Öffentliche Auflage Rodungsgesuch im Rahmen des Erweiterungsbaus der Zentrale Spitalhof (Biberist) Projekt N5 84 090091, VOMA BSA Lengnau-Luterbach vom 2. April 2019

Das Bundesamt für Strassen ASTRA reicht im Rahmen der Unterhalts- und Sanierungsarbeiten auf der Nationalstrasse N05 das vorliegende Rodungsgesuch ein: Um einen geordneten Umbau (Erneuerung) der Beleuchtung in den Tunneln Birchi und Spitalhof unter Betrieb zu ermöglichen, muss an der Zentrale Spitalhof ein Erweiterungsbau erstellt werden, wofür Rodungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Auf dem Gebiet der Gemeinde Biberist müssen auf der Parzelle GB Nr. 3762 temporäre Rodungen von 197m2 und definitive Rodungen von 164m2 vorgenommen werden. Entsprechende Ersatzaufforstflächen wurden im Projekt berücksichtigt.

Gestützt auf Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11) in Verbindung mit Artikel 46 der Nationalstrassenverordnung (NSV; SR 725.111), Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) sowie Artikel 5 der Verordnung über den Wald (WaV; SR 921.01) legt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) folgendes Rodungsgesuch öffentlich auf: I Öffentliche Auflage Das Rodungsgesuch liegt während der Auflagefrist bei folgenden Stellen während der ordentlichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf: Einwohnergemeinde Biberist, Bernstrasse 4+6, 4562 Biberist Die Auflagefrist dauert vom 3. April 2019 bis 3. Mai 2019 (30 Tage).

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BBl 2019

II Anhörung betroffener Dritter Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von der Rodung betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.

2. April 2019

Bundesamt für Strassen: Guido Biaggio Vizedirektor, Abteilungschef

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