franken

90529203.45

89575000

90 715 000

29634432.-- 32053234.20 19692649.90 2916133.50 6191628.05 41 125.80

30 597 600 31200000 19136400 2 856 000 5748000 37000 zur Vormerkung

29 940 000 31 920 000 19 133 000 2 924 000 6 760 000 38000 zur Vormerkung

67112995.40

66 492 000

66 980 000

17959591.65 49079072.65 74331.10

15 400 000 51030000 62000

13 900 000 53 015 000 65000

85699.80

84000

85000

4511528.--

4700000

4 600 000

349292.56

zur Vormerkung

zur Vormerkung

162588719.21

160 851 000

162 380 000

904

Bemerkungen Verkauf gebrannter Wasser

Der Verkauf gebrannter Wasser kann nur geschätzt werden. Als Grundlage dazu dienen die gegenwärtigen Verkaufszahlen. Im Geschäftsjahr 1966/67 sowie im zweiten Semester 1967 hat die Alkoholverwaltung folgende Mengen abgesetzt : Spritsorte

Sprit zum Trinkverbrauch Kernobstbranntwein Pharmazeutischer und kosmetischer Sprit Denaturierter Sekmidasprit Industriesprit Zusammen

Geschäftsjahr 1966/67

Vom I.Juli 1967 bis 3 I.Dez. 1967

hl 100 Prozent

hl 100 Prozent 11597

22753 24658 41 131 42752 82327 213621

12270 19920 21682 45011 110480

Der gesamte Verkauf an gebrannten Wassern durch die Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1968/69 wird gemäss nachstehenden Einzelheiten auf 220000 hl 100 % veranschlagt: Sprit zum Trinkverbrauch Wir rechnen mit einem Verkauf von (Preise gemäss Bundesratsbeschluss vom 10. August 1965): Franken

Extrafeinsprit Feinsprit

2 000 hl 100 % zu 1341 Franken = 2 682 000 21 000 hl 100 % zu 1298 Franken = 27 258 000 29 940 000 23 000 hl 100%

Kernobstbranntwein Wir rechnen mit einem Verkauf von (Preis gemäss Bundesratsbeschluss vom 5. September 1967): Franken

24 000 hl 100% zu 1330 Franken = 31920000 Pharmazeutischer und kosmetischer Sprit Wir rechnen mit einem Verkauf von (Preise gemäss Bundesratsbeschluss vom 24. Februar 1959): Für Krankenanstalten: Feinsprit Alkohol absolutus Übertrag

Franken

550 hl 100% zu 388 Franken = 70 hl 100% zu 412 Franken =

213 400 28800

620 hl 100%

242 200

905 Franken

Übertrag 620 hl 100 % 242 200 Für andere Bezüger: Extrafeinsprit 650 hl 100% zu 514 Franken = 334 000 Feinsprit 28 500 hl 100% zu 472 Franken = 13 452 000 Alkohol absolutes 10 230 hl 100% zu 499 Franken = 5 104 800 40 000 hl 100% 19133000 Denaturierter Sekundasprit Wir rechnen mit einem Verkauf von (Durchschnittspreis gemäss Bundesratsbeschluss vom S.Dezember 1961): Franken

43 000 hl 100% zu

68 Franken =

2 924 000

Industriesprit Wir rechnen mit einem Verkauf von (Durchschnittspreise gemäss Bundesratsbeschluss vom 18. März 1966): Franken

Feinsprit Alkohol absolutes

70000 hl 100% zu 20 000 hl 100% zu 90 000 hl 100%

72 Franken = 86 Franken =

Denaturier- und Zusatzstoffe Wir rechnen mit einem Verkauf von 330 q zu 115 Franken

5 040 000 l 720 000 6760000

= 38000

Preisdifferenzen Bei unrechtmässiger Verwendung von Sprit wird die Preisdifferenz nachgefordert. Betrag zur Vormerkung -.- Franken Steuern, Abgaben, Monopolgebühren, Ausgleichsgebühren und Bewilligungen

Steuern auf Spezialitätenbranntwein Der Ertrag an Spezialitätenbranntwein ist abhängig von der jeweiligen Obst- und Weinernte. Im Geschäftsjahr 1966/67 sind für Spezialitätenbranntwein Steuerrechnungen im Betrage von 14936430.80 Franken und vom I.Juli bis 3I.Dezember 1967 von 5304654.45 Franken ausgestellt worden. Unter Annahme einer mittleren Steinobst- und Weinernte und einer steuerpflichtigen Menge von 1400000 Litern 100% Spezialitâtenbranntwein zum Steuersatz von 7.50 Franken je Liter 100% ergibt sich für 1968/69 eine Einnahme von 10 500 000 Franken

906 Abgaben auf Kernobstbranntwein Auch die Höhe der Abgaben auf Kernobstbranntwein wird durch den Umfang der Ernte und ihrer Verwertung beeinflusst. Im letzten Geschäftsjahr sind an Steuerrechnungen für Kernobstbranntwein im Betrage von 3764907.25 Franken ausgestellt worden. Vom I.Juli bis 3I.Dezember 1967 waren es 2348103.85 Franken. Wir rechnen für 1968/69 mit annähernd 400000 Litern 100 %, was zum heutigen Abgabesatz von 8.50 Franken je Liter 100 % eine Einnahme ergibt von 3 400 000 Franken.

Monopolgebühren und Ausgleichsgebühren an der Grenze Im letzten Geschäftsjahr sind an der Grenze an Monopolgebühren und Ausgleichsgebühren 49 048 204.10 Franken und in der Zeit vom l. Juli bis 31. Dezember 1967 29131678.25 Franken erhoben worden. Da die weitere Entwicklung der Einfuhr monopolgebührenpflichtiger Waren nicht vorauszusehen ist, setzen wir für 1968/69 eine Einnahme ein von 53 000 000 Franken Monopolgebühren im Inland Im letzten Geschäftsjahr sind an Monopolgebühren im Inland 30868.55 Franken eingegangen. Vom l. Juli bis 31. Dezember 1967 waren es 8 575.55 Franken. Wir stellen für 1968/69 eine Einnahme ein von 15 000 Franken Bewilligungen

Wir rechnen für das Geschäftsjahr 1968/69 mit 620 Bewilligungen für den Grosshandel mit gebrannten Wassern zu je 100 Franken, was einschliesslich der weiteren, von der Alkoholverwaltung bezogenen Gebühren einen Betrag erwarten lässt von 65 000 Franken Miet- und Pachtzinseinnahmen Auf Grund der bestehenden Miet- und Pachtverträge rechnen wir für das Geschäftsjahr 1968/69 mit Miet- und Pachtzinseinnahmen von 85 000 Franken Zinseinnahmen Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrugen die Zinseinnahmen 4511528.-- Franken. Für das Geschäftsjahr 1968/69 rechnen wir mit Zinseinnahmen von 4600000 Franken, nämlich: Zins aus Guthaben beim Eidgenössischen Kassen- und Rechnungswesen l 300 000 Franken Zins aus diversen Obligationen 3 300 000 Franken Zusammen 4 600 000 Franken Übrige Einnahmen Betrag zur Vormerkung

--. -- Franken

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lu. Abschluss Die mutmasslichen Gesamteinnahmen betragen 162 380 000 Franken Die mutmasslichen Gesamtausgaben betragen 70 226 000 Franken Daraus ergibt sich ein mutmasslicher Überschuss der Einnahmen von 92154 000 Franken Im laufenden Geschäftsjahr 1967/68 wurde der Einnahmenüberschuss mit 90902000 Franken veranschlagt.

Wir ersuchen Sie, dem vorstehend aufgestellten Voranschlag für das Geschäftsjahr 1968/69 der Alkoholverwaltung durch Annahme unseres Beschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

Die verfassungsmässige Grundlage der Vorlage bildet Artikel 32bl8 der Bundesverfassung.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 3. April 1968.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Spühler Der Bundeskanzler: Huber

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(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend den Vorschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1968 bis 30. Juni 1969 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom S.April 1968, beschliesst:

Einziger Artikel Der vom Bundesrat vorgelegte Voranschlag über den Betrieb der AlkoholVerwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1968 bis 30. Juni 1969 abschliessend mit 162380000 Franken Einnahmen und 70226000 Franken Ausgaben, also einem Einnahmenüberschuss von 92154000 Franken, wird genehmigt.

9964

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1968 bis 30. Juni 1969 (Vom 3.

April 1968)

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Jahr

1968

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

16

Cahier Numero Geschäftsnummer

9938

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.04.1968

Date Data Seite

891-908

Page Pagina Ref. No

10 043 970

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