Gesuch um Bewilligung eines Freisetzungsversuchs mit der gebietsfremden Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) Gesuchsteller:

Agroscope, Agrarökologie und Umwelt

Gegenstand:

B19001 ­ Freisetzungsversuch mit der gebietsfremden Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) Beschreibung und Herkunft des Organismus: ­ Kirschessigfliege (Drosophila suzukii), ursprünglich aus dem südostasiatischen Raum stammender Schadorganismus im Obst-, Beeren- und Weinbau; ­ Die im Versuch zu verwendenden Kirschessigfliegen stammen aus in der Schweiz etablierten Populationen und wurden aus gesammelten Früchten aus der Umgebung der jeweiligen Standorte isoliert und im Labor vermehrt.

Inhalt, Ziele und Zwecke des Versuchs: ­ Ausbringung von Eiern, Larven und Puppen der Kirschessigfliege in Früchten an verschiedenen Standorten; ­ Untersuchung des Einflusses von Prädatoren auf die Populationen der Kirschessigfliege in semi-natürlichen Habitaten; ­ Die ausgebrachten Früchte werden vor dem Schlupf der Adulten wieder eingeholt; ­ Diese Versuche tragen zur Entwicklung von nachhaltigeren Bekämpfungsmethoden der Kirschessigfliegen bei.

Orte des Versuchs: Versuchsgelände Agroscope Reckenholz (ZH), Wädenswil (ZH), Changins (VD), Conthey (VS) und Versuchsgelände FiBL in Frick (AG).

Dauer des Versuchs: 6 Wochen im Sommer 2019, zwischen Juli und September

Bewilligungsverfahren:

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 17 ff. und 21 ff. der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (FrSV, SR 814.911).

Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Umwelt BAFU, 3003 Bern

2019-0749

2309

BBl 2019

Öffentliche Auflage:

Die nicht vertraulichen Akten können vom 19. März 2019 bis einschliesslich 3. Mai 2019 von jeder Person zu den üblichen Bürozeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: ­ BAFU, Abt. Boden und Biotechnologie, Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen (um vorgängige telefonisch Anmeldung wird gebeten: 058 462 93 49); ­ Grün Stadt Zürich, Naturschutz, Beatenplatz 2, 8001 Zürich; ­ Stadt Wädenswil, Sicherheit und Gesundheit, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil; ­ Commune de Nyon, Travaux, environnement et mobilité, Chemin du Bochet 10, 1260 Nyon; ­ Commune de Conthey, Route de Savoie 54, 1975 St-Séverin; ­ Gemeindeverwaltung Frick, Gemeindehausplatz 1, 5070 Frick.

Einsprache:

Jedermann kann schriftlich innert der oben angeführten Auflagefrist (3. Mai 2019) zum Gesuch Stellung nehmen.

Wer Rechte als Partei im Sinne von Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) im Bewilligungsverfahren wahrnehmen will, muss dies innert der oben angeführten Auflagefrist (3. Mai 2019) dem BAFU mit seiner Einsprache schriftlich, mit Angaben zur Parteistellung, mitteilen und begründen. Wer dies unterlässt, wird vom späteren Verfahren ausgeschlossen.

Hinweis: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Gruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAFU diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

19. März 2019

2310

Bundesamt für Umwelt