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Bundesblatt

Bern, den I.November 1968

120. Jahrgang

Band II

Nr. 44 Erscheint wöchentlich. Preis Fr. 36.- im Jahr, Fr. 20.- im Halbjahr, zuzüglich Nachnahmeund Postzustellungsgebuhr Inseratenverwaltung: Permedia, Publicitas AG, Abteilung für Periodika, Hirschmattstrasse 42, 6002 Luzern

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates

(Vom 14. Oktober 1968) Der Bundesrat hat von der Eröffnung eines Konsulates der Republik Senegal in Lausanne Kenntnis genommen und Herrn André Felix das Exequatur als Honorarkonsul mit Amtsbefugnis über die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf erteilt.

(Vom 23. Oktober 1968) Herr Christian Gerber, von Langnau im Emmental, bisher Sektionschef II bei der Abteilung der Militärflugplätze, wurde als Stellvertreter des Abteilungschefs der genannten Abteilung gewählt.

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Bekanntmachungen von Departementen und anderen

Verwaltungsstellen des Bundes Promotionen an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Vom I.Juni bis 31.Dezember 1967 Ehrenpromotionen Barth, Tom F. W., Dr., Professor an der Universität Oslo, zum Dr.sc.nat.h.c. Kilchenmann, Walter, dipi. Masch.-Ing. ETH, Direktor in der Firma Gebr. Sulzer AG in Winterthur, zum Dr. sc. techn. h.c. - Reichstein, Tadeus, Dr., Professor an der Universität Basel, zum Dr.sc.techn.h.c. - Woodward, Robert Burns, Dr., Professor an der Harvard University Cambridge, Mass. USA, zum Dr.sc.techn.h.c. - Siegel, Carl Ludwig, Dr., Professor emeri tus an der Universität Göttingen, Deutschland, zum Dr. se. math. h. c.

Bundesblatt. 120. Jahrg. Bd. II

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590 Promotionen Abteilung für Bauingenieurwesen Kupper, Walter, dipi. Phys. ETH, von Wildberg, zum Dr.sc.techn., in Stäfa - El Oseily, Mohamed Hassan, B. Se. Ein Shams University Kairo, Bürger der VA R, zum Dr.sc.techn., in Kairo.

Abteilung für Maschineningenieurwesen Rietsema, Roelof Adrianus, dipi Masch.-Ing. TH Delft, niederländischer Staatsangehöriger, zum Dr.sc.techn., in Aarburg. - Hemmi, Peter, dipi. Masch.-Ing. ETH, von Trimmis, zum Dr. sc. techn., in Zürich. -Ecabert, Rodolphe, dipi. Masch.-Ing. ETH, von Saignelégier, zum Dr. sc. techn., in Wiesendangen. - Rinkes, Hans, Dipl.-Ing. TH Karlsruhe, deutscher Staatsangehöriger, zum Dr.sc.techn., in Filago-Marne, Italien. - Pappos, loanms Alexandrou, dipi. Masch.- und El.-Ing. TH Athen, griechischer Staatsangehöriger, zum Dr.sc.techn., in Athen. - ElHarès, Hassan, B. Sc.Mech.Power Eng. der Universität Alexandrien, Bürger der VA R, zum Dr. sc. techn., in Alexandrien. - Satter, Paul, dipi. Masch.-Ing. ETH, von Luzern, zum Dr. sc. techn., in Bülach. - Weder, Erich, dipi. Masch.-Ing. ETH, von Diepoldsau (SG), zum Dr. sc. techn., in Winterthur.

Abteilungfür Elektrotechnik Vögele, Hans, dipi. El.-Ing. ETH, von Leibstadt, zum Dr.sc. techn., in Leibstadt. Eliasson, Baidur, dipi. El.-Ing. ETH, isländischer Staatsangehöriger, zum Dr. sc. techn., in Pasadena, (Calif. USA). - Brun, Bernard, dipi. El.-Ing. ETH, von Genf, zum Dr.techn., m Zürich. - Leuthold, Peter, dipi. El.-Ing. ETH, von Maschwanden, zum Dr.sc.techn., in Erlenbach (ZH). - Strohmer, Edgar, dipl.El.-Ing. ETH, von Zürich, zum Dr.sc.techn., in Männedorf. - Klopfenstein, Erich, dipi. El.-Ing. ETH, von Adelboden, zum Dr.sc.techn., in Allschwil. - Pellandini, Pauso, dipi. El.-Ing. ETH, von Arbedo-Castione, zum Dr.sc.techn., in Oberengstringen. - Schenkel, Albert, dipi.

El.-Ing. ETH, von Dübendorf, zum Dr. sc. techn., in Zürich. - Jung, Hans, dipi. El.-Ing.

ETH, deutscher Staatsangehöriger, zum Dr.sc. techn., in Zürich. -Dill, Hans G., dipi.

El.-Ing.ETH, vonPratteln zum Dr.sc.techn., in Costa Mesa, (Calif. USA). - Wenz, Karl, dipl.El.-Ing. ETH, von Zürich zum Dr.sc.techn., in Zürich. - Sânchez Garcia, Manuel, dipl.Phys. Universität Madrid, spanischer Staatsangehöriger, zum Dr. sc. techn., in Zürich. - Anselmino, Eberhard, dipi. El.-Ing. ETH, deutscher Staatsangehöriger, zum Dr.sc.techn.,
in Zürich.

Abteilung für Chemie Zellweger, Walter, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Schwellbrunn und Luzern, zum Dr.sc.techn., in Luzern. - Fleury, René, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Winterthur und Mervelier, zum Dr.sc.techn., in Winterthur. - Brönnimann, Roland,dipi.Ing.-Chem.

ETH, von Zimmerwald, zum Dr.sc.techn., in Dübendorf. - Chowdhury, Subrata, dipi.

Chem. Universität München, indischer Staatsangehöriger, zum Dr. sc. techn., in Zürich. Obrist, Walter, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Sulz, zum Dr.sc.techn., in Basel-Kägi, Dietrich, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Bauma, zum Dr. sc. techn., in Basel. - Näf, Ferdinand, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Winterthur und St. Peterzell, zum Dr. sc. techn., in Winterthur. -Lauterbach, Horst, dipi.Chem. TH Karlsruhe, deutscher Staatsangehöriger, zum Dr. sc. techn., in Allschwil. - Patel, Sudhaker B., B. Sc. University of Leeds, englischer Staatsangehöriger, zum Dr. sc. techn., in Zürich. - Fehr, Theodor, dipi. Ing.-Chem.

ETH, von Rüdlingen, zum Dr.sc.techn., in Flurlingen. -Keller, Hans Eduard, dipi.

Ing.-Chem. ETH von Zürich und Erlenbach (ZH) zum Dr.sc. techn., in Erlenbach (ZH). Stoll, Erwin, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Osterfingen, zum Dr. sc. techn., in Dübendorf. Keller, Peter, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Zürich, zum Dr. sc. techn., in Zürich. - Müller, Beat, dipi.Ing.-Chem. ETH, von Unterkulm, zum Dr.sc.techn., in Langenthal. Schenk, Hanspeter, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Thun und Eggiwil, zum Dr. sc. techn., in

591 Zumikon. - Kreienbühl, René, dipl.Ing.-Chem. ETH, von Kriens und Menznau, zum Dr. sc. techn., in Rapperswil(SG). -Balliger, Walter, dipi. Ing.-Chem. ETH, vonGontenschwil, zum Dr.sc.techn., in Zürich. - Jaccoud, René, dipl.Ing.-Chem. ETH, von Puidoux, zum Dr.se. techn., in Orbe. - Gebhart, Udo, dipl.Ing.-Chem. ETH, von Arvigo, zum Dr. sc. techn., in Lugano. - Gnehm, René, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Thalwil, zum Dr. sc. techn., in Zürich. - Ansermoz Jean-Blaise, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Yvorne und Aigle, zum Dr.sc.techn., in Zürich. - Vonarburg, Josef, dipl.Ing.-Chem. ETH, von Luzern, zum Dr. sc. techn., in Zürich.

Abteilung für Pharmazie Schwabe, Heidi, Apothekerin, Christian-Albrecht-Universität Kiel, deutsche Staatsangehörige, zum Dr.sc.nat, in Ettlingen, (Deutschland). - Weiss, Bruno, eidg.

dipi.Apotheker, von Obfelden, zum Dr.sc.nat.,in Biel (BE). - Hetterich, Karl-Heinz Walter, Apotheker Universität Marburg, deutscher Staatsangehöriger, zum Dr.sc.nat., in Fürth, (Deutschland). - Doulakas, Jean, dipl. Apotheker Universität Athen, griechischer Staatsangehöriger, zum Dr.sc.nat., in Nussbaumen. - Bmhin Herbert Karl, eidg.

dipi. Apotheker, von Schübelbach, zum Dr. sc. nat., in Lachen.

Abteilung für Forstwirtschaft Kotoulas, Dimitrios, Dr., dipl. Forsting. Aristotelion-Universität Thessaloniki, griechischer Staatsangehöriger, zum Dr. sc. techn., in Thessaloniki (Griechenland).

Abteilung für Landwirtschaft Schnyder, Ueli, dipl.Ing.-Agr. ETH, von Diessbach bei Buren, zum Dr. sc. techn., in Rheinfelden. - Fekete, Karoly, dipi. Ing.-Agr. ETH, ungarischer Staatsangehöriger, zum Dr.sc.techn., in Neuhausen am Rheinfall. - Fejer, Stephen Oskar, Ph. d. of Law and Graduate in Agriculture SFIT, neuseeländischer Staatsangehöriger, zum Dr.sc.techn., in Ottawa, (Kanada). - Lenz, Franz Josef, dipi.Ing.-Agr.ETH, von Oensingen, zum Dr.sc.techn., in Aarau. - Künzli, Walter, dipi.Ing.-Agr.ETH, von Bowil, zum Dr. sc. techn., in Zürich.

Abteilung für Mathematik und Physik Fischer, Peter, dipi.Phys.ETH, deutscher Staatsangehöriger, zum Dr.sc.nat., in Windisch. - Wyler, Armand, dipl.Math.ETH, \on Endingen, zum Dr.sc.math., in Zürich. - Vannotti, Leonardo, dipi.Phys.ETH, von Bedigliora, zum Dr.sc.nat., in Zürich. - Hengartner, Walter, dipi.Math.ETH, von Muolen, zum Dr.sc.math., in St. Gallen. - Knus, Max-Albert,
dipi. Math. ETH, von Peseux und Märstetten, zum Dr.sc.math., in Peseux. - Vögele, Heinz, dipi.Math.ETH, von Leibstadt, zum Dr.sc.math., in Leibstadt. - Müller, Walter Erich, dipl.Phys. ETH, von Ölten, zum Dr.sc.nat., in Dietikon. - Oehler, Oscar, dipl.Phys. ETH, von Aarau, zum Dr. sc. nat., in Aarau. - Menth, Anton, dipl.Phys. ETH, von Solothurn, zum Dr.sc. nat., in Dietikon. - Perrenoud, Jean-Luc, dipl.Phys. ETH, von La SagneundLesPonts-de-Martel, zum Dr. sc.nat, in Dübendorf. - Güntherodt, Hans-Joachim, dipl.Phys. ETH, deutscher Staatsangehöriger, zum Dr.sc.nat., m Zürich. - Hildebrand, Klaus, dipi.Math. Freie Universität Berlin, deutscher Staatsangehöriger, zum Dr. sc. nat., in Heerbrugg.

Abteilung für Naturwissenschaften Good, Walter, dipl.Natw.ETH, von Mels, zum Dr.sc.nat., in Zürich. - Rist, Günther, dipi. Natw.ETH, \on Zürich und St. Gallen, zum Dr. sc.nat., in Zürich. - Spycher, Max Albert, dipi. Natw. ETH, von Köniz, zum Dr.sc.nat., in Stäfa. - Frey, Johann Dietrich, dipi. Natw. ETH, von Zürich, zum Dr. sc. nat., in Aflbltern am Albis. Werder, Roger Daniel, dipi.Natw.ETH, von Lupfig, zum Dr.sc.nat., in Wettingen. Willi, Peter, dipi. Natw. ETH, von Zürich, zum Dr. sc. nat., in Zürich. - Meier, Max, dipi.

Natw. ETH, von Glattfelden, zum Dr. sc. nat., in Winterthur. - Mäder, Lukas Rudolf, dipl.Natw.ETH, von Zürich, zum Dr.sc.nat., in Zeiningen. - Baumgartner,

592 Peter Alexander, dipl.Natw.ETH, von St. Gallen, zum Dr. sc.nat, in Zürich. - Hurter, Jakob, dipi. se. nat. ETH, von Zürich und Affoltern am Albis, zum Dr. sc. nat., in Zürich.

- Bauer, Heinz, dipi. Natw. ETH, von Degersheim, zum Dr. sc. nat., in Glattbrugg.

Zürich, den 31. Dezember 1967.

Der Rektor der Eidgenössischen Technischen Hochschule

Eidgenössische Technische Hochschule Promotionen vom l. Januar bis 31. Mai 1968 Abteilung für Architektur Adeeb, Hilmy Emile, B. Se. of Architecture, Ein Shams University, Cairo, Bürger der VAR, zum Dr.sc.techn., in Cairo. - Neuman, Amr Mohamed Cherif, B. Se. Cairo University, Bürger der VAR zum Dr. sc. techn., in Schwerzenbach.

Abteilung für Bauingenieurwesen Bachmann, Hugo, dipi. Bau-Ing. ETH, von Niedermuhlern, zum Dr.sc.techn., in Dübendorf.

Abteilung für Maschineningenieur\vesen Schatzmann, Jürg, dipi. Masch.-Ing. ETH, von Windisch, zum Dr.sc.techn., in Turgi. - Kouremenos, Dimitris, dipi. Masch.-El.-Ing. TH Athen, griechischer Staatsangehöriger, zum Dr. sc. techn., in Wallisellen. - Eid, Moh. Abd El-Aziz, B. Sc. Mech. Eng.

Ein Shams University, Cairo, Bürger der VAR, zum Dr.sc.techn., in Zürich. - Sherif, Mohamed Ali, B. Sc. Alexandria University, Bürger der VAR, zum Dr.sc.techn., in Alexandrien. - Sager, Alfred, dipi. Masch.-Ing. ETH, von Menziken (AG), zum Dr. sc. techn., in Solothurn. - Küster, Werner, dipi. Masch.-Ing. ETH, von Diepoldsau, zum Dr.sc.techn., in Luzern. - Tschirky, Hugo, dipi. Masch.-Ing. ETH, von Weisstannen, zum Dr.sc.techn., in Zürich. - Tauscher, Willy, dipi. Masch.-Ing. ETH, von Winterthur, zum Dr. sc. techn., in Zollikon.

Abteihmgfür Elektrotechnik Bohren, Eduard, dipi. El-Ing. ETH, von Grindelwald, zum Dr. sc. techn., in Uster. Brückner, Andreas, dipi. El. Ing. ETH, von Basel, zum Dr. sc. techn., in Genf. - Weiler, Jean, dipi. El.-Ing. ETH, luxemburgischer Staatsangehöriger, zum Dr.sc.techn., in Uster. - Hafner, Emanuel, dipi. El.-Ing. ETH, von Stein (AR), zum Dr.sc.techn., in Zollikon.

Abteihmgfür Chemie Gerster, Thomas, dipi. Ing.- Chem., von Laufen BE, zum Dr. sc. techn., in Zürich. Lüthi, Johannes Ernst, dipi. Phys. ETH, von Rüderswil, zum Dr.sc.techn., in Zürich. Wenger, Urs Rudolf, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Blumenstein, zum Dr.sc.techn., in Bern. - Meier, Hans Peter, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Niederhasli (ZH), zum Dr. sc. techn., in Zürich. - Salami, Emilio, Ing. dipi. Ecole Polytechnique, Paris, et Génie Chimique, Nancy, spanischer Staatsangehöriger, zum Dr.sc.techn., in Zürich. - Kiss Gabor, dipi. Ing.-Chem. ETH, ungarischer Staatsangehöriger, zum Dr.sc.techn., in Zürich. - Böhni, Hans, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Berlingen, zum Dr.sc.techn., in Dübendorf. - Kriemler, Hans-Peter, dipi. Ing.-Chem ETH, von Speicher, zum

593 Dr.sc.techn., in Zürich. - Wehrli, Pius, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Zuzwil, zum Dr.sc.techn., in Solothurn. - Fritz, Andrea, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Augio, zum Dr. sc. techn., in Chur. -Adam, Eric Peter, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Allschwil BL, zum Dr. sc. techn., in Schlieren. - Hefti, Andor, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Rüti (GL), zum Dr. sc. techn., in Stäfa. - Baumann, Willi Max, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Herisau und Nesslau, zum Dr. sc. techn., in Nesslau. - Völlmin, Jürg Andres, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Basel und Ormalingen, zum Dr. sc. techn., in Zürich. - Fischer, Paul Bernhard, dipi.

Ing.-Chem. ETH, von Baselstadt, zum Dr.sc.techn., in Zürich. - Koller, Stefan, dipi.

Ing.-Chem. ETH, von Mauensee und Grossdietwil, zum Dr.sc.techn., in St.Erhard. Fischii, Albert, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Basel und Diessenhofen, zum Dr.sc.techn., in Zürich. - Löliger, Peter, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Pratteln, zum Dr.sc.techn., in Zürich. - Eggart, Gloria, Frl., dipi. Ing.-Chem. ETH, von Arbon, zum Dr. sc. techn., in Zürich. - Gerber, Jakob Eduard Alfred, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Schangnau, zum Dr.sc.techn., in Binningen. - Lengweiler, Willi, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Roggwil (TG), zum Dr. sc. techn., in Birsfelden. - Woodmann, Trevor Paul, M. A. (University of Cambridge), englischer Staatsangehöriger, zum Dr.sc.techn., in Fällanden. - Werthemann, Lucius, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Basel, zum Dr. sc. techn., in Zürich. - Botta, Luigi, dipi. Ing.-Chem. ETH, von und in Davesco-Soragno, zum Dr.sc.techn., De-Carli, Marco. Giorgio, dipi. Ing.-Chem. ETH, von Gordola, zum Dr.sc.techn., in Zürich.

Abteilung für Pharmazie Schneider, Peter, eidg. dipi. Apotheker, von Niederneunform, zum Dr. sc.nat, in Zürich. - Tammilehto, Seija. Frl., Apothekerin der Universität Helsinki,finnischeStaatsangehörige, zum Dr.sc.nat., in Helsinki. - El-Egakey, Mohamed Adel Ahmed, B.

Pharm. Chem. Alexandria University, Bürger der VAR, zum Dr.sc.nat., in Zürich. Tinani, Mohan, B. Sc. Chemistry, University of Bombay, indischer Staatsangehöriger, zum Dr.sc.nat., in Zürich. - Hammer, Bruno, dipi. Phys. ETH, von Malters, zum Dr.sc.nat., in Fällanden. - Tiedemann, Hugo, Pharm. and Biochemist, University of Buenos Aires, deutscher Staatsangehöriger, zum Dr. sc. nat., in Zürich.

Abteilung für Landwirtschaft Röthlisberger, Peter,
dipi. Ing.-Agr. ETH, von Langnau im Emmental, zum Dr.sc.techn., in Signau. - Brönnimann, Alfred, dipi. Ing.-Agr. ETH, von Köniz, zum Dr.sc.techn., in Zürich. - Gremii, Hans, dipi. Ing.-Agr. ETH, von Kreuzungen, zum Dr. sc. techn., in Zürich.

Abteilungfür Mathematik und Physik Fischer, Walter Emil, dipi. Phys. ETH, von Volketswil und Dübendorf, zum Dr.sc.nat., in Genf. - Gähwiller, Christian, dipi. Phys. ETH, von Wil (SG), zum Dr.sc.nat., in Zürich. - Hess, Roger, dipi. Phys. EPF, von Genf, zum Dr.sc.nat., in Zürich. - Zeller, Hans Rudolf, dipi. Phys. ETH, von Steffisburg, zum Dr.sc.nat., in Zürich. - Fühler,Hugo dipi. Math. ETH, von Oberdorf (NW), zum Dr.sc.math., in Stans. - Burnand, Gérard, lie. es. se. math, der Universität Genf, von Moudon zum Dr.sc.math., in Genf. - Strübin, Heinz, dipi. Phys. ETH, von Liestal, zum Dr.nat., in Freiburg. -Bharucha, Dinoo Sohrab, M. Sc. Osmania University, Hyderabad, indischer Staatsangehöriger,zum Dr.sc.nat., in Zürich. - Schryber, Urs, dipi. Phys. ETH, von Werthenstein, zum Dr.sc.nat., in Wettingen. - Menti, Walter, dipi. Phys. ETH, von Freienbach, zum Dr. sc.nat., in Fällanden. - Brunner, Jean Hermann, dipi. Phys. ETH, von Iseltwald, zumDr. sc. nat., in Zürich. -Schrack, Günther Friedemann, B. A. Sc. M. A.

Sc. University of British Columbia, Vancouver, B. C. Canada, deutscher Staatsangehöriger, zum Dr. sc.nat., in Vancouver, (Canada). - Zimmerli, Ulrich, dipi. Phys. ETH, von Vordemwald, zum Dr. sc.nat., Carouge (GE). - Wälti, Paul, dipi. Physiker ETH, von Rüderswil, zum Dr. sc.nat.,in Zürich. -Dobbins, John Potter, dipi. Ing. T. H. Dresden, Bürger der Vereinigten Staaten von und in Amerika, zum Dr.sc.nat., in San Marino

594 (USA). -Dual, Jost, dipi. Natw. ETH, von Winterthur, zum Dr.sc.nat., - Blattmann, Hans Rudolf, dipi. Natw. ETH, von Wädenswil, zum Dr. sc.nat, in Hirzel. - Neumann, Helmut, dipi. Natw. ETH, deutscher Staatsangehöriger, zum Dr. sc. nat., in Zug.

Zürich, den I.Juni 1968.

Der Rektor der Eidgenössischen Technischen Hochschule

Patentierung von Ingenieur-Geometern

Auf Grund der bestandenen Prüfungen wurde den nachgenannten Herren der Ausweis als « Patentierter Ingenieur-Geometer » erteilt : Gerber Peter, von Bern und Langnau im Emmental Glutz-Blotzheim Rudolf, von Solothurn Gubler Erich, von Bauma Heri Hans-Peter, von Lohn Hunziker Peter, von Kirchleerau Kaiser Bernhard, von Subingen Krapf Peter, von Oberaach Künzle Rainer, von Gossau Leupin Marco, von Muttenz Ramseyer Walter, von Schlosswil Schenk Dieter, von Uerkheim Stump Robert, von Buchackern und Zürich Weber Willi, von Schwyz Willimann Karl, von Schwarzenbach (LU) Bern, den 19. Oktober 1968.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

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Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung im Drechslergewerbe (Vom 23. August 1968)

Das Eidgenössische

Volkswirtschaftsdepartement,

nach Massgabe von Artikel 11, Absatz l und 28, Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. September 1963 über die Berufsbildung (in der Folge Bundesgesetz genannt) und von Artikel 12,18 und 21, Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 30. März 1965, erlässt das nachstehende Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung im Berufe des Drechslers.

L Ausbildung 1. Lehrverhältnis

Art. l

Berufsbezeichnung und Dauer der Lehre Die Berufsbezeichnung lautet Drechsler.

2 Die Lehre dauert 3 Jahre. Um Störungen im Unterricht der Berufsschule zu vermeiden, ist der Antritt der Lehre nach Möglichkeit auf den Beginn des Schuljahres anzusetzen.

1

Art. 2 Anforderungen an die Lehrbetriebe Drechslerlehrlinge dürfen nur in Betrieben ausgebildet werden, die sich mit der Holzdrechslerei befassen. Die Betriebe müssen über die erforderlichen Werkzeuge, Einrichtungen und Maschinen wie Bandsäge, Kreissäge, Hobelmaschine, Bohrmaschine sowie über je eine Drehbank pro Lehrling verfügen und in der Lage sein, alle im Lehrprogramm, Artikel 5 und 6, aufgeführten Fertigkeiten und Berufskenntnisse vollständig zu vermitteln.

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Die Maschinen müssen mit den von der SUVA anerkannten Unfallschutzvorrichtungen versehen sein.

3 Spezialbetriebe wie Holzwarenfabriken und Kunststoffdrechslereien dürfen nur dann Lehrlinge annehmen, wenn sie in der Lage sind, alle im Lehrprogramm aufgeführten Arbeiten und Berufskenntnisse zu vermitteln.

Art. 3 Höchstzahl der Lehrlinge 1 In einem Betrieb dürfen gleichzeitig ausgebildet werden : 1 Lehrling, wenn der Meister allein oder mit einem gelernten Drechsler tätig ist.

Ein zweiter Lehrling darf die Lehre beginnen, wenn der erste ins letzte Lehrjahr tritt.

2 Lehrlinge, wenn der Meister 2 bis 4, 3 Lehrlinge, wenn der Meister 5 und mehr gelernte Drechsler ständig beschäftigt.

2 Die Aufnahme von 2 und mehr Lehrlingen hat zeitlich so zu erfolgen, dass sich die Lehrantritte möglichst gleichmässig auf die einzelnen Lehrjahre verteilen.

2. Lehrprogranim für die Ausbildung im Betrieb

Art. 4 Allgemeine Richtlinien 1 Bei Antritt der Lehre ist dem Lehrling ein Arbeitsplatz zuzuweisen; ferner sind ihm geeignete Werkzeuge und eine Drehbank zur Verfügung zu stellen.

2 Der Lehrling ist von Anfang an planmässig in das Drechslerhandwerk einzuführen und nur mit beruflichen Arbeiten zu beschäftigen. Er ist rechtzeitig über die bei den verschiedenen Arbeiten auftretenden Unfallgefahren und möglichen Gesundheitsschädigungen aufzuklären.

3 Der Lehrling ist zu Reinlichkeit, Ordnung, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie zu genauem, sauberem und mit fortschreitender Fertigkeit auch zu raschem und selbständigem Arbeiten zu erziehen und zum Ausstellen von Arbeitszeitrapporten anzuhalten.

4 Der Lehrling ist zur Führung eines Arbeitstagebuches verpflichtet, das der Lehrmeister mindestens alle Monate zu kontrollieren hat1). Die Eintragungen sind ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit zu machen.

5 Zur Förderung der beruflichen Fertigkeiten sind alle Arbeiten abwechslungsweise zu wiederholen. Die Ausbildung ist so zu ergänzen, dass der Lehrling am Ende der Lehre alle im Lehrprogramm erwähnten praktischen Arbeiten selbständig und in angemessener Zeit ausführen kann. Insbesondere ist das Arbeiten nach Zeichnungen zu fördern.

!) Musterblätter für die Führung des Arbeitstagebuches können beim Schweizerischen Drechslermeister-Verband unentgeltlich bezogen werden.

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Die in den Artikeln 5 und 6 aufgeführten Arbeiten und Berufskenntnisse bilden die Grundlage für eine systematische Ausbildung im Lehrbetrieb. Die Verteilung der verschiedenen Arbeiten auf die einzelnen Lehrjahre richtet sich, unter Berücksichtigung einer stufenweisen Entwicklung, nach den Arbeitsverhältnissen des Lehrbetriebes.

Art. 5 Praktische Arbeiten Erstes Lehrjahr Einrichten und Bedienen der Drehbank samt Zubehör. Einführen in die grundlegendenArbeiten der Drechslerei, wieSchruppen,SchlichtenundFormdrehen. Bohren von Lang- und Querholz. Behandeln von Oberflächen wie Schleifen, Bleichen, Beizen, Polieren, Spritzen. Schärfen, Richten und Instandhalten von Drechslerwerkzeugen. Einführen in die Funktion und das Einstellen der Schutzvorrichtungen an Maschinen. Anfertigen einfacher Gegenstände wie Werkzeuggriffe, Dekorations- und technische Artikel. Drehen einfacher Möbelteile, wie Fusse, Säulen, Knöpfe, Rosetten.

Zweites Lehrjahr Drehen schwierigerer Stücke. Formen nicht kreisrunder Werkstücke, wie Figuren, Modelle, kunstgewerbliche Gegenstände von Hand mit Raspel und Feile und auf der Drehbank mit Hilfe rotierender Raspelscheiben, Fräsern und mechanischer Schleifeinrichtungen. Ausführen von Spezialarbeiten auf der Drehbank, wie Gewindeschneiden, Winden sowie Drehen von Kugeln. Ausdrehen besonders tiefer Höhlungen in Lang- und Querholz.

Handhaben der Maschinen und Schutzvorrichtungen durch Ausführen einfacher Arbeiten an der Bandsäge, Kreissäge, Hobelmaschine und Bohrmaschine unter Aufsicht des Meisters.

Drittes Lehrjahr Selbständiges Zurichten des Materials. Drehen von langen, dünnen Werkstücken und Bohren langer Säulen. Ausführen schwierigerer Arbeiten nach Zeichnung und Modell. Anfertigen von gewundenen Säulen und geschweiften Stücken. Selbständiges Schneiden von Innen- und Aussergewinden auf der Drehbank mit Strehler. Zusammenbauen von Klein- und Sitzmöbeln, Modellen und technischen Artikeln.

Selbständiges Einstellen der Maschinen und Schutzvorrichtungen. Selbständiges Arbeiten an der Bandsäge, Kreissäge und Hobelmaschine.

Pflege und Unterhalt der Maschinen und Werkzeuge. Schärfen von Handund Maschinenwerkzeugen.

Selbständiges Behandeln von Oberflächen nach den gebräuchlichen Methoden.

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Art. 6 Berufskenntnisse In Verbindung mit den praktischen Arbeiten sind dem Lehrling durch den Lehrmeister folgende Kenntnisse zu vermitteln : Materialkenntnisse: Merkmale, Eigenschaften und Verwendung der in der Drechslerei zur Verarbeitung gelangenden Holzarten und übrigen Werkstoffe.

Lagerung, Trocknung und handelsübliche Masse des Schnittholzes. Merkmale, Eigenschaften, Verwendung und Qualitätsbezeichnungen von Leimen, Kitten, Schrauben und Stiften sowie von Materialien für das Schleifen und die Oberflächenbehandlung des Holzes (Beizen, Polituren, Lacke).

Werkzeug- und Maschinenkenntnisse: Benennung, Handhabung, Anwendungsmöglichkeiten und Instandhaltung der gebräuchlichsten Handwerkzeuge, MaschinenWerkzeuge und Maschinen für die Holzbearbeitung in der Drechslerei, insbesondere die Drehbank.

Massnahmen und Vorschriften zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsschädigungen.

Allgemeine Fachkenntnisse: Messen des Holzes und Berechnen von Holzmengen und anderer im Beruf verwendeter Materialien. Wahl und Ausnutzung des Holzes.

Die wichtigsten Holzverbindungen.

Windungsarten und Formelemente.

Techniken und Arbeitsvorgänge beim Drehen und bei der übrigen Bearbeitung des Holzes. Oberflächenbehandlung des Holzes, wie Schleifen, Bleichen, Beizen, Mattieren, Polieren, Spritzen.

Lesen von Werkstattzeichnungen.

u. Lehrabschlussprüfung 1. Durchführung der Prüfung

Art. 7

Allgemeines Durch die Lehrabschlussprüfung soll festgestellt werden, ob der Lehrling die zur Ausübung seines Berufes nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt.

2 Die Prüfung wird von den Kantonen durchgeführt. Sie umfasst zwei Teile : a. Prüfung in den berufskundlichen Fächern (praktische Arbeiten, Berufskenntnisse und Fachzeichnen) ; b. Prüfung in den allgemeinbildenden Fächern (Rechnen, Buchführung, Muttersprache, Staats- und Wirtschaftskunde).

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Die nachstehenden Bestimmungen beziehen sich, mit Ausnahme von Artikel 17, ausschliesslich auf die Prüfung in den berufskundlichen Fächern, während sich die Prüfung in den allgemeinbildenden Fächern nach den Anordnungen der zuständigen kantonalen Behörden richtet. Die Bestimmungen von Artikel 10 bis 15 gelten als Mindestanforderungen.

Art. 8

Organisation der Prüfung Die Prüfung ist in einem hiezu geeigneten Betrieb durchzuführen und in allen Teilen sorgfältig vorzubereiten. Dem Lehrling sind Werkbank, Werkzeuge, die erforderlichen Maschinen und Vorrichtungen in gutem, betriebsbereitem Zustand zur Verfügung zu stellen. Es ist ihm rechtzeitig bekanntzugeben, welche persönlichen Werkzeuge er mitzubringen hat.

2 Die Unterlagen für die Prüfungsarbeiten, wie Werkzeichnungen oder Skizzen, sind dem Lehrling erst beim Beginn der Prüfung auszuhändigen. Sie sind ihm, soweit notwendig, zu erklären.

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Art. 9

Experten Für jede Prüfung sind genügend Fachleute als Experten zu ernennen. In erster Linie sind Teilnehmer von Expertenkursen und, soweit möglich, Inhaber des Meisterdiploms zu berücksichtigen.

2 Die Experten haben dafür zu sorgen, dass sich der Lehrling auf allen Arbeitsgebieten während einer angemessenen Zeit betätigt, damit eine vollständige Beurteilung der vorgeschriebenen Berufsarbeiten möglich ist.

3 Die Ausführung der Prüfungsarbeiten ist von mindestens einem Experten gewissenhaft zu überwachen. Er hat während der Prüfung die nötigen Aufzeichnungen über seine Beobachtungen zu machen.

4 Die Beurteilung der ausgeführten Arbeiten sowie die Abnahme der Prüfung in den Berufskenntnissen hat stets durch zwei Experten zu erfolgen. Bei der Beurteilung der Prüfungsarbeiten im Fachzeichnen hat mindestens ein Fachmann aus dem Drechslergewerbe, der mit der Ausführung von technischen Zeichnungen vertraut ist, mitzuwirken.

5 Die Experten haben den Lehrling in ruhiger und wohlwollender Weise zu behandeln. Allfällige Bemerkungen sind sachlich anzubringen.

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Art. 10 Prüfungsdauer Die Prüfung in den berufskundlichen Fächern dauert etwa 29l/i Stunden.

Davon entfallen auf : a. Praktische Arbeiten etwa 24 Stunden ; b. Berufskenntnisse etwa l Va Stunden ; c. Fachzeichnen etwa 4 Stunden.

600 2. Prüfungsstoff

Art. 11 Praktische Arbeiten Jeder Lehrling ist in folgenden Fertigkeiten zu prüfen und zu beurteilen : - Drehen von Lang- und Querholz ; Bohren von Lang- und Querholz ; Drehen von Kugeln; Herstellen gewundener Stücke; Schneiden von Gewinden auf der Drehbank mit Strehler; Zusammenbau; Oberflächenbehandlung.

- Maschinenarbeit: Einstellen der Maschinen und Schutzvorrichtungen; Arbeiten an der Bandsäge, Kreissäge, Bohrmaschine und Hobelmaschine, unter Anwendung der Hilfs- und Schutzvorrichtungen, wie Stosshölzer und der gleichen.

- Schärfen und Richten von Werkzeugen.

2 Um die in Absatz l erwähnten Fertigkeiten beurteilen zu können, hat jeder Prüfling entsprechende Prüfungsstücke selbständig herzustellen und, insofern an diesen nicht alle aufgeführten Arbeitstechniken vorkommen, Übungsstücke anzufertigen.

1

Beispiele für Prüfungsstücke : 1. Kunstgewerbliche Gegenstände wie Schalen, Teller, Dosen. Möbelteile wie Tisch- und Stuhlbeine, Möbelfüsse, Säulen, Sprossen, Rosetten, kleine Tischblätter bis 50 cm Durchmesser. Beleuchtungskörper wie Leuchter, Tisch- und Ständerlampen. Dekorationsartikel wie Säulen, Ringe, Rosetten und dergleichen.

2. Lampensäulen etwa 120 cm lang, Bohrung von beiden Seiten.

3. Drehbankfutter und Schneiden eines Innengewindes mit Strehler.

4. Übers Kreuz-Drehen einer Kugel von 60 mm 0.

5. Normalwund, minimal 40 cm lang und etwa 50 mm 0.

6. Zusammenbauen eines Werkstückes (Kleinmöbel, Hocker, Tischchen, Ständer und dergleichen) und Behandeln der Oberfläche.

Ferner sind folgende Arbeiten auszuführen : 7. Bandsäge: Ausführen eines geraden und eines geschweiften Sägeschnittes.

Hobelmaschine: Fügen eines Brettes, minimum 30 cm lang. Aushobeln eines Vierkantstabes etwa 50 X 30 mm, etwa 70 cm lang.

Bohrmaschine: Ausführen einer Bohrung nach vorgeschriebenem Winkel (zwischen 20° und 70°).

Richten und Schärfen von Werkzeugen.

Art. 12 Berufskenntnisse Die Prüfung ist anhand von Anschauungsmaterial vorzunehmen. Sie erstreckt sich auf folgende Gebiete:

66,

1. Materialkenntnisse: Herkunft, Merkmale, Eigenschaften und Verwendung der in der Drechslerei zur Verarbeitung gelangenden Holzarten. Holzfehler, Holzkrankheiten und Holzschädlinge, ihre Ursache und Wirkung. Massnahmen zur Verhütung von Holzkrankheiten und Bekämpfung von Holzschädlingen.

Lagerung, Trocknung und handelsübliche Masse des Schnittholzes. Merkmale, Eigenschaften, Qualitätsbezeichnungen und Verwendung der übrigen Werkstoffe und Materiaüen wie Leime, Kitte, Beizen, Polituren, Lacke, Kunststoffe, mineralische, tierische und pflanzliche Rohstoffe, Schleifmittel und Material für die Oberflächenbehandlung des Holzes.

2. Werkzeug- und Maschinenkenntnisse; Unfallschutz: Benennung, Handhabung bzw. Bedienung, Anwendungsmöglichkeiten und Instandhaltung der gebräuchlichsten Handwerkzeuge, Maschinenwerkzeuge und Maschinen für die Holzbearbeitung in der Drechslerei, insbesondere der Drehbank. Massnahmen und Vorschriften zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsschädigungen.

3. Allgemeine Fachkenntnisse:AMsv,'alu\ind Ausnutzung des Holzes. Messen und Berechnen von Holz und anderem im Beruf verwendetem Material. Die wichtigsten Holzverbindungen.

Windungsarten und Formelemente.

Techniken und Arbeitsvorgänge bei der Bearbeitung des Holzes, insbesondere beim Drehen. Vorgehen beim Drehen geknickter Fusse. Oberflächenbehandlung des Holzes wie Schleifen, Bleichen, Beizen, Mattieren, Polieren, Grundieren und Lackieren.

Lesen von Werkzeichnungen.

Art. 13

Fachzeichnen Jeder Lehrling hat eine Werkstattzeichnung nach gegebener massstäblicher Skizze anzufertigen. In Frage kommen: Hocker, Ständer, Tischchen, Lampen, Dekorationsartikel und dergleichen.

3. Beurteilung und Notengebung

Art. 14 Beurteilung der praktischen Arbeiten 1 Die Prüfungsarbeiten gemäss Artikel 11 werden in nachstehenden Positionen beurteilt und bewertet : Pos. l Drehen von Lang-und Querholz; Pos. 2 Bohren von Lang-und Querholz; Pos. 3 Gewindeschneiden; Pos. 4 Kugeldrehen ; Pos. 5 Wund;

602 Pos. 6 Zusammenbau, Oberflächenbehandlung; Pos. 7 Arbeiten an den Maschinen, Werkzeugrichten und -schärfen.

2

Für jede Position ist nur eine Note einzusetzen. In ihr sind sämtliche vorkommenden Arbeitsteehniken ihrem Schwierigkeitsgrad entsprechend zu berücksichtigen. Massgebend für die Bewertung der praktischen Arbeiten sind fachgemässe, saubere und genaue Ausführung, Arbeitseinteilung, Handfertigkeit und Arbeitsmenge bzw. verwendete Arbeitszeit. Für jede Arbeit ist die verwendete Zeit aufzuschreiben.

3

Wird eine Position weiter in Unterpositionen aufgeteilt und werden für diese Teihioten eingesetzt, so ist die Positionsnote nicht einfach als arithmetisches Mittel aus verschiedenen Teilnoten zu errechnen. Sie ist vielmehr unter Berücksichtigung dieser Teilnoten und Beachtung der Wichtigkeit der einzelnen Teilarbeiten im Rahmen der Prüfungspositionen zu schätzen und nach Artikel 16 zu erteilen.

Art. 15

Beurteilung der Berufskenntnisse und des Fachzeichnens 1 Die Beurteilung der Berufskenntnisse wird in folgenden Positionen vorgenommen : Pos. l Materialkenntnisse; Pos. 2 Werkzeug- und Maschinenkenntnisse; Unfallschutz; Pos. 3 Allgemeine Fachkenntnisse.

2

Die Beurteilung des Fachzeichnens wird in folgenden Positionen vorgenommen : Pos. l Zeichnerische Richtigkeit (Darstellung, Projektion, Anordnung der Schnitte, Schnitt- und Materialsymbole, Sauberkeit, Genauigkeit, Beschriftung).

Pos. 2 Fachliche Richtigkeit : Konstruktion, Material, richtige und vollständige Masseintragung.

3

Bei Unterteilung von Positionen gilt Artikel 14, Absatz 3 sinngemäss.

Art 16

Notengebüng 1 Die Experten haben in jeder Prüfungsposition die Arbeiten wie folgt zu beurteilen und die entsprechenden Noten zu geben1).

Eigenschaften der Leistungen

Beurteilung

Qualitativ und quantitativ vorzüglich ausgezeichnet Annähernd richtig und vollständig, verdient aber die höchste Auszeichnung nicht sehr gut

Note

6 5,5

*) Anmerkung: Formulare zur Eintragung der Noten können beim Schweizerischen Drechslermeister-Verband unentgeltlich bezogen werden.

603 Zweckentsprechend, mit nur geringfügigen Fehlern gut Befriedigend, aber gewichtigere Fehler und kleine Lücken auf weisend ziemlich gut Den Mindestanforderungen, die an einen gelernten Drechsler zu stellen sind, noch knapp entsprechend genügend Den Mindestanforderungen, die an einen gelernten Drechsler zu stellen sind, nicht mehr entsprechend ungenügend Grobe Fehler aufweisend und unvollständig sehr schwach Wertlos oder nicht ausgeführt unbrauchbar Andere Zwischennoten als 5,5 und 4,5 sind nicht zulässig.

5 4,5 4 3 2 l

a

Die Note in den praktischen Arbeiten, den Berufskenntnissen und im Fachzeichnen wird je als Mittelwert aus den Noten der einzelnen Prüfungspositionen bestimmt und auf eine Dezimalstelle, ohne Berücksichtigung eines Restes, berechnet.

3

Auf Einwendungen des Lehrlings, er sei in einzelne grundlegende Arbeiten oder Arbeitsgebiete nicht eingeführt worden, darf keine Rücksicht genommen werden. Seine Angaben sind jedoch im Expertenbericht (Art. 17, Abs. 4) zu vermerken.

Art. 17 Prüfungsergebnisse 1

Das Ergebnis der Lehrabschlussprüfung wird durch eine Gesamtnote ausgedrückt. Sie wird aus folgenden vier Noten ermittelt, von denen die Mittelnote der praktischen Arbeiten doppelt zu rechnen ist : Mittelnote der praktischen Arbeiten ; Mittelnote in den Berufskenntnissen ; Mittelnote im Fachzeichnen; Mittelnote aus der Prüfung in den allgemeinbildenden Fächern (Rechnen, Buchführung, Muttersprache, Staats- und Wirtschaftskunde).

2

Die Gesamtnote ist das Mittel aus diesen Noten (V5 der Notensumme) ; sie ist auf eine Dezimalstelle, ohne Berücksichtigung eines Restes, zu berechnen.

3

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die Mittelnote der praktischen Arbeiten als auch die Gesamtnote je den Wert 4,0 nicht unterschreitet.

4

Zeigen sich bei der Prüfung Mängel in der beruflichen Ausbildung, so haben die Experten genaue Angaben über ihre Feststellungen in das Notenformular einzutragen.

5

Das ausgefüllte Notenformular ist nach der Prüfung durch die Experten zu unterzeichnen und unverzüglich der zuständigen kantonalen Behörde zuzustellen.

604

Art. 18 Fähigkeitszeugnis Wer die LehrabscMussprüfung bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis. Sein Inhaber ist berechtigt, die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung gelernter Drechsler zuführen.

Art. 19 Übergangsbestimmung Die Bestimmung über die Dauer der Lehre gilt auch für Lehr vertrage, in denen der Beginn der Lehre auf die Zeit zwischen dem I.Januar 1968 und SO.September 1968 festgesetzt ist.

m. Inkrafttreten Art. 20 Dieses Reglement ersetzt die Réglemente über die Lehrlingsausbildung und die Mindestanforderungen der Lehrabschlussprüfungen im Drechslergewerbe vom 22. Oktober 1940 und tritt am l. Oktober 1968 in Kraft.

Bern, den 23. August 1968.

OSTS

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement : Schaffner

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und anderen Verwaltungsstellen des Bundes

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Bundesblatt

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Jahr

1968

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.11.1968

Date Data Seite

589-604

Page Pagina Ref. No

10 044 142

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