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10087 Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Kredits für die Beteiligung der Schweiz an der Internationalen Weltausstellung in Osaka 1970 (Vom o.November 1968)

Herr Präsident, Hochgeehrte Herren, Mit unserer Botschaft vom l. Dezember 1967 (BEI 7967, II, 1342) hatten wir Ihnen den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die schweizerische Beteiligung an der Internationalen Weltausstellung in Osaka 1970 und den zur Durchführung dieser Beteiligung erforderlichen Kredit unterbreitet. In jener Botschaft wie auch bei ihrer Behandlung durch die eidgenössischen Räte konnte nur ein vorläufiges Budget vorgelegt werden. Am 14. März 1968 haben Sie die Beteiligung der Schweiz an der Weltausstellung in Osaka beschlossen. Der Bundesrat wurde beauftragt, für diese Beteiligung ein geeignetes Projekt ausarbeiten zu lassen und die zur Durchführung erforderlichen Kredite im Wege des Voranschlages anzufordern (vgl. Bundesbeschluss vom 14. März 1968 ; BB11968,1,531).

Die Abklärung aller technischen Probleme der «Strahlenden Struktur» einer Metallkonstruktion, die von einem mächtigen Stamm getragen wird und wie ein breit ausladender Baum den Platz überragt - sowie der endgültigen baulichen Gestaltung der Ausstellungshalle, welche die thematische Ausstellung, den Informationsdienst, das Restaurant und die Büros enthält, hat sehr viel Zeit beansprucht. Anderseits hat aber die sorgfältige Ausarbeitung aller technischen Details auch dazu geführt, dass für die Einzelelemente der Struktur und der Bauten konstruktiv einfache und rationelle Verfahren gefunden werden konnten, welche die Arbeiten in Japan vereinfachen und die Bauzeit wesentlich verkürzen werden.

Auf Grundlage der nach Japan gesandten technischen Zeichnungen konnten von sechs ausgewählten und bekannt leistungsfähigen japanischen Unternehmen sogenannte «rohe Kostenschätzungen» eingeholt werden, die nun ein klareres Bild der Kosten geben und einen Vergleich mit den schweizerischen Ansätzen zulassen, die als Basis für das erste provisorische Budget gedient hatten. Diese Angebote wurden durch den Ausstellungsarchitekten und seine Spezialisten, in Zu-

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Auf Grund dieser Angaben und der von der Handelszentrale vorgenommenen Berechnungen ergibt sich folgender Voranschlag: Franken

1. Baukosten einschliesslich Innenausbau «Strahlende Struktur» Ausstellungshalle einschliesslich Restaurant, Küche, Büros des Generalkommissärs Darstellung Experten, Modelle, Taxen, Versicherungen usw.

2. Betriebskosten Generalkommissariat Unterhalt und technischer Betrieb des Pavillons Kulturelle Veranstaltungen Propaganda Empfänge und Repräsentation, administrative Ausgaben, Versicherungen usw 3. Information Druck von Broschüren und Massenprospekten .

Informationsdienst 4. Umgebungsarbeiten 5. Reserve für Unvorhergesehenes und Teuerung . . , Total

Franken

5 600 000 3 300 000 l 000 000 750 000 10 650 000 900 000 590 000 500 000 200 000 560 000 l 650 000 550000

2 750 000

2 200 000 800 000 600 000 17000000

Bei den Baukosten ist vor allem darauf hinzuweisen, dass das in der Botschaft vom l. Dezember 1967 enthaltene provisorische Budget auf Grundlage der uns zugeteilten Parzelle von 3200 m 2 ausgearbeitet wurde, während der Schweiz nun durch den Abtausch dieses Areals ein Platz von 6400 m 2 in günstigster Lage im Zentrum der Ausstellung zur Verfügung steht. Dieser Abtausch drängte sich auf, weil bei Benützung des ursprünglichen Areals das Bild der «Strahlenden Struktur» durch eines der mechanischen Transportmittel der Ausstellung empfindlich gestört worden wäre. Beim Vergleich der Zahlen, wie sie für den Bau und Innenausbau in der Botschaft vom I.Dezember 1967 und in der vorliegenden Botschaft aufgeführt sind, ist auch in Betracht zu ziehen, dass die neuen Zahlen der in Japan bis Ende September 1968 eingetretenen scharfen Teuerung bereits Rechnung tragen. Es ist aber möglich, dass die mit den drei bestausgewiesenen japanischen Generalunternehmern und auf schweizerischer Seite noch zu führenden eigentlichen Preisverhandlungen noch gewisse Verschiebungen ergeben.

Von den Baukosten entfallen rund 5,6 Millionen Franken auf die «Strahlende Struktur» und rund 3,3 Millionen Franken auf die Ausstellungshalle einschliesslich Restaurant, Küche und Büros des Generalkommissärs. Für die Einrichtung der Ausstellung werden nur l Million Franken veranschlagt, weil für

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Japan auf teure, komplizierte und störungsanfällige mechanische Einrichtungen verzichtet wird. Die Ausstellung soll ihre Wirkung durch eine Atmosphäre der Ruhe, der Klarheit und Schönheit erzielen. Trotz den drei funktioneil unterschiedlichen Elementen der schweizerischen Beteiligung - Struktur, thematische Ausstellung und Information - soll die Gesamtanlage von einer unwillkürlich fühlbaren Einheit und geistigen Geschlossenheit geprägt sein.

Im Betriebsbudget sind 900000 Franken für das Generalkommissariat mit dem nötigen Personal, 590000 Franken für Unterhalt und technischen Betrieb, 500000 Franken für kulturelle Veranstaltungen und 200000 Franken für Propaganda veranschlagt. Vom Informationsbudget entfallen 1650000 Franken auf die Herstellung von Drucksachen. Vorgesehen sind ein Massenprospekt mit farbigen Illustrationen sowie eine Kassette mit Einzelbroschüren, die zusammen ein vollständiges und eindrückliches Informationswerk über die Schweiz ergeben.

Diese letztere, erstmals für Osaka zusammengestellte Publikation wird ihre Bedeutung über die Ausstellung hinaus behalten und auch für die künftige Werbung verwendet werden können. Mit der Vorbereitung der kulturellen Belange, der Thematik und der Information, befassen sich die eigens dafür geschaffenen Arbeitsgruppen. Auf die Herstellung eines Films, für den ursprünglich 800000 Franken vorgesehen waren, wird verzichtet.

Die Grosse der neuen, der Schweiz zugeteilten Parzelle bedingt eine Erhöhung der Kosten für Umgebungsarbeiten. Die Reduktion des Postens «Reserve für Unvorhergesehenes und allfällige Teuerung» von bisher 1300000 auf 600000 Franken erklärt sich dadurch, dass die während der letzten 10 Monate in Japan eingetretene Teuerung sich bereits in einer Erhöhung der veranschlagten Baukosten ausgewirkt hat.

In der Zwischenzeit ist, wie erwartet, die Zahl der Staaten, die sich an der Weltausstellung beteiligen, auf mehr als das Doppelte angestiegen. Am 26. September 1968 lagen die offiziellen Zusagen von 51 Ländern vor, nämlich : Europa Belgien Bulgarien Bundesrepublik Deutschland Dänemark Finnland Frankreich Griechenland Grossbritannien Island Afrika Äthiopien Algerien Elfenbeinküste Ghana

Niederlande Norwegen Polen Portugal Schweden Schweiz Sowjetunion Tschechoslowakei Türkei Kongo (Kinshasa) Sambia Tansania

715 Amerika Argentinien Bolivien Chile Dominikanische Republik Ecuador Kanada

Kolumbien Kuba Mexiko Peru Venezuela Vereinigte Staaten von Amerika

Australien Australien

Neuseeland

Asien Burma Ceylon Hongkong Indonesien Israel Koweit

Laos Philippinen Republik China Republik Korea Saudi-Arabien Thailand

Die Teilnehmerzahl dürfte noch weiter ansteigen, weil die japanische Ausstellungsverwaltung den Bau von Kollektivpavillons beabsichtigt, in denen die Entwicklungsländer gruppenweise ihre Errungenschaften mit weniger Aufwand zur Geltung bringen können.

Auf Grund der vorstehenden Ausführungen und unserer Darlegungen in der Botschaft vom l. Dezember 1967 beantragen wir Ihnen, für die Durchführung der Beteiligung der Schweiz an der Internationalen Weltausstellung in Osaka 1970 einen Kredit von 17 Millionen Franken zu bewilligen. Selbstverständlich werden alle Vorkehren getroffen, um diese Summe nicht zu überschreiten. Die Tatsache, dass das Areal erheblich grösser ist, übt aber auf die Kosten einen Druck nach oben aus. Der neue Kostenvoranschlag hat auch zur Folge, dass der für kulturelle Zwecke verfügbare Posten auf 500000 Franken beschränkt werden muss, was bedauerlich ist. Vor allem ist aber zu bedenken, dass der als Reserve für Unvorhergesehenes in Aussicht genommene Betrag von nur 600000 Franken vielleicht nicht mehr ausreichen wird, um die bis 1970 eventuell noch eintretende weitere Teuerung in Japan aufzufangen. Unter diesen Umständen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Kredit von 17 Millionen Franken den Erfordernissen schliesslich doch nicht ganz genügen wird.

Der beantragte Beschluss kann sich nicht auf eine ausdrückliche Verfassungsbestimmung stützen. Die Wahrung der auswärtigen Beziehungen ist aber nach der allgemeinen Kompetenzordnung der Bundesverfassung Sache des Bundes. Dazu gehört auch die Teilnahme an Veranstaltungen internationalen Charakters, wie insbesondere die offizielle Präsenz unseres Landes an Weltausstellungen. Soweit dies eine Bereitstellung von Geldmitteln voraussetzt, ergibt sich die Zuständigkeit der Bundesversammlung aus ihrer Befugnis zum Erlass von Kre-

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ditbeschlüssen. Diese Befugnis beruht direkt auf der Bundesverfassung, die kein Finanzreferendum kennt.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 6. November 1968.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Spühler

Der Bundeskanzler : Huber

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Bewilligung eines Kredits für die Beteiligung der Schweiz an der Internationalen Weltausstellung in Osaka 1970 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 6. November 1968, beschliesst:

Art. l Für die Beteiligung der Schweiz an der Internationalen Weltausstellung in Osaka 1970 wird ein Kredit von 17 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

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Bundesblatt. 120.Jahrg.Bd.II

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22.11.1968

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