Flughafen Zürich Lärmgebühren ­ Genehmigung Mit Verfügung vom 5. Juni 2019 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL die Anpassung des Lärmgebührenmodells für Luftfahrzeuge am Flughafen Zürich unter verschiedenen Auflagen genehmigt.

Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion LEWI, 3003 Bern, E-Mail: info@bazl.admin.ch.

Die Verfügung ist im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch > Sicherheit > Infrastruktur > Flugplätze > Landesflughäfen > Flughafen Zürich > Verfügungen > 2019 Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde erhoben werden beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen.

Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung ist die aufschiebende Wirkung entzogen worden.

12. Juni 2019

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Bundesamt für Zivilluftfahrt

2019-1750