Genehmigung Richtplan Basel-Landschaft; Anpassung 2016 ­ Trasseesicherung Zubringer Bachgraben Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 20. Dezember 2018 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht vom 17. Dezember 2018 des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE wird die Richtplananpassung '16 unter Vorbehalt der Ziffer 2 genehmigt.

2.

Der Kanton Basel-Landschaft wird beauftragt, im Rahmen der Weiterentwicklung seines Richtplans ­ die Aufnahme der Tunnel Allschwil und Binningen in das Objektblatt V2.1 zu prüfen und ­ die Planungsanweisung im Objektblatt V 2.1 um die interkantonale Abstimmung und die Abstimmung mit dem Bund (ASTRA) zu ergänzen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal, Tel. 061 552 59 33

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 480 37 70

19. Februar 2019

2019-0198

Bundesamt für Raumentwicklung

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