Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG) Der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer soll trotz fehlender Deklaration in der Steuererklärung nicht mehr verwirken, wenn nachdeklariert wird oder die Steuerbehörde die Leistung aufrechnet. Vorausgesetzt ist, dass dies vor Ablauf der Einsprachefrist der Veranlagung erfolgt und die Nichtdeklaration in der Steuererklärung fahrlässig war.

Datum der Eröffnung: 28. Juni 2017 Vernehmlassungsfrist: 19. Oktober 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Steuerpolitik, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Telefon 058 462 73 10, www.estv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

11. Juli 2017

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Bundeskanzlei

2017-1780