Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung Für selbstbewohntes Wohneigentum ­ nicht aber für selbstgenutzte Zweitliegenschaften ­ sollen der Eigenmietwert und die Abzüge für die Gewinnungskosten sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene aufgehoben werden. Bei vermieteten oder verpachteten Liegenschaften bleiben die Gewinnungskosten abzugsfähig. Die Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz, Denkmalpflege und Rückbau sollen auf Bundesebene generell aufgehoben werden, während die Kantone sie in ihrer Gesetzgebung beibehalten können. Auch in Abzug auf die Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen soll es gegenüber heute klare Einschränkungen geben, wobei fünf Varianten zur Diskussion stehen. Ausserdem soll ein Ersterwerberabzug eingeführt werden.

Datum der Eröffnung: 5. April 2019 Vernehmlassungsfrist: 12. Juli 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Parlamentsdienste, Sekretariat WAK, Bundeshaus, 3003 Bern, Telefon 058 322 94 38, www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

16. April 2019

2019-1101

Bundeskanzlei

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