Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) (Aufhebung der Umtauschfrist von Banknoten) Mit der Revision des WZG soll die Umtauschfrist ab der 6. Serie aufgehoben werden. Das Publikum hat die Sicherheit, dass zurückgerufene Noten jederzeit bei der Nationalbank umgetauscht werden können. Damit wird eine Angleichung an die Umtauschregimes der bedeutenden Währungen erreicht.

Datum der Eröffnung: 16. August 2017 Vernehmlassungsfrist: 16. November 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Telefon 058 462 61 75, www.efv.admin.ch/efv/ Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

29. August 2017

2017-2240

Bundeskanzlei

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