Vernehmlassungsverfahren
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen Die Bundesversammlung soll ermächtig werden, Freihandelsabkommen, welche inhaltlich vergleichbar mit früher abgeschlossenen Abkommen sind und im Vergleich zu diesen keine wichtigen zusätzlichen Verpflichtungen für die Schweiz schaffen, selbstständig zu genehmigen.
Datum der Eröffnung: 19. Dezember 2018 Vernehmlassungsfrist: 2. April 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, WHFH, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, Telefon 058 462 22 93, Fax 058 463 18 94, www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/Vernehmlassungen.html Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
8. Januar 2019
420
Bundeskanzlei
2018-4120