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Bekanntmachungen von Departementen und anderen
Verwaltungsstellen des Bundes Änderungen im diplomatischen Korps vom 11. bis 17. September 1968 i Aufnahme der dienstlichen Tätigkeit Australien S.Exz. Herr Arthur Malcolm Morris, Botschafter.
Japan Herr Nagao Yoshida, Botschaftsrat.
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Madagaskar Herr Rakotomalala Ramaniraka, Botschaftsrat.
Senegal S. Exz. Herr Gabriel d'Arboussier, Botschafter.
Herr Konimba Coulibaly, Botschaftsrat.
Vereinigte Staaten von Amerika l Herr Robert H. Lochner, Erster Sekretär (Kultur- und Presseangelegenheiten).
Beendigung der dienstlichen Tätigkeit Marokko Herr Ahmed Mesmoudi, Erster Sekretär.
Vereinigte Staaten von Amerika Herr B.Franklin Steiner, Erster Sekretär (Kultur- und Presseangelegenheiten).
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Konzessionsgesuch für eine Naturgasleitung von Thayngen nach Schlieren Mit Gesuch vom 15. September 1968 ersucht die Gasverbund Ostschweiz AG in Zürich, gestützt auf das Rohrleitungsgesetz und dessen Ausführungsverordnungen *) den Bundesrat um die Erteilung der Konzession für den Bau und Betrieb einer Rohrleitungsanlage für Naturgas sowie um Übertragung des eidgenössischen Enteignungsrechtes. Die Rohrleitungsanlage soll zum Bezug von Erdgas aus dem Räume Pfullendorf (Bayern) dienen und den Produktionsanlagen in Schlieren zur Aufbereitung als Stadtgas und anderen interessierten Industriebetrieben zugeführt werden. Gemäss dem vorgelegten Projekt kreuzt die Rohrleitung die Landesgrenze bei Thayngen. Der Hauptstrang führt nach Schlieren und ein Nebenstrang in Richtung Schaff hausen. Von der Rohrleitungsanlage werden folgende Gemeinden berührt: Thayngen, Schaff hausen, Dörflingen, Willisdorf, Unterschlatt, Mett-Oberschlatt, Trüllikon, Benken, Marthalen, Rheinau, Rüdlingen, Buchberg, Eglisau, Glattfelden, Hochfelden, Stadel, Neerach, Höri, Niederglatt, Niederhasli, Regensdorf, Oberengstringen, Zürich, Schlieren. Das Projekt kann vom 7. Oktober bis 6. November 1968 bei den genannten Gemeinden eingesehen werden. Einsprachen gegen das Gesuch sind bis zum 6. November 1968 bei der unterzeichneten Amtsstelle im Doppel einzureichen. Die Eingaben haben Antrag und Begründung zu enthalten. Berechtigt, Einwendungen zu erheben ist jedermann, dessen Interessen durch die geplante Rohrleitungsanlage beeinträchtigt werden. Mit der allf alligen Konzessionserteilung durch den Bundesrat wird über das generelle Projekt entschieden. Über das Detailprojekt einschliesslich die Linienführung im einzelnen und die allenfalls zu enteignenden Rechte wird im Anschluss an die Konzessionserteilung eine öffentliche Planauflage mit Einspracheverfahren durchgeführt. Einsprachen auf Grund der vorliegenden Ausschreibung sollten sich daher auf Einwendungen gegen das generelle Projekt oder allenfalls das Gesuch um Übertragung des Enteignungsrechts beschränken.
Bern, den 25. September 1968.
Eidgenössisches Amt für Energiewirtschaft l
) AS 1964, 99; 1966, 869; 1968, 1120.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und anderen Verwaltungsstellen des Bundes
In
Bundesblatt
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Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1968
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
40
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
04.10.1968
Date Data Seite
477-478
Page Pagina Ref. No
10 044 116
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