zu 18.464 Parlamentarische Initiative Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes.

Erhöhung bei den Vollzeitstellen Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 29. November 2018 Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Dezember 2018

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 29. November 2018 betreffend die parlamentarische Initiative 18.464 «Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes. Erhöhung bei den Vollzeitstellen» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

7. Dezember 2018

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2018-3707

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BBl 2019

Stellungnahme 1

Ausgangslage

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) beantragt mit ihrer parlamentarischen Initiative 18.464 «Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes.

Erhöhung bei den Vollzeitstellen», die Verordnung der Bundesversammlung vom 13. Dezember 20131 über die Richterstellen am Bundesstrafgericht dahingehend zu ändern, dass die Höchstzahl der Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen in der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts von zwei auf drei erhöht wird.2 Das Parlament hat am 17. März 2017 beschlossen, dass am Bundesstrafgericht eine Berufungskammer geschaffen wird; es hat dazu höchstens zwei Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen sowie höchstens zehn nebenamtliche Richter und Richterinnen vorgesehen.3 Die Rekrutierung für die ordentliche Stelle in französischer Sprache erweist sich als sehr schwierig; drei Ausschreibungen sind bislang erfolglos geblieben. Aus diesem Grund muss die Berufungskammer am 1. Januar 2019 ihre Tätigkeit ohne ordentlichen Richter oder ordentliche Richterin in französischer Sprache aufnehmen.

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Stellungnahme des Bundesrates

In der Vergangenheit hat sich die Rekrutierung von französischsprachigen Richtern und Richterinnen am Bundesstrafgericht und am Bundesverwaltungsgericht schon öfters als schwierig erwiesen, und zwar unabhängig von den Stellenprozenten. Aus diesem Grund vermag aus der Sicht des Bundesrates eine Stellenaufstockung die bestehenden Rekrutierungsschwierigkeiten wohl nicht zu lösen, aber hoffentlich zu verringern.

Was die Befürchtungen einer allfälligen Unterbesetzung der Berufungskammer angeht, so schliesst sich der Bundesrat der Einschätzung an, die der Bundesgerichtspräsident gegenüber der Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung gegeben hat. Demnach lässt sich die Entwicklung der Geschäftslast der Berufungskammer gegenwärtig nicht verlässlich abschätzen.

Letztlich führt die Stellenaufstockung zu mehr Flexibilität bei der Rekrutierung und ermöglicht es auch, auf die Entwicklung der Geschäftslast rasch zu reagieren.

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SR 173.713.150 BBl 2019 359 AS 2018 1188

BBl 2019

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Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat hat den von der RK-N unterbreiteten Entwurf zur Änderung der Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesstrafgericht zur Kenntnis genommen; er hat weder besondere Bemerkungen dazu anzubringen noch stellt er einen Antrag.

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BBl 2019

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