Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen Die Verordnung sieht vor, dass der Bund auf Gesuch hin Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen finanziell unterstützen kann. Darunter fallen neben Massnahmen der Ausbildung und der Sensibilisierung namentlich auch passive Schutzmassnahmen baulicher und technischer Art vor Ort, wie beispielsweise Mauern, Zäune oder Überwachungskameras.

Datum der Eröffnung: 30. Januar 2019 Vernehmlassungsfrist: 7. Mai 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Telefon 058 462 41 37, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Februar 2019

2019-0313

Bundeskanzlei

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