Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Zweisimmen; Sanierung ehemaliger Schiessplatz Grubenwald vom 23. Mai 2019

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 8. Dezember 2018 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Altlastensanierung des ehemaligen Schiessplatzes Grubenwald in der Gemeinde Zweisimmen (BE) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

4. Juni 2019

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2019-1695

3547