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9968 Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die finanzielle Beteiligung des Bundes am Bau der Halle Luft- und Raumfahrt des Verkehrshauses der Schweiz in Luzern (Vom 29. Mai 1968)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

Wir beehren uns, Innen eine Botschaft und einen Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Beteiligung des Bundes am Bau der Halle Luft- und Raumfahrt des Verkehrshauses der Schweiz in Luzern zu unterbreiten.

I. Einleitung 1. Vorgeschichte

In Anbetracht der Bedeutung, die dem Verkehrswesen im Wirtschaftsleben unseres Landes zukommt, ist schon um die Jahrhundertwende der Gedanke zur Schaffung eines Verkehrsmuseums oder einer permanenten Verkehrsausstellung aufgetaucht. Stand damals noch ein Eisenbahnmuseum im Vordergrund - ein solches wurde dann 1918 von den Schweizerischen Bundesbahnen in Zürich eröffnet -, so erweiterte sich die Zweckbestimmung einer Ausstellung des Verkehrs namentlich nach dem Ersten Weltkrieg. Automobil, Schiff und Flugzeug sowie der Nachrichten- und Fremdenverkehr waren nunmehr miteinzubeziehen ; zudem sollten sich die Darstellungen nicht nur auf das Historische beschränken, sondern ebensosehr auch den neuesten Stand der Verkehrstechnik berücksichtigen und Ausblicke in die künftigen Entwicklungen geben.

Die Landesausstellung 1939 gab der Errichtung einer ständigen Ausstellungsstätte des schweizerischen Verkehrswesens neuen Auftrieb. Im selben Jahr trat ein aus massgebenden Persönlichkeiten des Verkehrs- und Wirtschaftslebens bestehendes Aktionskomitee zusammen, aus dem dann am 26. Februar 1942 der Verein «Verkehrshaus der Schweiz» (VHS) hervorging. Nachdem aus verschiedenen Gründen das Projekt eines Verkehrshauses in Zürich nicht verwirklicht werden konnte, verlegte 1950 der Verein seinen Sitz nach Luzern, wo 1954 ein

1484 Baurechtsvertrag mit der Einwohnergemeinde Luzern über die unentgeltliche und unbefristete Abgabe von 24000m 2 Land abgeschlossen wurde. Am I.Juli 1959, nach zweijähriger Bauzeit, konnte das Verkehrshaus durch den Vorsteher des damaligen Post- und Eisenbahndepartementes eröffnet werden.

2. Kosten und Finanzierung der Bauetappe I

Die Kosten der in der Etappe I errichteten Gebäude - Eingangshalle mit Archiv und zwei Büroräumen, grosse und kleine Schienenhalle, Halle Strassenverkehr und zwei Hallen Nachrichten- und Postverkehr sowie Verbindungshallen und Konferenzsaal - samt Umgebungsarbeiten beliefen sich auf rund 5,5 Mio.

Franken. Daran beteiligten sich die Schweizerische Eidgenossenschaft gemäss Bundesbeschluss vom 25. September 1958 mit einem Beitrag von l Mio. Franken à fonds perdu und mit einem rückzahlbaren Darlehen von 400000 Franken, die Schweizerischen Bundesbahnen und die Privatbahnen mit 1366280 Franken, die PTT mit 1007 920 Franken, die Strassenverkehrswirtschaft mit 1060 000 Franken und der Luft- und Wasserverkehr mit 40000 Franken; die verbleibenden Kosten wurden vom Verein «Verkehrshaus der Schweiz» übernommen. Da die Luftfahrt, die Schiffahrt und der Fremdenverkehr keine grösseren Beiträge aufzubringen vermochten, musste in jenem Zeitpunkt auf die Errichtung eigener Ausstellungshallen für diese Verkehrsgebiete verzichtet werden. Dank dem Entgegenkommen der PTT konnten sie jedoch in einer der beiden für den Post- und Nachrichtenverkehr vorgesehenen Hallen untergebracht werden.

3. Betrieb 1959-1967 a. Besucherfrequenzen Vom ersten Monat an konnte das Verkehrshaus ausserordentlich hohe Besucherzahlen verzeichnen. Während 1960, dem ersten vollen Betriebsjahr, 232600 Personen gezählt wurden, waren es 1965 330000, 1966 340 000 und 1967 355000 Personen, wobei die Tageshöchstresultate 6611 Besucher an einem Sonntag und 4402 an einem Werktag betrugen. Dank diesen Besuchszahlen ist das Verkehrshaus mit Abstand das am meisten besuchte Museum unseres Landes und das bestfrequentierte Verkehrsmuseum Europas.

b. Veranstaltungen Die zentrale Lage Luzerns machte das Verkehrshaus zu einem bevorzugten Ort für Kongresse, Tagungen und Veranstaltungen aller Art. In der Zeit vom l. Juli 1959 bis Ende Dezember 1967 konnte das Verkehrshaus insgesamt 765 derartige Anlässe mit 80760 Teilnehmern verzeichnen, darunter eine grössere Zahl bedeutender europäischer Kongresse.

c. Sonderausstellungen, Vorträge und Veröffentlichungen Die Sonderausstellungen stellen eine wertvolle Ergänzung der ständigen Ausstellung des Verkehrshauses dar, indem sie die Öffentlichkeit mit den neuesten Entwicklungen auf dem Gebiete der Verkehrstechnik bekanntmachen. In

1485 den ersten 8 Vi Betriebsjahren wurden insgesamt 91 derartige Ausstellungen verwirklicht, unter denen besonders die Erstvorführungen auf dem europäischen Kontinent des Levacar-Luftkissenfahrzeuges von Ford (1961), des HovercraftLuftkissenfahrzeuges (1967) sowie die schweizerischen Erstausstellungen des Gemini-Projektes (1964) und des amerikanischen Raketenflugzeuges X-15 (1967) zu erwähnen sind. An weiteren bedeutenderen Ausstellungen seien genannt : Die Elektrizität im Dienste des Verkehrs (1961); Grosse Wanderer und die Schweiz (1962); Die Entwicklung der elektrischen Traktion in der Schweiz (1964); Die Schweiz - das Land der Alpenübergänge (1966); Raumfahrtstechnik und die Schweiz (1968). Zudem sind auch die über 200 Vorträge zu erwähnen, die vom Verkehrshaus seit 1959 ausserhalb Luzerns gegeben wurden. Durch Veröffentlichungen sucht das Verkehrshaus ferner der Vertiefung des verkehrstechnischen, verkehrswirtschaftlichen und verkehrshistorischen Wissens zu dienen.

d. Verkehrsarchiv Das als Bestandteil des Verkehrshauses aufgebaute Verkehrsarchiv verfügt heute über eine einzigartige Sammlung von Büchern, Photographien und anderen Dokumenten aus der Verkehrsgeschichte unseres Landes. Es schliesst damit eine seit langem bestandene Lücke auf verkehrshistorischem Gebiet und bildet gleichzeitig eine Ergänzung zu den bestehenden Fachbibliotheken und Archiven. Das Verkehrsarchiv wird in zunehmendem Masse von Zeitungsredaktionen, Verlegern, Studierenden und interessierten Laien besucht.

e. Schweizerische Verkehrswissenschaftliche Gesellschaft (SVWG) Die 1957 als Sektion des Vereins «Verkehrshaus der Schweiz» gegründete «Schweizerische Verkehrswissenschaftliche Gesellschaft» (SVWG) dient der praktischen Zusammenarbeit aller verkehrswissenschaftlich orientierten Fachleute. Sie beschäftigt sich auf objektiver Grundlage mit Verkehrsproblemen, an denen die Schweiz besonders interessiert ist. Der Umstand, dass im Verkehrshaus die Vertreter der verschiedenen Verkehrsträger ohnehin zusammentreffen, hat sich für die Behandlung von aktuellen Verkehrsproblemen durch die SVWG besonders günstig ausgewirkt. So bearbeitet die SVWG, der heute über 300 Mitglieder angehören, des öfteren in Zusammenarbeit mit den Hochschulen und Fachkommissionen Sachfragen wirtschaftlicher, rechtlicher und allgemein technischer Natur
und fördert die Forschung auf diesen Gebieten. An bedeutenderen Veranstaltungen sind zu erwähnen : Probleme der Finanzierung der Nationalstrassen; die technische Planung des Luftverkehrs; Schweizerische Verkehrstagung; Journée des transports; die technische Entwicklung der Verkehrsträger Schiene und Strasse im Alpenraum; Transit- und Wechselverkehr als gemeinsames verkehrspolitisches Problem der Alpenländer und der EWG; Aperçu de l'action de la Communauté Economique Européenne visant l'établissement d'une politique commune des transports ; Perspectives d'aménagement des voies navigables en Europe; Wirtschaftliche Zukunft der SBB; der Tunnel unter dem Ärmelkanal, usw. Neben den Vorträgen BundesWatt. 120. Jahrg. Bd. I.

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1486 und Arbeitstagungen sind die von der SVWG herausgegebenen Schriften und vor allem die Studiengruppen von Bedeutung; die letzteren untersuchen Einzelprobleme und orientieren darüber die interessierten Instanzen (Beispiele : Vorschläge für die Neugestaltung der Verkehrsstatistik; eine Untersuchung über die Finanzierung der Verkehrsinvestitionen grosser schweizerischer Agglomerationen; Erfassung der Kilometerleistungen der Motorfahrzeuge).

/. Mitarbeit des Verkehrshauses bei anderen Institutionen Seiner besonderen Stellung und Tätigkeit wegen sind dem Verkehrshaus im Laufe der letzten Jahre Aufgaben von allgemeiner Bedeutung für das Museumswesen übertragen worden. So vertritt es in den geschäftsführenden Organen verschiedener schweizerischer und internationaler Gremien die Interessen der Museen, wie z.B.: Verband der Museen der Schweiz; Schweizerische Gesellschaft für Kulturgüterschutz; Schweizerisches National-Komitee des Internationalen Museumsrates; Internationaler Museumsrat ; Internationales Komitee der Verkehrsmuseen; Deutsches Museum, München; Astronautik-Kommission der Fédération Internationale Aéronautique.

g. Mitgliederbestand Es war von jeher das Bestreben der leitenden Organe des Verkehrshauses, die Zahl der Vereinsmitglieder zu erhöhen, um durch eigene Bemühungen zusätzliche Einnahmequellen zu erschliessen. So ist der Mitgliederbestand, dem eidgenössische, kantonale und kommunale Behörden, Unternehmen aus Verkehr, Tourismus, Handel und Industrie, sowie Einzelpersonen aus allen Kreisen und Gegenden der Schweiz angehören, von 74 im Jahre 1956 auf 6015 Ende 1967 angestiegen. Damit gilt der Verein «Verkehrshaus der Schweiz» als grösste Vereinigung von Interessenten aus den verschiedensten Verkehrsgebieten.

h. Betriebsergebnisse Dank der aus den ausserordentlich hohen Besucherzahlen sich ergebenden Eintrittsgeldern und der Mitgliederbeiträge war es dem Verkehrshaus möglich, für sämtliche Personal- und Unterhaltskosten aufzukommen und das vom Bund gewährte Darlehen vereinbarungsgemäss zu verzinsen und zu amortisieren. Zudem konnte es von Anfang an auf die vom Bund zugesicherten Defizitbeiträge verzichten. Die jährlichen Einnahmen stiegen von 488 565 Franken im ersten vollen Betriebsjahr (1960) auf 1105115 Franken im Jahre 1967, während die Betriebsausgaben (ohne Rückstellungen
bzw. Abschreibungen für Bauten) 388170 Franken im Jahre 1960 und 803 600 Franken im Jahre 1967 erreichten. Rund drei Viertel der Einnahmen entfallen auf den eigentlichen Betrieb, ein Viertel auf Mitgliederbeiträge.

i. Vertretung des Bundes in den leitenden Organen des Verkehrshauses Wegen der Bedeutung, die dem Verkehrshaus beigemessen wird und im Hinblick auf die finanzielle Beteiligung des Bundes, ist sowohl das Verkehrs- und

1487 Energiewirtschaftsdepartement als auch das Finanzdepartement im Leitenden Ausschuss des Vereins vertreten.

H. Die Erweiterung Vorstehend sind die Entstehung des Verkehrshauses, seine Leistungen und sein heutiger Stand geschildert worden. In den folgenden Abschnitten wird dargelegt, welche Anlagen und Einrichtungen noch zu schaffen sind, damit den betrieblichen Bedürfnissen und ausstellungstechnischen Anforderungen Rechnung getragen werden kann.

1. Die Gründe für die Erweiterung

a. Betriebsorganisatorische Anforderungen Wie bereits dargelegt, konnte das Verkehrshaus gleich von Beginn an derart hohe Frequenzen verzeichnen, dass die bei der seinerzeitigen Planung zugrunde gelegten Annahmen hinsichtlich Besucherzahlen um das 5-bis l Ofache übertroffen wurden. Die administrativen Anlagen, die Restaurations- und Toiletteneinrichtungen genügten einem derartigen Betrieb in keiner Weise. Für die Administration standen bei der Eröffnung lediglich zwei Büroräume zur Verfügung; mit der Errichtung einer Bürobaracke im Jahre 1964 konnte wohl eine provisorische Lösung gefunden werden, doch wurde deren Aufstellung von der Stadt Luzern nur für die Dauer von 5 Jahren bewilligt. An Verpflegungseinrichtungen stehen lediglich 48 gedeckte Sitzplätze auf dem Dampfschiff « Rigi » zur Verfügung ; zusätzliche Verpflegungsmöglichkeiten sind mit dem Aufstellen eines 36plätzigen Speisewagens entstanden. Da weder Dampfschiff noch Speisewagen eine eigentliche Küche besitzen, ist die Abgabe von Mahlzeiten beschränkt. Als besonderer Mangel werden die für einen wesentlich geringeren Besuch berechneten Toilettenanlagen empfunden.

b. Ausstellungstechnische Erfordernisse Ebenso zeigte sich eine Erweiterung von der ausstellungstechnischen Seite her als notwendig. Die Luftfahrt, die Schiffahrt und der Fremdenverkehr besitzen, im Gegensatz zu den übrigen Verkehrsträgern, noch keine eigenen Hallen.

Damit diese Verkehrsgebiete gleichwohl in einer Ausstellungsstälte des gesamten Verkehrs vertreten sein können, hatten 1959 die PTT-Betriebe in zuvorkommender Weise eine ihrer beiden Hallen zur Verfügung gestellt. Die gemeinsame Ausstellung dieser Verkehrsträger musste auf ein Minimum beschränkt werden und konnte daher keine der Bedeutung der betreffenden Verkehrsgebiete entsprechende Darstellung erfahren. So stehen beispielsweise heute der Luftfahrt lediglich 400 m 2 an Ausstellungsfläche zur Verfügung, gegenüber 2750 m2 beim Schienenverkehr oder 2000 m2 beim Strassenverkehr. Ähnlich verhält es sich mit der Ausstellungsfläche bei der Schiffahrt mit 350 m a und dem Fremdenverkehr mit 250 m 2 . Nun hat das Verkehrshaus in den letzten Jahren eine grosse Zahl von

1488 neuen Ausstellungsgegenständen erhalten, die wegen Platzmangel nicht gezeigt werden können und für die zudem keine oder ungenügende Lagermöglichkeiten vorhanden sind. Besonders nachteilig wirkt sich dieser Mangel bei der Luftfahrt aus, indem das Verkehrshaus über 20 Flugzeuge besitzt, für die keine Ausstellungsmöglichkeit vorhanden ist. Sofern keine baldige Lösung gefunden werden kann, besteht Gefahr, dass einmalige und unersetzliche Zeugen aus der Geschichte der Fliegerei unseres Landes durch unsachgemässe Lagerung beschädigt oder gar vernichtet werden, sofern sie nicht vorsorglich anderswo untergebracht werden; an ausländischen Interessenten beispielsweise würde es nicht fehlen. Da die Halle, in der bisher die Luftfahrt, die Schiffahrt und der Fremdenverkehr provisorisch untergebracht waren, zudem von der PTT für eine umfassendere Darstellung des Nachrichtenwesens benötigt wird, müssen den vorstehend genannten drei Verkehrsgebieten neue Ausstellungsräume zur Verfügung gestellt werden.

2. Das Projekt Die vorstehend geschilderten Gründe veranlassten die leitenden Organe des Verkehrshauses, sich eingehend mit der Möglichkeit einer Verbesserung der betrieblichen Anlagen und der Vergrösserung der Ausstellungsräume zu befassen.

Das von einem Luzerner Architekten in Zusammenarbeit mit den Ausstellungskommissionen ausgearbeitete Projekt sieht vorerst die Errichtung der Betriebsgebäude mit Bürohaus, Restaurant und Verbindungshalle sowie des Planetariums und der Halle Luft- und Raumfahrt vor. Die Hallen Schiffahrt und Fremdenverkehr sollen, wie unter Abschnitt IV dargelegt, in einer späteren Etappe verwirklicht werden.

Am 9. Dezember 1963 hat die Einwohnergemeinde Luzern dem Verkehrshaus weitere 6000 m 2 Land im Baurecht zur Verfügung gestellt. Der für die Erweiterung erforderliche Bebauungsplan ist am 18. Oktober 1965 durch den Stadtrat von Luzern und am 14. April 1966 durch den Regierungsrat des Kantons Luzern genehmigt worden. Am 24. Oktober 1966 erteilte die Stadt Luzern die Baubewilligung.

Als Folge der geringen Tragfähigkeit des Bodens wird für die Konstruktion der Gebäude weitgehend Stahl und Glas verwendet. Der schlechte Baugrund das Gelände besteht aus aufgeschwemmtem Material - erfordert umfangreiche Fundationsarbeiten; sämtliche Bauten werden auf mehreren hundert Pfählen von 25 m Länge
errichtet ; der hohe Grundwasserspiegel, l bis 2 m unter der Oberfläche, macht sehr kostspielige Isolationen notwendig. Die Lage der Gebäude ist in der beiliegenden Photographie eingezeichnet.

1489 Erweiterung des Verkehrshauses

(Modell des Verkehrshauses mit den Erweiterungsbauten)

Bestehende Bauten (Bauetappe I) 1 Eingangsgebäude mit Archiv 2 Verbindungstrakt Schienenverkehr 3 Halle Bau und Betrieb Eisenbahn 4 Halle Rollmaterial 5 Halle Strassenverkehr 6 Halle Luftfahrt, Schiffahrt und Fremdenverkehr 7 Halle Post und Nachrichtenverkehr 8 Konferenzsaal 9 Verbindungshalle

Erweiterungsbauten (Bauetappe II) 10 Bürogebäude 11 Restaurant 12 Planetarium 13 Halle Luftfahrt 13a Abteilung Raumfahrt 14 Verbindungshalle 15 möglicher Standort der künftigen Halle Schiffahrt und Fremdenverkehr

a. Bürogebäude und Restaurant

Das Bürogebäude weist einen schmalen Grundriss von 17,2 x 14,2 m auf, weil das zur Verfügung stehende Areal in erster Linie für die Ausstellungsbauten verwendet werden muss. Die nicht für die Bedürfnisse des Verkehrshauses benötigten Stockwerke werden vermietet.

Das Restaurant wird ca. 300 Personen Platz bieten. Damit wird es möglich, auch grössere Kongresse im Verkehrshaus zu verpflegen. Die bisherigen Verpflegungsstätten auf dem Dampfschiff «Rigi» und im Speisewagen bleiben erhalten und werden vor allem für Schulen eingesetzt.

1490 b. Ausstellungshalle Luft- und Raumfahrt Die Grosse der Halle - 60 m Länge, 33m Breite und 14m Höhe - ist gegeben durch die Ausmasse der Ausstellungsgegenstände. In dieser Halle werden bei einer gesamten Ausstellungsfläche von 3300 m 2 zwanzig Flugzeuge ausgestellt sein, darunter bekannte Maschinen aus den Anfängen der schweizerischen Zivilluftfahrt und der Militäraviatik. Sie wird zudem Darstellungen enthalten über die Entwicklung der Luftfahrt, die Flugsicherung, die Flughäfen, den Luftverkehr, die militärische Luftfahrt, den Flugsport und die Flugzeugindustrie. Besondere Aufmerksamkeit ist der Förderung des fliegerischen Nachwuchses und der Ausbildung gewidmet. Eine Sammlung von Flugzeugmotoren wird die Entwicklung der Triebwerke vom ersten Rotationsmotor bis zum modernsten Düsenmotor zeigen, und andere Darstellungsmittel werden dem Besucher ein lebendiges Bild von der Technik und grossen wirtschaftlichen Bedeutung der Fliegerei für unser Land vermitteln.

Im Hinblick auf die enge Zusammengehörigkeit zwischen Luftfahrt und Raumfahrt wird eine Abteilung der neuen Ausstellungshalle diesem Gebiet gewidmet sein, wie dies bei den im Ausland projektierten Neubauten von Luftfahrtmuseen der Fall ist, so z. B. beim Air and Space Museum der Smithsonian Institution Washington oder beim Palais de l'Air et de l'Espace in Paris. Durch den Einsatz von Nachrichtensatelliten in das weite Gebiet der Nachrichtenübermittlung ist der Weltraum bereits heute schon zu einem Verkehrsraum geworden. Die Abteilung Raumfahrt wird neben allgemeinen Darstellungen auch die Mitarbeit der Schweiz im Rahmen der europäischen Raumfahrtsprogramme aufzeigen und den Besuchern, insbesondere der Jugend, die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten für alle Gebiete von Verkehr, Wirtschaft und Technik vor Augen führen.

Der Ausstellungskommission Luft- und Raumfahrt, die unter dem Vorsitz von Dipl.-Ing. A. O. Baltensweiler, Stellvertretender Direktionspräsident der Swissair, steht, gehören die Vertreter aller massgebenden Organisationen der schweizerischen Luftfahrt an.

c. Das Planetarium In einem Zeitalter, in dem der Mensch sich anschickt, in den Weltraum vorzustossen, setzt sich die Öffentlichkeit in viel stärkerem Masse als je zuvor mit den Vorgängen am Himmel auseinander. Mit dem Planetarium im Verkehrshaus der Schweiz in Luzern
erhält nun auch unser Land ein grossartiges Lehrund Bildungsinstrument, wie es nur in wenigen Grossstädten zu finden ist und das vor allem für die heranwachsende Jugend eine Aufgabe von grossem erzieherischem Wert erfüllt. Wie kein anderes Mittel ist das Planetarium in der Lage, Bewegungen der Gestirne anschaulich und leicht fasslich zu erklären und im Betrachter den Sinn und das Verständnis für die grossen Zusammenhänge im Kosmos zu wecken und zu vertiefen. Darüber hinaus ermöglicht das neuzeitliche Planetarium die Durchführung zahlreicher weiterer Experimente wie z.B. die Darstellung von Satellitenbahnen oder die Simulierung von Weltraumflügen. In dieser Sicht stellt es eine zeitgemässe Ergänzung und einzigartige Bereicherung der Abteilung Raumfahrt des Verkehrshauses dar.

1491 Als Standort eines schweizerischen Planetariums ist das Verkehrshaus ganz besonders geeignet, verfügt doch Luzern, als eines der führenden Fremdenverkehrszentren unseres Landes, über ein unerschöpfliches Reservoir an Besuchern.

Dazu kommt, dass Luzern, im Herzen der Schweiz gelegen, wie keine andere Schweizer Stadt das Ziel unzähliger Schulreisen ist. Das Vorhandensein einer grossen und immer wiederkehrenden Zahl von Besuchern sowie die zentrale Lage sind, wie die Erfahrungen im Ausland zeigen, die zwei unerlässlichen Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Betrieb eines Planetariums. Beide erfüllt das Verkehrshaus in idealer Weise.

d. Die Abteilung Schiffahrt und Fremdenverkehr Diese beiden Abteilungen, die seit der Eröffnung des Verkehrshauses provisorischineiner derPTT gehörenden Halle untergebracht sind, könnennachFertigerstellung der Halle Luft- und Raumfahrt in deren Untergeschoss aufgebaut werden. Dort steht ihnen die nahezu doppelte Ausstellungsfläche zur Verfügung, so dass neben den bisherigen Ausstellungen auch die mit dem Fremdenverkehr eng verbundenen Luftseilbahnen und weitere, dem Tourismus dienende Transporteinrichtungen zur Darstellung gebracht werden können. Die Abteilungen Schiffahrt und Fremdenverkehr werden dort verbleiben, bis die finanziellen Verhältnisse des Verkelirshauses die Errichtung eigener Ausstellungshallen gestatten.

3. Die Kosten Die Kosten der Bauetappe II setzen sich wie folgt zusammen : a. Betriebsgebäude Franken

Franken

Bürogebäude inkl. Verbindungsbauten 2 350 000.-- Restaurant- und Planetariumsbau, inkl. Einrichtungen 3 150 000.-- Verbindungshalle, Umgebungsarbeiten 245 000.-- Zuschläge für erschwerte Fundation 500 000.-- Unvorhergesehenes, Bauzinsen 605 000.-- Total Betriebsgebäude 6 850 000.-- b. Ausstellungshalle Luft- und Raumfahrt Halle 43 266 m3 à 110.4 759 287.-- Erschwerte Fundation 590 713.-- Inneneinrichtung, Gestaltung der Ausstellungen usw l 000 000.-- Unvorhergesehenes, Bauzinsen, Umgebungsarbeiten usw 550 000.-- Total Halle Luft- und Raumfahrt 6 900 000.-- Gesamte Erstellungskosten 13 750 000.-- Die 1967 durchgeführten Submissionen haben gezeigt, dass die Kostenvoranschläge eingehalten werden können. Die Teuerung soll durch die Anwendung rationellster Baumethoden, durch neue, kostensparende Baumaterialien sowie

1492 durch Beschränkung auf das absolut Notwendige ausgeglichen werden. Zudem ist zum vornherein auf jegliche Ausführung, die in irgendeiner Weise den Eindruck von Luxus erwecken könnte, verzichtet worden.

4. Die Finanzierung

Die ausserordentlich hohen Besucherzahlen und die ständige Zunahme der Mitgliederbeiträge haben es dem Verkehrshaus ermöglicht, seinen Betrieb als Ausstellungsstätte des schweizerischen Verkehrswesens ohne Beanspruchung öffentlicher Mittel durchzuführen. Darüber hinaus konnte das Verkehrshaus nicht nur auf die Inanspruchnahme der im Bundesbeschluss vom 25.September 1958 zugesicherten, begrenzten und befristeten Defizitdeckung verzichten, sondern es war in der Lage, das vom Bund gewährte Darlehen vereinbarungsgemäss zu verzinsen und zu amortisieren. Überdies war es möglich, Rückstellungen vorzunehmen, so dass heute der Verein über ein Vermögen von l Mio. Franken verfügt. Die laufenden Betriebsüberschüsse sowie die nach Inbetriebnahme des Planetariums, des Restaurants und des Bürogebäudes zu erwartenden Mehreinnahmen gestatten dem Verkehrshaus, zur Finanzierung dieser Gebäude Darlehen in der Höhe von 5 Mio. Franken aufzunehmen und diese zu den auf dem Kapitalmarkt üblichen Konditionen zu verzinsen und zu amortisieren. Die erforderlichen Darlehen sind seitens der Schweizerischen PTT-Betriebe, der Bundesbahnen, der Swissair und der Versicherungskasse des Verbandes Schweizerischer Transportunternehmungen sowie der Luzerner Kantonalbank bereits zugesichert. Die gesamten Kosten für diese Gebäude können vom Verkehrshaus, znsammen mit der von der Compagnie des Montres Longines Francillon SA. in St-Imier gestifteten Inneneinrichtung für das Planetarium sowie dem Vereinsvermögen ohne Beanspruchung von Mitteln der öffentlichen Hand finanziert werden. An die Halle Luft- und Raumfahrt hat die Swissair einen à fonds perdu-Beitrag von l Mio. Franken zur Verfügung gestellt. Da mit der Eröffnung der neuen Ausstellung Luft- und Raumfahrt eine weitere Erhöhung der Besucherzahl und damit der Einnahmen zu erwarten ist, wird das Verkehrshaus in der Lage sein, zusätzliche Darlehen von höchstens 2 '/i Mio. Franken für den Bau dieser Halle aufzunehmen.

Franken

Gesamte Erstellungskosten 13 750 000.-- abzüglich Kosten für die Betriebsgebäude (Bürohaus, Restaurant und Planetarium) gemäss vorstehender Ziffer 3 a), die vom Verkehrshaus finanziert werden 6 850 000.-- Kosten für die Halle Luft- und Raumfahrt 6 900 000.-- Diesen Kosten stehen Zuwendungen der Aussteller und Eigenfinanzierung des Verkehrshauses in Form von Darlehen gegenüber 3 500 000.-- verbleiben als ungedeckte Erstellungskostenfür die Halle Luft- und Raumfahrt 3 400 000.--

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HI. Der Betrieb Wie schon unter Abschnitt 13 aufgeführt, erfreut sich das Verkehrshaus von Anfang an eines für unser Land ungewöhnlich starken Besucherandranges, was es zum meistbesuchten Museum der Schweiz macht. Mit der Inbetriebnahme des ersten Planetariums der Schweiz und der Halle Luft- und Raumfahrt wird eine weitere namhafte Steigerung der Frequenzen eintreten. Neben Gesellschaften werden es vor allem Schulklassen sein, die ihren Ausflug nach Luzern und der Innerschweiz dazu benützen werden, um dem Verkehrshaus einen Besuch abzustatten. Auf den Zeitpunkt der Eröffnung werden auch die bisherigen Eintrittspreise angemessen erhöht ; ebenso werden die seit der 1942 erfolgten Vereinsgründung unveränderten Mitgliederbeiträge den Verhältnissen angepasst. Zudem sind weitere Aktionen zur Gewinnung neuer Mitglieder, insbesondere von Kantonen und Gemeinden, vorgesehen.

Vom Verkehrshaus ist auf Grund der grösseren Besucherzahl, der erhöhten Eintrittspreise und Mitgliederbeiträge sowie der zusätzlichen Einnahmen aus der Verpachtung des Restaurants, der Vermietung der Büroräume und der Schaukästen eine Betriebsrechnung aufgestellt worden, die von Experten eingehend geprüft und als vorsichtig befunden wurde. Sie sieht gegenüber der heutigen ausgeglichenen Rechnung folgende Mehreinnahmen und Mehrausgaben vor: Mehreinnahmen Eintritte (mehr Besucher, höhere Eintritte) Nebenbetriebe usw. (Restaurant, Vermietungen) Mitgliederbeiträge (mehr Mitglieder, höhere Beiträge)

Franken 500 000.-- 150 000.-- 70 000.--

Total Mehreinnahmen

720 000.--

Mehrausgaben Franken Personalkosten 70 000.-- Reinigung, Heizung, Beleuchtung usw 30 000.-- Unterhalt 70 000.-- Verzinsung und Amortisationen 550 000.-- Total Mehrausgaben 720 000.-- Die Zusammenstellung der Mehreinnahmen und der Mehrausgaben lässt somit eine ausgeglichene Betriebsrechnung auch für die Zukunft erwarten.

IV. Die Verwirklichung des Ausbaues Nachdem die Baubewilligung bereits im Jahre 1966 vorlag und die Finanzierung des Bürogebäudes, des Restaurants und des Planetariums gesichert war, wurde 1967 mit den Bauarbeiten für diese Gebäude begonnen. Am 20. Oktober 1967 erfolgte die Grundsteinlegung für das Planetarium. Dank der günstigen Witterung schritten die Bauarbeiten programmgemäss vorwärts, so dass diese Bauten am I.Juli 1969, aus Anlass des 10jährigen Bestehens des Verkehrshauses, eröffnet werden können.

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Die ausserordentlich schwierigen Fundationsarbeiten Hessen bald erkennen, dass es angezeigt war, das Untergesehoss der geplanten Halle Luft- und Raumfahrt ebenfalls in derselben Bauetappe zu erstellen. Das Rammen der rund 500 Pfähle für diese Halle würde, neben betrieblichen Immissionen, überaus schädigende Einwirkungen auf den unmittelbar daneben gelegenen Planetariumsbau mit den empfindlichen Instrumenten zur Folge haben. Um diese Nachteile zu vermeiden und zudem Kosten zu sparen, beschlossen daher die verantwortlichen Organe des Verkehrshauses, vorerst das Untergesehoss für die Halle Luft- und Raumfahrt zu erstellen. Die hiezu erforderlichen Mittel können durch eine Zuwendung der Swissair sowie durch ein vom Verkehrshaus aufzunehmendes Darlehen gedeckt werden. Mit den Pfählungs- und Aushubarbeiten ist im Frühjahr 1968 begonnen worden; das Untergesehoss wird im Frühjahr 1969, die eigentliche Halle bis Ende 1969 beendet sein, so dass 1970 die Ausstellung eingerichtet werden kann.

Das Verkehrshaus legte in seinem Beitragsgesuch vom 23. Dezember 1967 an den Bundesrat ein Erweiterungsprojekt vor, das vorerst eine Bauetappe II mit den Betriebsgebäuden wie Bürohaus, Restaurant sowie Planetarium und Verbindungshalle und in einer anschliessenden Etappe III die Ausstellungshallen für die Luft- und Raumfahrt, die Schiffahrt und den Fremdenverkehr umfasst hätte und wofür um eine Bundeshilfe von 6,54 Mio. Franken nachgesucht wurde. Abklärungen mit den zuständigen Bundesinstanzen und den verantwortlichen Organen des Verkehrshauses haben ergeben, dass es durch eine Anpassung und Kürzung des Bauprogramms möglich wäre, den nachgesuchten Bundesbeitrag beträchtlich herabzusetzen. Nachdem seitens der an der Luftfahrt, Schiffahrt und am Fremdenverkehr interessierten Kreise lediglich die Swissair einen grösseren à fonds perdu-Beitrag zur Verfügung stellen kann, ist es naheliegend, vorerst lediglich die Halle Luft- und Raumfahrt zu errichten. Eine derartige Lösung drängt sich um so mehr auf, als das Untergesehoss für diese Halle aus den vorstehend erwähnten bautechnischen Gründen ohnehin gleichzeitig mit dem Planetarium erstellt werden muss. Der im Erdgeschoss geschaffene Raum gestattet zudem, wie bereits unter Abschnitt II2 d) dargelegt, dort vorläufig die Ausstellung der Schifffahrt und des Fremdenverkehrs unterzubringen.
Die Frage der Errichtung eigener Hallen für die Schiffahrt und den Fremdenverkehr soll in einem späteren Zeitpunkt, wenn das Verkehrshaus über mehrere Jahre Betriebserfahrung mit den neuen Einrichtungen verfügen wird, neu überprüft werden. Es besteht, wie die bisherigen erfolgreichen Bemühungen des Verkehrshauses nach Selbsterhaltung beweisen, durchaus die berechtigte Hoffnung, dass dann diese Hallen mit eigenen Mitteln finanziert werden können.

Schlussfolgerang Im Hinblick auf die derzeitigen finanziellen Verhältnisse erachten wir die vorgeschlagene Lösung als zweckmässig. Gegenüber der Eingabe des Verkehrshauses an den Bundesrat bringt sie eine Herabsetzung des nachgesuchten Betrages um fast die Hälfte. Die Lösung gestattet dem Verkehrshaus dennoch, die am

1495 meisten unter Platzmangel leidende Ausstellung Luftfahrt der Bedeutung dieses Verkehrsträgers entsprechend darzustellen, sowie die mit der Abteilung Raumfahrt eine thematische Einheit bildenden Vorführungen des Planetariums jetzt schon in das Ausstellungsprogramm einzube/iehen. Ausserdem stehen der Schiffahrt und dem Fremdenverkehr im Untergeschoss der Halle Luft- und Raumfahrt grössere Ausstellungsflächen zur Verfügung. Gleichzeitig wird der PTT ermöglicht, ihre Halle, in der bis jetzt die Schiffahrt und der Fremdenverkehr untergebracht sind, für die seit langem geforderte, umfassendere Darstellung des Nachrichtenwesens zu verwenden.

In Anbetracht der Tätigkeit des Verkehrshauses, die im Interesse des schweizerischen Verkehrswesens liegt und eine nationale Aufgabe erfüllt, begrüsst und unterstützt der Bundesrat die Bestrebungen des Vereins. Besondere Bedeutung messen wir der Tatsache bei, dass sich im Verkehrshaus die führenden Fachleute begegnen und dass die eine Sektion des Vereins bildende Schweizerische Verkehrswissenschaftliche Gesellschaft durch ihre Tätigkeit bei der Lösung wichtiger Verkehrsfragen aktiv mithilft.

In Würdigung der verdienstvollen Tätigkeit des Verkehrshauses als Ausstellungsstätte des schweizerischen Verkehrswesens sowie der erfolgreichen Bestrebungen des Vereins, den Betrieb und die Errichtung der meisten Erweiterungsbauten mit eigenen Mitteln zu finanzieren, sollte sich unseres Erachtens der Bund in einem unter den gegebenen Verhältnissen vertretbaren Ausmasse am Bau der Halle Luft- und Raumfahrt beteiligen.

Wir schlagen Ihnen vor, einen einmaligen Bundesbeitrag für den Bau der Halle in der erforderlichen Höhe von 3,4 Mio. Franken zu gewähren, wovon 2 Mio. Franken à fonds perdu und 1,4 Mio. Franken als rückzahlbares Darlehen.

Bei der Darlehensgewährung besteht die Meinung, dass die Rückzahlung nicht vor Ablauf einer 5jährigen Frist beginnen soll. Die zwischen dem Bund und dem Verein «Verkehrshaus der Schweiz» abzuschliessende Vereinbarung, welche im übrigen Verzinsung und feste Rückzahlung vorzusehen hat, soll indessen den geschäftlichen Verhältnissen des Vereins und den Möglichkeiten zur Erschliessung neuer Einnahmen gebührend Rechnung tragen. Der bisherige jährliche Mitgliederbeitrag des Bundes von 25 000 Franken soll auf 50000 Franken erhöht werden.

Zudem ist
zu erwarten, dass die jährlichen Mitgliederbeiträge der PTT-Betriebe und der Bundesbahnen im selben Ausmasse erhöht werden; Abklärungen mit den beiden Regieunternehmen des Bundes haben ergeben, dass dies möglich sein dürfte. Da alle Mitgliederbeiträge heraufgesetzt werden, erscheint es gerechtfertigt, auch jene des Bundes und seiner Regieunternehmungen anzupassen. Das Verkehrshaus erhält dadurch auch einen Beitrag zum Teuerungsausgleich.

In diesem Zusammenhang müssen auch die finanziellen Leistungen der Stadt Luzern und der Vereinsmitglieder erwähnt werden. Die Einwohnergemeinde Luzern, die schon bereits in der ersten Bauetappe das Gelände unentgeltlich abgab, hat auch das für die vorliegende Erweiterung erforderliche Areal im Wert von rund l Mio. Franken zur Verfügung gestellt. Zudem wird sie, neben gewissen Naturalleistungen, ihren bisherigen Mitgliederbeitrag angemessen erhöhen.

Ebenso verdienen die Leistungen der Swissair Erwähnung, die sich, nebst dem

1496 vorstehend genannten à fonds perdu-Beitrag von l Mio. Franken, auf j ährlich wiederkehrende Beiträge erstrecken. Diese erhöhten Beiträge, sowie auch erhöhte Leistungen weiterer an der Errichtung der Halle Luft- und Raumfahrt interessierter Aussteller, sind in den in Abschnitt III aufgeführten Mehreinnahmen bereits berücksichtigt. Seitens des Vereins «Verkehrshaus der Schweiz» wird, wie die zwischen anfangs 1959 bis Ende 1967 von 1185 auf 6015 angestiegene Zahl der Mitglieder beweist, alles getan, um sich zusätzliche Einnahmen zu verschaffen.

Dieses Bemühen des Verkehrshauses, Mass zu halten und durch eigene Anstrengungen die erforderlichen Mittel zu beschaffen, heben wir nochmals hervor; es muss auch für die Zukunft massgebend sein.

Das Verkehrshaus wird mit der Eröffnung des Planetariums und der Halle Luft- und Raumfahrt als Ausstellungsstätte des schweizerischen Verkehrswesens den Besuchern ein noch eindrücklicheres Bild von den vielfältigen Leistungen der Verkehrsmittel und der Nachrichtentechnik und deren tiefgreifenden Auswirkungen auf das kulturelle und wirtschaftliche Leben vermitteln. Mit seinen Ausstellungen, die die Entwicklung der Verkehrstechnik zu Lande, in der Luft und zu Wasser von den Anfängen bis zur Gegenwart samt Ausblicken in die Zukunft umfassen, wird bei allen Kreisen der Öffentlichkeit das Interesse und Verständnis für das Verkehrswesen geweckt und vertieft. Eine derartige systematische Aufklärung über die Verkehrswirtschaft ist heute, wo auf allen Gebieten des Verkehrs gewaltige Aufgaben zu lösen sind, wichtiger denn je. Von grosser Bedeutung sind auch die Auswirkungen, die das Verkehrshaus bei der heranwachsenden Jugend auf die Berufswahl und auf die berufliche Ausbildung ausübt.

Die Verfassungsmässigkeit der Vorlage ist durch Artikel 23 der Bundesverfassung (öffentliche Werke) gegeben. Ohne dass dies damals ausdrücklich gesagt wurde, stützte sich schon der Bundesbeschluss vom 25. September 1958 über den Bundesbeitrag an das Verkehrshaus der Schweiz auf diese Verfassungsgrundlage.

Auf Grund der vorliegenden Darlegungen beantragen wir Ihnen, den mitfolgenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss gutzuheissen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 29. Mai 1968.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Spühler Der Bundeskanzler : Huber

1497

(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Beteiligung des Bundes am Bau der Halle Luft- und Raumfahrt sowie am Betrieb des Verkehrshauses der Schweiz in Luzern Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nachEinsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 1968, beschliesst:

Art. l Der Bund gewährt dem Verein «Verkehrshaus der Schweiz» mit Sitz in Luzern an den Bau der Halle Luft- und Raumfahrt einen einmaligen Beitrag von 3,4 Mio. Franken, wovon 2 Mio. Franken à fonds perdu und 1,4 Mio. Franken als verzinsliches und rückzahlbares Darlehen.

Art. 2 Der Bund erhöht seinen jährlichen Beitrag an den Verein «Verkehrshaus der Schweiz» von bisher 25 000 Franken jährlich auf 50000 Franken.

Art. 3 In einer zwischen dem Bund und dem Verein «Verkehrshaus der Schweiz» abzuschliessenden Vereinbarung werden die Einzelheiten der vorstehenden Bestimmungen geregelt.

Art. 4 Dieser Bundesbeschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft. Der Bundesrat wird mit seinem Vollzug beauftragt.

0180

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die finanzielle Beteiligung des Bundes am Bau der Halle Luft- und Raumfahrt des Verkehrshauses der Schweiz in Luzern (Vom 29. Mai 1968)

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Foglio federale

Jahr

1968

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

9968

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.06.1968

Date Data Seite

1483-1497

Page Pagina Ref. No

10 044 026

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