Wahlen in die Militär- und Militärappellationsgerichte Für die Amtsperiode 2020/2023 sind die Richterinnen und Richter bzw. die Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter der Militär- und Militärappellationsgerichte durch den Bundesrat neu zu wählen. Wählbar sind männliche und weibliche Angehörige der Armee und des Grenzwachtkorps. Die Richtertätigkeit an einem Appellationsgericht bedingt in der Regel ein abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium.

Richterinnen und Richter leisten diesen Dienst unabhängig und zusätzlich zu den ordentlichen militärischen Dienstleistungspflichten.

Kandidaturen sind unter Beilage eines zivilen und militärischen Lebenslaufes bzw. Werdeganges bis spätestens am 30. Juni 2019 an das Oberauditorat, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern zu richten.

22. Januar 2019

2019-0116

Der Oberauditor der Armee

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