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Bundesblatt

Bern, den 28. Juni 1968

120. Jahrgang

Band I

Nr. 26 Erscheint wöchentlich. Preis Fr. 36.- im Jahr, Fr. 20.- im Halbjahr, zuzuglich Nachnahme- und Postzustellungsgebühr

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Botschaft

des Bundesrates an die Bundesversammlung über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze (Vom 22. Mai 1968) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir haben die Ehre, Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze zu unterbreiten.

Unsere Anträge schliessen an die entsprechenden Botschaften der letzten Jahre an. Sie basieren ferner auf den mit Botschaft vom 28. Mai 1965 über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1965, BB1 1965,1,1474) begründeten materiellen Verteidigungsvorkehren und auf unserem Bericht vom 13. Mai 1966 über den Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee (Postulat Baudère und Motion Weisskopf ; BB11966,1,744).

Die Botschaft ist unterteilt in vier Gruppen : Die erste Gruppe umfasst Kreditbegehren für militärische Bauten und Einrichtungen ; eine zweite Kreditbegehren für den Ausbau von Waffen- und Schiessplätzen; die dritte Gruppe Kreditbegehren für hängige Landerwerbe und die vierte Gruppe eine Anzahl Zusatzkreditbegehren zu früher beschlossenen Objektkrediten. Die letztere Gruppe besteht aus zwei teuerungsbedingten Zusatzkreditbegehren und drei Zusatzkreditbegehren, welche durch Projektergänzungen undProjektanpassungennotwendig werden.

Die Bauprojekte sind nach Dringlichkeit und Stand der technischen Vorbereitungen ausgewählt. Die Verwirklichung und somit der Zahlungsbedarf wird sich auf eine Zeitspanne von mehreren Jahren verteilen. Die jährlichen Aufwendungen sind im langfristigen Finanzplan des Eidgenössischen Militärdepartementes enthalten. Bei der Ausführung der neuen Vorhaben wird auf die konjunkturpolitischen Notwendigkeiten Rücksicht genommen.

Sämtliche Kostenberechnungen stützen sich auf den Zürcher Baukostenindex vom l. April 1967.

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I. Militärische Bauten 1. Bauten für die Rüstungsbetriebe Wie in allen industriellen Unternehmen müssen auch in den Militärwerkstätten die Fabrikationseinrichtungen dem Stand der Technik, den Fabrikationserfahrungen und den Sicherheitsbestimmungen angepasst werden, damit eine wirtschaftliche Produktion gewährleistet bleibt. Das hat zur Folge, dass neue Maschinen und Fabrikationseinrichtungen je nach den betrieblichen Bedürfnissen, oft kurzfrisitg, angeschafft werden müssen. Dementsprechend sind auch die baulichen Massnahmen auf diese Beschaffungstermine auszurichten.

a. Büro- und Laborgebäude der Sektionfür Munition und Sektion für Schiessversuche in Thun (16,9 Millionen Franken) Die Sektionen für Munition und Schiessversuche sind die Kontroll- und Versuchs-Sektionen der Gruppe für Rüstungsdienste auf dem Waffen- und Munitionssektor. Sie sind in Thun in verschiedenen, auseinanderliegenden Gebäulichkeiten untergebracht.

Die Aufgaben der Sektion für Munition bestanden seit Beginn ihrer Tätigkeit im Jahre 1873 in der Qualitätsüberwachung und Abnahme der Munition sowie der hiefür verwendeten Rohmaterialien und Halbfabrikate. Ihr heutiges Pflichtenheft umfasst insbesondere die Kontrolle und Abnahme auf dem Munitionsgebiet. Sie ist ferner Untersuchungs- und Beratungsstelle für Materialien, Werkstoffragen, technische Chemie und Sprengtechnik auf dem Gebiete der Beschaffung, Entwicklung und des Unterhalts von Munition.

Seit dem Zweiten Weltkrieg hat sich die Sektion zu einer leistungsfähigen Kontroll-, Abnahme- und Untersuchungsstelle ausgeweitet, wie das aus der nachfolgenden Zusammenstellung der letzten 30 Jahre ersichtlich ist.

1938

1948

1958

1968

Personalbestand 74 Anzahl der Munitionssorten, die bei der Armee in Gebrauch sind 273

93

1Ì8

130

466

501

749

Der Sektion für Schiessversuche obliegen als Fachorgan der Gruppe für Rüstungsdienste für experimentelle und theoretische Ballistik sowie Schiesstechnik die Durchführung der Schiessversuche zur Erprobung, Fabrikâtions- und Abnahmekontrolle von Waffen und Munition sowie der zugehörigen Geräte. Sie befasst sich mit der Ballistik aller Waffen und Wurf körper und erstellt alle Schiessbehelfe. In ihr Aufgabengebiet gehört die Ausarbeitung von Mess- und Auswerteverfahren, die Entwicklung und der Bau von Messgeräten sowie die Durchführung und Verarbeitung von Messungen zur Prüfung bestehender und in Entwicklung befindlicher neuer Waffen, Waffensysteme und Geräte.

1503 Daneben ist die Sektion als Schiessplatzkommando Thun sowie als zentrale Blindgänger-Vernichtungsstelle für die ganze Schweiz tätig.

Die stets steigenden Anforderungen an die Mess- und Auswertemethoden verlangen eine laufende Modernisierung der technischen Ausrüstung und eine entsprechende Vermehrung'des technischen Fachpersonals. Die nachstehende Übersicht gibt Auskunft über die Entwicklung während der letzten 30 Jahre : 1938

Personalbestand Inventarwert in Franken

1948

1958

1968

17 36 39 45 172 950 l 010 000 l 527 800 6 897 740

Zufolge des schrittweisen Wachstums sind heute beide Sektionen in auseinanderliegenden Gebäuden untergebracht, was sich im Arbeitsablauf ungünstig auswirkt. Kostspielige und empfindliche Apparaturen sind in sehr ungeeigneten Kellern undLagerräumeninstalliert oder auf bewahrt. Wegen Raummangels können die dringend nötigen Neueinrichtungen nicht untergebracht werden. Infolge der unwirtschaftlichen Arbeitsabläufe ist es schwierig, das notwendige Fachpersonal zu bekommen oder dann zu behalten.

Durch die fortlaufende Beschaffung hochentwickelten Materials für die Armee werden den beiden Sektionen immer schwierigere technisch-wissenschaftliche Abklärungs- und Untersuchungsaufgaben Überbunden, die nur mit modernsten Methoden und spezialisiertem Fachpersonal bewältigt werden können. Eine räumliche und organisatorisch geeignetere Unterbringung der bereits bestehenden Einrichtungen, mit der Möglichkeit des weiteren Ausbaus, ist daher für die nächste Zukunft unumgänglich geworden.

Auf Grund von Studien der Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung in Zusammenarbeit mit Fachleuten des Betriebswissenschaftlichen Institutes der Eidgenössischen Technischen Hochschule wurde für den gemeinsamen Neubau der beiden Sektionen ein Areal auf der kleinen Allmend in Thun-Lerchenfeld zugewiesen. Die Zusammenfassung der beiden Sektionen im gleichen Areal und in gemeinsamen Gebäuden bietet in organisatorischer, baulicher und damit auch in wirtschaftlicher Hinsicht wesentliche Vorteile, indem unter anderem Empfang, Telefon, Spedition, Werkstätten, Einstellräume, Konferenzsaal, Bibliothek, Heizung und Luftschutzräume zusammengelegt werden konnten. Durch die Zusammenfassung von Büros und Labors in einem kombinierten Bau mit der gleichen Kernzone (Lift, Treppe, WC) konnten ganz erhebliche Kosteneinsparungen erzielt werden.

Die bisher von den beiden Sektionen belegten Gebäulichkeiten werden nach dem Bezug des geplanten Neubaus in vollem Umfang durch die Munitionsfabrik Thun und die Kasernenverwaltung weiter benützt.

Die Räume der beiden Sektionen sollen in einem Gebäudekomplex zusammengefasst werden. Dieser besteht aus einem sechsgeschossigen Laborgebäude und einem achtgeschossigen Bürohaus. Beide Gebäudeteile gliedern sich um

1504 einen innern gemeinsamen Kern, in dem die Haupttreppe, 2 Personenlifte, l Warenaufzug, die sanitären Anlagen sowie Schächte für die vertikale Verteilung der Installationen enthalten sind. Die Grundriss-Anordnung erlaubt ein rationelles Zusammenfassen von Räumen, die von beiden Sektionen benützt werden.

Dieses Hauptgebäude weist zwei Untergeschosse auf. Im zweiten Untergeschoss sind folgende Räume für die Betriebsschutz-Organisation der Eidgenössischen Militäranstalten von Thun vorgesehen : - l Sanitätshilfestelle - Aufenthalts- und Materialräume für ein Einsatz-Detachement der Betriebsschutzorganisation - Personenschutzräume für das Personal der beiden Sektionen Das Flachdach des Bürogebäudes ist für Arbeiten im Freien eingerichtet, wie Witterungsversuche, Vermessungsaufgaben usw. Westlich des Hauptgebäudes ist ein eingeschossiges Werkstattgebäude geplant mit überdecktem Bereitstellungsplatz, der gleichzeitig die Verbindung der beiden Bauten herstellt und günstige Beziehungen zur bestehenden Geschützhalle gewährleistet. Das Werkstattgebäude enthält ein Untergeschoss, das als Einstellraum und Materialmagazin dienen soll. Zwei benachbarte Gebäude werden in die Planung miteinbezogeii; eines wird Grossmessinstrumente aufnehmen, das andere als Munitions- und Chemikalien-Magazin dienen.

Die geplanten Neubauten sind als Stahlbeton bzw. Stahlskelettbauten entworfen. Der Stützenabstand (Achsmass) beträgt im Bereich der Korridore 5,20 m, in den Fassaden 1,30 m.

Die Heizung der Gebäude erfolgt durch eine Warmwasser-Pumpenheizung, Heizkessel mit Ölbrenner gefeuert, Wärmeübertragung in den Räumen durch Radiatoren. Der Laborteil ist mit einer Zuluftanlage ausgerüstet, welche die durch die Labor-Kapellen weggeführte Luft erneuert.

Der erforderliche Kredit von 16,9 Millionen Franken teilt sich wie folgt auf: Franken

Büro- und Laborgebäude Werkstattgebäude Anpassungskosten zweier bestehender Gebäude Zusätzliche Baukosten (Kanalisations- und Neutralisationsanlagen sowie Erschliessungs- und Umgebungsarbeiten) Honorare Unvorhergesehenes Mobiliar und Einrichtungen Objektkredit

11717 000 l 121 000 133 000 l 054 000 l 548 000 925 000 402 000 16 900 000

1505 b. Lagerhalle für Panzer-Ersatzmaterial in der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte Thun (460 000 Franken) Für die mit der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 21. Februar 1968 über die Beschaffung von Panzerhaubitzen M 109 und Schweizerpanzern 68 sowie von weiterem Material für die mechanisierten Verbände (Rüstungsprogramm 1968 I) beantragten Panzerfahrzeuge wird umfangreiches Ersatzmaterial mitgeliefert. Zu dessen Einlagerung bedarf die mit der Kontrolle, Abnahme, Aufbewahrung und Weiterleitung beauftragte Eidgenössische Konstruktionswerkstätte Thun ab Herbst 1969 rund 3000 m 2 gedeckter Lagerfläche. Ihre vorhandenen Lagerräume werden während der folgenden Jahre für die Aufnahme der Bauteile der Panzerserie 1968 voll beansprucht, so dass zusätzlicher Lagerraum geschaffen werden muss, um das wertvolle und empfindliche Material vor den Witterungseinflüssen zu schützen. Die Halle kommt in Geleisenähe zu stehen, wodurch die Betriebs- und Transportkosten bei der Ein- und Auslagerung tief gehalten werden können. Auch dieses Geschäft wurde von der Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung geprüft; sie hat den Standort und die Grosse der Halle für richtig befunden.

Die -

Kosten betragen: Baukosten der HaUe Honorare Unvorhergesehenes

Franken 417 000 25 000 18 000 Objektkredit

460 000

c. Fabrikationsanlagefür Initialsprengstoffe in der Eidgenössischen Munitionsfabrik Thun (4 Millionen Franken) Das Eidgenössische Militärdepartement verfügt über zwei Munitionsfabriken. 1864 nahm die Munitionsfabrik Thun die Fabrikation auf, wogegen die Munitionsfabrik Altdorf 1895 erstellt und 1908 erweitert wurde. Die Fabrikationsanlagen für Initialsprengstoffe der Munitionsfabrik Thun sind heute in Gebäuden untergebracht, die grösstenteils in der Zeit von 1900 bis 1939 erstellt wurden und den geltenden Sicherheitsvorschriften nicht mehr entsprechen. Initialsprengstoffe sind sehr empfindliche Explosivstoffe ; sie werden benötigt für die Herstellung von Zünd- und Sprengkapseln, welche in die Hülsen aller Munitionsarten eingesetzt werden. Die Zündung der Treibladungen erfolgt durch diese Zünd- und Sprengkapseln.

Das ausgearbeitete Projekt soll die Durchführung der Fabrikation und des Transportes auf einer Ebene ermöglichen, so dass wesentliche Betriebskosten eingespart werden können. Dem Materialfluss wurde grösste Aufmerksamkeit geschenkt. Magazine, die in den letzten 15 Jahren erstellt wurden, können beibehalten werden. Das bestehende Garderobengebäude wird umgebaut und als La-

1506 boriergebäude eingerichtet. Säure und Quecksilber werden inskünftig statt in Korbflaschen in speziellen Tanks gelagert, um Unfälle und Gewässerverseuchung auszuschliessen.

Der anbegehrte Kredit von 4 Millionen Franken teilt sich wie folgt auf: Franken

-

Gebäudekosten Erweiterung der Heizzentrale Abbrucharbeiten Werkanschlüsse, Beleuchtung, Kanalisation Umgebungsarbeiten (Belagsarbeiten, Tore, Zäune) Honorare Unvorhergesehenes Mobiliar und Maschinen

2 392 000 84 000 137 000 217 000 122 000 248 000 150 000 650 000

Objektkredit 4 000 000 Bei der Verwirklichung dieses Bauvorhabens können ebenfalls Forderungen des Gewässerschutzes, Fabrikinspektorates und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt erfüllt werden.

d. Umbau der Speiseanstalt Thun (780000 Franken) Wohl ist der Standort der Speiseanstalt an der Uttigenstrasse gegenüber den Militärbetrieben nicht zentral, aber im Hinblick auf die zukünftigen Betriebsschwerpunkte doch so gelegen, dass es dem Gros der Betriebsangehörigen möglich ist, die Speiseanstalt innert nützlicher Frist zu erreichen. Das Gebäude der Speiseanstalt wurde kurz nach der Jahrhundertwende erstellt. In seinem baulichen und organisatorischen Aufbau entspricht es nicht mehr den Ansprüchen, die heute an eine personalsparende Betriebsführung gestellt werden müssen. Der Betrieb in den auf drei Etagen verteilten hohen und nüchternen Essräumen beansprucht viel Zeit und Personal. Zudem sind die Unterkunftsräume für das immer schwieriger zu rekrutierende Personal nicht mehr zeitgemäss.

Die Einführung der 5-Tage-Woche mit verkürzter Mittagspause auf den l. Januar 1968 bei den Militärbetrieben auf dem Platz Thun bewirkte bereits eine Frequenzerhöhung der Speiseanstalt. Es geht nun darum, sich baulich und organisatorisch den gesteigerten Anforderungen anzupassen. Bisher betrug die Frequenz der vom Verband Volksdienst geführten Speiseanstalt im Jahresmittel rund 200 Mittagessen täglich. Die künftige Beanspruchung kann je nach Verkürzung der Mittagspause bei den Militärbetrieben in Thun auf 600 bis 700 Mittagessen ansteigen. Die Kücheneinrichtungen erlauben, diese Mittagsverpflegung im 2- bis 3-Schichten-Betrieb ohne wesentliche Neuanschaffungen zu bewältigen.

Das Projekt der Direktion der Eidgenössischen Bauten für die Sanierungsund Umbauarbeiten in der Speiseanstalt sieht gegenüber dem heutigen Zustand insbesondere den Umbau auf drei Speisesäle im Erdgeschoss mit zusammen 326

1507 Sitzplätzen, Office und Büffet für Selbstbedienung und einen grösseren Raum als Besucher-Speisezimmer, Konferenzzimmer oder Büro vor. Im ersten Stock werden Büros für die Munitionsfabrik eingerichtet. Im Dachstock soll die Wohnung der Leiterin verbessert sowie sieben Angestelltenzimmer geschaffen werden. Weiter ist die Renovation der Fassaden, die Änderung der Fensteröffnungen, das Anbringen von Doppelverglasungsfenstern mit Lamellenstoren sowie der Ersatz der Heizanlage für Kohlenfeuerung durch Olfeuerung vorgesehen.

Im Zusammenhang mit diesen Umbauarbeiten ist in der bestehenden Gartenanlage zwischen Aare und Gewerbekanal, gegenüber der Speiseanstalt, eine Ruhezone mit 30-40 Sitzplätzen, als Aufenthaltsort für einen Teil des Personals nach dem Mittagessen bis zum Arbeitsbeginn projektiert.

Für die Benutzer der Speiseanstalt und für das in den Büros beschäftigte Personal sind vor und neben dem Gebäude Abstellplätze für rund 80 Fahrräder und 40 Motorräder vorgesehen.

Die Kosten betragen : Verlegung aller Speisesäle ins Erdgeschoss Einrichtung von Büros für die M+F im I.Stockwerk Ausbau einer Wohnung und von 7 Zimmer im Dachstock Fassadenrenovation und Heizung Ruhezone und Parkplätze für Motor- und Fahrräder Honorare Unvorhergesehenes Mobiliar und Einrichtungen

Franken 290 000 83 000 95 000 52 000 36 000 53 000 44 000 127 000

Objektkredit

780 000

e. Neue Pressehalle in der Eidgenössischen Munitionsfabrik Altdorf (990000 Franken) Mit Botschaft vom 21. Februar 1968 (Rüstungsprogramm 1968 I) wird die Beschaffung von Panzerartillerie mit einem Kaliber von 15 cm auf Selbstfahrlaffetten beantragt. Es ist beabsichtigt, die Munition für diese Geschütze in den Eidgenössischen Munitionsfabriken zu fabrizieren. Für die serienmässige Herstellung von Geschützhülsen in den verlangten Abmessungen ist die Leistung der Pressen in der Munitionsfabrik Altdorf ungenügend. Einzelanfertigungen von solchen Hülsen können nur in umständlichem Fabrikationsverfahren hergestellt werden.

Die Anschaffung einer grossen Hülsenpresse, vorläufig für die Fabrikation von Prototyp- und Versuchshülsen, später für eine rationelle Serienfabrikation, ist nicht zu umgehen.

Die Aufstellung einer solchen Hülsenpresse mit ihren grossen Abmessungen und ihrem schweren Gewicht im bestehenden Pressegebäude würde bedingen, diese wesentlich abzuändern und auch den Eingang zu vergrössern. Nach Ansicht

1508 der Fachleute wäre ein solcher umfassender Gebäudeumbau aber unwirtschaftlich und teuer. Der Bau einer neuen Pressehalle für das Aufstellen von vorläufig einer grossen Hülsenpresse für die Herstellung von Versuchsmunition ist deshalb unerlässlich. Das Projekt sieht dafür ein Gebäude von 24 X16 m Grundriss und 12m Höhe vor mit zwei 5 m tiefen Maschinenfundamenten. Das Besondere an diesem Bau sind die grossen Fundamente, die dazu dienen, das schwere Gewicht der Presse und die Erschütterungen während der Arbeitsgänge aufzunehmen.

Das zweite Fundament dient als Platzreserve für eine allfällige 2. Presse. Für die Montage der Presse und für Revisionsarbeiten ist ein elektrischer Laufkran von 10t Tragkraft vorgesehen.

Die Kosten betragen: Gebäudekosten Umgebungsarbeiten (Kabelgraben, Beleuchtung, Beläge) Honorare, Gebühren Unvorhergesehenes Objektkredit

Franken 774 000 34 000 88 000 94 000 990 000

/. Sanierung des Bodens in einem Werkstattgebäude der Eidgenössischen Munitionsfabrik Altdorf (230000 Franken) Bei der Erstellung des Werkstattanbaus an das Artillerie-Hülsenpressgebäude im Jahre 1939 wurde nur die südliche Hälfte des Gebäudes unterkellert und dieser Kellerraum als Garderobe ausgebaut. In der nicht unterkellerten Hälfte des Werkstattbodens zeigen sich seit einiger Zeit, insbesondere aber seit der Kälteperiode 1962/1963, Risse und eine leichte Senkung. Es muss angenommen werden, das Material des Unterbaus habe sich durch die Vibration der grossen Hülsenpressen im angrenzenden Gebäude verdichtet, so dass unter der Betonplatte des Bodens ein Hohlraum entstehen konnte. Nach Ansicht der Baufachleute ist eine Unterkellerung mit freigespannter Decke der Erstellung eines neuen Gebäudebodens in bisheriger Ausführung vorzuziehen.

Durch diese Unterkellerung des restlichen Teils des Bodens wird Raum für andere Betriebseinrichtungen gewonnen. Die daherigen Kosten betragen 230000 Franken.

g. Sanierung der Betriebsanlagen in der Eidgenössischen Waffenfabrik

Bern

(940 000 Franken) Auf Grund der Betriebsanalyse muss das Fabrikationsprogramm der Waffenfabrik Bern wesentliche Änderungen erfahren, sollen Anlagen und Personal optimal eingesetzt werden können. Eingehende Abklärungen in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung haben ergeben, dass der Maschinenpark einer Neugruppierung bedarf, damit der Materialfluss vereinfacht und somit eine Rationalisierung des Betriebes erzielt wird.

1509 Folgende Umbauarbeiten sind notwendig : Sanierung des Bodens im Erdgeschoss des Maschinensaales, Gebäude Nr.35 Sanierung des Bodens im Erdgeschoss des Fabrikationsgebäudes Nr. 14 Sanierung der Arbeitsverhältnisse in der Malerei des Gebäudes Nr. 14 durch Einrichtung einer Zu- und Abluftanlage, gemäss den Vorschriften des Fabrikinspektorates Wiederherrichten der Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Gebäudes Nr. 61 nach Auszug der Truppe Ersatz der alten, den Vorschriften des Gewässerschutzes nicht mehr entsprechenden Betriebsstofftankanlage durch Erstellung einer neuen TankarJage für Benzin und Dieselöl Unvorhergesehenes Objektkredit

Franken 130 000

340 000 93 000 183 000 100 000 94 000 940000

h. Neue Tankanlagefür Heizöl in der Eidgenössischen Pulverfabrik Wimmis (550 000 Franken) Die Pulverfabrik Wimmis wurde während des Ersten Weltkrieges erstellt und in den Jahren 1952-1958 wesentlich ausgebaut. Die gesamte Anlage wird von einer zentralen Heizung, die gegenwärtig saniert wird, mit Industrie- und Raumwärme beliefert. Dabei hat sich nun gezeigt, dass das bestehende Tanklager den geltenden Bestimmungen des Gewässerschutzes nicht mehr entspricht und ersetzt werden muss. Zur Lagerung eines Halbjahresbedarfs an flüssigem Brennstoff ist die Erstellung von zwei Stehtanks zu je 600 m 3 in einer Auffangwanne geplant.

Soweit die kleinen Tanks der alten Heizanlage den Anforderungen des Gewässerschutzes noch entsprechen, sollen sie zur Einlagerung von Äther, Alkohol usw.

verwendet werden.

Die Kosten betragen: Franken Bauarbeiten 246 000 Installationen für Tankanlage 304 000 Objektkredit

550 000

i. Neubau einer Lagerhalle im Eidgenössischen Flugzeugwerk Emmen (640 000 Franken) Die vorhandenen Lagerräume des Flugzeugwerkes sind mit laufend benötigtem Flugzeugmaterial belegt und reichen für das zusätzlich aus der Produktion anfallende Material nicht mehr aus. Für solches Material musste deswegen ausserhalb des Flugzeugwerkes privater Lagerraum gemietet werden. Auswärtige Lager verursachen jedoch neben hohen Mietzinsen vermehrte Transportkosten und Umtriebe. Hinzu kommt Unsicherheit bezüglich Mietpreiserhöhung oder Kündigung der Lager.

1510 Die vorgesehene Lagerhalle von 3435 m 2 dient insbesondere der Aufbewahrung der Lehren und Vorrichtungen sowie des überzähligen nicht mehr laufend benötigten Mirage-Flugzeugmaterials.

Mit der Verwirklichung des Projekts für die neue Lagerhalle könnten die bereits gemieteten Räumlichkeiten aufgehoben und darin befindliches Material in der eigenen Lagerhalle günstiger gelagert werden. Diese günstigere Lagerung zeigt sich besonders deutlich bei den Lehren und Vorrichtungen mit grossen Abmessungen, für welche im Fall einer Aufbewahrung bei den Baufirmen ein Mehrfaches an Mietzinsen zu bezahlen wäre. Gerade dieser Lehrenumfang beansprucht einen nicht unbedeutenden Lagerplatz.

Die Kosten betragen : Gebäude mit Vordach Vorplatz mit Zufahrt Lagerplatz Honorare Unvorhergesehenes

Franken 390 000 67 000 86 000 37 000 60 000 Objektkredit

640 000

k. Erweiterung des Büros der Versuchs- und Forschungsanlage Schilt *ald des Eidgenössischen Flugzeugwerkes Emmen (560 000 Franken) Dem Eidgenössischen Flugzeugwerk wurde im Jahre 1945 eine Versuchsund Forschungsanlage angegliedert. Sie besitzt eigene Gebäulichkeiten für die Versuchsanlagen und die technischen Büros.

Die Versuchsanlagen wurden in den letzten 22 Jahren zur Anpassung an die neuen Aufgaben verschiedentlich ausgebaut und ergänzt durch zwei Hochgeschwindigkeitswindkanäle, einenneuen Triebwerkprüfstand, verschiedene Messanlagen, einen Computer usw.

Auch hier hat sich der Aufgabenkreis von den eigenen Arbeiten mit der Flugzeugentwicklung stark ausgeweitet und umfasst heute auch Aufträge theoretischer oder experimenteller Art für das Eidgenössische Militärdepartement und für andere Bundesstellen. Zur gleichmässigeren Auslastung der teuren und vielfältigen Prüfanlagen übernimmt die Versuchs- und Forschungsanlage auch Aufträge der in- und ausländischen Privatindustrie (Bau-Aerodynamik, Turbinenund Kompressorenversuche) und hat heute in Europa als Versuchsanstalt einen anerkannten Ruf erreicht.

Nachdem seit 1945 - trotz der steigenden Aufgaben und der Verwendung von Büroraum für die Rechenanlage - kein neuer Büroraum geschaffen wurde, lässt sich heute der vorgesehene Ausbau nicht mehr umgehen.

Der vorgeschlagene Umbau fügt sich harmonisch in das vorhandene Bürogebäude ein und gewährleistet einen reibungslosen Arbeitsablauf.

1511 Die Kosten betragen : Gebäude Kanalisation, Werkanschlüsse, Umgebung Umbau und Anpassung bestehender Gebäude Honorare Unvorhergesehenes Mobiliar

Franken 378 000 33 000 32 000 45 000 49 000 23 000 Objektkredit

560 000

2. Bauten für die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen a. Fliegerabwehrstellungenfür den Objektschutz der Frühwarn-Radaranlagen (3,6 Millionen Franken) Mit Bundesbeschluss vom 26. September 1957 (BB11957, II, 665) bewilligten die eidgenössischen Räte für die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1957) Objektkredite im Betrage von insgesamt 605,9 Millionen Franken.

Darin enthalten war ein Anteil von 48,7 Millionen Franken für die Fliegerabwehr, der auch die Beschaffung von leichten Zwillings-Fliegerabwehrgeschützen als Objektschutz für die Frühwarn-Radaranlagen in sich schloss.

Diese Fliegerabwehrgeschütze und die zugehörige Munition sind beschafft und die Radaranlagen bis auf Fertigstellungsarbeiten ausgebaut. Die Bedeutung dieser Anlagen erfordert die Schaffung eines ständigen Objektschutzes. Notwendig ist der Ausbau von Geschützstandorten und von witterungsunabhängigen Verbindungswegen sowie die Erstellung von geschützten Mannschafts- und Munitionsunterständen. Diese dienen der Geschützmannschaft und den Ablösungen als Aufenthaltsräume und sind für die Unterbringung der Tagesmunition und Munitionsreserve bestimmt. Soweit es die örtlichen Verhältnisse erlauben, werden für alle Bauten vorfabrizierte Fertigelemente aus Beton oder Eisen-Wellblech vorgesehen.

Die Kosten betragen : Franken Bauarbeiten 2 524 520 Installationen 357 000 Mobiliar und Brandschutz 96 000 Inkonvenienzen und Rechtskosten 20 000 Honorare 238 000 Diverses und Unvorhergesehenes 364 480 Objektkredit 3 600 000 b. Ausbau der Militärflugplätze, Tief bauten und Installationen ·(3,1 Millionen Franken) Die Einführung von Flugzeugen mit Düsentriebwerken und die rasch fortschreitende technische Entwicklung auf dem Flugzeugsektor erfordern auf unseren Ausbildungs- und Kriegsflugplätzen die Anpassung der Anlagen und der

1512 Bodenorganisation. Im Jahre 1958 wurde hiefür ein Gesamtprogramm ausgearbeitet, dessen Verwirklichung zum grösseren Teil in der Botschaft vom 24. Oktober 1958 über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten (BB11958, II, 1077) beantragt und mit Bundesbeschluss vom 18. März 1959 (BB1 1959, I, 562) mit 60,6 Millionen Franken bewilligt wurde. Es handelte sich im wesentlichen um die Verlängerung der Hartbelagpisten auf Ausbildungsplätzen und Kriegsstützpunkten sowie um die Erstellung von Rollstrassen, Flugzeugabstellplätzen, Nachtflugbeleuchtungen usw. Dieses umfangreiche Bauprogramm wurde grösstenteils in den Jahren 1959 bis 1965 durchgeführt und ist heute, mit Ausnahme eines Flugplatzes, wo die Arbeiten durch Landerwerbsschwierigkeiten verzögert wurden, beendigt.

In der bereits erwähnten Botschaft vom 24. Oktober 1958 führten wir aus, dass aus Kostengründen eine gewisse Staffelung des Gesamtprogramms vorzusehen sei und insbesondere die Erstellung von Alarmplätzen, der Umbau alter Pistenbeläge und zum Teil auch Ergänzungen an weiteren Flugplatzanlageteilen zur Ausführung in einer weiteren Ausbau-Etappe zurückzustellen seien. Die nachstehend beantragten Ausbauarbeiten betreffen daher einen Teil früher projektierter, aber zurückgestellter Vorhaben und umfassen : - die Verstärkung des Deckbelages des im Kriegsjahr 1943 erstellten Pistenabschnittes auf einem Kriegsflugplatz; - die bauliche Sanierung der Einflugzone auf einem Flugplatz ; - Installationen und Anpassungen der Nachtflugbeleuchtungen auf drei Flugplätzen; - die Erstellung von Alarmplätzen sowie den Ausbau von Ausrollzonen verschiedener Flugplätze; - Ergänzung des Flugzeugrollstrassennetzes auf einem Flugplatz sowie - verschiedene Ergänzungs- und Anpassungsarbeiten an Flugplatz-Tief bauten.

Für alle diese Ausbauarbeiten ist ein Objektkredit von 3,1 Millionen Franken erforderlich.

c. Bauten und Materialbeschaffungen zum Schutz von Flugzeugen und Personal auf Militärflugplätzen Auf unseren Flugplätzen kann nur ein Teil der Kampfflugzeuge unterirdisch gesichert untergebracht und gewartet werden, nähmlich überall dort, wo Flugzeugkavernen vorhanden sind. Die Erstellung solcher unterirdischer Anlagen auf weiteren Flugplätzen musste kostenhalber für unbestimmte Zeit zurückgestellt werden. Die auf diesen Plätzen vorhandenen leichten
Unterstände, vor mehr als zwanzig Jahren erstellt, boten einen gewissen Schutz gegen Splitter- und Druckwelleneinwirkung. Sie vermögen aber heute hinsichtlich Raumgrösse, Anlage und Anzahl für die modernen und grösseren Kampfflugzeuge nicht mehr zu genügen. Die Notwendigkeit, die am Boden in Bereitschaft oder in Bereitstellung befindlichen Flugzeuge gegen Feindeinwirkungen zu schützen, wurde durch

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die Ereignisse des Juni-Krieges 1967 im Nahen Osten erneut und eindrücklich bestätigt. Dem Schutz des kostspieligen Flugmaterials auf den Stützpunkten, wo keine Felsenunterkunft besteht, ist daher durch Erstellung von Betonschutzbauten die notwendige Beachtung zu schenken. Es wurde ein nach neueren Erkenntnissen konzipierter Betongewölbe-Unterstand entwickelt und projektiert.

Er kann dabei für zwei oder vier Flugzeuge angelegt werden und soll auch mit den einfachsten Einrichtungen für die Bereitstellung und Verproviantierung der Flugzeuge versehen werden.

Dazu erachten wir auch die Beschaffung von normierten Bauteilen als dringlich, die auf die Stützpunkte verteilt, auf der Basis eines Baukastensystems die kurzfristige Erstellung kriegsmässiger Schutzbauten für Material und Personal ermöglichen. Dieses Material kann jederzeit auch für andere Bauzwecke eingesetztwerden.

aa. Erstellung eines Flugzeugunterstandes auf einem Kriegsflugplatz (1,79 Millionen Franken) Auf einem Militärflugplatz ohne Felsenunterkunft, der kriegsmässig mit einer Kampfstaffel belegt wird und über einen Reparatur- und Werkstättenbetrieb verfügt, ist durch die Erstellung eines neuen Betongewölbe-Unterstandes zusätzliche und gegen konventionelle Waffeneinwirkung geschützte Flugzeugunterkunft zu schaffen. Dieser nach neuen Erkenntnissen projektierte Unterstand soll einer Doppelpatrouille mit vier Flugzeugen Raum bieten. Er wird mit Kies und Erdreich überdeckt und mit einem starken Schutztor versehen. Er erhält die für die Bereitstellung der Flugzeuge und die Durchführung von kleineren Reparatur- und Unterhaltsarbeiten sowie für die Verproviantierung erforderlichen Einrichtungen. Zum eigentlichen Zweck als Schutzstandort für einen Teil der Kampfstaffel dient er das ganze Jahr über noch als zusätzliche friedensmässige Flugzeugunterkunft, müssen doch auf diesem Platz mangels genügender Einstellräume stets Flugzeuge Wind und Wetter ausgesetzt im Freien parkiert werden.

Die Baukosten, inbegriffen die zugehörigen Installationen, Betriebsausrüstung und Brandschutzeinrichtungen erfordern einen Objektkredit von 1,79 Millionen Franken, der sich wie folgt zusammensetzt: Franken

Baukosten Installationen Betriebsanlagen Objektkredit

l 290 000 240 000 260 000 l 790 000

bb. Materialbeschaffungen zur Erstellung kriegsmässiger Splitterschutzbauten für Flugzeuge, Personal usw. auf Militärflugplätzen (4,9 Millionen Franken) Damit kriegsmässige Schutzbauten bei Bedarf in kurzer Zeit erstellt werden können, ist die Anschaffung von Norm-Bauteilen, Stahldielen und Zubehör vor-

1514 gesehen. Es handelt sich hier um ein Bausystem, das auch bei ändern Armeen vielseitig verwendet wird und seine Zweckmässigkeit im Kriegseinsatz bewiesen hat.

Das Material ermöglicht unter anderem die Erstellung von Schutzwänden, die ein Flugzeug dreiseitig umfassen und auch die Möglichkeit einer Überdachung bieten. Bsi der Wahl dieses Systems ist darauf Bedacht genommen, dass der Bau mit einfachsten bautechnischen Einrichtungen möglich ist und im wesentlichen durch Genieformationen der Flugplatz-Bodenorganisation ausgeführt werden kann.

, Für die vorgeschlagenen Materialbeschaffungen ist ein Objektkredit von 4,9 Millionen Franken zu veranschlagen.

d. Erweiterung der Tankanlagenfür Flugtreibstoffeauf (1,51 Millionen Franken)

Ausbildungsplätzen

Von den im Durchschnitt der letzten Jahre erfolgten 200000 Flugzeugbewegungen entfallen nur etwa ein Fünftel auf eigentliche Truppendienste, d.h. Trainingskurse und Wiederholungskurse; der Grossteil der Flugleistungen entfällt auf das friedensmässige individuelle Training, den Flugdienst des Überwachungsgeschwaders, die Fliegerschulen, den Werkflugdienst usw. Von diesen rund 160000 Bewegungen werden rund 90000 auf den drei wichtigsten Ausbildungsplätzen Dübendorf, Payerne und Emmen ausgeführt. Diese drei Flugplätze weisen daher auch den grössten Verbrauch und Umsatz an Flugtreibstoffen auf.

Dieser Umsatz hat sich in den letzten zehn Jahren wegen der leistungsstärkeren Düsentriebwerke unserer Kampfflugzeuge verdoppelt. Man hatte auf diesen Ausbildungs- und Trainingsplätzen absichtlich keine auf lange Sicht berechnete Treibstofflager angelegt, wie es auf den Kriegsstützpunkten der Fall ist.

Bei anhaltend starkem Flugbetrieb reicht der heute vorhandene und vollausgefüllte Tankraum auf den genannten Ausbildungsplätzen nur für etwa vier Tage aus. Der rechtzeitige Nachschub per Bahn oder Strasse verursacht trotz eines Geleiseanschlusses in Dübendorf und von Bahnabfüllleitungen in Payerne und Emmen oft Schwierigkeiten und zeitliche Engpässe.

Eine Reihe der vorhandenen Treibstofftanks auf diesen Flugplätzen hat überdies schon ein beträchtliches Alter. Sie wurden in früheren Jahren nach alten Baumethoden eingebaut und haben neben der herkömmlichen Isolation keinen besonderen Leckschutz. Da diese Tanks teilweise im Grundwasser liegen, besteht dauernd die Gefahr der Gewässerverschmutzung. Früher oder später muss mit der gänzlichen Stillegung gerechnet werden.

Eine Ergänzung des Lagerraumes für Flugtreibstoffe auf den drei Ausbildungsplätzen durch den Einbau weiterer Tanks, bei denen die neuesten Baumethoden und Gewässerschutzmassnahmen berücksichtigt werden, ist daher notwendig.

Die Kosten für den Einbau der Behälter, Inbegriffen die notwendigen Anpassungen der Pumpstationen, Ausgabestellen und Massnahmen zum Schütze der Gewässer sind mit 1,51 Millionen Franken berechnet.

1515 e. Bauten für den Betriebs- und Unterhaltsdienst auf Flugplätzen (830000 Franken) Der Ausbau der Infrastruktur auf den Flugplätzen sowie die erweiterten Installationen und Massnahmen der Flugsicherung verursachen im Betriebs-, Bereitstellungs- und Unterhaltsdienst der Anlagen Mehrarbeit und den Einsatz zusätzlicher Mittel. Auf verschiedenen Flugplätzen leiden diese Unterhaltsdienste unter Platzmangel. Dringlich sollten deshalb auf zwei Flugplätzen Einstell- und Lagerhallen erstellt werden.

Der wichtige Ausbildungs- und Trainingsflugplatz Payerne verfügt für den Unterhalts- und Betriebsdienst über eine grosse Zahl Motor- und Spezialfahrzeuge, Anhänger und Aggregate wie Kranwagen, Unfall-Pikett- und Feuerlöschwagen, Sanitätswagen, Pistenfahrzeuge, Pistenreinigungsmaschinen, Schneefräsen usw. Mangels einer Fahrzeughalle müssen die meisten dieser Fahrzeuge, die mehrheitlich mit Funkanlagen ausgerüstet sind und schon aus diesem Grund besonderer Wartung bedürfen, um einsatzbereit zu sein, dauernd im Freien parkiert bleiben. Zu ihrer Unterbringung ist nun eine Sechsfelder-Normhalle aus Fertigelementen projektiert. Um die Durchführung von Wartungs- und Instandstellungsarbeiten sowie das Abtauen der Schneefräsen und Pistenreinigungsgeräte nach Wintereinsätzen zu ermöglichen, ist die Halle mit Heizung zu versehen und ein Teil davon als Instandstellungsraum einzurichten.

Auf dem Flugplatz Lodrino befindet sich der einzige Werkstattbetrieb der Abteilung der Militärflugplätze südlich des Gotthards. Für die Unterbringung der auch auf dem Flugplatz Lodrino für den Betriebs- und den Flugdienst vorhandenen Spezialfahrzeuge genügt eine einfachere Elementbauhalle im Ausmass vonrundSO x 10Meter,wobeiaufeineBeheizungverzichtetwerdenkann.

Die Kosten betragen : Anlage Payerne Anlage Lodrino

Franken 610 000 220 000 Objektkredit

830 000

3. Geländeverstärkungen

(30,36 Millionen Franken) In den Botschaften vom 24.Oktober 1958, vom S.Mai 1961 (BB1 1961, I, 873), vom 14. September 1962 (BB11962, II, 625) und vom l. Juni 1965 (BB11965, 1,1386) betreffend militärische Bauten und Waffenplätze haben wir auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Gestaltung unserer befestigten Zonen und Abwehrräume den Erfordernissen der modernen Kriegsführung und Kriegstechnik anzupassen. Der mögliche Atomwaffeneinsatz zwingt zu einer grösseren Tiefengliederung der Abwehrdispositive und insbesondere zur Schaffung von Schutzunterständen für die Kommandostellen und Truppe. Auch müssen wichtige unterirdische Anlagen, die vor und während des letzten aktiven Dienstes, d. h. in einer Zeit erstellt wurden, in der ausschliesslich mit dem Einsatz konventioneller Waffen

1516

gerechnet wurde, durch geeignete bauliche Schutzmassnahmen der Wirkung neuzeitlicher Waffen angepasst werden. Schliesslich müssen Abwehrdispositive, die durch die zahlreichen Änderungen im Strassennetz, insbesondere durch den Bau der National- und Hauptstrassen, in erheblichem Ausmass beeinträchtigt werden, durch neue Verteidigungsanlagen ergänzt werden.

Der Bau dieser Geländeverstärkungen, wofür ein Objektkredit von 30,36 Millionen Franken notwendig ist, erfolgt etappenweise und wird nach Dringlichkeit gestaffelt.

4. Neue Zufahrtsstrasse nach Savatan

(930000 Franken) Die einzige Strasse, die den Waffenplatz und die militärischen Anlagen von Savatan mit dem Rhonetal verbindet, durchquert das Dorf Lavey. Nach einer scharfen Haarnadelkurve im Dorfzentrum verläuft die Strasse in einem Engpass zwischen Häuserreihen, der nur knapp die Durchfahrt mit schweren Fahrzeugen zulässt. Die Befahrung dieser Strecke mit schweren Lastwagen, insbesondere mit Anhänger oder bei Nacht, ist mit grosser Unfallgefahr verbunden, was durch die zahlreichen Beschädigungen an Häusern und Fahrzeugen erhärtet wird. Die vermehrte Motorisierung der Armee wie auch die Benützung des Waffenplatzes von Savatan durch die Gebirgs-Infanterie-Rekrutenschulen und eine immer grosser werdende Zahl von Kursen haben in den letzten Jahren eine bedeutende Zunahme des Militärverkehrs auf dieser Strasse gebracht. Die aus dieser Entwicklung des Militärverkehrs für die Dorfbewohner erwachsenden Nachteile (Unfallgefahr, Lärm, nächtliche Ruhestörung) haben die zumutbaren Grenzen überschritten, so dass nun die Gemeindebehörden von Lavey-Morcles beim Eidgenössischen Militärdepartement um Abhilfe nachsuchen.

Das vorliegende Projekt sieht die Erstellung einer neuen, abseits des Dorfes geführten Zufahrtsstrasse vor, die auf kürzester Strecke die Betriebe in der Talebene mit dem Waffenplatz verbindet.

Die Kosten betragen : Strassenbau Anpassung der Kantonsstrasse Landerwerb Objektkredit

Franken 838 000 10 000 82 000 930 000

5. Verwaltung«- und Betriebsgebäudefür das Festungswachtkorps

(4,71 Millionen Franken) Zwei Stäbe von Festungskreisen und einige Fesrungswachtkompagnien sind heute noch in gemieteten Objekten oder Bauten untergebracht, die aus Restbeständen vorfabrizierter Konstruktionselemente aus dem letzten aktiven Dienst erstellt wurden.

1517 Infolge der in den letzten 20 Jahren eingetretenen Entwicklung entsprechen die verfügbaren Räume nicht mehr den Erfordernissen eines modernen Arbeitsplatzes; zudem erschwert der Platzmangel eine rationelle Arbeitsweise. Diese unbefriedigenden Verhältnisse müssen schrittweise saniert werden, indem neue, den heutigen Anforderungen gemässe bundeseigene Bauten erstellt werden.

Der anbegehrte Kredit ist einerseits vorgesehen für den Bau eines Verwaltungsgebäudes für einen Festungskreisstab, in dem andere, am gleichen Ort befindliche Dienststellen des Eidgenössischen Militärdepartements untergebracht werden sollen, anderseits für Verwaltungs- und Betriebsgebäude einer Festungswachtkompagnie.

Der Objektkredit von 4,71 Millionen Franken setzt sich wie folgt zusammen: Baukosten Inventar Landerwerb Honorare Unvorhergesehenes

Anlage I Franken

Anlage II Franken

2 526 000 119 200 -- 187 700 217 100

1 293 000 58000 123 000 111 000 75000 l 660 000

3 050 000

Total Franken

3 819 000 177 200 123000 298700 292 100 4 710 000

6. Ausbau von Übennittlungsanlagen a. Ausbau des Kabelnetzes (6,55 Millionen Franken) Wie in früheren Baubotschaften bereits dargelegt, wird das Verbindungsnetz der Armee, gestützt auf eine Gesamtplanung und in engster Zusammenarbeit mit den zivilen Telephon- und Telegraphenbetrieben, laufend den militärischen Bedürfnissen angepasst und ergänzt.

Von den früher bewilligten Objekten ist der grössere Teil ausgeführt, einige noch in Arbeit. Mit dem anbegehrten Objektkredit von 6,55 Millionen Franken kann eine weitere Etappe zur Sicherung der Betriebsbereitschaft der Drahtverbindungen im Kriegsfall finanziert werden.

b. Ausbau des Höhennetzes (4,17 Millionen Franken) Das permanente Ultrakurzwellen-Richtstrahlnetz der Armee (Höhennetz) hat sich im Truppeneinsatz sehr gut bewährt. Zur Kriegstüchtigkeit sind noch technische Ergänzungen notwendig, wozu ein Objektkredit von 4,17 Millionen Franken erforderlich ist.

Bundesblatt. 120. Jahrg. Bd I

97

1518 c. Ausbau des Koaxialnetzes (780000 Franken) Um dem gewaltig gestiegenen Leitungsbedarf zu genügen, geht die PTT je länger je mehr zum Bau von Koaxialanlagen über. Die Massnahmen der Armee zur Mitbenützung dieser Anlagen werden günstigerweise gleichzeitig mit den Arbeiten der PTT ausgeführt und haben sich zeitlich in der Verwirklichung darnach zu richten. Es handelt sich um analoge Vorkehren, wie sie beim Bau der konventionellen Leitungsanlagen notwendig sind. Dafür ist ein Betrag von 780000 Franken notwendig.

7. Errichtung von Operationstrakten für Basisspitäler

In der Konzeption des Armeesanitätsdienstes werden im Kriegsfalle Basisspitäler als Endbehandlungsstellen für Verwundete und Kranke eingerichtet. Um eine möglichst rasche Evakuation der Patienten zu erreichen, sind diese Basisspitäler nahe bei den mutmasslichen Kampfräumen einzurichten. Sie müssen jedoch abseits von militärischen, für den Gegner interessanten Objekten eingerichtet werden. Optimal wäre diese Sicherheit, wenn sämtliche Basisspitäler unterirdisch untergebracht werden könnten, was leider aus finanziellen Gründen unmöglich ist. Durch geeignete Wahl der Örtlichkeiten soll erreicht werden, dass gegebenenfalls Sanitätszonen oder -orte gemäss dem l. Genfer Abkommen 1949 für die Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde bezeichnet werden können. Als Standorte kommen nur Orte in Frage, in denen genügend grosse Räumlichkeiten für die Aufnahme der Opérations-, Behandlungs- und Lagerstellen für die Patienten, genügend Einrichtungen für den technischen Betrieb wie Küche, Heizung, Wasser- und Stromversorgung usw.

vorhanden sind. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass der Personalbestand im Verhältnis zur Anzahl Patienten im Basisspital l : 2, in heutigen Zivilspitälern jedoch l : l beträgt. Daraus ist ersichtlich, dass bei der Wahl der Orte auf einen möglichst rationellen Betrieb dieser Basisspitäler Rücksicht genommen werden muss. So eignen sich Hotels wegen ihren vielen kleinen Zimmer für die Einrichtung von Militärspitälern weniger.

Mit der Truppenordnung 1961 wurden 30 Spitalabteilungen aufgestellt.

Jeder ist die Aufgabe Überbunden, ein Basisspital mit 1000 oder zwei mit 500 Patientenbetten einzurichten und zu betreiben. Nur vier davon können in den im Laufe des letzten Aktivdienstes errichteten MSA-Lagern untergebracht werden.

Alle übrigen müssen sich mit ihrem Korpsmaterial in den ihnen zugewiesenen Ortschaften behelfsmässig in Schulhäusern, Hotels und anderen grossen Gebäuden einrichten. Für den Betrieb von Operationsstellen, Sterilisationsanlagen, Röntgeneinrichtungen und Laboratorien müssen jedoch eine Reihe von baulichen Voraussetzungen erfüllt sein, ohne die ein Spitalbetrieb nicht gewährleistet werden kann. Dass diese Vorbedingungen nur in den seltensten Fällen gegeben sind, ist eine feststehende Tatsache. Es wurde deshalb angestrebt, alle diese Elemente in einem durch den Bund zu erstellenden Operationstrakt zusammenzufassen.

1519 Im Verlaufe des letzten Jahres haben Fachleute des zivilen und militärischen Spitalbetriebes einen normierten unterirdischen Operationstrakt entworfen. Mit dieser Normierung sollte folgendes erreicht werden : - Eine Aufgliederung in verschiedene Raumgruppen zur Anpassung an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse; - Kosteneinsparungen bei Projektierung und Ausführung ; - Erleichterung des Einsatzes des militärischen Sanitatspersonals.

Die Grosse des Operationstraktes wurde für ein Basisspital von 500 Betten berechnet. Er soll möglichst nahe bei den als Bettenstationen vorgesehenen Gebäuden erstellt werden. Er umfasst die für die chirurgische und internmedizinische Behandlung benötigten Räume und die unbedingt dazu notwendigen Hilfsbetriebe mit einer Intensivpflegestation. Zum Schütze des unersetzlichen Personals und Materials ist er unterirdisch anzulegen. Die erforderlichen technischen Einrichtungen und Vorratsräume müssen vorhanden sein, damit im Falle eines AC-Krieges während 14 Tagen unabhängig von der Aussenwelt gearbeitet werden kann. Gewisse Spitaleinrichtungen wie Sterilisationsanlagen, Röntgenapparat, Spezialleuchten usw. werden im Operationstrakt fest eingebaut. Alles übrige Material, insbesondere Instrumente, Betten, Geschirr usw. wird im Bedarfsfall dem Korpsmaterial entnommen. Im Ernstfall ist der vorbereitete Operationstrakt innert kürzester Frist als Opérations- und Behandlungselement einsatzbereit und muss lediglich durch die improvisierten Bettenstationen ergänzt werden.

In Friedenszeiten wird im Operationstrakt das Korpsmaterial der entsprechenden Spitalabteilung eingelagert, womit eine Lagerfläche von rund 800 m 2 im jeweiligen Zeughaus frei wird. Im Rahmen der Ergänzungskurse der Spitalabteilungen steht er als Übungsspital zur Verfügung und kann bei Katastrophen, Epidemien usw. sehr rasch als Notspital auch für zivile Bedürfnisse in Betrieb genommen werden.

Da ein solcher Operationstrakt nur im Zusammenhang mit den notwendigen Gebäulichkeiten für die Unterbringung von mehreren hundert Betten einsatzfähig ist, muss er in der Regel in Verbindung mit einem ändern zivilen oder militärischen Bauvorhaben verwirklicht werden. Es stehen dafür im Vordergrund: Schulhäuser, Kasernen und Truppenlager.

Gegenwärtig ergeben sich folgende Kombinationsmöglichkeiten: - Neubau Sekundarschulhaus
Langnau i. E.

- Kaserne Drognens (siehe Abschnitt IV, Ziffer 4 a.)

- Truppenlager Scanfs (siehe Abschnitt II, Ziffer 4).

Operationstrakt im Sekundarschulhaus Langnau i. E.

(3,658 Millionen Franken) Langnau i. E. und Sumiswald sind im Kriegsfall Standorte eines Basisspitals.

Eingehende Rekognoszierungen der Abteilung für Sanität haben ergeben, dass unter Zusammenfassung der militärischen und zivilen Mittel ein sanitätsdienstli-

1520 ches Zentrum, mit Schwergewicht Chirurgie in Langnau i.E., für Armee und Zivilbevölkerung geschaffen werden muss.

Im Verlauf der Besprechungen ergab sich, dass die Gemeindebehörden von Langnau i. E. die Erstellung eines neuen Sekundarschulhauses mit angebauter Sporthalle planen. An der Gemeindeabstimmung vom 14. Dezember 1963 wurde der notwendige Kredit von 6,82 Millionen Franken bewilligt. Die Gemeinde Langnau i. E. hat sich nun bereit erklärt, einer Verbindung ihres Bauvorhabens mit einem unterirdischen Operationstrakt grundsätzlich zuzustimmen. Die Kontaktnahme zwischen dem für das Sekundarschulhaus verantwortlichen und der Direktion der Eidgenössischen Bauten zeigte, dass eine sehr gute gemeinsame Lösung gefunden werden kann.

Der vorgesehene Operationstrakt kann unter der Sporthalle erstellt werden; im benachbarten Hauptgebäude des Sekundarschulhauses können die Bettenstationen untergebracht werden. Für den militärischen Spitalbetrieb müssen dort einige Ergänzungen, vor allem der sanitären und elektrischen Einrichtungen, schon heute vorgenommen werden. Mit der so erweiterten Schulhausanlage kann im Kriegsfall die Umstellung auf ein Basisspital mit ungefähr 500 Betten in kürzester Zeit erfolgen.

Die vom Bund zu tragenden Kosten betragen : Franken Operationstrakt 2 439 000 Mehrkosten für die Anpassung oberirdischer Bauteile 250 000 Honorare 317 000 Unvorhergesehenes 278 000 Spitaleinrichtungen (ergänzendes Material zur fest zugeteilten Ausrüstung einer Spitalabteilung) 374 000 Objektkredit 3 658 000 8. Erstellung einer Abwasserreinigungsanlage (ÄRA) für das Bezirksspital Kerns-Melchtal

(1,07 Millionen Franken) Das Basisspital Melchtal, bestehend aus 2 Operationspavillons, 5 Behandlungspavillons, 22 Bettenpavillons, l Küchenpavillon und 6 Nebengebäuden, wurde 1941 auf bundeseigenem Boden, rund 4 km oberhalb des Dorfes Melchtal, erstellt. Im Kriegsmobümachungsfall wird dieses Basisspital von einer Spitalabteilung betrieben. Es können 1200 Patienten hospitalisiert und die Spitalabteilung mit einem Personalbestand von rund 700 Personen für Pflege und Betrieb untergebracht werden.

In Friedenszeiten wird diese Anlage als Übungsspital für die Sanitätsformationen, als Truppenunterkunft und zur Ausmietung an zivile Organisationen verwendet. Es weist die höchste Belegungsziffer aller bundeseigenen Unterkunftslager auf. So bezifferte sich die Anzahl Logiernächte im Jahre 1966 für Truppen auf 40460 und für die zivile Belegung auf 198040. Für die Ausmietung des Lagers

1521 kann bei 200000 Logiernächten mit Einnahmen von rund 380000 Franken gerechnet werden. Diese Einkünfte stellen eine nicht unbedeutende Amortisation der vom Bund investierten Gelder dar.

Die Klärung der Abwasser hat nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, d. h. dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer gegen Verschmutzung vom 16. März 1955 und dessen Vollziehungsbestimmungen zu erfolgen. Wegen der starken Belegung des Lagers Melchtal können die heutigen Verhältnisse nicht mehr länger verantwortet werden. Es musste der Anschluss an eine regionale ÄRA oder die Erstellung einer eigenen Anlage geprüft werden.

Die Direktion der Eidgenössischen Bauten hat die technischen Möglichkeiten untersucht und die Kosten sowohl für eine armee-eigene, als auch für eine gemeinsame ÄRA Dorf Melchtal-Basisspital berechnet. Eine armee-eigene Anlage wird wegen des schlechten Vorfluters und des ungenügenden Reinigungsgrades bei der stark schwankenden Belegung in Friedenszeiten von der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (EAWAG) der ETH und der Kantonalen Gewasserschutzstelle abgelehnt. Trotz gewisser Mehrkosten muss deshalb aus betrieblichen Gründen der gemeinsamen Lösung der Vorzug gegeben werden. Die Einwohnergemeindeversammlung von Kerns-Melchtal vom 17. November 1967 hat dem Projekt einer gemeinsamen Anlage zugestimmt und ihren Kreditanteil bewilligt.

Die Gesamtkosten für die gemeinsame Anlage betragen 1498000 Franken.

Nach Abzug des Gemeindebeitrages verbleiben zu Lasten der Militärkredite 1070000 Franken. Die jährlichen Betriebskosten werden auf 14500 Franken errechnet. Das Eidgenössische Militärdepartement muss sich daran anteilmässig beteiligen.

Die ÄRA für das Dorf Melchtal und das Basisspital wird in einem Geländeeinschnitt nahe der Melchaa unterhalb des Dorfes erstellt. Als System wurde eine mechanisch-biologische Anlage mit Schlammaufbereitung gewählt. Die natürliche Böschung des heutigen Geländes erlaubt eine günstige Anordnung der ganzen Anlage. Das gereinigte Abwasser wird in den Diesselbach geleitet, der unmittelbar neben der Anlage vorbeifliesst. Das anfallende Rechengut kann ohne grosse Umtriebe entfernt und unterhalb der ÄRA kompostiert oder verbrannt werden. Der im Faulturm ausgefaulte Schlamm wird als hochwertiges Düngemittel der
Landwirtschaft zur Verfügung gestellt.

Damit das Basisspital an diese ÄRA angeschlossen werden kann, muss ein neues internes Kanalisationssystem, das auf dem Trennprinzip beruht, erstellt werden. Ausserdem ist es notwendig, die Abwasser einiger PaviËons, die für die Aufnahme von Infektionskranken bestimmt sind, vorerst in eine Desinfektionsanlage zu leiten, um eine Weiterverbreitung der Keime zu verhindern.

1522 Der Objektkredit von 1070000 Franken errechnet sich wie folgt :

ÄRA Kanalisation: - Stöckalp-Basisspital - Basisspital intern - Basisspital-ARA - Desinfektionsanlage Total

Baukosten

Franken Anteil Gemeinde Anteil Armee

640 000

238 000

117 000 45 000 616 000 80 000 l 498 000

117 000 -- 75 000 -- 430 000*)

403 000 -- 45 000 542 000 80 000 l 070 000

*) An diese Kosten der Gemeinde leisten Bund und Kanton Subventionen von voraussichtlich 240 000 Franken.

9. Bauten für die Einlagerung und Reparatur von Kriegsmaterial

a. Eidgenössisches Zeughaus Amsteg (6,83 Millionen Franken) Im Jahre 1943 wurde das Zeughaus Amsteg als bescheidenes Korpssammelplatz-Zeughaus für den Kreis Amsteg/Gurtnellen gebaut. Entsprechend dem damaligen Pflichtenheft wurden im Dienstgebäude einige kleine und einfach ausgerüstete Werkstätten eingerichtet.

Mit der Truppenordnung 1951 wurde der Zeughauskreis Amsteg wesentlich vergrössert. Zu dem immer umfangreicheren Instandstellungs- und Reparaturanfall aus dem Korpsmaterial wurden diesem Betrieb im Jahre 1954 noch die Aufgaben der Spezialwerkstätten für Genie- und Luftschutzmaterial und für Baumaschinen, Aggregate und Motorfahrzeuge Überbunden. Notgedrungen mussten hiefür improvisierte Werkstätten in einem bestehenden Lagerhaus eingerichtet werden.

In den letzten zehn Jahren wurde das Material weiter modernisiert und technisch verbessert, womit diese Werkstatt-Einrichtungen den wachsenden Ansprüchen nicht mehr genügen können. Die vorhandenen baulichen und betrieblichen Mittel sind veraltet und hemmen eine seriöse und rationelle Arbeitserledigung. So fehlt es heute besonders an zweckmässig eingerichteten Hauptwerkstätten und Nebenwerkstätten. Verschiedene Räume sind nicht oder nur ungenügend heizbar. Die Textilwäscherei ist veraltet, die Stromversorgung ungenügend und zum Teil fehlen sogar die elementarsten Gewässerschutzeinrichtungen.

Eingehende Studien haben ergeben, dass diese misslichen Verhältnisse am zweckmässigsten mit dem Neubau eines Werkstattgebäudes behoben werden.

Durch Umbauten im bestehenden Dienstgebäude können weitere Werkstätten eingerichtet werden. Zudem soll eine Parkdienst- und Einstellhalle erstellt werden. Das Bauvorhaben umschliesst auch die Sanierung der Heizungseinrichtungen, der Strom- und Wasserversorgung sowie der Gewässerschutzverhältnisse und ermöglicht nach der Realisierung ein rationelleres Arbeiten, wodurch auf längere Sicht, trotz grösserem Reparaturanfall, der bisherige Personalbestand ausreichen wird.

1523 Die Baukosten betragen :

Franken

Neubau des Werkstattgebäudes 3 296 000 Parkdienst- und Einstellhalle 259 000 Umbau Dienstgebäude mit Ausbau der Wäscherei und neuer Malerei 769 000 Neue Trafostation und elektrische Verteilleitungen 385 000 Sicherstellung der Wasserversorgung 270 000 Kanalisation, Abwasserreinigungsanlage 441 000 Strassenverbesserung, Parkdienst- und Abspritzplatz 304 000 Fernheizleitung und Umgebungsarbeiten 91 000 Honorare und Gebühren 358 000 Unvorhergesehenes 337 000 Mobiliar, Einrichtungen und Betriebsinventar 320 000 Objektkredit 6 830 000 b. Eidgenössisches Zeughaus Brunnen (5,8 Millionen Franken) Mit der Einführung der Fliegerabwehrwaffe sah sich die Kriegsmaterialverwaltung veranlasst, Instandstellungswerkstätten einzurichten. So entstand während des letzten Aktivdienstes das sogenannte «Flab-Zeughaus» Brunnen. Abgesehen von einer grösseren Durisolbaracke, die als Montagehalle diente, bestand die damalige Anlage zum grössten Teil aus provisorisch aufgestellten Holzbarakken. Ende 1953 wurde die Durisolbaracke durch einen Brand zerstört. Mit improvisierten Installationen wurde der Betrieb weiterhin aufrecht erhalten, bis dann im Jahre 1957 das heutige Verwaltungs- und Werkstattgebäude bezogen werden konnte. Die dem Zeughaus Brunnen übertragenen Spezialaufgaben haben in den letzten Jahren jedoch dermassen an Umfang zugenommen und die technische Entwicklung hat sich so beschleunigt, dass die heutige, verhältnismässig neue Anlage diesen Anforderungen weder baulich noch betrieblich genügt.

Damit die unzulänglichen Verhältnisse gelöst werden können, ist ein Werkstattbau und eineEinstell- und Lagerhalle zu erstellen. Der grösste Teil des Baulandes ist bereits erworben.

Die Kosten betragen: Werkstattbau Einstell- und Lagerhalle Honorare, Gebühren Mobiliar, Einrichtungen und Betriebsinventar Landerwerb Unvorhergesehenes

Franken 3 337 000 l 076 000 351000 585 000 35 000 416000 Objektkredit 5 800 000

1524 c. Eidgenössisches Zeughaus Monte Ceneri (5,62 Millionen Franken) Die im Laufe der Zeit improvisiert eingerichteten Werkstätten des Eidgenössischen Zeughauses Monte Ceneri sind gegenwärtig in fünf verschiedenen, vor 20 bis 40 Jahren für andere Zwecke erstellten Gebäuden untergebracht. Sie genügen in Bezug auf Ausmasse und Einrichtungen seit längerer Zeit den Anforderungen nicht mehr. Infolge der erwähnten Aufsplitterung herrscht auch da ein unrationeller Betrieb.

Die Waffenplatz- und Zeughausverwaltung Monte Ceneri hat neben dem Korpsmaterial für 73 Einheiten und Stäbe insbesondere das Instruktionsmaterial der auf den Waffenplätzen Isone, Monte Ceneri und Losone sowie das der auf dem Hilfswaffenplatz Sala-Capriasca Dienst leistenden Schulen und Kurse zu betreuen.

Zufolge der Vermehrung des Materials und der zugewiesenen Aufgaben wird eine Sanierung der erwähnten Werkstattverhältnisse unumgänglich. Geplant ist die Erstellung eines neuen Werkstattgebäudes, in dem auch Einstell- und Lagerräume, die Büros der Waffenplatz- und Zeughausverwaltung sowie eine Dienstwohnung untergebracht sind. Die bestehenden Bauten werden nach Durchführung kleinerer Anpassungsarbeiten als Magazine und Lagerräume weiter verwendet.

Die errechneten Kosten betragen : Werkstattgebäude Spezialeinrichtungen Motorenprüfstand und Tankstelle Erschliessungs- und Umgebungsarbeiten Honorare, Gebühren Maschinen, Betriebsinventar und Mobiliar Unvorhergesehenes

Franken 3 248 000 232 000 661 000 612 000 358 000 170 000 339 000 Objektkredit 5 620 000

Der für den Werkstattneubau notwendige Landerwerb ist im Zusammenhang mit der Waffenplatzerweiterung bewilligt worden und steht vor dem Abschluss.

d. Eidgenössisches Zeughaus Seewen-Schwyz (7,55 Millionen Franken) Das Eidgenössische Zeughaus Seewen entstand im Jahre 1882, zur Zeit des Gotthardbahnbaues. Während des Ersten Weltkrieges spielte es eine grössere Rolle als zentrales Bekleidungs- und Ausrüstungsdepot. Im Jahre 1939 wurde es Korpssammelplatz-Zeughaus, wobei hippomobile Truppen vorherrschten (1000 Pferde). Die zunehmende Modernisierung und Motorisierung der Armee brachte dem Zeughaus neue Aufgaben, welche die Betriebsleitung in bezug auf den Unterhalt und die Einlagerung von Kriegsmaterial vor grosse Probleme stellte. Die

1525 Folge davon war, dass die Unzulänglichkeiten laufend durch bauliche und betriebliche Improvisationen überbrückt werden mussten.

Um die unzulänglichen Verhältnisse zu verbessern und eine rationellere Arbeitsabwicklung zu ermöglichen, ist beabsichtigt, das Stammareal vom Motorfahrzeug-Reparatursektor zu entlasten und diesen in rund 300 m Entfernung neu zu installieren. Das hiefür notwendige Bauland von 15 800 m 2 wurde vor einigen Jahren bereits vorsorglich erworben.

Das vorliegende Projekt umfasst die Erstellung - eines Motorfahrzeug-Reparaturwerkstattgebäudes mit Nebenanlagen, Magazinen und einer Dienstwohnung ; - einer grösseren Motorfahrzeug-Einstellhalle; - eines Motoren- und Aggregate-Prüfgebäudes sowie - einer Betriebsstoff-Tankanlage.

Die Baukosten betragen : Werkstattgebäude Einstellhalle Motorenprüfgebäude Tankanlage mit Ausgabestelle Gewässerschutz und Kanalisation Werkanschlüsse, Hydrantenanlage und Beleuchtung Strassen und Plätze Sicherung und Instandhaltung der Kantonsstrasse Umgebungsarbeiten Honorare und Gebühren Unvorhergesehenes Mobiliar, Einrichtungen und Betriebsinventar

Franken 2 870 000 l 029 000 143 000 373 000 313 000 179 000 l 209 000 69 000 74 000 434 000 672 000 185 000 Objektkredit 7550000

e. Erstellung eines Grenzzeughauses (l ,45 Millionen Franken) Mit den Bundesbeschlüssen vom 19. Dezember 1962(BB11962, II, 1649) und 11. März 1964 (BB11964,1, 561) über militärische Bauten und Waffenplätze wurden für die Erstellung von Grenzzeughäusern die finanziellen Mittel bewilligt. In den zugehörigen Botschaften haben wir daraufhingewiesen, dass im Zusammenhang mit der Neubeschaffung von Korpsmaterial, aber auch mit der Anpassung der Lagerorte an das Mobilmachungsdispositiv der Truppenordnung 1961, die Erstellung von Anlagen für das Unterbringen von Korpsmaterial notwendig werden. Wir legten dar, dass der Bau von Grenzzeughäusern besonders dringlich sei.

Aus Rücksicht auf die Hochkonjunktur im Baugewerbe wurde jedoch eine Erstellung in Etappen vorgesehen.

Im Zuge dieser Planung ist ein Grenzzeughaus im nördlichen Landesteil erforderlich. Es kommt auf bundeseigenen Boden zu stehen.

1526 Die Kosten betragen : Gebäudekosten einschliesslich Erschliessungsarbeiten Innere Einrichtungen Honorare Unvorhergesehenes

Franken l 293 000 50 000 50 000 57 000 Objektkredit

l 450 000

/. Erstellung von zwei unterirdischen Mehrzweckanlagen (53,26 Millionen Franken) Mit Bundesbeschlüssen vom 15. Dezember 1965 über militärische Bauten (BB11965, III, 725) und S.Oktober 1967 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze (BB11967, II, 593) haben Sie für die Erstellung von drei unterirdischen Munitionsmagazinen die finanziellen Mittel bewilligt. Schon in den entsprechenden Botschaften vom I.Juni 1965 und 23.Dezember 1966 haben wir darauf hingewiesen, dass in den nächsten Jahren eine beträchtliche Vermehrung unserer Munitionsreserven notwendig werde und dass für die zur Ablieferung gelangende neue Munition kein Lagerraum mehr verfügbar sei. Auch haben wir angekündigt, dass in späteren Botschaften weitere Kredite für Munitionsmagazine, Armeeproviant und Material angefordert werden müssten.

Im Rahmen des langfristigen Raumprogrammes und unter teilweiser Berücksichtigung der Neubewaffnung der Artillerie sind zwei weitere unterirdische Munitionsanlagen geplant. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Basisräume sollen diese unterirdischen Munitionsmagazine noch je ein Werk umfassen mit Installationen von Kriegswerkstätten und für die Unterbringung von Sanitätsmaterial, Armeeproviant und Kriegsreservematerial. Die gemeinsame Erschliessung, Bauinstallation, Energiezentrale, Wartung usw. gestatten einen rationellen Bau und Betrieb dieser unterirdischen Mehrzweckanlagen.

Gemäss Voranschlag setzt sich der Objektkredit von 53,26 Millionen Franken wie folgt zusammen : Anlage!

Bauarbeiten Honorare Landerwerb Unvorhergesehenes Einrichtungen und Inventar

Franken Anlage n

Total

22 819 000 21 303 000 l 490 000 l 397 000 250 000 250 000 2302000 2151000 649 000 649 000

44 122 000 2 887 000 500 000 4453000 l 298 000

Objektkredit 27510000 25750000

53260000

g. Erstellung von oberirdischen Munitionsmagazinen (6,2 Millionen Franken) Gestützt auf die Botschaft vom I.Juni 1965 betreffend militärische Bauten wurde mit Bundesbeschluss vom 15. Dezember 1965 nebst dem Bau einer unterir-

1527 dischen Munitionsanlage auch die Erstellung von 51 oberirdischen Munitionsmagazinen bewilligt.

Mit der vorliegenden Botschaft sollen nun die finanziellen Mittel für weitere 25 oberirdische Munitionsmagazine bereitgestellt werden. Die hievor unter Buchstabe f angegebene Begründung gilt auch für die oberirdischen Munitionsmagazine. Darüber hinaus sind diese Magazine für die Unterbringung der Munition für die neu aufgestellten Panzerbataillone notwendig.

Als weitere dringliche Massnahme ist geplant, zur Verminderung der Einbruch- und Brandgefahr eine Anzahl hölzerne, ausgediente Munitionsbaracken durch Massivbauten zu ersetzen. Schliesslich müssen einige Magazine aufgegeben werden, weil die Abstände zu bewohnten Siedlungen nicht mehr den Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Die Erstellungskosten für die 25 Magazine betragen : Baukosten Umgebungsarbeiten und Erschliessungen Einrichtungen und Inventar Landerwerb und Entschädigungen Honorare Unvorhergesehenes

Franken 4 447 500 875 000 116 000 250 000 367 500 144 000

Objektkredit 6 200 000 h. Ausbau der Batteriefabriken (930000 Franken) Dem Materialdienst obliegt im Fall einer Kriegsmobilmachung die Versorgung der Armee mit Trockenbatterien aller Art. Für diese Aufgabe stehen heute der Armee mehrere Batteriefabriken zur Verfügung. Eine Anlage ist im Bau. Im Verlaufe der letzten Jahre hat indessen ein ausserordentlich grosser Zuwachs an Funkstationen und damit eine Erhöhung des Batteriebedarfes und eine Erweiterung des Typensortiments stattgefunden, so dass die für den Stand der Fünfzigerjahre konzipierten Fabrikationsanlagen und Installationen den heutigen Anforderungen nicht mehr genügen. Die armee-eigenen Batteriefabriken müssen deshalb notgedrungen erweitert und ausrüstungsmässig den neuen Erfordernissen angepasst werden.

Die voraussichtlichen Kosten betragen :

Franken

Bauarbeiten Beschaffung von Maschinen und Einrichtungen Unvorhergesehenes

431 200 452 500 46 300 Objektkredit

930 000

1528 10. Verschiedenes

a. Militärbrücke Thun (3,32 Millionen Franken) Als im Jahre 1892/93 die Eidgenössische Pferderegieanstalt Thun wegen Platzmangels am alten Standort ins Schwäbisquartier (Gemeinde Steffisburg) rechts der Aare verlegt wurde, musste gleichzeitig als Verbindung zum Waffenplatzreal eine Zufahrtsbrücke über die Aare erstellt werden, die heute noch unter dem Namen Regiebrücke bekannt ist. Mit der Entwicklung der Eidgenössischen Betriebe und des Waffenplatzes einerseits und der Erweiterung der Wohngebiete zwischen Thun und Steffisburg anderseits wurde die Regiebrücke immer mehr vom öffentlichen Verkehr benützt. Im Jahre 1930 übergab deshalb die Eidgenossenschaft ihre erste Militärbrücke in Thun den Gemeinden Thun und Steffisburg als öffentliches Strassenstück und verpflichtete sich gleichzeitig vertraglich, einen Drittel der Unterhaltskosten mitzutragen.

Im Jahrel951 wurde die Eidgenössische Pferderegieanstalt aufgehoben. Das Schwäbisareal mit allen Gebäulichkeiten ging an die Direktion der Armeemotorfahrzeugparks (DAMP) über, deren Raumbedarf im Zuge der Motorisierung in der Armee stark zunahm. Die bestehenden Büroräumlichkeiten benützt die DAMP für sich als Hauptsitz, die alten Stellungen, Hallen, Magazine und Werkstätten verwendet der Armeemotorfahrzeugpark Thun (AMP) für seine zunehmenden Bedürfnissse an Einstell- und Lagerraum.

Mit der sprunghaften Entwicklung des zivilen und militärischen Motorfahrzeugverkehrs wurde die relativ schmale und nur 20 Tonnen Tragkraft aufweisende Regiebrücke zu einem immer grösseren Verkehrsengpass. Die einzige Zuund Ausfahrt des heute rund 160 000 m 2 umfassenden Bundesareals im Schwäbis mit seinem beträchtlichen Verkehr führt direkt auf die kurze Kurve zwischen der Regiebrücke und dem Niveauübergang mit Barriere der Burgdorf-Thun-Bahn (BTB). Beim Übergang befindet sich zudem die HaltesteUe Schwäbis der BTB.

Die heutige Verkehrssituation im Flaschenhals zwischen Allmendstrasse und Haltestelle Schwäbis ist unhaltbar geworden und eine Sanierung dringend notwendig. Deshalb wurde bereits in den Jahren 1956/57 das Projekt einer Militärbrücke über die Aare erwogen. Das Bedürfnis wurde schon damals eindeutig bejaht, die Pläne jedoch wegen der noch nicht geklärten Autobahnführung BernThun-Spiez zurückgestellt, weil man nicht einen falschen Standort in Kauf nehmen wollte.
Im Jahre 1963 beauftragten wir die Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung (ZOB), auf dem Waffenplatz Thun eine Gesamtplanung durchzuführen. In diesem Zusammenhang wurden die Verkehrsverhältnisse mit Hilfe des Betriebswissenschaftlichen Institutes der ETH studiert. Es zeigte sich dabei, dass auf dem Waffenplatz Thun die Verkehrsverhältnisse nur mit einer neuen, leistungsfähigen Brücke über die Aare und die Eisenbahnlinien ThunBern der SBB und GBS verbessert werden können. Mit der Gemeinde Steffisburg wurde kürzlich für das erwähnte Schwäbisareal vorsorglich eine zweite mögliche

1529 und günstigere Zu- und Ausfahrt auf das Steffisburger Strassennetz sichergestellt.

Durch weit bessere Ausnutzung erhöht sich somit der Wert einer bundeseigenen Militärbrücke noch wesentlich. Sie soll jedoch noch einem ändern Zweck dienen.

Wie in der Botschaft vom 23.Dezember 1966 über militärische Bauten, Waffenund Schiessplätze (BB11966, II, 853) dargelegt ist, ist die Schweizerische Eidgenossenschaft an der regionalen Abwasserreinigungsanlage (ÄRA) Thun beteiligt und vertraglich gehalten, ihre gesammelten Abwasser an zwei Stellen, nämlich bei der Regiebrücke (Verbandsanlage) und unterhalb des Munitionsdepots Thun (Bundesanlage) von der linken auf die rechte Aareseite in den ARA-Hauptkanal zu leiten. Dieser Zuleitungskanal über die Aare soll nun unter der Militärbrücke angehängt werden, was nur geringe zusätzliche Kosten verursacht. Diese wären bedeutend höher, wenn eine eigene Tragkonstruktion für die Rohrleitung oder sogar ein Dücker gebaut werden müsste. Da die ÄRA Thun im Jahre 1971 ihren Betrieb aufnehmen wird, muss zuvor der bundeseigene Schmutzwasserkanal über die Aare bzw. die Militärbrücke gebaut sein.

Der Bau einer neuen Militärbrücke in Thun bietet aus der Sicht der Gesamtplanung somit folgende Vorteile : - Sie verbindet das sich im Ausbau befindliche interne Strassennetz des Bundes auf dem Platze Thun beidseits der Aare und ermöglicht für alle Betriebsund Truppenfahrzeuge bis zu 1001 Gewicht die unbehinderte Überquerung der Aare an günstiger Stelle. Gleichzeitig werden die Wegdistanzen wesentlich verkürzt und damit erhebliche Kosten eingespart ; ~ beidseits der Aare wird der Anschluss des internen an das zivile Strassennetz sowie auch an die im Bau befindliche Autobahn Bern-Thun-Spiez (N 6) sichergestellt ; - der Truppen- und Betriebsverkehr kann weitgehend auf dem bundeseigenen Strassennetz abgewickelt werden. Damit werden die Lärmstörungen durch militärische Pneu- und vor allem Raupenfahrzeuge in den waffenplatznahen Wohnquartieren und Gemeinden bedeutend herabgesetzt ; - sie bildet die Tragkonstruktion für die bundeseigene Schmutzwasserzuleitung zum ARA-Hauptkanal.

Das Projekt sieht eine Brücke von 350 m Länge mit einer Fahrbahnbreite von 8 m und einem Trottoir von 2 m vor. Für den internen Fussgängerverkehr sind beidseits der Eisenbahnlinien Treppen von der Brücke direkt
ins Betriebsareal vorgesehen. Über Dämme östlich und westlich der Brücke wird der Anschluss an das bestehende interne Strassennetz hergestellt. Das Projekt bedingt den Abbruch zweier Lagergebäude des Munitionsdepots Thun. Der beantragte Objektkredit enthält den Kredit für deren Ersatz jedoch nicht, weil für das Munitionsdepot Thun im Zuge der Gesamtplanung Thun erst noch ein neuer Standort gesucht werden muss.

Zusammenfassend darf gesagt werden, dass die Militärbrücke Thun aus der Sicht der Gesamtplanung ein ausserordentlich wichtiges Kernstück im Rahmen der eingeleiteten Sanierung der Verhältnisse auf dem Waffenplatz Thun mit seinen 12 eidgenössischen Verwaltungen und Betrieben darstellt.

1530 Der anbegehrte Objektkredit teilt sich wie folgt auf: Brücke Abwasserleitung Zufahrten und Verbindungsstrassen Anpassungsarbeiten Unvorhergesehenes Honorare und Gutachten

Franken l 873 500 51 000 765 500 55 000 275 000 300 000

Objektkredit 3 320 000 b. Gewässerschutzmassnahmen (5 Millionen Franken) Gestützt auf die Botschaft vom 23.Dezember 1966 betreffend militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze wurde mit Bundesbeschluss vom S.Oktober 1967 für Massnahmen zum Schütze der Gewässer gegen Verunreinigung bei Zeughausanlagen ein Sammelkredit von 2 Millionen Franken bewilligt. Wir haben damals darauf hingewiesen, dass es sich hier um ein umfangreiches Programm mit schwer abschätzbaren Kosten handelt.

Auf Grund des Bundesgesetzes vom 16. März 1955 über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung, der Technischen Richtlinen vom 31. März 1967 des Eidgenössischen Departements des Innern und der Verfügung vom 30. August 1967 des Eidgenössischen Militärdepartements betreffend Massnahmen der Truppe und der Militärverwaltung zum Schütze der Gewässer gegen Verunreinigung sind nun zusätzliche Schutzmassnahmen auch bei den Armee-Tankanlagen, Rüstungsbetrieben und Ausbildungsanlagen notwendig. Es handelt sich dabei insbesondere um die Ausstattung bestehender Treibstofiabf üllplätze mit Betonauffangwannen und entsprechenden Mineralölabscheidern.

Um diese Massnahmen zum Schütze der Gewässer fortsetzen zu können, wird für die Bedürfnisse aller Dienstabteilungen ein Sammelkredit von 5 Millionen Franken angefordert. Das Eidgenössische Militärdepartement regelt die Freigabekompetenz.

u. Waffen- und Schiessplätze 1. Neubau eines Lehrgebäudes und einer Krankenabteilung auf dem Waffenplatz Bière

(3,95 Millionen Franken) In unserem Bericht über den Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee (Postulat Baudère und Motion Weisskopf) vom 13. Mai 1966 legten wir dar, dass auf die ursprünglich geplante Verlegung der Artillerieschulen vom Waffenplatz Sitten auf den Waffenplatz Bière verzichtet werde. Diese Lösung ermöglichte unter anderem, den Rekrutenschulen der motorisierten Infanterie, welche schon seit dem Jahre 1961 vorerst im

1531 Sinne einer Übergangslösung in Bière stationiert waren, diesen Waffenplatz als endgültigen Standort zuzuweisen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich der Waffenplatz Bière für die Ausbildung der motorisierten Infanterie gut eignet und dass die gleichzeitige Stationierung und Ausbildung von Artillerie und Infanterie ohne weiteres möglich ist.

Die Unterbringung der jährlich 2 motorisierten Infanterie-Rekrutenschulen zu 4 Kompagnien und der entsprechenden Unteroffiziersschulen war neben den Schulen der Artillerie auf dem Waffenplatz Bière möglich dank der in den Jahren 1939/1940 erstellten 3 Unterkunftsgebäude. Man war sich aber bewusst, dass die vorhandenen Nebenräumlichkeiten, vor allem die Unterrichtsräume, nur gerade für die Bedürfnisse der Artillerieschulen ausreichten und dass für die Infanterie solche Einrichtungen noch geschaffen werden müssen. Die Ausbildungsprogramme der Infanterieschulen können heute nur noch bewältigt werden, wenn Theorieräume, Modellsäle und Filmsäle mit entsprechender permanenter Einrichtung zur Verfügung stehen.

Mit der vermehrten Belegung erwies sich auch die Krankenabteilung als zu klein. Zudem entspricht die bestehende Krankenabteilung weder in betrieblicher noch in sanitarischer Hinsicht den heutigen Anforderungen. Die Arbeitsbedingungen für die Truppenärzte der verschiedenen Schulen sind ungenügend, ganz abgesehen davon, dass die Krankenabteilung in einem Gebäude untergebracht ist, das vollständig als Unterkunft sollte verwendet werden können.

Das vorliegende Projekt sieht denBau eines aus2Trakten bestehenden Theorie- und Krankengebäudes im Bereich der vorhandenen Kasernenanlagen vor.

Die Trakte sind durch einen Gang \erbunden, so dass im Bedarfsfalle die Krankenabteilung vorübergehend auf gewisse Räumlichkeiten im Theoriegebäude ausgedehnt werden kann. Der Theorietrakt enthält in einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss u. a. einen Filmsaal mit 260 Plätzen, 4 Zugstheoriesäle und 2 kleinere Räume für eine Mehrzweckverwendung als Büro, Rapportlokal oder Magazin. Mit diesen Räumlichkeiten kann eine Voraussetzung zu einer zweckmässigen und rationellen Gestaltung des theoretischen Unterrichts in den Mot Inf Schulen geschaffen werden.

Der Krankentrakt, besteht aus einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und 2 Obergeschossen, umfasst sämtliche
für eine zeitgemässe Krankenabteilung erforderlichen Räumlichkeiten wie Untersuchungs- und Behandlungszimmer, einen Raum für Durchleuchtungen, Krankenzimmer für Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten und Unterkunft für Ärzte und Sanitätspersonal. Die Aufnahmekapazität der Krankenabteilung entspricht der heute gültigen Norm von 5 % der Belegungskapazität des Waffenplatzes von 1460 Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten.

Die durch die Verlegung der Krankenabteilung in das neue Gebäude frei werdenden Räumlichkeiten werden als Unterkunft für Unteroffiziere und Rekruten benützt, was der notwendigen Erweiterung der Unterkunft entspricht.

Mit diesen Bauten ist die Sanierung des Waffenplatzes Bière, soweit sie nicht durch die Bedürfnisse der neu zu schaffenden Panzerartillerie begründet wird, zu einem Abschluss gelangt.

1532

-

Die Kosten betragen : Krankengebäude Theoriegebäude Anschlüsse (Wasser, Elektrizätit, Telephon, Kanalisation) Heizung Umgebungsarbeiten Mobiliar Unvorhergesehenes

Franken l 890 000 l 234 600 89 405 120 490 33 320 221 000 361 185

Objektkredit 3 950 000 Für die Wartung der neuen Gebäude ist die Anstellung einer zusätzlichen Arbeitskraft erforderlich.

2. Kasernenbauten und Anlagen für den Waffenplatz Isone (32,4 Millionen Franken) a. Allgemeines Im Jahre 1943 wurde im Gebiet von Losone die erste Grenadierschule durchgeführt. Nachdem sich die Unterkunft vorerst in Locamo und später auch in einem Barackenlager in Losone befand, konnte 1952 die neue Kaserne bezogen werden. Sie wurde von einem privaten Konsortium erstellt und in der Folge von der Eidgenossenschaft käuflich übernommen, währenddem das Übungsgelände durch einen langfristigen Mietvertrag mit dem Patriziat von Losone gesichert werden konnte. Dieses Übungsgelände befindet sich in der Umgebung der Kaserne, weist für die Grenadierausbildung an sich sehr günstige Voraussetzungen auf und bietet auch die notwendigen Sicherheiten. Dagegen sind die umliegenden Ortschaften mehr oder weniger dem Schiesslärm ausgesetzt, da die Grenadierausbildung auf die Verwendung von Sprengmitteln angewiesen ist und eine natürliche Abschirmung der Wohnzonen nicht vorhanden ist.

Diese Lärmeinwirkungen auf die Umgebung, von der Bevölkerung vorerst in Kauf genommen, wurden mit der zunehmenden Bedeutung der touristischen Interessen mehr und mehr zu einem bedeutenden Störfaktor. Die früher unbebauten Landstriche gewannen besondere Bedeutung als Standorte von Ferienhäusern und die einst unbenutzten Flussufer der Melezza und die angrenzenden Waldgebiete wurden von Touristen und Feriengästen bevölkert. Der Waffenplatz wurde allmählich von einem Ferien- und Erholungsgebiet umschlossen, dessen Interessen sich nicht mit denjenigen der Grenadier-Ausbildung decken. Wohl wurde bereits in den Jahren ab 1954 militärischerseits versucht, durch eine Reduktion der lärmintensiven Übungen der zivilen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die Entwicklung ging aber unaufhaltsam weiter und die Reibungsflächen vergrösserten sich trotz weiterer Einschränkungen der Schiess- und Sprengübungen. Die umliegenden Gemeinden sehen sich heute in ihrer touristischen Entwicklung wegen des Schiesslärms behindert. Andererseits haben die Einschränkungen bei Schiessübungen auf dem Waffenplatz Losone ein Ausmass erreicht, welches

1533 im Interesse der Ausbildung der Grenadiere auf die Dauer nicht verantwortet werden kann.

Die Verlegung der Grenadierschulen auf einen ändern Waffenplatz ist deshalb unumgänglich geworden und liegt sowohl im Interesse der Gemeinden des Pedemonte als auch im Interesse der Ausbildung. Der Waffenplatz Losone kann in Zukunft von ändern Schulen und Kursen ausgenutzt werden, welche nicht auf lärmintensive Schiessübungen angewiesen sind.

Für die Unterbringung der Grenadierschulen muss ein neuer Waffenplatz geschaffen werden, da bestehende Waffenplätze, welche sich allenfalls hiezu eignen würden, voll ausgelastet sind. Mit dem bundeseigenen Gebiet im Tal von Isone steht der Eidgenossenschaft ein Gelände zur Verfügung, das sich als Standort des Grenadierwaffenplatzes sehr gut eignet und alle notwendigen Voraussetzungen für eine rationelle und kriegsgenügende Ausbildung der Grenadiere aufweist.

Mit Bundesbeschluss vom 15. Dezember 1961 über Erwerb und Ausbau von Waffen- und Schiessplätzen (BEI 1961, II, 1361) bewilligten Sie für den Landerwerb zur Schaffung eines Schiessplatzes in Isone einen Kredit von 14,5 Millionen Franken. Das vorgesehene Gelände im Halte von rund 1300 Hektaren ist heute zum Teil erworben. Der restliche Landerwerb wird seitens der Grundbesitzer noch abhängig gemacht von der Erstellung dauernder Unterkunftsbauten in Isone, wie sie seinerzeit der Gemeinde zugesichert wurden. Das Gelände dient heute u. a. als Verlegungsort für die Schiessverlegung der Grenadierschulen und der Infanterieschulen von Bellinzona sowie als Schiessgebiet für im Tessin stationierte WK-Truppen. Im Jahre 1963 wurde als Übergangslösung und um eine bessere Ausnützung des Schiessgeländes zu erreichen, beim Dorf Isone eine Barakkenunterkunft für 276 Mann erstellt. Da das ausgedehnte Übungs- und Schiessgelände nicht vollumfänglich für die Bedürfnisse des Grenadierwaffenplatzes beansprucht werden wird, können auch in Zukunft andere Schulen und Kurse gleichzeitig ihre Schiessübungen durchführen.

Lage und Umfang dieses Geländes dürften Gewähr dafür bieten, dass ein Waffenplatz in Isone auch in Zukunft nicht mit den Interessen des Tourismus kollidieren wird.

b. Bauten und Anlagen Da in Isone ausser dem provisorischen Barackenlager keinerlei Unterkünfte und Ausbildungsanlagen vorhanden sind, ist der Waffenplatz von
Grund auf neu zu schaffen. Daraus resultiert nicht nur ein umfangreiches Raumprogramm, sondern es ergeben sich auch erhebliche Aufwendungen für die Erschliessung der einzelnen Gelandeteile.

Der ganze Waffenplatz ist in 3 Sektoren unterteilt : - Kasernenanlagen; - Plätze und Anlagen für Grundausbildung ; - Anlagen und Plätze für Übungen mit Kampf munition.

Bundesblatt. 120.Jahrg Bd.I

98

1534 Die eigentliche Kasernenanlage besteht aus - einem Unterkunftsgebäude für 630 Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten samt den Nebenräumlichkeiten für 5 Einheiten wie Büros, Magazine, Theorieräume und gedeckte Plätze für den innern Dienst. In diesem Gebäudekomplex ist auch die Krankenabteilung untergebracht ; - einem Verpflegungsgebäude mit Küchen und Speiseräumen und einer Kantine; - einer Einstellhallefür Motorfahrzeuge; - einem Werkstatt- und Heizungsgebäude; - einem Wacht- und Verwaltungsgebäude beim Eingang zum Kasernenareal.

In diesem Gebäude sind auch die Arrestlokale und die Einstellräume für die Feuerlöschgeräte untergebracht.

Die Hochbauten der Kasernenanlage von Isone werden, zusammen mit denjenigen von Wangen an der Aare und Drognens, in einer Standardbauweise erstellt. Durch die gemeinsame Planung und die Typisierung können gegenüber einer Einzelanfertigung ganz wesentliche Einsparungen erzielt werden.

Der Grundausbildung dienen : - eine Mehrzweckhalle, welche sowohl als Turnhalle als auch zur Detailausbildung bei schlechter Witterung verwendet werden kann; - ein gedeckter Platz für die Ausbildung im Minendienst; - ein Sportplatz; - eine Anlage für das Schiessen mit Übungsmunition auf bewegliche Ziele.

Diese Anlagen sind so angeordnet, dass sie zwischen dem Kasernenareal und dem Dorf Isone eine Art «Pufferzone» bilden.

Die Plätze und Einrichtungen für die körperliche Ausbildung tragen der Tatsache Rechnung, dass es sich bei den Grenadieren um ausgesuchte Wehrmänner handelt, an deren körperliche Leistungsfähigkeit hohe Anforderungen gestellt werden.

Die Plätze und Anlagenfür Übungen mit Kampfmunition umfassen - eine Schulschiessanlage auf Distanzen von 30, 50, 100, 200 und 300 m für Sturmgewehr und Pistole; - eine Kurzdistanzschiessanlage; - 2 Handgranaten-Wurfanlagen; - Ortskampfanlagen, verbunden mit einem Widerstandsnest ; - einen Platz für die Sprengausbildung ; - einen Flammenwerferplatz ; - 4 Kampfbahnen mit Einsatzmöglichkeiten von Handgranaten.

Diese Anlagen bilden Gewähr für eine rationelle und auf die Besonderheiten dieser Truppe abgestimmte Ausbildung.

1535 Die Verbindung von der Kantonsstrasse zum Kasernenareal wird durch eine neu zu bauende Strasse sichergestellt. Ebenfalls neu zu erstellen ist eine auch zivilen Benutzern offenstehende Strasse im Räume Alpe del Tiglio, da die bestehende Strasse durch den Gefahrenbereich der Schiessanlagen führt. Ferner sind drei vorhandene Strassen so zu verbessern, dass sie dem militärischen Verkehr gewachsen sind und dass übermässige Unterhaltsarbeiten vermieden werden können. Schlussendlich sind mehrere Zufahrten zu den einzelnen Anlagen neu zu erstellen oder der künftigen Benützung entsprechend zu verbessern.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des vorliegenden Projektes ist die Wasserversorgung, an der sich auch die Gemeinde Isone beteiligen wird.

Die Kosten betragen : - Erschliessung und Werkanschlüsse; Neubau von Strassen - Kasernenbauten - Schiessanlagen - Ausbildungsanlagen und -platze - Umgebungsarbeiten; Platzgestaltung - Mobiliar - Honorare und Spesen - Verschiedenes und Unvorhergesehenes

Franken 6 719 000 12 978 000 l 646 000 2 066 000 2 820 000 l 730 000 2 182 000 2 259 000

Objektkredit 32 400 000 c. Personelle Auswirkungen Für die Wartung, Betrieb und Verwaltung des neuen Waffenplatzes in Isone sind insgesamt 18 Personen notwendig, die sich auf die einzelnen Chargen wie folgt verteilen : 2 Büro- und Betriebsbeamte ; 9 Waffenplatzarbeiter (Schreiner, Schlosser, Reinigungsarbeiter usw.); 3 Zeiger und Arbeiter für den Unterhalt der Schiessanlagen ; 1 Sanitäts-Instruktions-Unterofflzier ; 2 Krankenpfleger; l Waffenplatz-Feldpost-Unteroffizier.

Total 18 Arbeitskräfte.

3. Bau eines Hufschmiedegebäudes im Sand bei Bern (870 000 Franken) Seit ungefähr 80 Jahren werden die Hufschmiede unserer Armee auf dem Waffenplatz Thun ausgebildet, wo im Jahre 1896 ein besonderes Lehrgebäude aufgestellt wurde. Bis zur Auflösung der Eidgenössischen Pferderegieanstalt Thun in den Jahren 1950/51 standen die für die Beschlagausbildung notwendigen Tiere in Thun zur Verfügung. In der Folge mussten zuerst ein Teil und nach der Wegverlegung der Trainschulen von Thun sämtliche Pferde von der Eidgenössischen Militärpferdeanstalt (EMPFA) Bern geliefert werden. Es handelte sich

1536 dabei um rund 300-400 Pferde, welche in einem Zeitraum von 6 bis 8 Wochen per Bahn nach Thun und zurück transportiert wurden. Die Erschwerung der Tiertransporte per Bahn und die Unmöglichkeit, die notwendigen Pferde in Thun unterzubringen, zwingen die Hufschmiedschulen und -kurse seit einigen Jahren dazu, von ihrem Standort Thun aus, wo sie Unterkunft und Werkstätten besitzen, nach Bern oder nach dem Sand bei Bern zu fahren, um dort die praktischen Hufbeschlagsübungen durchzuführen. Dass diese Lösung den Forderungen einer intensiven Ausbildung und eines rationellen Dienstbetriebes in keiner Weise gerecht wird, liegt auf der Hand. Dazu sind auch die Arbeitsverhältnisse in Bern und im Sand ungenügend.

Eine Verlegung der Hufschmiedschulen und -kurse nach dem Sand bei Bern, wo auch für die überblickbare Zukunft Pferde zur Verfügung stehen, drängt sich deshalb auf. Unterkunft für diese Schulen und Kurse ist im alten Verwaltungsgebäude der EMPFA vorhanden, sie bedarf lediglich einer gewissen Verbesserung, welche im Rahmen der Unterhaltskredite und allenfalls im Rahmen eines nächsten Bauvoranschlages vorgenommen werden kann. Dagegen müssen neue, den Bedürfnissen der Ausbildung Rechnung tragende Werkstätteund Schmiedeeinrichtungen geschaffen werden.

Das vorliegende Projekt sieht im Bereich der EMPFA-Stallungen Sand ein einstöckiges Gebäude vor, welches eine Schmiede, eine Werkstatt, eine Beschlagbrücke sowie verschiedene Magazine, Waschräume und Garderoben enthält. Insgesamt stehen 9 Doppelessen zur Verfügung, wovon deren 5 von den Werkstätten in Thun übernommen werden können. Die neuen Einrichtungen stehen auch der EMPFA zur Verfügung.

Mit dieser neuen Anlage können für die Hufschmiede-Rekrutenschule von 17 Wochen, die beiden Fachkurse für Hufschmiede von 4 und 3 Wochen und der Veterinär-Offiziersschule von 13 Wochen günstige Voraussetzungen für die Fachausbildung geschaffen werden.

Die Kosten betragen : - Gebäudekosten - Umgebungsarbeiten und Anschlüsse sowie Heizung - Mobiliar und Einrichtungen - Unvorhergesehenes

Franken 666 000 93 000 61 000 50 000 Objektkredit

870 000

Für die Wartung des neuen Gebäudes und der bestehenden Unterkunft sowie für die Bedienung der Anlagen ist die Anstellung einer Arbeitskraft erforderlich. Bisher wurde die Unterkunft im alten Verwaltungsgebäude der EMPFA durch den Zeigerchef des Schiessplatzes Sand betreut. Mit der vermehrten Belegung und dem Bau eines neuen Gebäudes ist diese privisorische Lösung nicht mehr möglich, da der Zeigerchef seiner eigentlichen Aufgabe nicht länger entzogen werden kann.

1537 4. Neubau eines Truppenlagers in Scanfs (12,8 Millionen Franken) In Zusammenhang mit den seit 1938 auf Gemeindegebiet von Zuoz und Scanfs zur Durchführung gelangenden Flabschiessen wurde im Jahre 1940 das heute bestehende Truppenlager Scanfs unter Verwendung bereits gebrauchter Baracken errichtet.

Die tiefen Temperaturen während der Belegungsperioden im Winter haben zur Folge, dass die Baracken in verhältnismässig raschem Wechsel stark geheizt und dann wieder stark abgekühlt werden. Die leichten Holzkonstruktionen haben unter diesen Temperaturschwankungen ausserordentlich gelitten. Der bauliche Zustand des Lagers, der schon seit Jahren zu Beanstandungen Anlass gibt, ist derart schlecht, dass die weitere Benützung nur durch eine behelfsmässige Abstützung der Baracken sichergestellt werden konnte. Das Lager vermag auch hinsichtlich der sanitären Einrichtungen nicht mehr zu genügen.

Ferner sind auch die Platzverhaltnisse ungenügend geworden, seitdem die in Zuoz zur Verfügung stehenden zusätzlichen Baracken einer Überbauung des betreffenden Geländes weichen mussten. Das bestehende Lager bietet noch Platz für 500 Mann.

Da eine andere Unterkunftsmöglichkeit fehlt und andererseits die FlabTruppenf ür ihre Schiessausbildung auf den Schiessplatz Zuoz-Scanfs angewiesen sind, ist der Bau eines neuen Truppenlagers unumgänglich.

Das vorliegende Projekt sieht entsprechend den Beständen der hier unterzubringenden Schulen und Kurse ein Truppenlager für 750 Mann vor.

Ferner ist auch ein unterirdischer Operationstrakt vorgesehen als Voraussetzung für eine Verwendung des Truppenlagers als Basisspital in Kriegszeiten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Ausführungen im Abschnitt I unter Ziffer 7. Der Umfang des Operationstraktes wurde beim Projekt Scanfs, entsprechend der Belegungskapazität des Truppenlagers, gegenüber dem normierten Projekt reduziert. Dadurch kann mit verhältnismässig geringen zusätzlichen Aufwendungen den sanitätsdienstlichen Bedürfnissen im Engadin, das nur über wenige zivile Spitäler verfügt, wesentlich besser entsprochen werden.

Das Projekt enthält ferner Schutzräume und Räumlichkeiten für eine Betriebsschutzorganisation. Die alten Holzbaracken werden abgerissen und die neuen Bauten auf dem vorhandenen bundeseigenen Lagerareal erstellt.

Die in Friedenszeiten als Unterkunft
von Wehrmännern verwendeten Gebäude würden im Kriegsfalle als Bettenstation und für die Unterbringung des Pflegepersonals verwendet. Die sich aus dieser Verwendung ergebenden baulichen Bedürfnisse, wie grössere Türbreiten und zusätzliche sanitäre Installationen, sind im Projekt berücksichtigt. Ferner sind im Operationstrakt auch bereits gewisse Spitaleinrichtungen wie Sterilisationsanlagen und Röntgenapparat fest eingebaut.

1538 Die Kosten betragen : -

Truppenlager

Franken

Hochbauten Erschliessung Mobiliar Unvorhergesehenes

5 012 000 2 600 000 l 054 000 744 000

- Zusatzkosten für Schutzräume - Zusatzkosten für sanitäts-dienstliche Einrichtungen - unterirdische Operationsstelle 2 074 330 - Bettenlift 50 000 - Zusatzkosten für die Anpassung der oberirdischen Bauten 50 000 - Einrichtungen Oberationstrakt 150 000 - Unvorhergesehenes 205 670 Objektkredit

Franken

9 410 000 860 000

2 530 000 12 800 000

5. Waffenplatz St. Luzisteig a. Ausbau der Wasserversorgung (860 000 Franken) Die Wasserversorgung des Waffenplatzes St. Luzisteig basiert auf 2 Quellen im sogenannten Glecktobel und auf einem Grundwasserpumpwerk in der Rheinebene. Die Zuleitung aus dem Glecktobel ist teilweise bereits 80-100 Jahre alt und befindet sich in schlechtem Zustand. Durchgerostete Röhren mussten in den letzten Jahren behelfsmässig durch Kunststoff leitungen über Boden ersetzt werden.

Andererseits ist die Ergiebigkeit des Pumpwerkes in der Rheinebene stark zurückgegangen, da der Grundwasserspiegel um rund l m abgesunken ist.

Eine Sanierung der Anlagen für die Wasserversorgung des Waffenplatzes St. Luzisteig, der jährlich u. a. von 2 Rekrutenschulen und verschiedenen anderen Schulen und Kursen belegt wird, ist deshalb unumgänglich geworden.

Das vorliegende Projekt sieht vor, die Quellen im Glecktobel weiterhin zu nutzen und dazu eine neue Grundwasserfassung neben der bestehenden Fassung zu erstellen. Die Quellfassungen werden entsprechend den heutigen Anforderungen ausgebaut und die defekten Leitungen durch neue Plasticleitungen ersetzt.

Das Reservoir wird wegen des ungenügenden Fassungsvermögens ausgeschaltet und durch zwei neue Kammern mit je 200 m 3 ersetzt. Vom neuen Reservoir wird zum Leitungsnetz im Kasernenareal eine neue Druckleitung verlegt.

Das vorhandene Grundwasserpumpwerk bei der alten Mühle Fläsch wird durch ein neues, mit 2 Unterwasserpumpen ausgerüstetes Pumpwerk ersetzt. Ferner ist beim Zwischenpumpwerk im Steigwald der Einbau einer zweiten Hochdruck-Zentrifugalpumpe erforderlich. Die Verbindungsleitung zum Zwischenpumpwerk und die Druckleitung zum neuen Reservoir können unverändert

1539 weiterbenützt werden. Ebenfalls kann die vorhandene Fernsteueranlage mit gewissen Anpassungen weiterverwendet werden.

Die Kosten betragen: - Sanierung der Quellen im Glecktobel - neue Zuleitung zum Reservoir und Druckleitung zum Kasernenareal - neues Reservoir - neue Grundwasserfassung einscfüiesslich Pumpen - Verschiedenes (u.a. gleichzeitiger Einbau von Kanalisationsleitungen und Belagsaufbrüche) - Unvorhergesehenes Objektkredit

Franken 85 000 262 500 160 000 114 500 165 000 73 000 860 000

b. Bau von Mehrzweckgebäuden für die Trainschulen (1,9 Millionen Franken) In unserem Bericht über den Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee v om 13. Mai 1966 legten wir u. a. auch dar, dass die Trainschulen auf dem Waffenplatz St.Luzisteig durchgeführt werden können.

Verschiedene Bauten auf St. Luzisteig stammen noch aus dem letzten Jahrhundert und bedürfen gelegentlich einer umfassenden Sanierung. Eine Gesamtsanierung des Waffenplatzes St. Luzisteig wird Gegenstand einer späteren Baubotschaft bilden.

Vordringlich ist heute die Schaffung von Pferdestallungen und den entsprechenden Nebenräumlichkeiten. Die Trainschulen weisen einen Bestand von rund 180 Pferden auf, wovon 64 Pferde im bestehenden, 1890 gebauten Stallgebäude Platz finden, währenddem die übrigen ungefähr 120 Pferde in Pferdezelten untergebracht werden müssen. Ganz abgesehen davon, dass diese Pferdezelte für eine längere Verwendungsdauer in einer Rekrutenschule ungenügend sind, sind sie auch einem grossen Verschleiss unterworfen.

Zudem lassen sich auch die Beleuchtung und die Unterbringung der Stallwache nicht befriedigend lösen.

Das vorliegende Projekt sieht die Errichtung von 2 Hallen aus gleichen Konstruktionselementen vor. Bestehender Baumbestand und Buschwerk längs der Steigstrasse trennen die Neubauten optisch vollständig von den unter Heimatschutz stehenden alten Festungsbauten und von der stark befahrenen Durchgangsstrasse ab.

Die Halle l als eigentliches Stallgebäude enthält Stallungen für 120 Pferde, aufgeteilt in 6 Einheiten für je 20 Tiere und einen Vorraum für Tagesfourrage und Stallmaterial. Die Aufteilung in Stalleinheiten ermöglicht bei Unterbesetzung den etappenweisen Übergang zu einer ändern Verwendung des Gebäudes. Die Vordächer von 7 und 3,5 m bieten Platz für Stalldienst und Ausbildung bei Schlechtwetter sowie als Abstellplatz für Karren und Fahrzeuge.

1540 Die Halle 2 umfasst eine Lagerhalle für 2000 m 3 Futter und Stroh, eine Sattelkammer, 2 Wachtlokale für je 7 Mann, l Raum für den Tierarzt, l Werkstätte für den Hufschmied und Toiletten und Waschräume.

Beide Gebäude sind so gestaltet, dass sie mit einfachsten Anpassungen teilweise oder als Ganzes für andere Zwecke, wie Fahrzeug-Einstellhallen, Ausbildungshallen bei Schlechtwetter usw. verwendet werden können. Im Hinblick auf diese Mehrzweckverwendung sind u. a. Fassaden und Zwischenwände aus auswechselbaren, einheitlichen Elementen ; die Bodenbeläge sind wasserdicht und für hohe Belastungen ausgebildet und die Stalleinrichtungen demontierbar vorgesehen.

Die -

Kosten betragen : Halle l (Stallgebäude) Halle 2 (Magazingebäude) Kanalisation und Anschlüsse Umgebungsarbeiten Betriebs- und Stalleinrichtungen Verschiedenes Unvorhergesehenes

Franken 811 900 600 100 96 000 103 100 97 000 35 900 156 000 Objektkredit

l 900 000

6. Bauten und Anlagen für den Waffenplatz und das Zeughaus Wangen an der

Aare

(47,3 Millionen Franken) a. Allgemeines Mit Bundesbeschlüssen vom 29. September 1965 betreffend Landerwerb zu militärischen Zwecken (BB11965, II, 1465) und vom 3. Oktober 1967 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze bewilligten Sie Kredite von insgesamt 8,44 Millionen Franken für den Erwerb von Grund und Boden für den neuen Luftschut2waffenplatz in Wangen an der Aare. In den entsprechenden Botschaften vom 14.Dezember 1964 (BB1 1964, II, 1616) und vom 23.Dezember 1966 wurde die Schaffung eines Luftschutzwaffenplatzes in Wangen an der Aare eingehend begründet.

Mit diesen Krediten konnte das für den Luftschutzwaffenplatz erforderliche Bau- und Übungsgelände erworben werden, so dass wir heute in der Lage sind, Ihnen das Kreditbegehren für die Bauten und Anlagen zu unterbreiten. Das vorliegende Projekt umfasst sowohl die eigentliche Kasernenanlage für die Luftschutzschulen und -kurse als auch die umfangreichen Anlagen für die Schiessund Fachausbildung.

Für die Hochbauten konnte die kostensenkende Standard-Projektierung und -Bauweise wie für die Kasernenanlagen Isone und Drognens angewendet werden.

1541 Im Projekt ist ebenfalls eine mit den Anlagen des Waffenplatzes so weit als möglich integrierte Zeughausanlage enthalten.

b. Kasernenanlage Die Kasernenanlage umfasst sämtliche Bauten, die für die Unterbringung, Verpflegung und Ausbildung einer Rekrutenschule von 630 Mann notwendig sind ; dazu gehören : - der Wohnbereich Rekruten; - der Wohnbereich Kader mit der Krankenabteilung ; - ein Verpflegungsgebäude mit Offizierskantine und Feldpost ; - ein Wachtgebäude; - eine Mehrzweckhalle und Sportplätze ; - ein Demonstrationsgebäudefür die Luftschutztruppen ; - eine Fahrzeug-Einstellhalle sowie ein Energiegebäude als gemeinsame Anlage mit dem Zeughaus.

Alle Bauten im Kasernenbereich zeichnen sich durch eine einfache, lineare Anordnung aus. Um die Ausbildungszeiten möglichst wenig mit Verschiebungen zu belasten, wurden möglichst kurze Verkehrswege zwischen den einzelnen Bereichen angestrebt.

c. Ausbildungsanlagen Die Anlagen für die infanteristische Ausbildung sind im Gebiet der « Moosmatten» vorgesehen und umfassen Anlagen für die Ausbildung zum Einzelkämpfer, eine Ortskampfanlage, eine Panzerabwehranlage und eine HandgranatenWurfanlage. Alle Anlagen sind normiert und gehören zur Standardausrüstung eines Waffenplatzes.

Die Anlagen für das schulmässige Schiessen mit Sturmgewehren bzw. Pistolen umfassen 30 Scheibenzüge auf 300 m bzw. 200 m und 100 m sowie 15 Scheiben auf 50 m und 10 Scheiben auf 30 m.

Die nördlich der Aare im Raum «Bleiki» vorgesehenen fachtechnischen Ausbildungsanlagen haben den Zweck, die Einheitlichkeit der Durchführung einzelner Übungen durch feste Vorrichtungen zu gewährleisten und die zeitraubende Arbeit des dauernden Auf- und Abbaues von HilfsVorrichtungen zu ersparen.

Das für die Schulung der Züge und Kompagnien bestimmte Übungsdorf ist südlich der Aare in den « Aarematten » vorgesehen und stellt als Ganzes betrachtet den Zustand eines mit modernen Kampfmitteln aus der Luft betroffenen Stadtquartiers dar. Jeder Typ eines Trümmerhauses bildet - für den Rettungsdienst besonders errichtet - den Zustand eines durch Bombentreffer oder Druckwirkung zusammengebrochenen Hauses. Damit ist die Durchführung einheitlicher Übungen möglich.

1542 Das Übungsdorfist so angelegt, dass es auch von anderen Truppen und von Zivilschutzorganisationen zu Ausbildungszwecken verwendet werden kann, ohne den Betrieb der auf dem Waffenplatz stationierten Schulen und Kurse zu beeinträchtigen. Auf eine wartungsarme Ausführung der Übungsanlagen und Ausschaltung der Unfallgefahr wurde dabei besonderen Wert gelegt.

d. Die Zeughausanlage Das bestehende Eidgenössische Zeughaus in Wangen an der Aare weist in verschiedener Hinsicht prekäre und sanierungsbedürftige bauliche und organisatorische Verhältnisse auf. Mit der im Zusammenhang mit der Schaffung eines Waffenplatzes in Wangen an der Aare entstehenden Vermehrung und Konzentration seiner Aufgaben ist der Neubau gewisser Zeughausanlagen unumgänglich geworden. Um den wünschbaren engen Kontakt mit dem Waffenplatz zu ermöglichen und um eine Zusammenlegung gleicher Bedürfnisse wie Verwaltung, Werkstätten, Magazine, Wäscherei, Energiezentrale usw. zu erreichen, sieht das vorliegende Projekt den Bau der neuen Anlage im Kasernenbereich vor.

Die projektierte Zeughausanlage umfasst alle Bauten, welche notwendig sind, um die Wartung und Reparatur der persönlichen Ausrüstung und des Korpsmaterials sicherzustellen. Die innere Einteilung der Gebäude entspricht den heutigen Bedürfnissen und vermag auf weite Sicht den sich ändernden Verhältnissen in der Raumaufteilung Rechnung zu tragen.

-

Die zum Zeughaus gehörenden Bauten sind wie folgt gruppiert : Gebäude für Verwaltung, Wohnungen, Textilbereich und Wäscherei ; Reparaturhalle und mechanische Werkstätten ; Schreinerei, Malerei und Schlauchboot-Werkstatt ; Prüf stand für Motorenaggregate; gemeinsam mit der Kaserne eine Fahrzeugeinstellhalle, ein Energiegebäude und eine Betriebsstoff-Zapfsäule mit Tanklager.

e. Erschliessung und Energieversorgung Der Anschluss des Waffenplatzes an das öffentliche Strassennetz ist über die zukünftige Umfahrungsstrasse von Wangen an der Aare vorgesehen. Da die Umfahrungsstrasse erst in einem späteren Zeitpunkt ausgeführt wird, musste eine Lösung gesucht werden, die sowohl den heutigen als auch den zukünftigen neuen Anschluss in befriedigender Weise sicherstellt. Dies wird ermöglicht durch eine Verlegung der Verbindungsstrasse Wangen an der Aare-Walliswil bei Bipp an den Aarekanal; dadurch kann diese ungenügende und in verkehistechnischer Hinsicht unbefriedigende Strasse gleichzeitig saniert und ein grosses Gefahrenmoment für ihre Benutzer ausgeschaltet werden.

Es ist eine selbständige Wasserversorgung mit einer Grundwasserfassung vorgesehen. Die Wasserversorgung für den Waffenplatz würde die Reserve der Wasserversorgung von Wangen a. A. vollständig in Anspruch nehmen; der Gemeinde würden daraus in den nächsten Jahren grosse Probleme entstehen. Ferner

1543 wurde festgestellt, dass ein Anschluss an die Wasserversorgung von Wangen a. A.

keine wirtschaftliche Lösung für den Waffenplatz mit sich bringen würde.

Die Abwasser des Waffenplatzes können in die regionale Abwasserreinigungsanlage abgeführt werden. Das Regenwasser wird in einem separaten Kanalsystem gesammelt und via Pumpwerk direkt der Aare zugeleitet.

Die elektrische Energie wird hochspannungsseitig geliefert und in einer waffenplatzeigenen Transformatorenstation in die benötigte Spannung umgewandelt.

/. Kosten Die Kosten betragen : - Kasernenanlagen Unterkunftsgebäude und Krankenabteilung sowie Franken Franken Schutzräume 6 799 000 Verpflegungsgebäude 2 652 000 Mehrzweckhalle 591 000 Wachtgebäude 484 000 Anteil Fahrzeugeinstellhalle und Energiegebäude .. 1097000 Verschiedene Bauten, Umgebungsarbeiten, Anteil Erschliessung 6 249 000 Mobiliar l 560 000 Verschiedenes und Unvorhergesehenes 2 183 000 21 615 000 - Ausbildungsanlagen Schiessanlagen und Anlagen für die infanteristische Ausbildung l 875 100 Fachtechnische Ausbildungsanlagen und Übungsdorf 6 554 000 Unvorhergesehenes 842 900 - Zeughausanlage Bau für Verwaltung, Wohnungen, Textilbereich und Wäscherei Reparaturhalle und Werkstätten Prüfstand für Motorenaggregate, Fahrzeugeinstellhalle und Energiegebäude (Anteil) Umgebungsarbeiten Mobiliar und Betriebseinrichtungen Energieversorgung und Erschliessung, Anteil Unvorhergesehenes Objektkredit

9 272 000

3 663 000 3 944 000 l 268 000 2 532 000 971 000 2 616 000 l 419 000

16 413 000 47 300 000

g. Personelle Auswirkungen Für Verwaltung, Instandhaltung und Betrieb des Waffenplatzes samt den Übungs- und Schiessanlagen ist folgendes Personal notwendig:

1544 3 zusätzliche Büro- und Betriebsbeamte für die gemeinsame Verwaltung des Waffenplatzes und des Zeughauses ; 10 Waffenplatzarbeiter (Schlosser, Schreiner, Liegenschaftsarbeiter, Reinigungsarbeiter usw.) ; 3 Arbeiter für den Betrieb und Unterhalt der Schiess- und Ausbildungsanlagen sowie des Übungsdorfes; 1 Sanitäts-Instruktions-Unteroffizier ; 2 Krankenpfleger; l Waffenplatz-Feldpost-Unteroffizier ; Total 20 Arbeitskräfte.

7. Bau von Mehrz weckhallen auf Waffenplätzen

(3,1 Millionen Franken) Mit dem Fortschritt der Technik haben in unserer Armee neue Waffen und Geräte und neues Material in einem früher ungeahnten Ausmass Einzug gehalten. Auf dem Gebiet der Ausbildung hat diese Entwicklung zur Folge, dass die Ausbildung durch Schaffung neuer Hilfsmittel, Anpassung der Ausbildungsmethoden undBereitstellung entsprechender Ausbildungsanlagen rationalisiert werden muss. Da heute die Grundschulung der Kader und Rekruten auch in der kalten und nassen Jahreszeit durchgeführt wird, sind Mehrzweckhallen, welche einen witterungsunabhängigen Unterricht ermöglichen und dadurch zu einem besseren Rendement der Ausbildung beitragen, unerlässlich. Dabei soll keineswegs der Zweck verfolgt werden, die jungen Wehrmänner den klimatischen Gegebenheiten und dem Dienst in der freien Natur zu entwöhnen, im Gegenteil, mit der Schaffung solcher Einrichtungen wird angestrebt, die Grundausbildung so zu rationalisieren und zu konzentrieren, dass anschliessend mehr Zeit bleibt, um den Wehrmann im Gelände zum Einzelkämpfer auszubilden und ihn in seiner Aufgabe als Angehöriger eines Kampfverbandes gründlicher zu schulen.

Solche Hallen sind auch für die körperliche Ertüchtigung notwendig. Ein diszipliniertes Kampfspiel und Konditionstraining sind unerlässliche Voraussetzung für das gewandte Verhalten als Kämpfer im freien Gelände oder in Ortschaften. Bei dieser Ausbildung handelt es sich darum, unter einwandfreien äusseren Bedingungen und mit neuzeitlichen Trainingsmethoden in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Eine wesentliche Voraussetzung hiezu besteht darin, dass Hallen geschaffen werden, welche ermöglichen, dass sich sowohl Lehrer als auch Schüler ganz auf ihre Arbeit konzentrieren können, ohne dass ihre Aufmerksamkeit durch die Unbill der Witterung abgelenkt wird.

Vor allem auf unseren Infanteriewaffenplätzen fehlen die entsprechenden Hallen für eine zweckmässige, den heutigen Erfordernissen angepasste Ausbildung in der klimatisch ungünstigen Jahreszeit. Die Schaffung von Mehrzweckhallen muss deshalb als eine dringende Notwendigkeit bezeichnet werden.

1545 Die Direktion der Eidgenössischen Bauten hat einen Einheitstyp einer auf die militärischen Bedürfnisse abgestimmten Mehrzweckhalle entwickelt. Es handelt sich dabei um eine geschlossene Halle von rund 1000 m 2 Bodenfläche mit einer natürlichen Belichtung und Belüftung und einer Warmluftheizung. Als Nebenräume sind l Umkleideraum, l Putzraum sowie 2 Magazine vorgesehen.

Die innere Ausstattung und der Bodenbelag ist auf die Verwendung als Ausbildungshalle für Waffenausbildung, Waffenunterhalt, Theorien, Demonstrationen, Inspektionen und auch als Turnhalle abgestimmt. Nötigenfalls lässt sich auch ein Notkantonnement einrichten.

In einer ersten Etappe ist vorgesehen, auf 5 Waffenplätzen je eine solche Halle zu erstellen. Eine weitere Serie soll in einem späteren Zeitpunkt gebaut werden.

Die entsprechenden Mittel werden in einer nächsten Botschaft angefordert werden.

-

Die Kosten für eine Halle betragen:

Franken

Aushubarbeiten und Rohbau Installationen Ausbau und Bauausstattung Honorare und Nebenleistungen Unvorhergesehenes

351 000 80 000 119 000 41 000 30 000

Objektkredit für 5 Hallen (abgerundet)

621 000 3 100 000

III. Landerwerbungen Sammelkredit für hängige Landerwerbsgeschäfte (21,8 Millionen Franken) Mit der Botschaft vom 14. Dezember 1964 betreffend Landerwerb zu militärischen Zwecken begründeten wir u. a. einen Kredit für hängige Landerwerbsgeschäfte mit der Notwendigkeit, Mittel für solche Landerwerbe zur Verfügung zu haben, die bereits in Aussicht stehen und die in ihrer Grössenordnung bezüglich Fläche und Preis abgeschätzt werden können.

In der Botschaft vom 23. Dezember 1966 über militärische Bauten, Waffenund Schiessplätze wurde ein weiterer solcher Kredit für hängige Landeserwerbungen begründet. Es erweist sich nun als notwendig, für dringliche Landerwerbsgeschäfte neue Kredite aufzufordern. Mit dem heute beantragten Gesamtkredit von 21,8 Millionen Franken sollen Landerwerbe getätigt werden, die nicht unmittelbar mit einem Bauprojekt in Zusammenhang stehen, also insbesondere solche zur Sicherung von Schiessplätzen, Einflugschneisen bei Flugplätzen, Schutzzonen um Tankanlagen und übernahmebereiter Liegenschaften. Kredite

1546 für Landerwerbe dagegen, die in direktem Zusammenhang mit einem Bauprojekt stehen, werden im entsprechenden Objektkredit eingestellt.

Wie beim Sammelkredit der Botschaft vom 23.Dezember 1966 erwähnt, würden auch hier die einzelnen Kredite vom Bundesrat freigegeben. Sollte es sich schliesslich zeigen, dass im einen oder ändern Fall nur durch rasches Handeln die Interessen des Bundes gewahrt werden können, würden wir uns gestatten, nach bisheriger Praxis im Dringlichkeitsverfahren einzelne Kredite im Rahmen der nachstehenden Aufstellung anzubegehren.

a. Eidgenössisches Flugzeugwerk Emmen (1,4 Millionen Franken) Das Flugzeugwerk Emmen ist in dem Sinne in zwei Teile aufgegliedert, als die Fabrikations- und Verwaltungsgebäude sich westlich der Bahn- und StrassenführungEmmen-Hochdorf und die Forschungs- und Entwicklungsanlagen 500 m östlich, im sogenannten Schiltwald, befinden. Beide Anlagen sind durch eine bundeseigene, 4,5 m breite Strasse miteinander verbunden.

In ihrer Ortsplanung hat die Gemeinde Emmen ihrer zukünftigen Entwicklung bestimmte Richtlinien gegeben. Danach wird der Raum zwischen dem Flugzeugwerk und der Forschungs- und Entwicklungsanlagen für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben vorgesehen. Die sich abzeichnende bauliche Entwicklung bedeutet für die Forschungsbetriebe des Flugzeugwerkes eine ernst zu nehmende Gefährdung, der u. a. folgende Ursachen zugrunde liegen : Die Forschungseinrichtungen benötigen dauernd grosse Mengen staub- und rauchfreie wie auch chemisch reine Luft. Die angesaugte Luft durchströmt mit sehr hoher Geschwindigkeit Treibwerke und Windkanäle. Ist diese Luft z.B. mit Staub gemischt, so bilden sich sogenannte Sandstrahlen, die teure Einrichtungen und Modelle zerstören können. Chemisch reine Luft ist anderseits wichtig für die grosse Zahl von elektronischen und elektromechanischen Messeinrichtungen, Auswertungsanlagen und Computer.

Industrie- und Gewerbebetriebe bilden in den meisten Fällen eine Lärmquelle. Der Lärm, insbesondere ein solcher mit grossen Intensitätsunterschieden sowie Bodenerschütterungen, die von schweren Lastwagen und Industriemaschinen verursacht werden, sind für einen Forschungsbetrieb mit seinen empfindlichen Messeinrichtungen und Auswerteanlagen untragbar.

Ebenso ist festzuhalten, dass der Forschungsbetrieb des Flugzeugwerkes
grosse Mengen Grundwasser verwendet und wegen der Messapparatur auf eine gleichmässige Stromzufuhr angewiesen ist. Die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben in der Nähe der Forschungs- und Entwicklungsanlage könnte die eine wie die andere Kraftquelle schwerwiegend stören. Zwecks Sicherstellung des gegenwärtigen Forschungsbetriebes und Schaffung einer Landreservefür eine allfällige spätere Erweiterung haben wir bereits im Jahre 1966 zwei Grundstücke im Halte von insgesamt 56975m2 käuflich erworben.

Der Kanton Luzern hat im Jahre 1964 zwei Grundstücke im Halte von insgesamt 19176 m 2 im Hinblick auf den Nationalstrassenbau erworben und ist nun

1547 bereit, uns dieselben abzutreten. Da die beiden Grundstücke an die Bundesstrasse angrenzen und zwischen Flugzeugwerk und Forschungsanlagen liegen, ist es sehr erwünscht, sie in den Besitz des Bundes zu überführen. Dieser Landkauf erfordert einen Kredit von 1,4 Millionen Franken.

b. Übungs- und Schiessplätze im Sektor des FAK2 (7,2 Millionen Franken) In unserer Botschaft betreffend Landerwerb zu militärischen Zwecken vom 14.Dezember 1964 haben wir unter Abschnitt B, Ziffer 2 d auf die Notwendigkeit des Landerwerbes für verschiedene Schiessplätze im Solothurner-, Baselbieterund Aargauer Jura hingewiesen. Der auf Grund dieser Botschaft bewilligte Kredit wurde zum Erwerb der damals käuflichen Liegenschaft verwendet.

Seither hat sich die Möglichkeit ergeben, weitere Teile der zum Erwerb vorgesehenen Übungs- und Schiessgebiete zu erwerben. Es handelt sich dabei um die Erweiterung bundeseigener Übungsgebiete innerhalb der festgelegten Perimeter und um Landerwerbe für neue, in der Gesamtplanung vorgesehene Plätze.

Mit dem Erwerb dieser Gebiete können die Übungsmöglichkeiten für verschiedene Rekrutenschulen und für die Wiederholungskurstruppen des Feldarmeekorps 2 wesentlich verbessert werden. Vor allem können militärische Übungen vermehrt auf bundeseigenem Boden durchgeführt werden, was eine Entlastung der bisher stark benützten privaten Liegenschaften ermöglicht.

Für den Erwerb dieses Geländes ist heute ein Kredit von 7,2 Millionen Franken erforderlich.

c. Schiessgelände in der Ostschweiz (3,3 Millionen Franken) In unserem Bericht über den Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee vom 13.5.1966 ist unter Abschnitt A, Ziffer 4, Lit c, der Bedarf an kleineren Schiessplätzen erwähnt. Ein entsprechender Mangel an solchen Plätzen besteht vornehmlich im Raum des Feldarmeekorps 4 und im besonderen im Bereiche der Infanteriewaffenplätze St. Gallen/Herisau und Zürich.

Auf Grund eines Angebotes ergab sich zu Beginn dieses Jahres die Möglichkeit, eine Liegenschaft mitten in einem günstigen Schiessgelände käuflich zu erwerben. Die Finanzierung erfolgte dabei aus dem mit Bundesbeschluss vom 3.10.1967 bewilligten Sammelkredit für unvorhergesehene dringende Landerwerbe. Das Gelände ist praktisch das ganze Jahr zugänglich und bietet die notwendigen Voraussetzungen
zur Durchführung interessanter Schiessübungen bis zum Rahmen der Kompagnie. Ferner bietet die Lage auch Gewähr dafür, dass keine Wohngebiete beeinträchtigt werden. Das bereits erworbene Teilstück eignet sich für die Durchführung gewisser Schiessen im kleinen Verband. Der Übungs- und Schiessplatz entspricht aber erst in vollem Umfang den militärischen Bedürfnissen, wenn das restliche Gelände bis zur Begrenzung, welche

1548 durch die topographischen Gegebenheiten und die Sicherheitsvorschriften bestimmt wird, erworben ist. Ferner bedarf es einer Erweiterung, um zu vermeiden, dass für die Bereitstellung der Truppen privater Grund und Boden in Anspruch genommen werden muss.

Für den Erwerb dieser weiteren Liegenschaften bis zum vorgesehenen Parimeter wird der Kreditbedarf auf 3,3 Millionen Franken geschätzt.

d. Übungs- und Schiessplatz Sand bei Bern (3,5 Millionen Franken) Die zivile Entwicklung im Bereich des Waffenplatzes Bern schränkt die Bewegungsfreiheit und die Übungsmöglichkeiten der dort stationierten Rekrutenund Kaderschulen immer mehr ein. Die Allmend wurde ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung als militärisches Übungsgelände durch die Integrierung einer Industriezone, die Beanspruchung grösserer Geländeteile durch die ExpressStrasse und durch verschiedene zivile Sportanlagen immer mehr entfremdet. Ferner zeichnen sich seit einiger Zeit auch bei der Schiessanlage in Ostermundigen infolge der Erstellung von Wohnbauten Schwierigkeiten ab, welche zu einer Reduktion der militärischen Schiessen führen könnten. Diese Entwicklung erfordert die etappenweise Verlegung der praktischen Ausbildung für Kader und Rekruten nach dem bundeseigenen Übungs- und Schiessplatz Sand, wo die geländemässigen Voraussetzungen teilweise bereits vorhanden sind und die Möglichkeit des Zukaufes von Gelände heute noch besteht. Durch die vorgesehene Erweiterung kann die Ausbildung der Infanterieschulen im Räume Bern-Sand wieder für längere Zeit sichergestellt und der Truppe die notwendige Bewegungsfreiheit verschafft werden. Die Notwendigkeit der Vergrösserung des bundeseigenen Areals wird auch durch die Bedürfnisse der Eidgenössischen Militärpferdeanstalt begründet, weil dadurch die dringend nötig gewordene Teilverlegung der Remonten in den Sand ermöglicht wird.

Für diese Landerwerbe ist ein Kredit von 3,5 Millionen Franken erforderlich.

e. Waffenplatz Payerne (500 000 Franken) Das Ausbildungsgelände auf dem WafTenplatz Payerne ist knapp bemessen und jede Möglichkeit der Erweiterung des Areals muss deshalb ausgenützt werden.

Nachdem im Verlaufe des Jahres 1967 bereits eine Parzelle im Bereich der Flabkaserne erworben werden konnte, stehen nun weitere Kaufsmöglichkeiten in Aussicht. Es handelt sich dabei um Grundstücke bei der
Flabkaserne und bei der Fliegerkaserne, welche an das bereits bundeseigene Areal anstossen und die eine wertvolle Erweiterung des Übungsgeländes darstellen.

Die für den Erwerb notwendigen Mittel belaufen sich auf 500 000 Franken.

1549 /. Fliegerschiessplatz Gibloux (800 000 Franken) In der Botschaft vom 23. Dezember 1966 über militärische Bauten, Wafienund Schiessplätze begründeten wir die Notwendigkeit der Schaffung eines permanenten Fliegerschiessplatzes in Gibloux. Es wurde dargelegt, dass mit dem anbegehrten Kredit das eigentliche Schiessgelände und ein Teil der Sicherheitszone erworben werden könne. Der Erwerb oder die vertragliche Sicherung des übrigen zur Sicherheitszone gehörenden Geländes wurde nach Massgabe sich bietender Kaufsgelegenheiten auf einen späteren Zeitpunkt zurückgestellt.

Inzwischen haben sich die betreffenden Grundeigentümer bereits zu einem Verkauf entschlossen. Damit besteht für den Bund die Möglichkeit, früher als erwartet, in den Besitz des gesamten Schiessgeländes zu gelangen. Der Kreditbedarffür den Erwerb dieses Geländes wird auf 800 000 Franken geschätzt.

g. Verschiedene Militärflugplätze (2,9 Millionen Franken) Die Freihaltung der Ein- und Ausflugzonen von Hindernissen jeder Art ist ein wichtiges Erfordernis für die Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Flugplätze sowie für die Sicherheit der Besatzung und des Materials. Diese Freihaltung erfolgt in zweckmässiger Weise durch Ankauf der betreffenden Grundstücke durch den Bund, in besonderen Fällen beschränkt durch den Erwerb dinglicher Rechte wie Bauverbot, Baubeschränkung usw. Nach Massgabe der Dringlichkeit und sich bietender Möglichkeiten für einen Kauf ist mit der entsprechenden Regelung der Rechtsverhältnisse schon vor Jahren begonnen worden. Mit den Bundesbeschlüssen vom 19. Dezember 1962 (BB11962, u, 1649), 29. September 1965 und S.Oktober 1967 wurden hiefür die ersten Kredite bewilligt. Nun sollen solche Massnahmen auf fünf Militärflugplätzen fortgesetzt werden, wozu ein Betrag von 2,9 Millionen Franken anbegehrt wird. Ehi Teilbetrag davon ist für nicht voraussehbare Rechtsgeschäfte auf weiteren Flugplätzen als Folge von Einsprachen gegen Bauvorhaben oder andere den Flugbetrieb gefährdende Hindernisse sowie für unerwartet sich zeigende Landerwerbsmöglichkeiten vorgesehen.

h. Feuerpolizeiliche Schutzzonen bei Armee-Tankanlagen (600 000 Franken) Seit Ende des letzten Krieges wurden nach Massgabe der gestiegenen Bedürfnisse in verschiedenen Etappen neue Armee-Tankanlagen nach den jeweiligen technischen Erfordernissen erstellt. Inzwischen
sind die Bestimmungen hinsichtlich der aus feuerpolizeilichen Gründen einzuhaltenden Schutzzonen strenger geworden. Bei älteren Tankanlagen entsprechen in vielen Fällen die Schutzabstände infolge nachträglicher Überbauung des angrenzenden Bodens nicht mehr den heutigen Vorschriften. Dies hat in Einzelfällen bereits dazu geführt, dass Anlagen nicht mehr der ursprünglichen Zweckbestimmung entsprechend Bundesblatt. 120. Jahrg. Bd. I

99

1550 betrieben werden können. Um vorzubeugen, dass künftig der Betrieb weiterer Anlagen oder Abfüllstollen wegen zu geringen Schutzabständen beeinträchtigt wird oder eingestellt werden muss, ist es notwendig, durch zusätzlichen Landerwerb oder andere geeignete Vorkehren die den Verhältnissen angepassten Schutzzonen zu vergrössern. Die diesbezüglichen Kosten für die dringendsten Fälle werden sich auf rund 600000 Franken belaufen.

i. Eidgenössisches Zeughaus Zweisimmen (570000 Franken) Das dem Zeughaus Zweisimmen zugeteilte Flabmaterial muss mangels Einstellraumes vorwiegend im Freien gelagert werden, was sich auf die Dauer nicht verantworten lässt.

Es hat sich nun die Möglichkeit gezeigt, in einer nahegelegenen Gemeinde von privater Seite eine Liegenschaft im Halte von 30 a mit einer Reithalle sowie einem Garagen- und Heizungsanbau von rund 6000 m 3 Rauminhalt zu erwerben.

Die Liegenschaft verfügt über einen Geleiseanschluss, ist in unmittelbarer Nähe der Staatsstrasse gelegen und eignet sich in betrieblicher Hinsicht für die Bedürfnisse des Zeughauses gut.

Der Erwerbspreis, einschliesslich Gebäude und Einbau von zwei Zwischenböden mit Materialaufzug beläuft sich auf 570000 Franken.

k. Eidgenössisches Zeughaus Frutigen (730000 Franken) Im Zeughauskreis Frutigen ist Material in verschiedenen Einstellräumen eingelagert, die für eine anderweitige militärische Verwendung kurzfristig geräumt werden müssen.

Zufälligerweise bietet sich nun die Möglichkeit, eine Liegenschaft im Halte von 203,27 a mit bestehenden zweckdienlichen Bauten für Lagerzwecke zu erwerben, womit die Frage der Materialumlagerung gelöst werden kann. Diese Liegenschaft liegt in unmittelbarer Nähe des Zeughauses und eignet sich zur Einlagerung von Kriegsmaterial aller Art.

Der Erwerbspreis, einschliesslich der Gebäude und kleineren baulichen Anpassungen, beläuft sich auf 730000 Franken.

/. Landerwerbfür Einstellhallen von Korpsmaterial (300 000 Franken) In einer der nächsten Baubotschaften müssen Objektkredite angefordert werden zum Bau von Einstellhallen für Korpsmaterial in den Zeughauskreisen von Amsteg, Freiburg, Liestal und Zug.

Um das notwendige Land für diese Bauten sicherstellen zu können, ist ein Kredit von 300000 Franken erforderlich.

1551 W. Zusatzkreditbegehren 1. Bundesbeschluss vom 19 .Dezember 1962 über militärische Bauten und Waffenplätze (BB11962, II, 1649)

Ausbau des Ultrakurzwellen-Richtstrahlnetzes Teuerungsbedingte Mehrkosten (1,71 Millionen Franken) Zur Vervollständigung des bereits mit Mitteln des Rüstungsprogrammes 1951 begonnenen Frühwarnradar- und Ultrakurzwellen-Richtstrahlsystems wurden für die zugehörigen Relaisstationen mit Bundesbeschluss vom ^.Dezember 1962 über militärische Bauten und Waffenplätze 12,4 Millionen Franken bewilligt. Der Objektkredit umfasste die Erstellung von zwei grösseren und vier kleineren Relaisstationen des Verbindungsnetzes sowie von Terminal-Anlagen.

Ein Teil dieser Bauten ist fertiggestellt, einige befinden sich noch im Stadium der Ausführung oder in Fertigstellung. Mit Ausnahme der zwei grösseren Anlagen im Wallis und im Tessin, für welche zur Deckung teuerungsbedingter Mehrkosten ein Zusatzkredit erforderlich ist, können die übrigen Bauten im Rahmen der ursprünglich berechneten und bewilligten Kredite fertiggestellt werden. Die Kostenberechnungen für alle Anlagen basierten auf dem Baukostenindex vom Juni 1962 mit 257,9 Punkten.

Für die Anlage im Wallis trat eine erste Verzögerung des Baubeginns ein, als zufolge preislich überhöhter Unternehmer-Offerten eine zweite Submission notwendig wurde. In der nun folgenden Zwischenpause trat die PTT als Bauinteressentin am gleichen Standort auf mit der Absicht, dort eine Mehrzweckanlage zu erstellen. Die Militärverwaltung und die PTT kamen schliesslich überein, einen Gemeinschaftsbau zu projektieren. Damit ergab sich ein räumlich und installationsseitig erweitertes Bauprogramm, wobei die durch die PTT-Bedürfnisse bedingten Projekterweiterungen und Anpassungen ganz durch die PTT finanziert werden. Der Kostenvoranschlag für den militärischen Teil der Anlage blieb im Rahmen der ursprünglichen Brechnung mit Basis Juni 1962. Neben der ausgewiesenen Baukostenteuerung musste hier für die zughörige Seilbahn eine Wäldschneise in weit grösserem Ausmass als vorgesehen geschlagen werden, um die Sicherheit des Bahnbetriebes zu gewährleisten, was zusätzliche Kosten für Waldentschädigungen zur Folge hat.

Die Bauarbeiten der Anlage im Tessin, in einer Höhe von über 2000 m ü. M., konnten bei normalem Submissions- und Vergebungsablauf erst im Frühsommer 1965 begonnen werden. Entsprechend dem Schwerpunkt der Ausführung in den Jahren 1966 und 1967 sind auch hier teuerungsbedingte
Mehrkosten entstanden.

Für beide Anlagen waren im Rahmen des Objektkredites als Anteil für Bauarbeiten und Installationen 8 595 500 Franken bewilligt. Berechnet auf den jeweiligen Indexstand bereits ausgeführter Anlageteile und für die 1968 noch vorauszusehenden Arbeiten ergeben sich teuerungsbedingte Mehrkosten von rund 2052000 Franken.

1552 Demgegenüber ergab die Zusammenlegung von militärischen Anlageteilen mit Einrichtungen der PTT bei der Anlage im Wallis eine Einsparung an Bau- und Installationskosten. Zudem gestattet die Kostenübersicht die Heranziehung der in den seinerzeitigen Kostenvoranschlägen enthaltenen Beträge für Unvorhergesehenes zur teilweisen Deckung ausgewiesener Mehrkosten. Das Baufachorgan berechnet daher die effektiv benötigten zusätzlichen Mittel für Bauarbeiten auf 1650000 Franken. Hinzu kommen vermehrte Ausgaben für Waldentschädigungen in der Höhe von 60000 Franken.

Für die Fortführung und Fertigstellung der vorgenannten Bauten ist daher gesamthaft ein Zusatzkredit von 1,71 Millionen Franken erforderlich, womit sich der ursprünglich mit Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1962 bewilligte Objektkredit von 12,4 Millionen Franken auf zusammen 14,11 Millionen Franken erhöht.

2. Bundesbeschluss vom 11. März 1964 über militärische Bauten und Waffenplätze (BBI1964,1,591)

Erstellen von Grenzdepots Teuerungsbedingte Mehrkosten (460000 Franken) Gestützt auf die Botschaft vom 13. September 1963 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze (BBI 1963, II, 669), wurde mit Bundesbeschluss vom 11. März 1964 für die Erstellung von Grenzdepots ein Sammelkredit von 2,9 Millionen Franken bewilligt. Die für die Kreditanforderung massgebende Kostenschätzung basierte auf dem Baukostenindex vom l. April 1963 mit 277,5 Punkten.

Zufolge Schwierigkeiten beim Landerwerb verzögerte sich anfangs das Bauprogramm, so dass das Schwergewicht der Ausführung in das Jahr 1967 fiel. Um die Grenzdepots beenden zu können, ist für teuerungsbedingte Mehrkosten ein Zusatzkredit von 460000 Franken erforderlich.

3. Bundesbeschlüsse vom IS.Dezeniber 1965 über militärische Bauten und vom 3. Oktober 1967 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze (BBI 1965, ID, 725; BBI 1967, II, 593)

Erstellung von drei unterirdischen Mehrzweckanlagen Projektergänzung (22,12 Millionen Franken) Mit Bundesbeschluss vom 15. Dezember 1965 wurde unter dem Objektkredit von 27,36 Millionen Franken ein Betrag von 16,96 Millionen Franken für eine unterirdische Munitionsanlage bewilligt, mit deren Bau kürzlich begonnen worden ist. Ferner wurde mitBundesbeschluss vom 3. Oktober 1967 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze unter dem Objektkredit von 34,19 Millionen Franken zwei weiteren Krediten von 16,56 und 17,63 Millionen Franken zugestimmt für den Bau solcher Anlagen.

1553 In der gleichen Botschaft vom 23. Dezember 1966 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze haben wir schon darauf hingewiesen, dass diesen Anlagen später noch je ein zusätzliches Werk für die Einlagerung von Armeeproviant und kriegswichtigem Material anzugliedern sei. Nun wird beantragt, allen drei unterirdischen Munitionsanlagen je ein zusätzliches Werk anzugliedern, womit diese bereits finanzierten Magazine unter Ausnützung der gemeinsamen Erschliessung und Bauinstallationen zu unterirdischen Mehrzweckanlagen ergänzt werden, wie jene unter Abschnitt I, Ziffer 9f beantragten Projekte.

Die unterirdische Lagerung von Lebensmitteln, als eines der wesentlichen Verbrauchsgüter, deren die Truppe bedarf, um leben und kämpfen zu können, drängt sich heute mehr denn je auf. Die Dezentralisation der oberirdischen Magazine allein gewährt keinen absoluten Schutz; sie verringert lediglich das Risiko der Zerstörung grösserer Bestände. Aus dieser Überlegung heraus sind grosse Teile der Kriegsvorräte an Munition und ein Teil des für den Kriegsfall geschätzten Bedarfes an Betriebsstoffen schon heute unterirdisch gelagert. Das gleiche Bedürfnis besteht für die Lebensmittel.

Abgesehen von der Möglichkeit der vollständigen Zerstörung oberirdisch gelagerter Vorräte durch Feindeinwirkung mit konventionellen Waffen, spielt bei den Lebensmitteln auch die mögliche Einwirkung der radioaktiven Verstrahlung eine wesentliche Rolle; diese kann zwar bei zahlreichen Lebensmitteln durch entsprechende Verpackung herabgemindert oder praktisch ausgeschaltet werden.

Einen vollständigen Schutz vermag jedoch nach den heutigen Erkenntnissen nur die unterirdische Lagerung mit entsprechenden Sicherheitsvorrichtungen zu bieten.

Ähnlich verhält es sich beim Sanitätsmaterial. Der Armee-Sanitätsdienst ist auf klimatisierten Lagerraum angewiesen, um empfindliche Medikamente wie Antibiotika, Sera und Impfstoffe, Plasma und Plasmaersatzstoffe einlagern zu können. Zudem stellt die pharmazeutische Industrie der Armee Konsignationsware nur soweit zur Verfügung, als zu deren Aufbewahrung klimatisierter, unterirdischer Lagerraum vorhanden ist.

Die Erstellungskosten für diese zusätzlichen Werke betragen :

Bauarbeiten Einrichtungen und Inventar Honorare Unvorhergesehenes

Anlage I

Franken Anlage II

Anlage III

5 758 000 316000 487 000 669 000 7 230 000

5 540 000 67000 476 000 637 000 6 720 000

6 508 000 316000 557 000 789 000 8 170 000

Damit erhöhen sich die ursprünglichen zwei Objektkredite von 27,36 um 7,23 auf 34,59 Millionen Franken und von 34,19 um 14,89 auf 49,08 Millionen Franken.

1554 4. Bundesbeschluss vom 3. Oktober 1967 über militärische Bauten, Waffen-

und Schiessplätze (BBI1967, II, 593)

a. Operationstrakt in der Kaserne Drogens. Projektergänzung (4,613 Millionen Franken) Unter Abschnitt I, Ziffer 7 hievor haben wir die Errichtung von Operationstrakten für Basisspitäler in neu zu schaffenden zivilen oder militärischen Bauten begründet.

Heute sind zwischen dem Lauf der Orbe und dem der Saane keine oder nur ungenügende Voraussetzungen für die Errichtung eines Basisspitals vorhanden.

Anlässlich der Bearbeitung des Waffenplatzprojektes von Drognens, wofür mit Bundesbeschluss vom S.Oktober 1967 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze ein Kredit von 37,7 Millionen Franken bewilligt wurde, zeigte sich die Möglichkeit, die Kombination Kaserne mit Basisspital vorzusehen. Der Operationstrakt kann direkt unter der Mannschaftskaserne erstellt werden und die darüber liegenden Unterkunftsräume dienen als Bettenstation. Als Unterkunft für das Pflege- und Betriebspersonal wird der angrenzende Unterkunftstrakt für die Kader verwendet. Mit dem Einbau des Operationstraktes und gewissen Anpassungen der Kasernenbauten an die sanitätsdienstlichen Bedürfnisse kann für den Kriegsfall ein Basisspital mit einer Kapazität von 900 Patientenbetten geschaffen werden. Solange der Operationstrakt nicht benützt wird, dient er zur Einlagerung des Korpsmaterials der dort eingesetzten Spitalabteilung.

Das Baufachorgan sieht vor, die eigentlichen Bauarbeiten in Drognens im Herbst 1968 in Angriff zu nehmen. Durch diese Projektergänzung tritt somit keine Verzögerung ein und das Bauprogramm für die Waffenplatzbauten kann eingehalten werden.

Mit dem anbegehrten Zusatzkredit von 4,613 Millionen Franken erhöht sich der ursprünglich bewilligte Objektkredit für den Waffenplatz Drognens auf 42,313 Millionen Franken.

Die Kosten für die Projektergänzung betragen: Franken Operationstrakt 2 488 000 Mehrkosten für die Anpassung der Kaserne an die Spitalbedürfnisse 350 000 Honorare 402 000 Unvorhergesehenes 299 000 Spitaleinrichtungen (ergänzendes Material zur fest zugeteilten Ausrüstung einer Spitalabteilung) 374000 Operationstrakt Betriebsschutz und Luftschutzräume 550 000 Honorare und Spesen 70 000 Unvorhergesehenes 80 000 Betriebsschutz und Luftschutzräume Zusatzkredit

Franken

3 913 000

700 000 4 613 000

1555 b. Waffenplatz

Thun; Anschlüsse an die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Projektergänzung (2,1 Millionen Franken)

Gestützt auf die Botschaft vom 23. Dezember 1966 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze wurde mit Bundesbeschluss vom 3. Oktober 1967 für den Bau von Abwasseranschlüssen an die ÄRA Thun ein Objektkredit von 3,3 Millionen Franken bewilligt. Dabei soll der Schmutzwassersammelkanal in die Uttigenstrasse verlegt und unterhalb des Eidgenössischen Munitionsdepots über die neue Militärbrücke (s. Abschnitt I, Ziffer lOa) auf die rechte Seite der Aare und in den ARA-Hauptkanal geleitet werden.

Seither wurde im Zusammenhang mit einer Studie über die Sanierung der Heizung der Munitionsfabrik festgestellt, dass für die Verlegung von Leitungen die Uttigenstrasse auf einer Länge von 300 m beansprucht werden muss. Wenn nun die Kanalisationsleitung der ÄRA gemäss dem vorliegenden Projekt aus dem Jahre 1966 in die Uttigenstrasse zu liegen kommt, können keine weiteren Leitungen mehr verlegt werden, da über die Abwasserleitung keine anderen Leitungen geführt werden dürfen. Der Boden links und rechts der Abwasserleitung ist bereits mit Leitungskabeln aller Art belegt und erträgt keine weitere Inanspruchnahme.

Die einzige Möglichkeit, die Uttigenstrasse auch in einem späteren Zeitpunkt als Werkleitungsträger verwenden zu können, besteht im Bau eines begehbaren Kabelkanals. Ein solcher Kanal kann nebst den bestehenden auch zusätzliche Leitungen für Heizung, Elektrizität, Telefon, Pressluft, industrielle Abwasser usw. aufnehmen und ermöglicht eine einfache Überwachung des Leitungszustandes, was hinsichtlich Gewässerschutz und Betriebssicherheit von besonderer Bedeutung ist.

Dieses Bauvorhaben stellt somit eine Projektergänzung dar. Ihre Notwendigkeit war nicht vorauszusehen; sie wurde erst im Zusammenhang mit der Studie über die Sanierung der Heizung erkannt. Das ursprüngliche Projekt der Abwasseranschlüsse an die ÄRA wurde unter Einbezug des begehbaren Leitungskanals neu errechnet. Danach erhöht sich der Objektkredit von 3,3 Millionen Franken auf 5,4 Millionen Franken gemäss folgender Kostenzusammenstellung: Franken

Baukosten Honorare Unvorhergesehenes

4 733 000 384 150 282 850

Gesamtkosten

5 400 000

Abzüglich des mit Bundesbeschluss vom S.Oktober 1967 bereits bewilligten Objektkredites 3 300 000 Zusatzkredit 2 100 000

1556 Zusammenzug

Der für die in der vorliegenden Botschaft enthaltenen Bauvorhaben, Landerwerbungen und Zusatzkreditbegehren erforderliche Gesamtkredit berechnet sich wie folgt: Franken

I.

II.

III.

IV.

Bauvorhaben gemäss Objektverzeichnis Anhang I Bauvorhaben gemäss Objektverzeichnis Anhang II Landerwerbungen gemäss Anhang III Zusatzkreditbegehren gemäss Objektverzeichnis Anhang IV Zusammen

189 968 000 103 180 000 21 800 000 31003000 345 951 000

Gestützt auf diese Ausführungen beehren wir uns, Ihnen den nachfolgenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze zur Annahme zu empfehlen.

Die verfassungsmässige Zuständigkeit beruht auf den Artikeln 20 und 85, Ziffer 10 der Bundesverfassung.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 22. Mai 1968.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Spühler

Der Bundeskanzler : Huber

1557

(Entwurf)

Bundesbeschluss über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 1968, beschliesst:

Art. l Den mit Botschaft vom 22. Mai 1968 unterbreiteten Bauvorhaben, Landerwerbungen und Zusatzkreditbegehren wird zugestimmt.

2 Es werden hiefür folgende Kredite bewilligt : a. Für Bauvorhaben gemäss Objektverzeichnis Franken Anhang 1 189 968 000 (Gesamtkredit) b. Für Bauvorhaben gemäss Objektverzeichnis Anhang II 103 180 000 (Gesamtkredit) c. Für Landerwerbungen gemäss Anhang III . 21 800 000 (Sammelkredit) d. Für ergänzungs- und teuerungsbedingte Zusatzkreditbegehren gemäss Verzeichnis Anhang IV 31 003 000 (Gesamtkredit) 1

Art. 2 1

Der Bundesrat regelt die Durchführung des Bauprogramms. Er ist befugt, im Rahmen der bewilligten Gesamtkredite gemäss Artikel l, Buchstaben a und b geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Objektkrediten vorzunehmen. Er verfügt ferner über den Sammelkredit gemäss Artikel l, Buchstabe c.

2 Der jährliche Zahlungsbedarfist in den Voranschlag einzustellen.

Art.3 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlicher Natur und tritt sofort in Kraft.

1558

Anhang I

Objektverzeichnis der militärischen Bauten 1. Bauten für die Rüstungsbetriebe Objektkredu a. Büro- und Laborgebäude der Sektion für Munition und der Sektion Franken für Schiessversuche in Thun 16 900 000 b. Lagerhalle für Panzer-Ersatzmaterial in der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte Thun 460 000 c. Fabrikationsanlage für Initialsprengstoffe in der Eidgenössischen Munitionsfabrik Thun 4 000 000 d. Umbau der Speiseanstalt Thun 780 000 e. Neue Pressehalle in der Eidgenössischen Munitionsfabrik Altdorf .

990000 /. Sanierung des Bodens in einem Werkstattgebäude der Eidgenössischen Munitionsfabrik Altdorf 230 000 g. Sanierung der Betriebsanlagen in der Eidgenössischen Waffenfabrik Bern 940 000 h. Neue Tankanlage für Heizöl in der Eidgenössischen Pulverfabrik Wimmis 550 000 ;'. Neubau einer Lagerhalle im Eidgenössischen Flugzeugwerk Emmen 640000 k. Erweiterung des Büros der Versuchs- und Forschungsanlage Schiltwald des Eidgenössischen Flugzeugwerkes Emmen 560 000 2. Bauten für die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen a. Fliegerabwehrstellungen für den Objektschutz der FrühwarnRadaranlagen 3 600 000 è. Ausbau der Militärflugplätze, Tief bauten und Installationen 3100000 c. Bauten und Materialbeschaffungen zum Schutz von Flugzeugen und Personal auf Militärflugplätzen aa. Erstellung eines Flugzeugunterstandes auf einem Kriegsflugplatz l 790 000 bb. Materialbeschaffungen zur Erstellung kriegsmässiger Splitterschutzbauten für Flugzeuge, Personal usw. auf Militärflugplätzen 4 900 000 d. Erweiterung der Tankanlagen für Flugtreibstoffe auf Ausbildungsplätzen l 510 000 e. Bauten für den Betriebs- und Unterhaltsdienst auf Flugplätzen ....

830 000 3. Geländeverstärkungen 30360000 4. Neue Zufahrtsstrasse nach Savatan 930 000 5. Verwaltungs-und Betriebsgebäude für das Festungswachtkorps 4710000 6. Ausbau von Übermittlungsanlagen a. Ausbau des Kabelnetzes 6 550 000 b. Ausbau des Höhennetzes 4 170 000 c. Ausbau des Koaxialnetzes 780 000 7. Einrichtung von Operationstrakten für Basisspitäler, Operationstrakt im Schulhaus Langnau i.E 3 658 000 Übertrag

92938000

1559 Objektkredu Franken

Übertrag 92 938 000 8. Erstellen einer Abwasserreinigungsanlage für das Basisspital KernsMelchtal l 070 000 9. Bauten für die Einlagerung und Reparatur von Kriegsmaterial a. Eidgenössisches Zeughaus Amsteg 6 830 000 b. Eidgenössisches Zeughaus Brunnen 5 800 000 c. Eidgenossisches Zeughaus Monte Ceneri 5 620 000 d. Eidgenossisches Zeughaus Seewen-Schwyz 7 550 000 e. Erstellung eines Grenzzeughauses l 450 000 /. Erstellung von zwei unterirdischen Mehrzweckanlagen 53 260 000 g. Erstellen von oberirdischen Munitionsmagazinen 6 200 000 h. Ausbau der Batteriefabriken 930 000 10. Verschiedenes a. Militärbrücke Thun 3 320 000 b. Gewässerschutzmassnahmen 5 000 000 Gesamtkredit 189 968 000

1560

Anhang II

Objektverzeichnis der Waffen- und Schiessplätze Objektkredit

1. Neubau eines Lehrgebäudes und einer Krankenabteilung auf dem Waffenplatz Bière 2. Kasernenbauten und Anlagen für den Waffenplatz Isone 3. Bau eines Hufschmiedegebäudes im Sand bei Bern 4. Neubau eines Truppenlagers in Scanfs 5. Waffenplatz St. Luzisteig a. Ausbau der Wasserversorgung b. Bau von Mehrzweckgebäuden für die Trainschulen , 6. Bauten und Anlagen für den Waffenplatz und das Zeughaus Wangen an der Aare 7. Bau von Mehrzweckhallen auf Waffenplätzen Gesamtkredit

Franken 3 950 000 32 400 000 870 000 12 800 000 860 000 l 900 000 47 300 000 3 100000 103 180000

Anhang III Landerwerbungen Sammelkredit für hängige Landerwerbsgeschäfte

Franken 21 800 000

1561

Anhang IV

Verzeichnis der Zusatzkreditbegehren 1. Bundesbeschluss vom lO.Dezember 1962 uber militarische Bauteo und Waffen- Obiektkredit Franken platze (BB1 1962, II, 1649) Ausbau des Ultrakurzwellen-Richtstrahl12400000 netzes 2. Bundesbeschluss vom ll.Marz 1964 uber militarische Bauten und Waffenplatze (BB11964,1, 591) 2900000 Erstellen von Grenzdepots 3. Bundesbeschlusse vom IS.Dezember 1965 iiber militarische Bauten und vom 3. Oktober 1967 iiber militarische Bauten, Waffenund Schliessplatze (BB11965, III, 725; BB1 1967, II, 593) Erstellen von drei unterirdischen Mehrzweckanlagen 27360000 Anlage I Anlagen II und III 34 190 000 4. Bundesbeschluss vom 3. Oktober 1967 uber militarische Bauten, Waffen- und Scbiessplatze (BB1 1967, II, 593) a. Bauten- und Anlagen fur den Waffenplatz Drognens Operationstrakt in der Kaserne 37 700 000 Drognens b. Waffenplatz Thun Anschlusse an die Abwasserreinigungs3300000 anlage Gesamtkredit 0165

Zusatzkredit Franken

Neuer Zusatzkredit Franken

1710000

14110000

460 000

3 360 000

7 230 000 14 890 000

34 590 000 49 080 000

4 613 000

42 313 000

2100 OOP

5400000

31 003 000

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über militärische Bauten, Waffenund Schiessplätze (Vom 22. Mai 1968)

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1968

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28.06.1968

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