19.040 Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee Bericht des Bundesrates gemäss Artikel 149b Absatz 1 des Militärgesetzes vom 7. Juni 2019

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen den Bericht des Bundesrates gemäss Artikel 149b Absatz 1 des Militärgesetzes. Mit diesem Bericht informieren wir Sie über den Stand der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

7. Juni 2019

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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Übersicht Ausgangslage Das Militärgesetz verlangt in Artikel 149b Absatz 1, dass der Bundesrat periodisch überprüft, ob die der Armee gesetzten Ziele erreicht werden. Darüber ist der Bundesversammlung Bericht zu erstatten.

Die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte haben sich damit einverstanden erklärt, dass sich der vorliegende Bericht thematisch an der Berichterstattung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zur Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) orientiert.

Inhalt des Berichts Die Umsetzung der WEA hat am 1. Januar 2018 begonnen und wird fünf Jahre dauern. Insgesamt läuft die Umsetzung der WEA wie geplant. Die verbesserte Kaderausbildung, die regionale Verankerung und ein Teil der Formationen mit höherer Bereitschaft haben den angestrebten Stand bereits erreicht. Mit der WEA wird die Armee wieder fähig sein, bei überraschend eintretenden Ereignissen (z. B. bei einer Naturkatastrophe oder einer Terrorbedrohung) rasch grosse Truppenteile aufzubieten, auszurüsten und in den Einsatz zu bringen. Dazu wurden neue Mobilmachungsabläufe geschaffen, die nun eingeübt werden. Die im Bereich Ausbildung mit der WEA erreichte Verbesserung hat bereits positive Effekte. Dies zeigt sich in den Rekrutenschulen und wird sowohl vom Berufsmilitär als auch von jenen Milizkadern bestätigt, die ihre Ausbildung im neuen Modell absolviert haben. Die angestrebte regionale Verankerung der Armee verbessert die Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Stellen. Dazu wurden zusätzliche Formationen in die Territorialdivisionen eingegliedert. Damit werden die Mittel für subsidiäre Einsätze und die Kommandostrukturen in Übereinstimmung gebracht. Die Umsetzung der WEA verläuft bisher nach Plan.

Bei gewissen Formationen bestehen Ausrüstungslücken. Diese werden bis zum Ende der Umsetzung der WEA reduziert. Sie werden indes nicht vollständig beseitigt, und dies anzustreben wäre auch nicht sinnvoll. Trotz bestehender Lücken wird die Armee in der Lage sein, die wahrscheinlichen Einsätze ohne Leistungsabstriche zu erfüllen. Mittelfristig bleibt es das Ziel des Bundesrates, die Armee so auszurüsten, dass sie ihre Aufgaben auch bei Einsätzen höchster Intensität erfüllen kann.

Bestehende personelle Unterbestände führen in allen Einsatzformen dazu, dass die
Verbände die geforderte Leistung nicht oder nur reduziert erbringen können und insbesondere die Durchhaltefähigkeit eingeschränkt ist. Dies gilt vor allem in der Verteidigung und teilweise auch bei der Unterstützung von zivilen Behörden und in der Katastrophenhilfe. Eine unzureichende personelle Alimentierung der Formationen hat in der Ausbildung zur Folge, dass die Einheiten nicht ihr volles Einsatzspektrum trainieren können.

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Eine Ursache sind die zahlreichen Abgänge aus der Armee, insbesondere in den Zivildienst. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bundesrat eine Revisionsvorlage des Zivildienstgesetzes an die eidgenössischen Räte überwiesen.

Bei dem Berufsmilitär und dem zivilen Personal wird es in den nächsten Jahren primär darum gehen, genügend qualifizierten Nachwuchs an Berufsmilitär und genügend qualifizierte zivile Mitarbeitende zu gewinnen. Das VBS hat mehrere Massnahmen für eine verbesserte Personalgewinnung an die Hand genommen. Wie wirksam diese sind, wird sich in einigen Jahren zeigen.

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Bericht 1

Ausgangslage

1.1

Veranlassung

Das Militärgesetz vom 3. Februar 19951 (MG) verlangt in Artikel 149b Absatz 1, dass der Bundesrat periodisch überprüft, ob die der Armee gesetzten Ziele erreicht werden. Darüber ist der Bundesversammlung Bericht zu erstatten. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen bestimmen Form und Gegenstand der Berichterstattung. Das Gesetz lässt offen, in welchem Rhythmus Bericht zu erstatten ist.

Der erste Bericht gemäss Artikel 149b Absatz 1 MG wurde dem Parlament am 13. Februar 20082 unterbreitet.

In der Legislaturperiode 2012­2015 verzichtete der Bundesrat auf eine separate Berichterstattung, weil mit dem Armeebericht vom 1. Oktober 20103 und den nachfolgenden Zusatzberichten das Parlament ausreichend mit Informationen zur Auftragserfüllung der Armee bedient und dem Zweck von Artikel 149b MG dadurch entsprochen wurde. In der laufenden Legislaturperiode wurde bisher kein Bericht gemäss Artikel 149b Absatz 1 MG an die eidgenössischen Räte überwiesen. Die Botschaft vom 3. September 20144 zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee erfüllte aus Sicht des Bundesrates die inhaltlichen Anforderungen einer Berichterstattung im Sinne von Artikel 149b Absatz 1 MG, und ein zusätzlicher Bericht hätte kaum Aussagen enthalten, die über diejenigen der Botschaft hinausgegangen wären. Die Präsidenten der Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte wurden jeweils mit Schreiben des Bundesrates über den Verzicht auf eine Berichterstattung informiert.

1.2

Fokus der Berichterstattung

Am 18. März 2016 genehmigten die eidgenössischen Räte die Änderungen der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee (WEA). Die Umsetzung der WEA hat am 1. Januar 2018 begonnen und wird bis zum 31. Dezember 2022 dauern.

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) erstattet den Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte regelmässig Bericht über den Stand der Umsetzung in den zentralen Bereichen, nämlich der Bereitschaft der Armee, der Alimentierung, dem Ausrüstungsstand und der regionalen Verankerung. Dies hat bis anhin zweimal stattgefunden, im Juni 2018 und im Dezember 2018.

Auf Antrag des VBS haben sich die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte damit einverstanden erklärt, dass sich der vorliegende Bericht thematisch 1 2 3 4

SR 510.10 BBl 2008 2413 BBl 2010 8871 BBl 2014 6955

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ebenfalls an der Berichterstattung des VBS zur Umsetzung der WEA orientiert.

Zusätzlich nutzt der Bundesrat die Gelegenheit, die eidgenössischen Räte über den Aufbau der Cyber-Kapazitäten und den Stand des Projekts zur Bildung eines Kommandos Unterstützung im VBS zu informieren.

Mit dem Bericht des VBS vom 9. April 20195 zur Bedrohungslage und zu den Konsequenzen für den Schutz des Luftraumes, der am 15. Mai 2019 veröffentlicht wurde, liegt eine aktualisierte Analyse der Sicherheitslage vor. Die wesentlichen Elemente und allfällige Konsequenzen für die WEA werden im vorliegenden Bericht kurz dargestellt.

1.3

Abgrenzung zu anderen Themen

Mit der ausschliesslichen Fokussierung auf die Umsetzung der WEA unterscheidet sich der vorliegende Bericht vom ersten Bericht dieser Art vom 13. Februar 2008.

Dieser zeigte die konkreten Leistungen der Armee auf, stellte die Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008/11 dar und behandelte die mögliche Weiterentwicklung der Armeeaufträge und die zukünftigen Investitionen und Grossbeschaffungen.

Parallel zur Umsetzung der WEA bearbeitet das VBS drei weitere Vorhaben: die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums (Air 2030), die Weiterentwicklung der Fähigkeiten der Bodentruppen und die künftige personelle Alimentierung von Armee und Zivilschutz. Diese drei Projekte stimmen mit der Stossrichtung der WEA überein und werden im vorliegenden Bericht nicht behandelt.

2

Bedrohungslage nicht grundlegend verändert

Im Lichte der aktualisierten Analyse der Sicherheitslage sieht der Bundesrat derzeit keinen Anlass, die grundlegende Ausrichtung der Armee, wie sie mit der WEA umgesetzt wird, in Frage zu stellen. Die in den sicherheitspolitischen Berichten 2010 und 20166 beschriebene Bedrohungslage hat sich nicht grundlegend verändert, sondern in verschiedenen Bereichen akzentuiert. Die Tendenz, dass mögliche Gegner politische, wirtschaftliche, militärische, nachrichtendienstliche Mittel und Mittel der Informations- und Telekommunikationstechnologie kombiniert und gleichzeitig einsetzen würden, hat sich bestätigt. Dass die Schweiz direkt Opfer eines bewaffneten Angriffs oder in einen solchen verwickelt wird, scheint weiterhin wenig wahrscheinlich. Hingegen muss davon ausgegangen werden, dass sich die Wahrscheinlichkeit von bewaffneten Auseinandersetzungen an den Grenzen Europas, die auch Auswirkungen auf die Schweiz hätten, in der Zwischenzeit erhöht hat. Der Grund dafür ist die Verschärfung der Konfrontation mit Russland, die auch ein steigendes Risiko unbeabsichtigter Ereignisse und Kettenreaktionen in sich birgt, ausgelöst durch Fehleinschätzungen oder Versehen.

5 6

Abrufbar unter www.vbs.admin.ch > Verteidigung Air2030 ­ Schutz des Luftraumes > Dokumente.

Abrufbar unter www.vbs.admin.ch > Weitere Themen > Sicherheitspolitische Berichte.

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Aufgrund dieser aktualisierten Lage muss die Armee auch künftig die Leistungen erbringen, die in der Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee beschrieben sind.

Dank der Wiedereinführung der Mobilmachung wird die Armee wieder in der Lage sein, schnellstmöglich grosse Truppenstärken in den Einsatz zu bringen. Auch erweist sich die gleichwertige Gewichtung von Unterstützungseinsätzen zugunsten ziviler Behörden und Kampfeinsätzen zur Verteidigung nach wie vor als richtig. Mit dem verstärkten Fokus auf den Kapazitätsaufbau in der Cyber-Abwehr reagiert die Armee zudem auf die in jüngster Zeit stark akzentuierte Cyber-Bedrohung.

3

Umsetzungsstand der WEA

Mit der WEA soll die Armee heute und in absehbarer Zukunft in der Lage sein, die Armeeaufträge gemäss Artikel 1 MG und gemäss dem in der Botschaft zur WEA beschriebenen Leistungsprofil zu erfüllen, das heisst die Kriegsverhinderung, die Verteidigung von Land und Bevölkerung, die Wahrung der Lufthoheit, die Unterstützung der zivilen Behörden und die militärische Friedensförderung im internationalen Rahmen. Die WEA zielt darauf ab, die Bereitschaft zu erhöhen, den Ausrüstungsgrad der Formationen so auszugestalten, dass diese in der Lage sind, ihre Leistungen zu erbringen, die Ausbildung, insbesondere diejenige der Kader, zu verbessern und die Armee wieder stärker regional zu verankern. Neben einer Reduktion des Sollbestandes und einer Änderung des Ausbildungsmodells (u. a. jährlich zwei statt bislang drei Rekrutenschulen) bringt die WEA unter anderem eine Anpassung der Armeeorganisation vom 18. März 20167 (AO) einschliesslich der Führungsstrukturen mit sich. Grosse Verbände (Brigaden) und Truppenkörper (Bataillone sowie Abteilungen), die in der neuen Struktur nicht mehr vorgesehen sind, wurden bereits im Verlauf des Jahres 2017 aufgelöst. Wenn die Umsetzung der WEA abgeschlossen ist, wird die Armee, gegliedert in 109 Truppenkörper, über einen Effektivbestand8 von knapp über 140 000 Militärdienstpflichtigen verfügen.

Dieser ist, wie in der Botschaft zur WEA dargelegt, notwendig, um den in der Armeeorganisation festgelegten Sollbestand9 von 100 000 zu erreichen.

Die Umsetzung der WEA hat am 1. Januar 2018 begonnen und wird fünf Jahre dauern. Insgesamt läuft die Umsetzung wie geplant. Die verbesserte Kaderausbildung, die regionale Verankerung und ein Teil der Formationen mit höherer Bereitschaft haben den angestrebten Stand bereits erreicht. Herausforderungen bestehen insbesondere bei der personellen Alimentierung und bei der Ausrüstung ­ beides wesentliche Voraussetzungen für die höhere Bereitschaft. Zu diesem Zweck wurden 7 8

9

SR 513.1 Der Effektivbestand umfasst die Gesamtheit der in den Stäben und Formationen der Armee ausexerzierten und eingeteilten Armeeangehörigen. Weil erfahrungsgemäss nicht alle eingeteilten Armeeangehörigen zu Einsätzen und Ausbildungsdiensten einrücken, muss der Effektivbestand um einen Faktor von rund 1,4 höher angesetzt werden als der Sollbestand.

Der Sollbestand bildet die relevante Definitionsgrösse des Armeebestandes. Jede Formation der Armee hat einen Sollbestand, das heisst einen Bestand, der nötig ist, damit die geforderte Leistung in einem Einsatz doktrinkonform erbracht wird. Der Sollbestand der Armee ist dabei die Summe aller Sollbestände der Formationen.

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verschiedene Massnahmen eingeleitet, die allerdings teilweise erst nach einigen Jahren greifen werden.

Im Dezember 2017 hat das VBS den Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte sogenannte «Standbilder» mit den jährlichen Zielsetzungen der Umsetzung abgegeben. Die Standbilder zeigen das Vorgehen zur Umsetzung der WEA im Zeitraum 2018­2022 auf und beschreiben die jeweils auf Ende der einzelnen Jahre zu erreichenden Zwischenziele. Nachfolgend wird in den Bereichen, in denen Zwischenziele vorgegeben sind (höhere Bereitschaft, effektivere Kaderausbildung, vollständige Ausrüstung und regionale Verankerung), einleitend der Stand der Zielerreichung Ende 2018 erläutert. Anschliessend folgen detailliertere Informationen zum aktuellen Umsetzungsgrad, die anstehenden Herausforderungen, deren Auswirkungen auf die Leistungserbringung sowie die getroffenen Massnahmen.

3.1

Höhere Bereitschaft

Erreichung der Zwischenziele gemäss Standbild 2018 Die mit den Standbildern WEA für 2018 beschriebenen Zwischenziele der höheren Bereitschaft konnten wie geplant erreicht werden. Dazu wurde die Mobilmachung vom Gros der Stäbe und von den Milizformationen mit hoher Bereitschaft praktisch geübt und die Umsetzung der materiellen wie auch zeitlichen Bereitschaftsvorgaben überprüft. Auch konnten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass alle Mittel der ersten Stunde sowie die Milizformationen mit hoher Bereitschaft innert 24 bis 96 Stunden nach erfolgtem politischen Entscheid ausgerüstet und einsatzbereit sind.

Die dafür notwendige Alarmierung wird über das neu eingeführte und anlässlich von Übungen bei der Truppe getestete Alarmierungssystem eAlarm sichergestellt. Ebenfalls können je nach Bedarf weitere Formationen aufgeboten werden.

Die Armee ist in der Lage, mit den Mitteln der ersten Stunde und den Milizformationen mit hoher Bereitschaft die geforderten Leistungen weitestgehend zu erbringen.

Der Bestandesausgleich bei den Formationen ist noch nicht abgeschlossen. Die aufgrund der Strukturanpassung der Armee entstandenen Unter- und Überbestände der Formationen werden prioritär bei den Milizformationen mit hoher Bereitschaft behoben. Parallel zu den Umsetzungsarbeiten der WEA konnten sämtliche von der Armee geforderten Leistungen im Rahmen von vorhersehbaren und unvorhersehbaren Einsätzen im In- und Ausland geleistet werden.

Grundsätzliches zur höheren Bereitschaft Mit der Erhöhung ihrer Bereitschaft wird die Armee in der Lage sein, die im Leistungsprofil geforderten Aufgaben zu erfüllen. Seit Beginn der Umsetzung der WEA werden wichtige Grundlagen für die höhere Bereitschaft geschaffen. Ist der Einsatz von umfangreichen militärischen Mitteln erforderlich, wird die Armee nach einem politischen Entscheid in der Lage sein, rechtzeitig die notwendigen Truppen zur Verfügung zu stellen. Zuerst kommen die Mittel der ersten Stunde (Berufsorganisation und Durchdienerformationen) aus dem Stand zum Einsatz. Danach folgen innert 24 bis 96 Stunden die sogenannten Milizformationen mit hoher Bereitschaft.

Anschliessend können bei Bedarf weitere Formationen ­ falls notwendig bis hin zur 4967

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Mobilisierung der gesamten Armee ­ innert Tagen aufgeboten, ausgerüstet und in den Einsatz gebracht werden. Mit diesem abgestuften Bereitschaftssystem ist die Armee in der Lage, voraussehbare Einsätze flexibel durchzuführen, wie beispielsweise subsidiäre Sicherungseinsätze zum Schutz einer Konferenz oder im Fall einer schweizweiten Terrorbedrohung. Sie kann aber auch unvorhersehbare Einsätze infolge eines überraschend eintretenden Ereignisses leisten, etwa die zivilen Behörden bei der Bewältigung von Naturkatastrophen unterstützen.

Mobilmachung Mit der WEA wird die Armee wieder befähigt, bei überraschend eintretenden Ereignissen (z. B. bei einer Naturkatastrophe oder einer Terrorbedrohung) rasch grosse Truppenteile aufzubieten, auszurüsten und in den Einsatz zu bringen. Dazu wurden neue Mobilmachungsabläufe geschaffen, die nun eingeübt werden. Die Armee hat im Verlauf des Jahres 2018 Mobilmachungsübungen durchgeführt, schwergewichtig mit den Milizformationen mit hoher Bereitschaft. Bei diesen Übungen ging es darum, die Übernahme der Ausrüstung zu Beginn der Wiederholungskurse wie im Mobilmachungsfall zu schulen und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen Milizformationen und Armeelogistikcentern zu trainieren. Damit konnte die Armee die Mobilmachungsabläufe realitätsnah ausbilden und gleichzeitig praktisch erproben. Die Erfahrungen aus diesen ersten Mobilmachungsübungen zeigen, dass das Konzept der Mobilmachung praxistauglich ist und sich die zeitlichen Vorgaben einhalten lassen. In den kommenden Jahren werden auch die übrigen Truppenkörper die Mobilmachungsabläufe trainieren. Zahlreiche dieser Formationen, die erst in den Folgejahren für Mobilmachungsübungen vorgesehen sind, haben bereits 2018 die Gelegenheit genutzt, um die Mobilmachung im Rahmen eines Eigentrainings zu schulen.

Damit die Armeeangehörigen der Milizformationen mit hoher Bereitschaft rasch aufgeboten werden können, wurde das Alarmierungssystem eAlarm eingeführt. Über dieses kann den betroffenen Armeeangehörigen das Aufgebot in Form einer Kurznachricht auf ihr Mobiltelefon gesendet werden. Die für die Umsetzung erforderlichen Daten der Armeeangehörigen wurden 2018 grossmehrheitlich erfasst. Bis sämtliche Daten erfasst sind, kann die Mobilmachung der entsprechenden Formationen noch Verzögerungen erfahren; sie ist insgesamt aber
dennoch möglich. Die vorhandenen Daten müssen laufend überprüft und ergänzt werden. Der Einsatz des Alarmierungssystems wurde 2018 mittels Ausbildungsalarmen im Rahmen von Mobilmachungsübungen überprüft. Seit Anfang 2019 werden zusätzlich jährliche Testalarme ausgelöst, um die Erreichbarkeit der Armeeangehörigen zu überprüfen.

Nebst der Alarmierung der Milizformationen kann das Berufspersonal aufgeboten werden, das eine Mobilmachung unterstützen muss.

Die bisher durchgeführten Übungen haben gezeigt, dass die Berufsorganisation der Logistikbasis der Armee in der Lage ist, in einer Mobilmachung die Mittel der ersten Stunde und Milizformationen mit hoher Bereitschaft in der geforderten Zeit auszurüsten. Müssen zusätzliche Formationen aufgeboten werden, werden die Armeelogistikcenter durch besonders bezeichnete Milizformationen unterstützt.

Diese fünf Logistikbataillone sowie das Verkehrs- und Transportbataillon sind Milizformationen mit hoher Bereitschaft, damit die Unterstützung in einem Ereig4968

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nisfall rasch erfolgen kann. Auch bei diesen Formationen steht in den kommenden Jahren die Ausbildung der Mobilmachung im Zentrum, wobei es vor allem darum geht, die Zusammenarbeit mit der Berufsorganisation der Armeelogistikcenter zu schulen. Die Logistikbataillone sind derzeit personell noch unterdotiert und werden deswegen prioritär alimentiert.

Die Lagerorte für das Material sind vorbereitet und das Material für die Milizformationen mit hoher Bereitschaft wird nach Massgabe des Materialbestandes dezentralisiert eingelagert. Damit kann das Material während einer Mobilmachung rasch übernommen werden. Die Ausrüstung für die Truppenkörper, die nicht mit Bereitschaftsauflagen versehen sind, muss in einem Einsatzfall vor der Übernahme zuerst konfiguriert werden. Mit Unterstützung der Logistikbataillone kann die Logistikbasis der Armee dabei in einem Mobilmachungsfall täglich zehn Bataillone ausrüsten. Bis die noch bestehenden Ausrüstungslücken bereinigt sowie die Alimentierung der Milizformationen gesichert sind, muss im Fall eines gleichzeitigen Aufgebots grösserer Truppenteile die Zuteilung der Mittel auf die Formationen entsprechend dem Bereitschaftsgrad priorisiert werden.

Leistungserbringung parallel zur Umsetzung der WEA Parallel zum Ausbildungsbetrieb und zu den Umsetzungsarbeiten hat die Armee wie vorgesehen Einsätze geleistet und Unterstützungsleistungen erbracht. Seit Beginn der Umsetzung der WEA waren dies unter anderem subsidiäre Sicherungseinsätze für das World Economic Forum und anlässlich des Papst-Besuches 2018 sowie Unterstützungsleistungen im Rahmen der Tour de Suisse oder bei verschiedenen Weltcup-Skirennen. Die Armee leistet überdies mit rund 243 Frauen und Männern (Stand: 7.5.2019) militärische Friedensförderungseinsätze im Ausland, beispielsweise im Kosovo.

Die Wahrung der schweizerischen Lufthoheit obliegt der Armee. Bis 2015 war eine rasche Interventionsfähigkeit durch Kampfflugzeuge grundsätzlich nur tagsüber gewährleistet. Diese Einschränkung wird schrittweise behoben. Seit Anfang 2019 ist die Bereitschaft ganzjährig, also auch an Wochenenden und Feiertagen, von 6 bis 22 Uhr gewährleistet. Ab Ende 2020 wird die Interventionsfähigkeit durch jederzeit abrufbare Alarmpatrouillen, bestehend aus zwei bewaffneten Kampfflugzeugen, rund um die Uhr erreicht. Diesbezüglich wurden
im Zuge der WEA auch Anpassungen an der Verordnung vom 23. März 200510 über die Wahrung der Lufthoheit vorgenommen, damit diese mit dem geltenden Militärgesetz übereinstimmt.

Neben den planbaren Einsätzen wurde die Armee seit Beginn der Umsetzung der WEA auch mehrfach bei überraschend eintretenden Ereignissen eingesetzt, und zwar sowohl im Inland als auch im Ausland. So unterstützte sie die zivilen Behörden mehrerer Kantone im Sommer 2018 bei der Bekämpfung von Waldbränden sowie beim Wassertransport auf Alpen oder im Dezember 2018 das EDA nach dem Erdbeben und dem folgenden Tsunami in Indonesien mit zwei Rotationsflügen beim Transport von Fachleuten und Hilfsgütern. Die geforderten Leistungen wurden auch nach der Umstrukturierung im Zuge der WEA bis anhin ohne Abstriche erbracht.

Die Herausforderungen im Bereich der Alimentierung durch Milizangehörige sowie 10

SR 748.111.1

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militärisches und ziviles Berufspersonal können jedoch mittel- bis langfristig zu Einschränkungen in der Leistungserbringung führen (siehe Ziff. 3.6.).

3.2

Effektivere Kaderausbildung

Erreichung der Zwischenziele gemäss Standbild 2018 Die mit den Standbildern WEA für 2018 beschriebenen Zwischenziele der effektiveren Kaderausbildung konnten wie geplant erreicht werden. Die Ausbildungsgutschrift für die höheren Kader (Offiziere und höhere Unteroffiziere) wurde eingeführt und die Anerkennung der militärischen Ausbildung in Zusammenarbeit mit der zivilen Bildungslandschaft wird laufend ausgebaut. Auch wurde die Ausbildungsund Führungsverantwortung in den Schulen wieder vermehrt an die Milizkader übertragen. Die dazu notwendige Betreuung wird durch das militärische Berufspersonal sichergestellt. Gesamthaft wurden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um den Nachwuchsbedarf der Formationen an höheren Kadern schrittweise über die nächsten Jahre zu decken Ergriffene Massnahmen Bereits vor der Umsetzung der WEA hat die Armee Massnahmen eingeleitet, um die Anerkennung für die solide und praxisbezogene militärische Führungsausbildung im zivilen Umfeld zu vergrössern. So werden den Absolventinnen und Absolventen militärischer Kaderschulen schon seit Längerem zivil nutzbare Zertifikate sowie Bildungs- und Kompetenznachweise abgegeben. Mehrere Universitäten und Fachhochschulen anerkennen die militärische Kaderausbildung, indem sie dafür ECTSPunkte an Studiengänge und Nachdiplomstudien anrechnen. Die Armee steht mit den schweizerischen Bildungsinstitutionen in Kontakt, um diese Anerkennung weiter zu fördern und wo möglich auszubauen. Die Attraktivität der Kaderlaufbahn wird beispielsweise auch dadurch gesteigert, dass Kaderangehörige vorzeitig aus dem praktischen Dienst entlassen werden können, wenn sie direkt im Anschluss an den Militärdienst ihr Studium an einer Schweizer Hochschule oder Fachhochschule aufnehmen oder weiterführen.

Das neue Ausbildungsmodell der Armee, das mehr praktische Führungserfahrung ermöglicht, findet auch bei den jungen Kadern selbst Anklang, und der grössere Erfahrungsschatz wirkt sich positiv auf die Ausbildung in den Rekrutenschulen aus.

Die mit der WEA angestrebte Qualitätsverbesserung bei den abverdienenden Unteroffizieren, die vor der Unteroffiziersschule neu eine ganze Rekrutenschule absolvieren, wurde erreicht. Dasselbe gilt für die höheren Unteroffiziere und die Subalternoffiziere. Auf Interesse stösst die mit der WEA eingeführte Ausbildungsgutschrift
für Offiziere und höhere Unteroffiziere. Diese Gutschrift und die Anerkennung der militärischen Ausbildung in der zivilen Bildungslandschaft wirken sich positiv auf die Kadergewinnung aus. Zurzeit sind die Unteroffiziere noch von der Ausbildungsgutschrift ausgenommen. Weil es schwieriger werden dürfte, künftig ausreichend Anwärterinnen und Anwärter zu rekrutieren, soll auch für die Unteroffiziersausbildung mittels einer finanziellen Zulage für zivile Aus- und Weiterbildungen ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden. Der Bundesrat hat den eidgenössischen 4970

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Räten dazu mit der Armeebotschaft 2019 vom 20. Februar 201911 eine Änderung von Artikel 29a MG beantragt. In welchem Umfang die finanziellen Anreize für Kader insgesamt genutzt werden, wird sich erst später erweisen, weil die Ausbildungsgutschriften in den meisten Fällen nicht unmittelbar nach Beendigung der militärischen Weiterausbildung in Anspruch genommen werden.

3.3

Vollständige Ausrüstung

Erreichung der Zwischenziele gemäss Standbild 2018 Die mit den Standbildern WEA für 2018 beschriebenen Zwischenziele der vollständigen Ausrüstung wurden nur teilweise erreicht. Die Mittel der ersten Stunde und die Milizformationen mit hoher Bereitschaft haben einen besseren Ausrüstungsgrad erreicht, aber sie können ihre Leistungen nur unter der Voraussetzung erbringen, dass in einem Einsatzfall Material aus den Schulen zurückgezogen wird. Verschiedene Beschaffungen zur schrittweisen Schliessung von Ausrüstungslücken sind im Rahmen von Rüstungsprogrammen und Rahmenkrediten für Armeematerial vorgesehen oder wurden bereits bewilligt.

Trotz der bestehenden Mängel bei der Ausrüstung konnte den Schulen und Kursen der Armee für das Erreichen der Ausbildungsziele seit Umsetzungsbeginn der WEA ausreichend Material bereitgestellt werden.

Grundsätzliche Herausforderungen und Möglichkeiten Der Ausrüstungsgrad der Armee muss differenziert beurteilt werden. Wesentlich ist, dass die Armee ihre Aufgaben erfüllen, die geforderten Leistungen gemäss Leistungsprofil erbringen und die dazu notwendige Bereitschaft sicherstellen kann.

Entscheidend für die Entwicklung der Ausrüstung der Armee sind einerseits die Bedürfnisse aufgrund der Doktrin, des Leistungsprofils sowie der Bereitschaft und andererseits die verfügbaren Finanzmittel, um neues Material zu erproben, zu beschaffen und zu unterhalten. Um einen stetig steigenden Betriebsaufwand zu vermeiden und die erforderlichen Leistungen auch in Zukunft erbringen zu können, müssen Systeme, die ans Ende ihrer technischen und operationellen Nutzungsdauer gelangt sind, ausser Dienst gestellt werden. Wo entsprechende Fähigkeiten nach wie vor erforderlich sind, müssen sie durch neue Systeme ersetzt werden. Werterhalt und Kampfwertsteigerungen über das Ende der technischen und operationellen Nutzungsdauer hinaus sind nur dann angezeigt, wenn die zu investierenden Mittel für Neubeschaffungen zu gering sind und Fähigkeitslücken infolge einer ersatzlosen Ausserdienststellung nicht in Kauf genommen werden können.

Kurzfristig wird die Armee so ausgerüstet sein, dass sie die derzeit absehbaren und wahrscheinlichen Aufgaben erfüllen und die dazu notwendige Ausbildung sicherstellen kann. Dafür ist es nicht erforderlich, dass sämtliches Material für die Ausrüstung aller Formationen und gleichzeitig auch für die Grundausbildung in den Rekruten- und Kaderschulen umfassend und permanent zur Verfügung stehen muss. In 11

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gewissen Materialbereichen ist eine Vollausrüstung sogar wirtschaftlich unsinnig.

So lassen sich beispielsweise bei Radfahrzeugen Standschäden vermeiden, wenn sie nicht in einem Umfang beschafft werden, der alle Einsätze und die Grundausbildung gleichzeitig abdeckt. Um eine zweckmässige, auf eine adäquate Leistungserfüllung und Bereitschaft ausgerichtete Materialzuteilung zu gewährleisten, hat die Armee Ausrüstungsgrundsätze festgelegt. Deren Ziel ist es, die Materialzuteilung so zu steuern, dass sowohl Einsatzformationen als auch Rekruten- und Kaderschulen über genügend Systeme verfügen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Wo es nötig und sinnvoll ist, umfasst dies auch eine logistische Umlaufreserve. Bei mechanisierten Formationen und Mitteln der Luftwaffe ist nicht ausreichend Material vorhanden, um eine Umlaufreserve auszuscheiden. Für die Ausbildung in den Schulen wiederum wird das Material der Einsatzformationen verwendet. Müssten alle mechanisierten Formationen gleichzeitig aufgeboten werden, so würde dieses Material aus den Schulen verwendet. Die Ausbildung in den Rekrutenschulen müsste dann stärker auf Simulatoren abgestützt werden.

Neben diesen Ausrüstungsgrundsätzen ist die Reduktionen der Zahl der Formationen im Rahmen der WEA zu berücksichtigen. Das in den Formationen vorhandene Material wurde neu zugeteilt. Dadurch konnte der Ausrüstungsgrad der einzelnen WEA-Formationen im Vergleich zur Armee XXI verbessert werden. Zudem wurden mit der Armeebotschaft 2016 vom 24. Februar 201612 und der Armeebotschaft 2018 vom 14. Februar 201813 Nachbeschaffungen von Material beschlossen, das den Formationen nun laufend zufliesst. Verschiedene Ausrüstungslücken bestehen aber seit längerer Zeit, auch bei einzelnen Hauptsystemen. Seit den 1990er-Jahren mussten bei der Beschaffung von Rüstungsmaterial aus finanziellen Gründen in verschiedenen Bereichen mengenmässig Abstriche gemacht werden. So wurde zum Beispiel beim Schützenpanzer 2000 auf die Beschaffung einer ursprünglich geplanten zweiten Tranche verzichtet. Diese Abstriche haben dazu geführt, dass heute bei diversem Material Ausrüstungslücken bestehen. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Lücken in den kommenden Jahren zu schliessen. Dies soll durch Nachbeschaffung von noch zeitgemässem Material oder durch Neubeschaffungen nach Massgabe der künftig
verfügbaren finanziellen Mittel erfolgen.

Bei den Hauptsystemen werden somit trotz der Reduktion des Bestandes und der damit einhergehenden Verringerung der Zahl der Formationen unmittelbar nach Umsetzung der WEA noch nicht alle Ausrüstungslücken vollumfänglich beseitigt sein. Die Nachbeschaffung von Hauptsystemen ist keine sinnvolle Option, weil Investitionsmittel für den Nachkauf von veralteten Systemen verwendet würden.

Dies würde letztlich eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Armee behindern oder sogar verunmöglichen, zumal danach für die Beschaffung moderner Systeme keine Finanzmittel mehr zur Verfügung stünden. Die Nachbeschaffungen und der Werterhalt von Systemen, die sich dem Ende ihrer operationellen Nutzung nähern, ist auch militärisch gesehen wenig sinnvoll. Etliche der in geringer Menge vorhandenen Hauptsysteme stammen noch aus der Zeit des Kalten Kriegs oder aus den 1990er-Jahren, so z. B. der erwähnte Schützenpanzer 2000. Somit können diese Systeme nicht mehr in derselben Konfiguration beschafft werden, da die Industrie 12 13

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sie mittlerweile nicht mehr produziert. Eine Schliessung der Lücken mittels Beschaffung ergänzender neuer Systeme oder Reaktivierung eingelagerter Systeme hätte zur Folge, dass parallel verschiedene Flotten betrieben würden. Dies hätte negative Auswirkungen auf den Ausbildungsbetrieb und insbesondere auch auf den Betriebsaufwand. Deshalb beabsichtigt der Bundesrat, Ausrüstungslücken bei Hauptsystemen grundsätzlich dann zu schliessen, wenn die gesamte Flotte der betroffenen Systeme abzulösen ist.

Konkrete Ausrüstungslücken und beabsichtigte Massnahmen Die heute bestehenden Ausrüstungslücken, die kurz- oder mittelfristig geschlossen werden sollen, sind gesamthaft verhältnismässig gering. Sie werden durch Beschaffungen im Zuge der jährlichen Rüstungsprogramme und der Rahmenkredite für Armeematerial sowie durch die Reduktion der Anzahl Formationen sowie Überprüfungen der Materialzuteilungen der Formationen reduziert. Dabei werden geringfügigere temporäre Ausrüstungslücken über den Kredit für Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (EAB) geschlossen sowie entlang der geplanten Ersatz- oder Neubeschaffungen von Systemen die Strukturen und Materialbedürfnisse der Formationen geprüft und gegebenenfalls dem Bedarf angepasst. Das erfordert einige Jahre, weil das bereits bewilligte oder geplante Material mehrheitlich erst nach Abschluss der WEA-Umsetzung der Truppe konkret zufliessen wird. Einige Lücken werden folglich auch über 2022 hinaus bestehen. Dies gilt sowohl für einige für die Leistungserbringung relevante Systeme als auch für Ausrüstungsgegenstände untergeordneter Bedeutung.

Ausrüstungslücken, die erst nach 2022 geschlossen werden können, bestehen namentlich bei den Übermittlungsmitteln, vor allem bei Richtstrahlsystemen und taktischen Kleinfunkgeräten. Eine Nachbeschaffung der aktuell eingesetzten Mittel ist mit Blick auf den raschen Technologiewandel in diesem Bereich nicht sinnvoll.

Zudem wird die Mehrzahl der heute in zu geringer Anzahl vorhandenen Geräte nicht mehr produziert. Hier beabsichtigt der Bundesrat, die Fähigkeit im Rahmen der Erneuerung der mobilen Kommunikation (Telekommunikation der Armee) vollständig wiederherzustellen.

Auch bei Bodensystemen werden nach 2022 noch Ausrüstungslücken bestehen, beispielsweise bei den Kommandofahrzeugen 93 (Piranha I 6×6) und bei den Aufklärungsfahrzeugen
93/97 (Eagle). Beide Systeme erreichen ab 2025 ihr Nutzungsende. Eine Nachbeschaffung dieser Auslaufmodelle wäre aus den oben erläuterten Gründen nicht zweckmässig. Die Ausrüstungslücken sollen erst im Rahmen der Ersatzbeschaffung geschlossen werden. Mit der Armeebotschaft 201914 hat der Bundesrat den eidgenössischen Räten die Einführung eines taktischen Aufklärungssystems (Tasys) beantragt, mit dem die Aufklärungsmittel der Bodentruppen erneuert und ergänzt werden sollen. Tasys soll ab 2020 beschafft und bei der Truppe etappenweise von Mitte 2023 bis Ende 2025 eingeführt werden. Damit können auch die Ausrüstungslücken bei den Aufklärungsfahrzeugen 93/97 geschlossen werden.

Den Ersatz für die Kommandofahrzeuge 93 wird der Bundesrat in einem späteren Rüstungsprogramm beantragen.

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Neben den Hauptsystemen verfügt die Armee über weitere Systeme, die einen wesentlichen Einfluss auf die Leistungserbringung haben, bei denen Lücken aber nicht dazu führen würde, dass die damit ausgerüsteten Formationen ihre Leistungen überhaupt nicht mehr erbringen könnten. Dazu gehören beispielsweise Nachtsichtgeräte, Restlichtverstärker und spezifische Waffensysteme (z. B. Scharfschützengewehre). Auch bei diesen Ausrüstungsgegenständen bestehen zurzeit noch Lücken.

Einige davon (z. B. bei dem 5.6mm Leichten Maschinengewehr, dem 40mmMehrzweckwerfer oder dem Sanitätsmaterial im Rucksack für Einheitssanitäter) werden demnächst geschlossen. In diesen Fällen wird das fehlende Material nachbeschafft. Die eidgenössischen Räte haben hierfür in den Jahren 2016 und 2018 zwei Rahmenkredite von je 100 Millionen Franken bewilligt. Andere Ausrüstungslücken wie zum Beispiel beim Funkgerät SE-135 können temporär in Kauf genommen werden, weil es sich hierbei um Material handelt, das einem raschen technologischen Wandel unterliegt. Es kann deshalb nicht mehr nachbeschafft werden und soll in absehbarer Zukunft ohnehin ersetzt werden. Zum Teil haben die eidgenössischen Räte die dafür erforderlichen Kredite bereits genehmigt, zum Teil sind die Neubeschaffungen in den Armeebotschaften der kommenden Jahre geplant, beispielsweise die Beschaffung von Restlichtverstärkern sowie Wärmebild- und Laserzielgeräten in der Armeebotschaft 2019.

Schliesslich benötigt die Armee diverse Ausrüstungsgegenstände, die in erster Linie als Hilfsmittel eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um eine Vielzahl von Gütern, angefangen bei Schadenplatzbeleuchtungssortimenten über Biwak-Material und Schaufeln bis hin zu Kleinmaterial wie Kabelbindern, Schnürsenkeln oder Schmier- und Reinigungsmitteln. Sind solche Ausrüstungsgegenstände für einen Einsatz nicht in ausreichender Zahl vorhanden, so können sie bei Bedarf rasch auf dem zivilen Markt beschafft oder gemietet werden. Damit ist es militärisch vertretbar und aus betriebswirtschaftlichen Gründen geboten, hier bewusst Ausrüstungslücken in Kauf zu nehmen.

Auswirkungen der Ausrüstungslücken auf Einsatz und Ausbildung Im Verteidigungsfall gälte es, je nach Anzahl der eingesetzten Formationen zu unterscheiden. Würden nur einige Formationen gleichzeitig eingesetzt, so könnten diese vollständig
ausgerüstet werden, weil Material aus dem Ausbildungsbetrieb verwendet werden kann. Die Ausrüstungslücken wären nur dann schwerwiegend, wenn mehrere Formationen des gleichen Typs gleichzeitig eingesetzt werden müssten.

Wenn beispielsweise alle Infanteriebataillone gleichzeitig eingesetzt würden, bedeutete dies, dass von den 17 Bataillonen deren 10 von ihrer Ausrüstung her alle vorgesehenen Kampf- und Schutzaufgaben weitgehend erfüllen könnten. Drei weitere Infanteriebataillone könnten im Rahmen der gleichen Operation für Schutzaufgaben verwendet werden, den übrigen vier könnten hingegen ausschliesslich Bewachungsaufgaben übertragen werden. Wenn nicht alle Infanteriebataillone gleichzeitig eingesetzt würden, so könnten die Infanteriebataillone mit Ausrüstungslücken das fehlende Material von den abzulösenden Formationen übernehmen und den Einsatz weiterführen. Eine reduzierte Ausrüstung würde bei Infanteriebataillonen dazu

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führen, dass beispielsweise Gebiete geringerer Ausdehnung überwacht oder weniger Objekte der kritischen Infrastruktur bewacht werden könnten.

Von den gesamthaft acht Genie- und Rettungsbataillonen könnten gleichzeitig sechs eingesetzt werden: zwei Genie- und zwei Rettungsbataillone ohne Einschränkungen, je ein Bataillon mit Einschränkungen. Für je ein Genie- und ein Rettungsbataillon fehlt zurzeit wesentliche Ausrüstung. Diese Bataillone könnten eingesetzt werden, wenn sie das Material der abzulösenden Formationen übernähmen. Die Ausrüstungslücken bedeuten für die Geniebataillone, dass gleichzeitig beispielsweise rund ein Drittel weniger Hindernisse oder Gewässer passierbar gemacht werden könnten und so die Mobilität weiterer Formationen eingeschränkt sein könnte. Im Fall der Rettungsbataillone könnten mit der heute verfügbaren Ausrüstung zum Beispiel im Katastrophenhilfeeinsatz während Wochen rund ein Drittel weniger räumlich getrennte Schadenplätze betrieben werden als mit voll ausgerüsteten Rettungsbataillonen.

Bei den Formationen der anderen Truppengattungen ergibt sich ein ähnliches Bild.

So könnten beispielsweise nicht alle sechs Panzer- und Mechanisierten-Bataillone gleichzeitig eingesetzt werden, weil nicht genügend werterhaltene Kampfpanzer 87 Leopard und Schützenpanzer 2000 vorhanden sind. Es müssten kleinere Räume zugewiesen werden oder es könnten rund ein Viertel weniger Objekte oder Achsen gehalten werden als mit voll ausgerüsteten Bataillonen.

Für alle Truppengattungen gilt, dass auch nicht vollständig ausgerüstete Formationen die vollen Leistungen erbringen könnten, wenn der Einsatz nicht alle Hauptsysteme erfordern würde, zum Beispiel für Einsätze, die keine Nutzung von geschützten Fahrzeugen voraussetzen. In allen Fällen können Formationen, die materielle Unterbestände aufweisen, zur Stärkung der Durchhaltefähigkeit als Ablösungen eingesetzt werden.

Vollständige Ausrüstung, inklusive Ausbildungsmaterial und Umlaufreserve, wäre die Maximalvariante. Diese wird nicht erreicht und wahrscheinlich nie erreicht werden, weil das knapper werdende Material erst ersetzt werden kann, wenn es aus wirtschaftlichen Überlegungen sinnvoll ist. Ausserdem ist für die Beurteilung der Ausrüstungsmängel die aktuelle Bedrohungslage und ihre absehbare Entwicklung zentral. Es ist in naher Zukunft
nicht davon auszugehen, dass alle 17 Infanteriebataillone gleichzeitig für Kampfaufgaben im Rahmen einer Verteidigungsoperation oder alle Genie- und Rettungsbataillone gleichzeitig zur Unterstützung der zivilen Behörden eingesetzt werden müssen. Damit sind die Formationen mit dem aktuellen Ausrüstungsstand in der Lage, die absehbar geforderten Leistungen zu erbringen.

Für den Bundesrat ist deshalb nicht die vollständige Ausrüstung inklusive Ausbildungsmaterial und Umlaufreserve das Ziel, sondern das Schliessen der relevanten Lücken. Mittelfristig will der Bundesrat die Armee so ausrüsten, dass sie ihre Aufgaben im gesamten Einsatzspektrum gleichzeitig erfüllen kann. Eine ausschliessliche Ausrichtung auf wahrscheinliche Bedrohungen und Gefahren allein ist auf Dauer nicht ausreichend.

Für die relevante Bereitschaft der Armee ist vordringlich, dass sämtliche Milizformationen mit hoher Bereitschaft über einen ausreichenden Ausrüstungsstand verfügen. Dies wird bis Ende 2022 weitestgehend der Fall sein, womit diese Formationen 4975

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ohne massgebliche Einschränkungen einsetzbar sein werden. Die Ausrüstung dieser Formationen kann dann auch für die Ausbildung anderer Formationen oder in Schulen verwendet werden. Im Einsatzfall wird das reservierte Material aus den Schulen und Kursen zurückgezogen. Die Armee hat einen solchen Materialrückzug aus den Schulen für den Fall eines Einsatzes in der zweiten Jahreshälfte 2018 praktisch überprüft und konnte feststellen, dass trotz einer Zusatzbelastung der Logistik die zeitlichen Bereitschaftsvorgaben eingehalten werden können.

Abseits von zu leistenden Einsätzen ist für den regulären Ausbildungsbetrieb in Schulen und Wiederholungskursen genügend Material vorhanden. Zur teilweisen Kompensation temporärer Ausrüstungslücken wird nicht nur in den Ausbildungsdiensten der mechanisierten Formationen auf das Material der Einsatzformationen zurückgegriffen, sondern ­ bis die entsprechenden Ausrüstungslücken geschlossen sind ­ auch bei anderen Formationen.

Schliesslich ist die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen von den temporären Ausrüstungslücken wenig betroffen. Alle Angehörigen der Armee sind, abgesehen vom erweiterten ABC-Schutz, vollständig ausgerüstet.

3.4

Regionale Verankerung

Erreichung der Zwischenziele gemäss Standbild 2018 Die mit den Standbildern WEA für 2018 beschriebenen Zwischenziele der regionalen Verankerung wurden wie geplant erreicht. So wurden die den Territorialdivisionen neu unterstellten Formationen integriert und die Wiederholungskurse ­ sofern die Ausbildungsplanung und die Infrastruktur es erlaubten ­ regional durchgeführt.

Die Materialfassung zu Beginn der Dienstleistung fand wie geplant in dem der jeweiligen Formation fest zugeteilten Armeelogistikcenter statt. Auch wurden die Führung der Territorialdivisionen und die Rekrutierung trotz diverser Standortwechsel nahtlos sichergestellt.

Umsetzung der verstärkten regionalen Verankerung Damit die Armee besser regional verankert werden kann, wurden die Territorialdivisionen (vorher Territorialregionen) mit der WEA mit zusätzlichen Mitteln verstärkt, insbesondere mit je vier ­ im Fall der Territorialdivision 1 aufgrund der geographischen Ausdehnung mit fünf ­ Infanteriebataillonen. Diese Anpassung reflektiert auch die Bedeutung von Einsätzen zur Unterstützung der zivilen Behörden, bei denen in erster Linie die Formationen der Territorialdivisionen zum Einsatz kommen. Die zusätzlichen Formationen wurden den Territorialdivisionen am 1. Januar 2018 unterstellt. Sie leisten ihre Ausbildungsdienste und teilweise auch Einsätze seither in den neuen Strukturen. Die Territorialdivisionen werden in den kommenden Jahren im Rahmen der ordentlichen Ausbildungsdienste weiter mit den unterstellten Truppenkörpern üben. In ihren Räumen sind die Territorialdivisionen auch für die Mobilmachung zuständig, und zwar nicht nur für die eigenen, sondern für alle Formationen, die in ihrem Sektor mobilisieren. Das bedeutet, dass sie eine wichtige Aufgabe bei der Schulung der Abläufe wahrnehmen, die für das neue Bereitschaftssystem erforderlich sind.

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Jeder Truppenkörper basiert neu auf einem der fünf Armeelogistikcenter, das heisst jeder Verband übernimmt seine Ausrüstung zu Beginn eines Wiederholungskurses, aber auch bei einer Mobilmachung immer am selben Ort. Damit wird ermöglicht, dass die örtlichen Verhältnisse und die Ansprechpartner der Truppe bekannt sind.

Die Milizformationen und Schulen bewerten diese Neuerung positiv. Solange die beschriebenen Ausrüstungslücken bestehen, kann das Material allerdings nicht vollständig dezentralisiert werden. Dies hat zur Folge, dass die Truppe bis zur Behebung dieser Lücken teilweise grössere Distanzen von den Logistikinfrastrukturen an ihre Mobilmachungs- und Wiederholungskurs-Standorte zurücklegen muss, wenn sie ihre Ausrüstung übernimmt und abgibt.

Schliesslich konnten die verschiedenen für 2018 vorgesehenen Wechsel von Kommandostandorten wie geplant vollzogen werden. Auch bei den Rekrutierungszentren erfolgten Standortwechsel. Diese beeinträchtigten die Rekrutierung nicht.

3.5

Alimentierung

Allgemeines zum Stand der Alimentierung Die Unteralimentierung der Armee hat systemeigne, strukturelle, aber auch gesellschaftliche Ursachen und wird das VBS noch längere Zeit beschäftigen. Eine jährliche Zielsetzung zur Behebung der Unteralimentierung könnte diesem Umstand nicht gerecht werden. Aus diesem Grund hat die Armee, wie unter Ziffer 3 erwähnt, in den Standbildern keine Jahresziele für die personelle Alimentierung beschrieben.

Der vorliegende Bericht beschreibt daher den allgemeinen Stand der Alimentierung und die ergriffenen Massnahmen. Die personelle Alimentierung ist für die Leistungsfähigkeit der Armee wesentlich. Dabei ist zwischen Milizangehörigen, dem militärischen Personal (z. B. Berufsoffiziere, Berufsunteroffiziere) und dem zivilen Personal der Militärverwaltung zu unterscheiden. Derzeit bestehen teils erhebliche Abweichungen vom erforderlichen Bestand. Diese betreffen auch Unterschiede im Alimentierungsgrad der Formationen.

Die Gruppe Verteidigung und die Armee haben für eine bessere personelle Alimentierung mit Milizangehörigen im Rahmen des Möglichen Massnahmen ergriffen.

Um die ausreichende Alimentierung des zivilen und militärischen Personals zu gewährleisten, wurden die Rekrutierungsprozesse und das Marketing verbessert.

Diese Massnahmen werden aber erst mittel- oder langfristig Wirkung entfalten. Eine weitere Verbesserung der Alimentierung der Armee soll mit der Revision des Zivildienstgesetzes vom 6. Oktober 199515 erreicht werden, die der Bundesrat mit der Botschaft vom 20. Februar 201916 den eidgenössischen Räten beantragt hat. Mit dieser sollen die Abgänge in den Zivildienst ­ insbesondere nach absolvierter Rekrutenschule ­ reduziert werden.

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SR 824.0 BBl 2019 2459

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Milizangehörige der Armee und Massnahmen Der Effektivbestand, das heisst der tatsächliche Bestand an Militärdienstpflichtigen, die in den Stäben und Formationen aller Stufen eingeteilt sind, muss grösser sein als der Sollbestand, weil in den Wiederholungskursen, aber auch in Einsätzen erfahrungsgemäss nicht alle Militärdienstpflichtigen einrücken. Ist der Effektivbestand zu tief, so wird im Aufgebotsfall auch der Sollbestand unterschritten, was im Einsatz die Leistungsfähigkeit der Formationen reduziert und in den Wiederholungskursen das Ausbildungsniveau senkt. Damit die Armee einen Effektivbestand von 140 000 Armeeangehörigen erreicht und permanent hält, müssen von den als militärdiensttauglich eingestuften Schweizerinnen und Schweizern jährlich mindestens 18 000 ihre Grundausbildung in der Rekrutenschule abschliessen und in die Formationen eingeteilt werden und danach der Armee bis zum Ende der Ausbildungsdienstpflicht erhalten bleiben.

Am 1. Januar 2019 lag der Effektivbestand der Armee bei 141 910 Armeeangehörigen und damit leicht über dem bis Ende 2022 angestrebten Wert. In den kommenden Jahren wird der Effektivbestand sinken. Zum einen wird die Dauer der Ausbildungsdienstpflicht für Mannschaften und Unteroffiziere von zwölf auf zehn Jahre gesenkt. Zum anderen wurde 2018 die erforderliche Anzahl der Militärdienstpflichtigen, welche die Rekrutenschule abschliessen und in die Formationen eingeteilt werden sollten, erstmals unterschritten. Wenn die Abgänge aus der Armee sich so weiterentwickeln oder sogar zunehmen, wird dies ohne Korrekturmassnahmen zu einem Effektivbestand unter 140 000 Militärdienstpflichtigen führen. Die Bestandesprobleme betreffen in erster Linie Mannschaftsgrade. Die Armee kann kurz- und mittelfristig ausreichend Kader rekrutieren.

Die Gruppe Verteidigung und die Armee haben Gegenmassnahmen eingeleitet. In den letzten Jahren wurde beispielsweise die Anzahl Militärdiensttauglicher um 6,8 Prozent erhöht, indem eine differenzierte Tauglichkeit eingeführt und die Anforderungsprofile der Rekrutierungsfunktionen angepasst wurden. Auch wurden Massnahmen ergriffen, um die medizinischen Entlassungen während der Rekrutenschule zu verringern. Dazu zählen das Prinzip der progressiven Leistungssteigerung im Verlauf der Rekrutenschule, der Verzicht auf Leistungsmärsche in den ersten
drei Wochen und die Einführung von vier wöchentlichen Sportlektionen. Diese Massnahmen zeigen Wirkung: 2018 wurden weniger Militärdienstpflichtige aus medizinischen Gründen aus der Rekrutenschule entlassen als in den Vorjahren.

Im Zuge der WEA waren einzelne Formationen vor allem in der ersten Phase überrespektive unteralimentiert, weil gewisse Formationen aufgelöst und andere neu gebildet wurden. Diese Bestandesunterschiede zwischen den Formationen werden laufend ausgeglichen und die Bestandessituation bei Spezialistenfunktionen wird so weit wie möglich verbessert. Prioritär ist dabei die Alimentierung der Formationen mit hoher Bereitschaft. Besonders neu aufgestellte Formationen benötigen aber teilweise Milizangehörige, welche zuerst ausgebildet werden müssen. Das führt fallweise dazu, dass die Einrückungsbestände bei vereinzelten Formationen in Wiederholungskursen teilweise deutlich unter dem Sollbestand liegen. Es braucht Zeit, bis genügend neu ausgebildete Milizangehörige in den Formationen eingeteilt sind.

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Spezialistenmangel und Massnahmen Neben der generellen Alimentierung der Formationen ist insbesondere die Besetzung von Spezialistenfunktionen eine Herausforderung. Zu solchen Spezialistinnen und Spezialisten gehören unter anderem Truppenköchinnen und -köche, Fahrerinnen und Fahrer, ABC-Spürerinnen und -Spürer oder Militärärztinnen und -ärzte. Um die heute bei zahlreichen Spezialistenfunktionen bestehenden Unterbestände zu korrigieren, wurden Massnahmen eingeleitet. Dazu gehören beispielsweise die Erhöhung der Rekrutierungskontingente, Anpassungen von Anforderungsprofilen oder massgeschneiderte Ausbildungen wie etwa für Militärärztinnen und -ärzte, deren gesamte militärische Kaderausbildung zeitlich auf das Medizinstudium abgestimmt werden kann und sich in Teilen sogar an die universitäre Ausbildung anrechnen lässt. Ebenfalls geplant ist, die Anzahl der Rekrutierungsfunktionen zu reduzieren und dadurch die Flexibilität bei der Einteilung zu erhöhen. Wie sich diese verschiedenen Massnahmen insgesamt auswirken, wird sich frühestens gegen Ende der Umsetzung der WEA beurteilen lassen.

Alimentierung mit Milizkadern Für die Beschreibung der Alimentierungslage mit Kadern gilt es, nach Grad und Funktion zu unterscheiden. Militärdienstpflichtige im Grad eines Hauptmanns üben beispielsweise ­ je nach absolvierter Ausbildung ­ entweder die Funktion eines Einheitskommandanten aus, oder sie erfüllen als Führungsgehilfe spezifische Aufgaben in Bataillons- und Abteilungsstäben (z. B. als Nachrichtenoffizier). Es ist möglich, dass es in der Armee zwar insgesamt genügend Militärdienstpflichtige eines bestimmten Grades gibt, dass aber nicht alle Kaderfunktionen besetzt werden können. In ihren Formationen hat die Armee genügend Einheitskommandanten. Die Deckung des Nachwuchsbedarfs bei Einheitskommandanten muss jedoch zwei Ansprüchen gerecht werden. Im engeren Sinn braucht die Armee 110 Einheitskommandanten, um die Formationen zu alimentieren. Um den RS-Betrieb aufrechtzuerhalten, benötigt die Armee aber 160 Einheitskommandanten pro Jahr. Das bedeutet, dass rund 55 Prozent mehr Kommandanten gewonnen werden müssten, als die Formationen Bedarf haben. Darum muss ein Teil der Rekrutenschulkompanien statt von abverdienenden Milizangehörigen von jungen Berufsoffizieren geführt werden. Diese stehen allerdings nicht in
ausreichender Zahl zur Verfügung, und die Rekrutierung von zusätzlichen Berufsoffiziersanwärterinnen und -anwärtern gestaltet sich schwierig. Die Folge ist, dass jüngere, am Beginn ihrer Laufbahn stehende Berufsmilitärangehörige einer erheblichen zusätzlichen Belastung ausgesetzt sind, was sich wiederum negativ auf die Rekrutierung von jungen Berufsoffizieren und Berufsunteroffizieren auswirken wird.

Abgänge in den Zivildienst Besonders negative Auswirkungen auf die personelle Alimentierung der Armee haben die beträchtlichen Abgänge in den Zivildienst. Drei problematische Phänomene tragen letztlich zu einer Gefährdung des Armeebestandes bei: die hohe Zahl an Zulassungen zum Zivildienst, die hohe Zahl von Militärdienstpflichtigen, die nach der Rekrutenschule aus den Formationen der Armee in den Zivildienst wechseln, und der Wechsel von Fachspezialisten und Armeekadern zum Zivildienst. Seit der Einführung des zivilen Ersatzdienstes im Jahr 1996 sind die Zulassungen zum Zivil4979

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dienst stetig gestiegen; nach der Abschaffung der Gewissensprüfung stieg die Zahl der Zulassungen von 1632 (2008) auf 6720 (2009). Sie bewegt sich seither mit Schwankungen auf einem hohen Niveau. 2018 sind erstmalig seit 2011 die Zulassungen zum Zivildienst nicht weiter angestiegen. Der Bundesrat kann nicht beurteilen, ob dies einer Trendwende entspricht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der per 1. Januar 2018 vollzogene Wechsel im Ausbildungssystem von drei auf zwei Rekrutenschulen pro Jahr zu einer momentanen Unschärfe oder zu einer Verschiebung von Gesuchszeitpunkten führt. In jedem Fall liegt die Zulassungszahl Ende 2018 immer noch deutlich über 6000. Sie ist im ersten Quartal 2019 im Vergleich zum Vorjahr wieder um 1,7 Prozent gestiegen. Abgänge in dieser Grössenordnung gefährden die Alimentierung der Armee. Besonders schmerzlich für die Armee sind die Zulassungen zum Zivildienst nach absolvierter Rekrutenschule: Diese machten in den letzten Jahren im Schnitt 38 Prozent aller Zulassungen aus. Von den 15 Prozent Abgängen aus der Rekrutenschule heraus sind knapp die Hälfte Rekruten, die für eine Weiterausbildung vorgesehen waren, was die Kadergewinnung erschwert. Von den Abgängen nach der Rekrutenschule entfällt die grosse Mehrheit (ca. 70 Prozent) auf Militärdienstpflichtige, die noch keinen oder höchstens drei Wiederholungskurse geleistet haben. Die Armee verliert folglich sehr früh eine grosse Zahl an aufwendig ausgebildeten Soldaten und Kaderangehörigen, was sich negativ auf die Bestände in Wiederholungskursen auswirkt. Besonders problematisch ist es, wenn zeit- und kostenintensiv ausgebildete Kaderleute, Spezialistinnen und Spezialisten in den Zivildienst abwandern, weil diese nur sehr schwer und in der Regel erst mittelfristig ersetzt werden können. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 20. Februar 2019 eine Revision des Zivildienstgesetzes an die eidgenössischen Räte überwiesen. Die Revision zielt vor allem darauf ab, die Zahl der Wechsel in den Zivildienst nach absolvierter Rekrutenschule zu reduzieren. Zudem hat die Gruppe Verteidigung mit der WEA Massnahmen eingeleitet, um dort, wo dies machbar ist, die Attraktivität des Militärdiensts zu steigern und damit die Anzahl Zivildienstgesuche zu verringern. Dazu gehören unter anderem mehr Zeit zur freien Verfügung, eine bessere
Vereinbarkeit von Kaderausbildung und Studium sowie die Möglichkeit von Ausbildungsgutschriften.

Berufsmilitär Beim Berufsmilitär bestehen bereits heute zahlreiche Vakanzen, die in den nächsten Jahren kaum besetzt werden können. Bei den Berufsoffizieren waren per 1. Januar 2019 gut neun Prozent der zu besetzenden Stellen vakant und bei den Berufsunteroffizieren knapp sieben Prozent. Gründe dafür sind die sehr spezifischen Anforderungsprofile, die erforderliche langjährige Zusatzausbildung und die mit den Lücken in den Rekrutenschulen einhergehende deutlich höhere Arbeitsbelastung. Gekoppelt mit der guten Wirtschaftslage und den gesellschaftlichen Veränderungen, wie beispielsweise dem verbreiteten Wunsch nach Teilzeit- oder Telearbeit, reicht die Rekrutierungsquote beim Berufsmilitär nicht aus, um den Bestand nachhaltig zu sichern. Um mehr geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu rekrutieren, haben die Gruppe Verteidigung und die Armee verstärkt in den Marketingbereich investiert. Sie treten beispielsweise an Berufsmessen auf oder suchen den Kontakt zu potenziellen Interessentinnen und Interessenten über Social-Media-Kanäle. Berufs-

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offiziere und -unteroffiziere werden auch wieder vermehrt in ihrem Kernbereich eingesetzt, nämlich in der Betreuung, Ausbildung und Auswahl von Milizkadern.

Ziviles Personal Auch beim zivilen Personal werden bis zur vollständigen Umsetzung der WEA voraussichtlich nicht alle vakanten Stellen besetzt werden können. Schwierigkeiten bestehen insbesondere bei hochqualifizierten Spezialistinnen und Spezialisten (z. B.

Ärztinnen, Ingenieuren, Informatikern). In den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren wird angesichts der hohen Anzahl Mitarbeitenden über fünfzig praktisch die Hälfte des zivilen Personals pensioniert. Das VBS hat Massnahmen ergriffen, um den damit verbundenen Wissensabfluss in Grenzen zu halten. Wie beim militärischen sind auch beim zivilen Personal im Marketingbereich und im Rekrutierungsprozess Massnahmen getroffen worden, damit vakante Stellen neu besetzt werden können.

Damit die Militärverwaltung auch künftig ein attraktiver Arbeitgeber bleibt, wird zudem wo immer möglich vermehrt den erwähnten gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung getragen. Zum Teil zeigen die eingeleiteten Massnahmen bereits Wirkung; eine abschliessende Beurteilung ist indessen erst mittel- bis längerfristig möglich.

Auswirkungen auf die Leistungserbringung Kann die personelle Alimentierung der Armee nicht in ausreichendem Mass gewährleistet werden, so wirkt sich dies unweigerlich negativ auf ihre Bereitschaft und ­ in einem Einsatzfall ­ auf ihre Durchhaltefähigkeit und ihr Leistungsvermögen aus. Im Hinblick auf eine Mobilmachung kommt Logistikverbänden eine besondere Bedeutung zu, weil diese die Mobilmachung von weiteren Milizverbänden und deren Durchhaltefähigkeit sicherstellen. Alimentierungslücken bei Milizformationen mit hoher Bereitschaft hätten einen direkten negativen Einfluss auf die Fähigkeit zur Leistungserbringung innerhalb von 24 bis 96 Stunden. Als Massnahme werden die Logistikverbände ­ wie die weiteren Milizformationen mit hoher Bereitschaft ­ deshalb prioritär behandelt, wenn es darum geht, den Verbänden Personal zuzuteilen.

4

Weitere Berichtspunkte

4.1

Finanzen

Damit die Armee in Einsätzen die geforderten Leistungen erbringen, ihre Bereitschaft sicherstellen und ihre Systeme laufend erneuern kann, benötigt sie ausreichende finanzielle Mittel. Mit Bundesbeschluss vom 7. März 201617 bewilligten die eidgenössischen Räte für die Armee einen Zahlungsrahmen von 20 Milliarden Franken für die Jahre 2017­2020. Der Bundesrat hat diesen Beschluss im Voranschlag 2017 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2018­2020 so weit wie möglich umgesetzt und aufgrund von Sparmassnahmen einen Betrag von 19,4 Milliarden eingestellt. Trotzdem steigen die finanzierungswirksamen jährlichen 17

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Ausgaben der Armee in der Periode 2017­2020 von 4,5 Milliarden auf 5,1 Milliarden an, was pro Jahr im Durchschnitt 4.85 Milliarden ausmacht.

Die Gruppe Verteidigung hat mit der WEA grosse Anstrengungen unternommen, den jährlichen Betriebsaufwand bei rund 3 Milliarden Franken zu stabilisieren, damit für Investitionen (Rüstungsmaterial, Immobilien, Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf, Munition, Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung) jährlich insgesamt etwa 2 Milliarden Franken zur Verfügung stehen, davon etwa eine Milliarde Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial. Der Betriebsaufwand ist massgeblich eine Folge des Ausbildungsmodells der Armee: Jährlich werden Rekrutenschulen, Kaderschulen und Wiederholungskurse durchgeführt. Die in den Dienst eingerückten Militärdienstpflichtigen müssen untergebracht, verpflegt und besoldet, vor allem aber solide ausgebildet werden. Einsparungen beim Betriebsaufwand würden sich negativ auf die Qualität der Ausbildung und bei Einsätzen auf die Qualität der Leistungserbringung auswirken. Kurzfristige Sparvorgaben können aus diesem Grund praktisch ausschliesslich bei den Investitionen in die Rüstung und die Immobilien umgesetzt werden.

Mit den verfügbaren Rüstungskrediten konnte die Gruppe Verteidigung in den vergangenen Jahren Voraussetzungen für die anstehende Weiterentwicklung der Fähigkeiten der Armee schaffen und zahlreiche Ausrüstungslücken schliessen. Ab 2025 wird der Erneuerungsbedarf steigen, weil zahlreiche Hauptsysteme ans Ende ihrer Nutzungsdauer gelangen. Der Bundesrat hat diesbezüglich schon in der Vergangenheit verschiedentlich darauf hingewiesen, dass ein gleichzeitiger Ersatz all dieser Systeme mit einem jährlichen Budget von 5 Milliarden Franken nicht umsetzbar sei. Am 8. November 2017 hat er deshalb im Zusammenhang mit der Erneuerung der Mittel für den Schutz des Luftraums in Aussicht gestellt, die Zahlungsrahmen der Armee ab den beginnenden 2020er-Jahren sukzessive zu erhöhen, und zwar in der Grössenordnung von real 1,4 Prozent jährlich.18 Eine solche Erhöhung der Finanzmittel wird es erlauben, neben der Beschaffung von Kampfflugzeugen und eines Systems zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite auch die übrigen Fähigkeiten angemessen weiterzuentwickeln, bestehende Ausrüstungslücken zu schliessen und zu verhindern, dass grössere Fähigkeitslücken entstehen, die später mit sehr grossem Aufwand geschlossen werden müssten.

4.2

Aufbau von Cyber-Kapazitäten

Der Cyber-Angriff gegen die RUAG Anfang 2016 führte im VBS zu einer markanten Intensivierung der Arbeiten für einen besseren Schutz im Cyber-Bereich. Noch im selben Jahr wurde ein Aktionsplan Cyber-Defence erarbeitet und lanciert, mit dem Ziel, die Mittel und Fähigkeiten des VBS im Umgang mit Cyber-Risiken auszubauen und zu verstärken.

18

www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums: Bundesrat fällt Grundsatzentscheide.

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Der Aktionsplan Cyber-Defence nimmt Bezug auf das Militärgesetz und das Nachrichtendienstgesetz vom 25. September 201519 und legt fest, wie das VBS die zur Umsetzung dieser Gesetze benötigten Fähigkeiten im Bereich Cyber-Defence aufbauen und sicherstellen will. Er basiert auf der nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken und ist mit den in diesem Rahmen laufenden Arbeiten abgestimmt.

Mit dem Aktionsplan Cyber-Defence verfolgt das VBS drei Hauptziele: Erstens geht es darum, die eigenen IKT-Infrastrukturen und -Systeme zu schützen und bei Bedarf zu verteidigen, um die Einsatzbereitschaft der Armee jederzeit zu garantieren. Zweitens sollen die militärischen und nachrichtendienstlichen Aufgaben im Cyberraum gemäss den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben im militärischen und nachrichtendienstlichen Bereich erfüllt werden können, und drittens soll das VBS bei grösseren Cyber-Angriffen in der Lage sein, Betreiber kritischer Infrastrukturen zu unterstützen, bei Bedarf auch mit aktiven Gegenmassnahmen zur Abwehr solcher Angriffe.

Der Aktionsplan Cyber-Defence erfüllt auch wichtige Aufträge der Motion Dittli 17.3507 «Ein Cyberdefence-Kommando mit Cybertruppen für die Schweizer Armee», die einen personellen Ausbau der Armee im Cyber-Bereich fordert. Gemäss aktueller Planung sollen bis 2020 bzw. 2025 die angestrebten und auch von der Motion Dittli geforderten Personalbestände im Cyber-Bereich erreicht werden.

Konkret handelt es sich dabei um etwa 155 VBS-Angestellte, die im Cyber-Bereich eingesetzt werden, davon rund 100 nur für die Armee. Die Anzahl Milizangehörige im Cyber-Bereich wird von heute ca. 220 auf 400­600 steigen.

Mit dem Ausbau des Milizpersonals soll die Durchhaltefähigkeit der operativen Mittel der Armee im Cyber-Bereich verbessert werden. 2018 wurde zum ersten Mal der neue Cyber-Lehrgang durchgeführt, um entsprechende Spezialistinnen und Spezialisten auszubilden. Der Lehrgang dauert insgesamt 41 Wochen; Anfang 2019 hat die zweite Durchführung begonnen.

Weiter wurde in der Ausbildung bei allen Kategorien von Mitarbeitenden des VBS sowie von Milizangehörigen der Armee die Schulung im Cyber-Bereich verstärkt.

Das Ziel ist, das technologische Fachwissen dieser Personen zu steigern. Weitere innovative Massnahmen sind in Erarbeitung, zum Beispiel zur gezielten Rekrutierung von
jungen Cyber-Talenten, ähnlich wie bei den Pilotinnen, Piloten, Fallschirmaufklärerinnen und Fallschirmaufklärern mit dem Programm SPHAIR.

Auch im technisch-wissenschaftlichen Bereich gibt es Neuerungen. Im Vordergrund steht hier der neue Cyber-Defence-Campus, der seine Arbeit Anfang 2019 aufgenommen hat. Es handelt sich um ein Netzwerk von Akteuren aus dem VBS, der Industrie und von Hochschulen zum Monitoring von technologischen CyberTrends, zum gemeinsamen Aufbau von Wissen und Expertise und zur Förderungen des Nachwuchses. Der Cyber-Defence-Campus ist bei Armasuisse Wissenschaft +Technologie in Thun angesiedelt und besteht aus ca. 15 Expertinnen und Experten, die eng mit den beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen zusammenarbeiten. Dieser innovative Ansatz soll es dem VBS ermöglichen, sich mit der Wirtschaft, den Hochschulen und den Betreibern kritischer Infrastrukturen eng zu vernetzen, am 19

SR 121

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Puls der Innovation im Cyber-Bereich zu bleiben und Konsequenzen für neue Fähigkeiten und einsatzfähige Lösungen abzuleiten.

4.3

Struktur

In der AO ist die Gliederung der Armee sowie die maximal fünfjährige Übergangsperiode festgelegt. Mit der Umsetzung der WEA-Strukturen der Armee, beispielsweise der Bildung des Kommandos Operationen und des Kommandos Ausbildung sowie der Neuunterstellung von grossen Verbänden und Organisationseinheiten, wurden die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen der einzelnen Verwaltungseinheiten neu definiert. Die daraus resultierenden neuen Abläufe sind mehrheitlich eingeführt, und die ersten Erkenntnisse aus der Umsetzung sind positiv.

Gemäss Übergangsbestimmung zur Umsetzung der WEA ist es geplant, bis 2023 ein Kommando Unterstützung aufzubauen. 2018 wurde dementsprechend ein Projekt zur Bildung eines neuen Kommandos Unterstützung lanciert, bestehend aus der Logistikbasis der Armee, der Führungsunterstützungsbasis und dem Bereich Sanität.

Derzeit werden verschiedene Varianten geprüft und einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen.

5

Nächste Berichterstattung an die eidgenössischen Räte

Der Bundesrat beabsichtigt, den nächsten Bericht gemäss Artikel 149b Absatz 1 MG wiederum auf die Umsetzung der WEA zu fokussieren und diesen nach Abschluss der Umsetzungsarbeiten an die eidgenössischen Räte zu überweisen, voraussichtlich also im Sommer 2023.

Das VBS wird den Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte bis dahin drei Zwischenberichte zum Umsetzungsstand der WEA vorlegen, jeweils im Sommer 2020, 2021 und 2022.

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