1499 Falls Sie von keinem Rechtsmittel Gebrauch machen und die Busse 14 Tage nach Ablauf der Beschwerdefrist nicht an die Zollkreisdirektion Chur (Postcheckkonto 70-162) bezahlen sollten, müsste die Busse gestützt auf Artikel 98 des Zollgesetzes und Artikel 317 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege in Haft umgewandelt werden.
Bern, den 7. Juni 1968.
Eidgenössische Oberzolldirektion
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Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht eine
Sammlung der eidgenössischen und kantonalen gesetzlichen Erlasse über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Die Sammlung ist auf losen Blättern in zwei Ringheftern aus Pressspan zusammengefasst. Bundesgesetz und Verordnung sind in deutscher, französischer und italienischer Sprache wiedergegeben. Die kantonalen Erlasse erscheinen in der Originalsprache, von zweisprachigen Kantonen in beiden Sprachen. Jedem Kanton ist eine Übersicht vorangestellt.
Die zwei Ringhefter und die Nachträge 1-5 können unter Nr.318.681 zum Preise von Franken 28.80 bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern, bezogen werden.
Der vom Eidgenössischen Departement des Innern herausgegebene
Bericht der Eidgenössischen Kommission für Nachwuchsfragen auf dem Gebiete der Geisteswissenschaften und der medizinischen Berufe sowie des Lehrerberufes auf der Mittelschulstufe vomì. Mai 1963 kann zum Preise von 5.50 Franken bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern, bezogen werden.
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1500
Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden :
Schweizerisches Zivilgesetzbuch mit den bis I.Januar 1966 erfolgten Änderungen Preis plus Zustellgebühr ii26
Fr. 4.-- (broschiert) Fr. 5,-- (kartoniert) Drucksachenbureau der Bundeskanzlei
Allgemeine Überprüfung der Bundessubventionen Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Expertengruppe (Kommission Stocker) Herausgegeben von der Eidgenössischen Finanzverwaltung.
Der Bericht ist (in deutscher und französischer Sprache) zum Preise von Franken 3.50 zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.
Das Verzeichnis der schweizerischen Eisenbahnen und der vom Bund konzessionierten Trolleybusse, Aufzüge, Luftseilbahnen, Sesselbahnen, Schlittenseilbahnen und Schiffahrtsunternehmungen Stand I.Januar 1966 kann bezogen werden zum Preise von Fr. 3.- beim Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement, Drucksachenbüro, Bundeshaus Nord, 3003 Bern
Der vom Eidgenössischen Departement des Innern herausgegebene
Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für Fragen der Landesplanung kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preise von Franken 3.90 bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern, bezogen werden.
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Jahr
1968
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
25
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
21.06.1968
Date Data Seite
1499-1500
Page Pagina Ref. No
10 044 028
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