Plangenehmigung im Asylbereich betreffend Gemeinde Chiasso (TI); Bundesasylzentrum «via Motta 1b» vom 23. Mai 2019

Gestützt auf das Gesuch des Staatssekretariats für Migration SEM vom 22. Oktober 2018 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die vorübergehende Erhöhung der Kapazität des Bundesasylzentrums «via Motta 1b» sowie das Aufstellen eines Containers unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.ejpd.admin.ch/ejpd/it/home/ aktuell/meldungen/2019/2019-05-28.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat EJPD, 3003 Bern, angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 95l AsylG1).

28. Mai 2019

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (SR 142.31)

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