Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinden Obfelden (ZH) und Merenschwand (AG); Instandhaltung Übersetzstelle vom 23. Mai 2019

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 30. November 2018 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Instandhaltung der Übersetzstelle an der Reuss in den Gemeinden Obfelden und Merenschwand unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

4. Juni 2019

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

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2019-1696