Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung H+ Die Spitäler der Schweiz, Bern, FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Bern und SGMC Schweizerische Gesellschaft für Medizinische Codierung, Glis haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Medizinischer Kodierer mit eidgenössischem Fachausweis / Medizinische Kodiererin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

27. August 2019

2019-2806

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

5779