Bundesbeschluss über die Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse in Pflege an den kantonalen Fachhochschulen

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 28 Absätze 1bis Buchstabe c und 3 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20021, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 17. Oktober 20192 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...3, beschliesst: Minderheit (Herzog, Aeschi Thomas, Brand, Clottu, de Courten, Frehner, Giezendanner, Sollberger) Nichteintreten Art. 1 Der Bund strebt eine bedarfsgerechte Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse in Pflege an den kantonalen Fachhochschulen an.

Art. 2 Der Bundesrat wird beauftragt, mit den Kantonen im Rahmen der Schweizerischen Hochschulkonferenz Massnahmen zu prüfen, die bis Ende 2028 zu einer bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse in Pflege an den kantonalen Fachhochschulen führen.

Art. 3 Die Massnahmen sollen folgende Eckwerte einhalten: a.

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Es wird ein plafonderhöhendes Finanzvolumen von maximal 25 Millionen Franken festgelegt; die für das Sonderprogramm notwendigen plafonder-

SR 171.10 BBl 2019 8015 Wird im Bundesblatt später veröffentlicht.

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Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse in Pflege an den kantonalen Fachhochschulen. BB

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höhenden Mittel werden den Räten im Rahmen der Botschaften zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2021­2024 und 2025­2028 beantragt.

b.

Kantone und Hochschulen erbringen eine Eigenleistung im Umfang von 50 Prozent.

c.

Die Festlegung einer bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse erfolgt evidenzbasiert und abgestimmt auf den Bedarf an Ausbildungsabschlüssen höherer Fachschulen.

Art. 4 Dieser Beschluss tritt nur zusammen mit dem Bundesgesetz vom ...4 über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege in Kraft.

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Er untersteht nicht dem Referendum.

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