Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV

Beantragte Verwendung von Diglyme: interessierte Kreise können Informationen über Alternativstoffe oder -technologien übermitteln

Die gemeinsame Anmeldestelle Chemikalien des BAFU - BAG - SECO, gestützt auf Absatz 8 Ziffer 2 Anhang 1.17 der Chemikalien-RisikoreduktionsVerordnung (ChemRRV)1, teilt mit: Die Firma BASF Schweiz AG, Basel, hat beantragt, Diglyme (in Anhang 1.17 ChemRRV sowie Anhang XIV REACH gelistet) als Prozesslösemittel in der Herstellung von Produkten mit verschiedenen Anwendungen in der Elektronikindustrie weiterhin verwenden zu dürfen. In diesem Zusammenhang veröffentlicht die Anmeldestelle Chemikalien nicht-vertrauliche Informationen, zu welchen sich interessierte Kreise, die über Informationen über Alternativstoffe oder -technologien verfügen, bis zum 20. Januar 2020 äussern können: Bundesamt für Gesundheit BAG Gemeinsame Anmeldestelle Chemikalien CH-3003 Bern reachhelpdesk@bag.admin.ch Aktuelle Konsultationen zu beantragten Verwendungen: www.anmeldestelle.admin.ch/chem/de/home/themen/pflicht-hersteller/stoffe/stoffeanhang-chemrrv-reach/aktuelle-konsultationen-zu-beantragten-verwendungen.html

19. November 2019

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Gemeinsame Anmeldestelle Chemikalien

SR 814.81

2019-3825

7329