Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Änderung der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln Die wirtschaftliche Landesversorgung hat die Aufrechterhaltung der heute bestehenden Pflichtlagerhaltung von Kaffee überprüft. Sie ist dabei zum Schluss gelangt, dass Kaffee nicht lebenswichtig ist. Kaffee soll deshalb nicht mehr länger der Pflichtlagerhaltung unterstellt werden.

Was die Pflichtlagerhaltung von Reis anbelangt, ist eine Lösung zu wählen, welche sowohl den landes- als auch den völkerrechtlichen Voraussetzungen entspricht. Die Schweiz hat sich gegenüber den WTO-Mitgliedern verpflichtet, die derzeit nicht mit dem internationalen Handelsrecht konforme Erhebung von Garantiefondsbeiträgen auf Importen von Reis zu korrigieren. Diesem Anliegen soll mit der vorliegenden Anpassung der Lagerpflicht beim Reis ebenfalls Rechnung getragen werden.

Datum der Eröffnung: 10. April 2019 Vernehmlassungsfrist: 19. Juli 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, Sektion Vorratshaltung, Bernastrasse 28, 3003 Bern Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

24. April 2019

2019-1182

Bundeskanzlei

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