Tarifgenehmigung in der Privatversicherung (Art. 84, Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004, VAG; SR 961.01) Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die nachstehende Tarifgenehmigung, welche laufende Versicherungsverträge berührt, ausgesprochen: Verfügung vom

8. April 2019

Tarifvorlage der

AXA Leben AG, General Guisan-Strasse 40, 8401 Winterthur

in der Kollektiv-Lebensversicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge.

Mit Schreiben vom 11. Februar 2019 reichte die AXA Leben AG, General GuisanStrasse 40, 8401 Winterthur im Bereich der Risiken der beruflichen Vorsorge eine Eingabe für die Änderung des Kollektivtarifs mit Wirkung ab 1.1.2020 (kurz KT 2020) ein.

Die Änderungen betreffen: ­

die Aktualisierung der demografischen Grundlagen;

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Anpassungen am Modell der risikogerechten Tarifierung;

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Übernahme der Richtlinie zum SVV-Drehtürtarif für Invalidenleistungen;

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Anpassungen am Kostenmodell.

Für die Prüfung und Genehmigung von Tarifen gilt Artikel 38 VAG. Er sieht vor, dass sich genehmigungsfähige Tarife in einem Rahmen bewegen müssen, der einerseits die Solvenz des gesuchstellenden Versicherungsunternehmens und andererseits den Schutz der Versicherten vor Missbräuchen gewährleistet.

Die Gesuchstellerin hat mit ihrer Tarifeingabe den Nachweis erbracht, dass der Rahmen von Artikel 38 VAG eingehalten ist, weshalb die FINMA dem Gesuch um Tarifänderung mittels Verfügung vom 8. April 2019 zugestimmt hat.

Die Gesuchstellerin beabsichtigt, die genehmigten Tarifanpassungen per 1. Januar 2020 auf den gesamten Bestand (bisherige und neu abzuschliessende Verträge) anzuwenden.

Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt als Eröffnung der Verfügung. Personen, welche nach Artikel 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können die Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht, Abteilung II, Postfach, 9023 St. Gallen, unter Angabe des Wohnsitzes, resp. Sitzes, anfechten. Die Beschwerdeschrift ist innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung

2019-1644

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BBl 2019

zu enthalten. Während dieser Zeit kann die Verfügung bei der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, eingesehen werden.

28. Mai 2019

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Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA