Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Steffisburg, Armeelogistikcenter Thun (Schwäbis); Rückbau Panzertauchbecken, Erweiterung Fahrzeugabstellplatz und nachträgliche Genehmigung Truppengebäude vom 15. August 2019

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 7. Januar 2019 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Rückbau des Panzertauchbeckens, die Erweiterung des Fahrzeugabstellplatzes und das Truppengebäude im Armeelogistikcenter Thun unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

27. August 2019

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2019-2766

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