19.034 Botschaft zu den Immobilien des Eidgenössischen Finanzdepartements für das Jahr 2019 (Immobilienbotschaft EFD 2019) vom 29. Mai 2019

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses über die Immobilien des Eidgenössischen Finanzdepartements für das Jahr 2019.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

29. Mai 2019

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2019-0196

4303

Übersicht Der Bundesrat beantragt einen Gesamtkredit «Bundesasylzentren» von 94,4 Millionen Franken, einen Gesamtkredit «Zivile Bauten» von 315,9 Millionen Franken und einen Zusatzkredit «Mietkosten Bundesgericht» von 22,2 Millionen Franken. Die Gesamtkredite für das Bundesamt für Bauten und Logistik umfassen die folgenden fünf einzeln spezifizierten Verpflichtungskredite, einen Rahmenkredit und einen Zusatzkredit.

Verpflichtungskredite in Mio. CHF

Mio. CHF

Gesamtkredit «Bundesasylzentren» (BAZ) Altstätten, 390 Schlaf- und 106 Arbeitsplätze

43,0

Le Grand-Saconnex, 250 Schlaf- und 12 Arbeitsplätze

27,3

Schwyz, 340 Schlaf- und 4 Arbeitsplätze

24,1

Gesamtkredit «Bundesasylzentren»

94,4

Gesamtkredit «Zivile Bauten» Magglingen, Ersatzneubau Leistungsdiagnostik und Regeneration

41,7

Zollikofen, Neubau Verwaltungsgebäude 3. Etappe

114,2

Rahmenkredit «Zivile Bauten»

160,0

Gesamtkredit «Zivile Bauten»

315,9

Luzern «Verlängerung Zumiete Bundesgericht»

22,2

Zusatzkredit «Mietkosten Bundesgericht»

22,2

4304

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Botschaft 1

Vorbemerkungen

1.1

Grundsätze

Generelle Immobilienpolitik Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) stellt mit seiner Immobilienpolitik die Wert- und Funktionserhaltung des von ihm betreuten Immobilienportfolios mit einem Anschaffungswert von rund 6,9 Milliarden Franken in den Vordergrund. Es verwendet dafür einen wesentlichen Teil der verfügbaren Voranschlagskredite.

Partnerschaft mit Privaten (Public Private Partnership, PPP) Im Hinblick auf die Ausschreibung der Bauarbeiten hat das BBL für die vorliegenden Projekte die Möglichkeit einer vertraglich geregelten, längerfristigen Partnerschaft mit Privaten (PPP) geprüft, wie dies in Artikel 52a der Finanzhaushaltsverordnung vom 5. April 20061 (FHV) vorgesehen ist.

Nachhaltigkeit Das BBL legt bei allen Bauvorhaben grossen Wert auf nachhaltiges Bauen. Aufgrund dieser Forderung werden Gebäude erstellt, die über ihren gesamten Lebenszyklus hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen genügen und somit die Auswirkungen auf künftige Generationen berücksichtigen.

1.2

Steuerung der Bauvorhaben

Grosse Bauvorhaben erfordern oft lange baurechtliche Auflage- und Genehmigungsverfahren, deren Dauer wegen möglicher Einsprachen und Rekurse nicht immer absehbar ist. Die Realisierung der Bauprojekte hängt nicht nur von den Verpflichtungskrediten und den Baubewilligungen ab, sondern auch von den verfügbaren Voranschlagskrediten.

Die Kosten für Vorstudien und Projektierungen der mit dieser Immobilienbotschaft beantragten Bauvorhaben wurden gemäss Artikel 28 Absatz 5 der Verordnung vom 5. Dezember 20082 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) aus den früher bewilligten Rahmenkrediten abgetreten.

1 2

SR 611.01 SR 172.010.21

4305

BBl 2019

1.3

Ausweis der Honorarleistungen

Auf Wunsch der Finanzkommission werden die Aufwände für Honorarleistungen bei allen einzeln spezifizierten Projekten separat ausgewiesen. In den Kapiteln «Finanzielle Auswirkungen» werden unter «Investitionen» die Honorare für die Ausführungsphase und unter «Abgrenzung» die Honorare für die Vorstudien und Projektierungen einzeln dargestellt.

2

Verpflichtungskredite für neue Bundesasylzentren (Staatssekretariat für Migration)

2.1

Ausgangslage

2.1.1

Asylgesetzrevision / Rahmenbedingungen

Das Parlament hat die mit der Botschaft des Bundesrates vom 3. September 20143 beantragte Änderung des Asylgesetzes vom 26. Juni 19984 (AsylG) ­ Neustrukturierung des Asylbereichs ­ am 25. September 20155 angenommen. Das Schweizer Stimmvolk hat am 5. Juni 20166 dieser Vorlage zugestimmt. Der Bundesrat hat am 8. Juni 2018 beschlossen, dass das revidierte Asylgesetz auf den 1. März 2019 abschliessend in Kraft gesetzt wird.7 Die Arbeitsgruppe Neustrukturierung des Asylbereichs (AGNA) hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit der Suche nach den notwendigen Standorten für die Bundesasylzentren und mit der Bereitstellung der Anlagen beauftragt.

Das Standortkonzept SEM umfasst die Gesamtheit der im Endausbau benötigten rund 18 Standorte, verteilt auf 6 Regionen. Insgesamt sind 5120 Schlafplätze für Asylsuchende und die entsprechenden Arbeitsplätze zu schaffen.

Für Bauten und Anlagen, die dem Bund zur Unterbringung Asylsuchender oder zur Durchführung von Asylverfahren dienen, ist eine Plangenehmigung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) erforderlich (Art. 95a Abs. 1 AsylG).

Die Plangenehmigung setzt gemäss Artikel 95a Absatz 4 AsylG grundsätzlich einen Sachplan nach dem Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 19798 voraus. Der Sachplan Asyl (SPA) wurde am 20. Dezember 2017 durch den Bundesrat verabschiedet. Die Gesetzesbestimmungen zum Plangenehmigungsverfahren (Art. 95a­95l AsylG) und die Verordnung vom 25. Oktober 20179 über das Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich (VPGA) wurden auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.

3 4 5 6 7 8 9

BBl 2014 7991 SR 142.31 BBl 2015 7181 BBl 2016 6779 AS 2018 2855; vgl. für frühere Teilinkraftsetzungen dieser Asylgesetzänderung, AS 2016 3126, 2017 6171.

SR 700 SR 142.316; AS 2017 6171, 6175

4306

BBl 2019

2.1.2

Kostendach und Kennzahlen

Die Investitionen für die bereitzustellenden Bundesasylzentren richten sich nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten. Wo möglich werden Grundstücke oder Anlagen im Eigentum des Bundes genutzt.

Der Investitionsbedarf für die Realisierung der Bundesasylzentren im Sinne eines Kostendachs beträgt gemäss Botschaft zur Neustrukturierung des Asylbereichs 583 Millionen Franken. Diese Berechnung basiert auf den Kennwerten für den Investitionsbedarf pro Schlaf- oder Arbeitsplatz gemäss Ziffer 5.1.8 der genannten Botschaft. Für die betriebswirtschaftliche Beurteilung der Projekte werden die Kostenziele gemäss der Fussnote 77 und die finanziellen Aufwendungen für die verschiedenen Projekte mittels Kennzahlen verglichen.

Übersicht über die Projekte dieser Immobilienbotschaft mit Kostenzielgrösse: Projekte

SP

AP

Kostenziel

Projektkosten

(Fussnote 77)

BR-Zins

Investitionen10

Total

Altstätten Le GrandSaconnex Schwyz

390 250

106 12

57 400 000 31 200 000

­ 500 000

52 800 000 30 800 000

52 800 000 31 300 000

340

4

41 200 000

­

27 100 000

27 100 000

Total

980

122

129 800 000

110 700 000

111 200 000

500 000

Legende: SP = Schlafplätze; AP = Arbeitsplätze; BR-Zins über 25 Jahre

Eine Kennzahl erlaubt es, zu beurteilen, ob das in der Botschaft zur Asylgesetzrevision postulierte Kostendach eingehalten wird. Um den Vergleich von Mietlösungen über eine Nutzungsdauer von 25 Jahren mit der Unterbringung in bundeseignen Objekten zu ermöglichen, wird die projektspezifische Kennzahl wie folgt ermittelt: Miete für 25 Jahre + Investitionen Anzahl Schlaf- und Arbeitsplätze Der Durchschnittswert über das gesamte Programm beläuft sich auf 98 200 Franken und berechnet sich wie folgt: Kostendach von 583 Mio. CHF 5120 Schlaf- und 81811 Arbeitsplätze

10 11

Inkl. Projektierungsarbeiten und allfällige Landkäufe.

Setzt sich zusammen aus 630 AP gemäss Botschaft zur Neustrukturierung des Asylbereichs plus 188 verschobenen AP von Wabern in die neuen BAZ.

4307

BBl 2019

Legende: Schwarz sind in früheren Immobilienbotschaften bewilligte Projekte bzw. Verpflichtungskredite, grau sind die beantragten Projekte in der vorliegenden Immobilienbotschaft 2019.

Die Interpretation der Kennzahlen ist bei den nachfolgenden Projekten unter finanzielle Auswirkungen aufgeführt.

Das Kostendach von 583 Millionen Franken kann aus heutiger Sicht eingehalten werden, sofern keine unerwarteten Kostentreiber wie teure Übergangslösungen oder Projektänderungen notwendig werden.

2.1.3

Stand der Umsetzung und Planung

Der Stand der Umsetzung ist wie folgt (Stand März 2019): Region Westschweiz In Betrieb sind die Standorte Giffers/FR (BAZoV12), Les Verrières/NE (BesoZ13) und Vallorbe/VD (BAZoV). Am Standort Boudry/NE (BAZmV14) sind einzelne Anlagen in Betrieb und andere noch im Bau. In Planung und Teil dieser Immobilienbotschaft ist das Projekt in Le Grand-Saconnex/GE.

12 13 14

BAZoV: Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion.

BesoZ: Besonderes Zentrum ­ zur Unterbringung von Asylsuchenden, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden.

BAZmV: Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion.

4308

BBl 2019

Region Nordwestschweiz In Betrieb sind die Standorte Basel/BS (BAZmV) und als Übergangslösung Allschwil/BL (BAZoV). Im Bau ist der Standort Flumenthal/SO (BAZoV) sowie Teile des Standortes Basel/BS. Der Standort eines weiteren Zentrums ist noch offen.

Region Bern In Betrieb sind die Standorte Bern/BE (BAZmV) und Kappelen/BE (BAZoV). In Kappelen/BE ist ein Teil noch im Bau. Bund sowie Kanton und Stadt Bern haben beschlossen, eine Anschlusslösung für den befristeten Standort Bern zu suchen.

Region Zürich In Betrieb und teilweise noch im Bau sind die Standorte Zürich (BAZmV) und Embrach (BAZoV). In Planung ist der Standort Rümlang (BAZoV).

Region Tessin und Zentralschweiz In Betrieb sind die beiden Standorte Chiasso/TI (BAZmV) und Glaubenberg/OW (BAZoV). Beide Standorte sind Übergangslösungen. In Planung sind die Standorte Balerna/Novazzano/TI (BAZmV) und Schwyz SZ (BAZoV); Letzterer ist Teil dieser Immobilienbotschaft.

Region Ostschweiz In Betrieb ist die Übergangslösung in Altstätten/SG (BAZmV) sowie der Standort Kreuzlingen/TG (BAZoV). In Planung ist das Projekt in Altstätten/SG, das Teil dieser Immobilienbotschaft ist.

Um Asylsuchende unterzubringen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährden, sind Bund und Kantone gemäss Auftrag der AGNA gehalten, den Standort eines zweiten besonderen Zentrums nach Artikel 24a AsylG zu bestimmen.

2.1.4

Public Private Partnership (PPP)

Die Prüfung sämtlicher SEM-Projekte hat ergeben, dass aufgrund der speziellen Nutzung keine Bindung an PPP-Partner möglich ist. Der Spielraum bei den Lösungsansätzen ist zu gering. Standorte und Umfeld werden aufgrund von Verhandlungen zwischen Bund, Kantonen und Standortgemeinden vorgegeben. Die für einen privaten PPP-Partner benötigte langfristige Sicherheit, um den Lebenszyklus eines Vorhabens optimal zu berücksichtigen, kann nicht gewährleistet werden.

4309

BBl 2019

2.2

Altstätten, Neubau Bundesasylzentrum

Benutzer:

Staatssekretariat für Migration, SEM «Altstätten, Neubau Bundesasylzentrum»: 43,0 Mio. CHF (Projekt-Nr. 8251.002)

2.2.1

Ausgangslage

In der Asylregion Ostschweiz wird das dauerhafte «Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion» (BAZmV) in Altstätten SG neu erstellt. Das neue BAZmV wird voraussichtlich Anfang 2023 in Betrieb genommen.

Für die abschliessende Inkraftsetzung des revidierten Asylgesetzes auf den 1. März 2019 wurde im ehemaligen Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) in Altstätten eine Übergangslösung bereitgestellt. Diese ist nicht Bestandteil dieser Immobilienbotschaft und wurde über einen Rahmenkredit «Neue Bundesasylzentren» finanziert.

Gemäss der Vereinbarung mit dem Kanton St. Gallen und der Gemeinde Altstätten wird nach der Inbetriebnahme des BAZmV das ehemalige EVZ geschlossen und das entsprechende Grundstück an die Stadt Altstätten verkauft. Der Neubau des dauerhaften BAZmV bietet gegenüber der Übergangslösung langfristig aus organisatorischer, baulicher und wirtschaftlicher Sicht Vorteile.

2.2.2

Projektbeschrieb

Grundsätzliches Als Standort ist die vom Bund erworbene Parzelle neben dem Regionalgefängnis Altstätten SG vorgesehen. Er ist mit einer Buslinie erschlossen und verfügt über einen guten Zugang zum Strassennetz.

2018 wurde ein Gesamtleistungswettbewerb mit selektivem Verfahren durchgeführt.

Dadurch wurde eine wirtschaftliche, baulich und betrieblich optimierte Lösung gefunden.

Nutzung und Raumprogramm Das BAZmV verfügt über 390 Schlafplätze und 106 Arbeitsplätze. Es ist einerseits für die Durchführung der Asylverfahren und andererseits für die Unterbringung der Asylsuchenden konzipiert. Das Raumprogramm beinhaltet die Räume für den Eintritts- und Registrierungsprozess, die Büroarbeiten, den Aufenthalt, die Verpflegung sowie die Schlafplätze. Das Grundstück verfügt über genügend Fläche für einen geeigneten Aussenraum.

Spezielle Herausforderungen Der hohe Grundwasserspiegel sowie die Bodenbeschaffenheit erfordern spezifische Massnahmen bezüglich Fundation und Hochwasserschutz. Neben der Parzelle befindet sich ein Schiessplatz. Durch eine geschickte Positionierung des Baukörpers auf dem Areal können die Lärmschutzmassnahmen minimiert werden.

4310

BBl 2019

2.2.3

Termine

Im Terminplan sind die einzelnen Phasen wie folgt vorgesehen: ­ Vorbereitung der Ausführung

2019­2020

­ Ausführung und Inbetriebnahme

2020­2023

2.2.4

Finanzielle Auswirkungen

Kennzahl Die projektspezifische Kennzahl von rund 106 500 Franken liegt über dem Durchschnittswert von 98 200 Franken. Dies lässt sich mit den Massnahmen für die Verbesserung des Baugrundes und mit dem Landkauf begründen.

Betriebskosten Die jährlichen Betriebskosten werden mit 1 000 000 Franken veranschlagt.

Investitionen Aufgrund des Angebots des Totalunternehmers werden die Investitionen wie folgt veranschlagt: CHF

­ Investitionen nach Baukostenplan 1­6

36 800 000

­ Erstausstattung

2 300 000

­ Zwischentotal

39 100 000

­ davon Honorare 3,1 Mio. CHF ­ Kostenungenauigkeit 10 % Verpflichtungskredit «Altstätten, Neubau Bundesasylzentrum»

3 900 000 43 000 000

Schweizerischer Baupreisindex, Ostschweiz, Neubau Bürogebäude Indexstand: April 2018 = 97,6 (Basis Oktober 2015 = 100,0)15

Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten werden bis und mit Ausschreibung 16 3,1 Millionen Franken ausgegeben. Der Kaufpreis des Landes von 6,7 Mio. Franken und die Projektierungsarbeiten wurden über Rahmenkredite «Neue Bundesasylzentren» aus früheren Immobilienbotschaften bewilligt.

15 16

Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung.

SIA-Phase 41

4311

BBl 2019

2.3

Le Grand-Saconnex, Neubau Bundesasylzentrum

Benutzer:

Staatssekretariat für Migration, SEM «Le Grand-Saconnex, Neubau Bundesasylzentrum»: 27,3 Mio. CHF (Projekt-Nr. 8252.001)

2.3.1

Ausgangslage

In der Asylregion Westschweiz wird in Le Grand-Saconnex GE auf einer Baurechtsparzelle ein dauerhaftes «Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion» (BAZoV) neu erstellt. Voraussichtlich wird es im Jahr 2022 in Betrieb genommen.

2.3.2

Projektbeschrieb

Grundsätzliches Als Standort ist eine Parzelle im Eigentum des Kantons GE in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Genf Cointrin vorgesehen. Das Gebäude schliesst direkt an die ebenfalls neu zu erstellende «Police internationale» (PI) des Kantons Genf an.

Das Projekt wurde unter Mitwirkung des BBL in einem offenen Architekturwettbewerbsverfahren durch den Kanton Genf entwickelt.

Nutzung und Raumprogramm Das BAZoV verfügt über 250 Schlafplätze und 12 Arbeitsplätze. Es ist für die Unterbringung der Asylsuchenden konzipiert. Das Raumprogramm beinhaltet die Räume für den Eintritts- und Registrierungsprozess, die Büroarbeiten, den Aufenthalt, die Verpflegung sowie die Schlafplätze. Das Grundstück verfügt über genügend Fläche für einen geeigneten Aussenraum.

Grundelemente des Baurechtvertrags Der Kanton Genf gewährt der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein Baurecht über 30 Jahre. Der Baurechtzins beläuft sich auf jährlich 17 000 Franken.

Spezielle Herausforderungen Aufgrund der Nähe zum Flughafen gelten während Bau und Betrieb erhöhte Anforderungen an Sicherheit und Lärmschutz. Dies erfordert organisatorische und bauliche Massnahmen.

Weiter gibt es mit dem benachbarten Neubau «Police internationale» (PI) unter anderem Koordinierungsbedarf bezüglich Sicherheit, Baugrundsanierung, Verkehrsanbindung und Umgebungsgestaltung.

4312

BBl 2019

2.3.3

Termine

Im Terminplan sind die einzelnen Phasen wie folgt vorgesehen: ­ Vorbereitung der Ausführung

2018­2019

­ Ausführung und Inbetriebnahme

2020­2022

2.3.4

Finanzielle Auswirkungen

Kennzahl Die projektspezifische Kennzahl von rund 119 400 Franken liegt über dem Durchschnittswert von 98 200 Franken. Dies lässt sich mit den erhöhten Anforderungen bezüglich Sicherheit und Lärmschutz (Flughafen) begründen.

Betriebskosten Die jährlichen Betriebskosten werden mit 700 000 Franken veranschlagt.

Investitionen Aufgrund des Vorprojekts mit Kostenschätzung werden die Investitionen wie folgt veranschlagt: CHF

­ Investitionen nach Baukostenplan 1­6 ­ Erstausstattung ­ Zwischentotal ­ davon Honorare 2,7 Mio. CHF ­ Kostenungenauigkeit 15 % Verpflichtungskredit «Le Grand-Saconnex, Neubau Bundesasylzentrum»

22 500 000 1 200 000 23 700 000 3 600 000 27 300 000

Schweizerischer Baupreisindex, Genferseeregion, Neubau Bürogebäude Indexstand: April 2018 = 97,1 (Basis Oktober 2015 = 100,0)17

Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten werden bis und mit Ausschreibung 18 3,5 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten «Neue Bundesasylzentren» aus früheren Immobilienbotschaften EFD bewilligt.

17 18

Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung.

SIA-Phase 41

4313

BBl 2019

Baurechtszins Zusätzlich zu den Investitionen in das Bundesasylzentrum soll für das 2020 beginnende Baurecht ein Baurechtzins von 17 000 Franken pro Jahr vereinbart werden.

Vor Unterzeichnung des Baurechtvertrages ist gemäss geltendem Recht ein einzeln spezifizierter Verpflichtungskredit über 30 Jahre (inkl. 1 % Teuerungsanpassung pro Jahr) in der Höhe von 0,6 Millionen zu beantragen. Nach Ansicht des Bundesrates wäre es aber richtig, Baurechtverträge in Bezug auf die Pflicht zur Einholung eines Verpflichtungskredits gleich zu behandeln wie die anderen Ausnahmen nach Artikel 11 FHV: Bei Gesamtbeträgen unter 10 Millionen ist es auch bei Baurechtverträgen vertretbar, auf die Einholung eines Verpflichtungskredits zu verzichten. Diese Praxis hat der Bundesrat in der Immobilienbotschaft 2018 bereits für das Projekt «Magglingen, Neubau Ausbildungshalle» angewendet. Die entsprechende Revision von Artikel 11 FHV soll bei nächster Gelegenheit vorgenommen werden. Aufgrund dieser geplanten Anpassung der FHV wird auf die Einholung eines Verpflichtungskredites für das Baurecht in Le Grand-Saconnex verzichtet.

2.4

Schwyz, Ausbau Bundesasylzentrum

Benutzer:

Staatssekretariat für Migration, SEM «Schwyz, Ausbau Bundesasylzentrum»: 24,1 Mio. CHF (Projekt-Nr. 8246.003)

2.4.1

Ausgangslage

In der Region Tessin und Zentralschweiz ist in Schwyz SZ ein dauerhaftes «Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion» (BAZoV) vorgesehen.

Bis das Bundesasylzentrum in Betrieb gehen kann, wird mit dem Übergangsstandort Glaubenberg OW die nötige Anzahl Unterbringungsplätze temporär sichergestellt.

Der Übergangsstandort liegt in einem Moorschutzgebiet und ist nur befristet nutzbar. Ein dauerhaftes BAZoV bietet gegenüber einer Übergangslösung langfristig aus organisatorischer, baulicher und wirtschaftlicher Sicht Vorteile.

2.4.2

Projektbeschrieb

Grundsätzliches Als Standort ist das bundeseigene Areal «Wintersried» in der Gemeinde Schwyz vorgesehen. Die bestehenden Gebäude sollen so umgebaut werden, dass sie die Funktion als dauerhaftes Bundesasylzentrum erfüllen können. Zudem sind die wärmetechnische Sanierung sowie der Ersatz von sämtlichen Fenstern und der Haustechnik vorgesehen.

4314

BBl 2019

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat diesen Standort bisher abgelehnt. Der Bund ist daran interessiert, den Standort des dauerhaften BAZ in der Zentralschweiz zusammen mit den Kantonen sowie der Standortgemeinde einvernehmlich zu bestimmen. Daher wird der Bund auch weiterhin alternative Standortvorschläge der Kantone prüfen. Sollte eine dauerhafte Anschlusslösung an das befristete Zentrum auf dem Glaubenberg einvernehmlich bestimmt werden und termingerecht an einem anderen Standort realisierbar sein, würde der hier beantragte Verpflichtungskredit entfallen, und der Bundesrat würde einen neuen Verpflichtungskredit beantragen.

Nutzung und Raumprogramm Das BAZoV verfügt über 340 Schlafplätze sowie 4 Arbeitsplätze. Es ist zur Unterbringung der Asylsuchenden konzipiert. Das Raumprogramm beinhaltet die Räume für den Eintritts- und Registrierungsprozess, die Büroarbeiten, den Aufenthalt, die Verpflegung sowie die Schlafplätze. Das Grundstück verfügt über genügend Fläche für einen geeigneten Aussenraum.

Spezielle Herausforderungen Der Bund hat 2015 mit der Gemeinde Schwyz eine Absichtserklärung über die Errichtung eines Bundesasylzentrums unterzeichnet. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hingegen lehnt den Betrieb eines Bundesasylzentrums an besagtem Standort ab. Die Prüfung von Alternativstandorten in der Zentralschweiz war bisher erfolglos.

2.4.3

Termine

Im Terminplan sind die einzelnen Phasen wie folgt vorgesehen: ­ Vorbereitung der Ausführung

2018­2020

­ Ausführung und Inbetriebnahme

2020­2022

2.4.4

Finanzielle Auswirkungen

Kennzahl Die projektspezifische Kennzahl von rund 78 800 Franken liegt deutlich unter dem Durchschnittswert von rund 98 200 Franken. Die Kosten für Ausbau- und Sanierungsarbeiten in einem bestehenden Gebäude liegen tiefer als bei einem Neubau.

Betriebskosten Die jährlichen Betriebskosten werden mit 700 000 Franken veranschlagt.

4315

BBl 2019

Investitionen Aufgrund des Vorprojekts mit Kostenschätzung werden die Investitionen wie folgt veranschlagt: CHF

­ Investitionen nach Baukostenplan 1­6

19 500 000

­ Erstausstattung nach Baukostenplan 9

1 500 000

­ Zwischentotal ­ davon Honorare 2,1 Mio. CHF ­ Kostenungenauigkeit 15 % Verpflichtungskredit «Schwyz, Ausbau Bundesasylzentrum»

21 000 000 3 100 000 24 100 000

Schweizerischer Baupreisindex, Zentralschweiz, Neubau Bürogebäude Indexstand: April 2018 = 98,3 (Basis Oktober 2015 = 100,0)19

Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten werden bis und mit Ausschreibung20 3 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten «Neue Bundesasylzentren» aus früheren Immobilienbotschaften EFD bewilligt.

3

Verpflichtungskredite zivile Bundesbauten

3.1

Magglingen, Ersatzneubau Leistungsdiagnostik und Regeneration

Benutzer:

Bundesamt für Sport, BASPO «Magglingen, Ersatzneubau Leistungsdiagnostik und Regeneration»: 41,7 Mio. CHF (Projekt-Nr. 4266.077)

3.1.1

Ausgangslage

Das Nationale Sportzentrum in Magglingen (NSM) ist einer der vier Standorte des Bundesamtes für Sport (BASPO). Unter anderem beherbergt es die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen (EHSM). Diese befasst sich als einzige Schweizer Hochschule ausschliesslich mit Ausbildung, Forschung, Entwicklung und Dienstleistung im Bereich Sport und forscht im Nachwuchs-, Breiten- und Spitzensport.

19 20

Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung.

SIA-Phase 41

4316

BBl 2019

Das Ressort Leistungssport der EHSM unterstützt den Nachwuchsleistungs- und Spitzensport. Es erfüllt diese Aufgabe dank breitem interdisziplinären Fachwissen in der Sportwissenschaft und -medizin. Die dabei erarbeiteten Erkenntnisse dienen nicht nur dem Nachwuchsleistungs- und Spitzensport, sie werden auch in den Ausund Weiterbildungen im Jugend- und Erwachsenensport sowie in den Lehrgängen (Bachelor, Master) und der Trainerbildung der EHSM anwendungsorientiert weitergegeben.

Diese Leistungen werden heute im Gebäude «Hochschule Lärchenplatz» erbracht.

Untergebracht sind dort die Sportmedizin, die Leistungsdiagnostik, die Sportpsychologie und die Sportphysiotherapie sowie die Trainerbildung Schweiz und die Trainingswissenschaft.

Die Infrastruktur ist jedoch nicht mehr zeitgemäss: Der sanierungsbedürftige Gebäudekomplex aus dem Jahre 1967 kann seine Funktion nicht mehr genügend erfüllen. Insbesondere entspricht die Infrastruktur in den Bereichen Leistungsdiagnostik und Sportphysiotherapie nicht den heutigen Anforderungen.

Grundlage des Projekts ist der vom Bundesrat am 26. Oktober 2016 verabschiedete «Aktionsplan Sportförderung des Bundes» und das damit einhergehende «Immobilienkonzept Sport des Bundes»21. Das BBL wurde beauftragt, den Ersatzneubau Leistungsdiagnostik und Regeneration in die zivile Baubotschaft aufzunehmen.

3.1.2

Änderungen gegenüber dem Aktionsplan «Sportförderung des Bundes»

Das bereits weit fortgeschrittene Projekt Ersatzneubau Leistungsdiagnostik und Regeneration in Magglingen wird gegenüber dem Projekt Sanierung und Ausbau Schwimminfrastruktur und Garderoben (erste Etappe) in Tenero vorgezogen. Das Projekt in Tenero war in zwei Etappen geplant. Die Planung hat nun gezeigt, dass eine Etappierung des Projektes zu Mehrkosten und grossen Beeinträchtigungen im Betrieb führen würde. Entsprechend soll auf die Etappierung des Projektes verzichtet und eine Realisierung desselben in Form eines Gesamtprojekts «Ersatzneubau Schwimmsportzentrum» in der Immobilienbotschaft EFD 2021 beantragt werden.

Dies führt zum Abtausch und bedeutet eine Änderung gegenüber dem Aktionsplan «Sportförderung des Bundes».

3.1.3

Projektbeschrieb

Grundsätzliches Die neue Hochschule soll anstelle der heutigen Gebäude an der Alpenstrasse realisiert werden. Sie vereint die Bereiche Sportmedizin und Sportphysiotherapie, Leistungsdiagnostik mit Messhalle sowie die Bereiche Leitung, Sportpsychologie, Trainerbildung Schweiz und Trainingswissenschaft unter einem Dach.

21

www.baspo.admin.ch

4317

BBl 2019

Das vorliegende Projekt ist Resultat eines Architekturwettbewerbs, bei dem aus unterschiedlichen Lösungsansätzen das optimale und wirtschaftlichste Projekt ausgewählt wurde. Der Planungsstand entspricht einem Bauprojekt mit Kostenvoranschlag.

Nutzung und Raumprogramm Die Konzentration der genannten Bereiche an einem Ort ermöglicht es, Synergien zu nutzen. Dies einerseits durch multifunktionelle Nutzungsmöglichkeiten, andererseits durch kurze Wege und einen vereinfachten Austausch unter den Bereichen. Die Bereiche Sportphysiotherapie und Sportmedizin, Leistungsdiagnostik mit Messhalle und die Büronutzung belegen jeweils eine Ebene des dreigeschossigen Gebäudes.

Die drei Ebenen und die Aussensportanlagen sind durch eine Treppenanlage im Hof miteinander verbunden.

Standards Das Gebäude wird nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit entwickelt und soll dem MINERGIE-P®-Standard entsprechen.

Spezielle Herausforderungen Die bestehenden Nutzungen am Standort Hochschule Lärchenplatz müssen für den Abbruch und Neubau provisorisch ausgelagert werden. Die hierfür notwendigen Provisorien sind nicht Gegenstand der vorliegenden Botschaft.

3.1.4

Termine

Im Terminplan sind die einzelnen Phasen wie folgt vorgesehen: ­ Vorbereitung der Ausführung

2018­2019

­ Ausführung und Inbetriebnahme

2020­2023

3.1.5

Finanzielle Auswirkungen

Wirtschaftlichkeit Die ausgewiesenen Investitionskosten entsprechen der Vorgabe aus dem Immobilienkonzept Sport des Bundes.

Public Private Partnership Die Übertragung von Dienstleistungen, insbesondere solchen des Betriebs im Kontext der Gesamtareal-Bewirtschaftung, ist durch die umfangreichen spezifischen Vorgaben und Anforderungen an den Betrieb wenig sinnvoll. Der Spielraum bei den Lösungsansätzen ist gering und das Projekt für eine PPP-Lösung deshalb nicht geeignet.

4318

BBl 2019

Betriebskosten Die jährlichen Betriebskosten werden mit 970 000 Franken veranschlagt, davon 270 000 Franken für das BBL und 700 000 für das BASPO.

Investitionen Aufgrund des Projektes mit Kostenvoranschlag werden die Investitionen wie folgt veranschlagt: CHF

­ Investitionen nach Baukostenplan 1­6 ­ Erstausstattung ­ Zwischentotal ­ davon Honorare 3,5 Mio. CHF ­ Kostenungenauigkeit 10 % Verpflichtungskredit «Magglingen, Ersatzneubau Leistungsdiagnostik und Regeneration»

36 200 000 1 700 000 37 900 000 3 800 000 41 700 000

Schweizerischer Baupreisindex, Espace Mittelland, Neubau Bürogebäude Indexstand: April 2018 = 97,6 (Basis Oktober 2015 = 100,0)22

Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten werden bis und mit Ausschreibung23 4 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienbotschaften EFD bewilligt.

22 23

Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung.

SIA-Phase 41

4319

BBl 2019

3.2

Zollikofen, Neubau Verwaltungsgebäude 3. Etappe

Benutzer:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, EDA «Zollikofen, Neubau Verwaltungsgebäude 3. Etappe»: 114,2 Mio. CHF (Projekt-Nr. 1502.006)

3.2.1

Ausgangslage

Am 11. Mai 2011 hat der Bundesrat die Grundsätze für die Unterbringung der zivilen Bundesverwaltung, das Unterbringungskonzept 2024 (UK 2024) vom 15. April 2011, zur Kenntnis genommen und das EFD beauftragt, dieses umzusetzen.

Mit dem UK 2024 verfolgt das BBL das Ziel, die Unterbringungskosten im Raum Bern langfristig zu reduzieren. Die Arbeitsplätze sollen prioritär in Campus und in Clustern konzentriert werden. Der Neubau von Verwaltungszentren erlaubt nebst der Konzentration Synergieeffekte, hohe Energieeffizienz und polyvalente Nutzungsmöglichkeiten und führt zu tieferen Lebenszykluskosten.

Auf dem ehemaligen Industrieareal «Meielen» in Zollikofen, einer bundeseigenen Landreserve, hat das EFD (BBL) 2009 eine städtebauliche, parzellenübergreifende und übergeordnete Gesamtplanung konzipiert und schliesslich die erste von vier Bauetappen des Verwaltungsschwerpunktes Zollikofen realisiert. Diesen hat das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) 2013 bezogen. Die zweite Ausbauetappe, die dem Parlament im Rahmen der Immobilienbotschaft EFD 2017 vorgelegt wurde, wird derzeit für die Unterbringung des BIT und des ISC EJPD realisiert.

Vorgesehen für den Bezug der dritten Ausbauetappe sind verschiedene Direktionen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Ein bisheriger Standort kann so optimiert nachgenutzt und andere ineffiziente, sanierungsbedürftige sowie gemietete Gebäude können aufgegeben werden.

3.2.2

Projektbeschrieb

Grundsätzliches Das Projekt sieht die dritte Etappe, ein kompaktes, achtgeschossiges Gebäude sowie die gemeinsamen Untergeschosse der dritten und vierten Etappe vor. Die Untergeschosse bilden unter anderem den Abschluss zu den Geleisen der SBB und enthalten gemeinsame Infrastrukturen wie die Autoeinstellhalle. Der Neubau wird im architektonischen Ausdruck den Gebäuden der ersten und zweiten Ausbauetappe entsprechen und Aussenräume von hoher Aufenthaltsqualität schaffen. Er wird zukunftsgerichtete, innovative Büroräume mit hoher Arbeitsplatzqualität bieten und die Standards des EFD (BBL) sowie die Anforderungen der Benutzerorganisationen 4320

BBl 2019

erfüllen. Die Raumstrukturen ermöglichen eine flexible Nutzung sowie einfache und ressourcenschonende Anpassungen bei sich ändernden Bedürfnissen.

Nutzung und Raumprogramm Der Neubau der dritten Ausbauetappe weist eine Kapazität von 1039 Büroarbeitsplätzen mit entsprechenden Nebenräumen auf. Um moderne Zusammenarbeitsformen zu unterstützen, wird das bereits in den beiden ersten Etappen bewährte «Multispace»-Konzept realisiert. Weiter sind eine Cafeteria, Projekt- und Sitzungszimmer sowie Lager für den Logistikbetrieb und die Spedition vorgesehen.

Standards Der Neubau wird nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit entwickelt und im MINERGIE-P-ECO®-Standard errichtet. Er wird unter Berücksichtigung der gesamten Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert.

Spezielle Herausforderungen Das Areal Zollikofen weist als ehemaliges Industrieareal Belastungen des Bodens mit Kohlenwasserstoffen auf. Die entsprechenden Untersuchungen liegen vor.

Gemäss heutigem Wissenstand ergeben sich Kosten für die Entsorgung des belasteten Materials. Diese sind in die Projektkosten eingerechnet.

Die Nähe des Areals zu den Gleisfeldern der SBB erfordert spezielle bauliche und organisatorische Massnahmen.

3.2.3

Termine

Im Terminplan sind die einzelnen Phasen wie folgt vorgesehen: ­ Projektierung

2018­2019

­ Ausführung

2020­2023

­ Inbetriebnahme

3.2.4

2023

Finanzielle Auswirkungen

Wirtschaftlichkeit Nach der Inbetriebnahme des Neubaus werden mehrere unwirtschaftliche Gebäude aufgegeben und eines optimiert nachgenutzt. Damit reduzieren sich die jährlichen Zumietaufwände um rund 10 Millionen Franken.

Das Projekt leistet einen wesentlichen Beitrag für die Senkung der Investitionen pro Arbeitsplatz und der Betriebskosten pro m² Geschossfläche sowie die Erhöhung des Anteils der Arbeitsplätze in Bundeseigentum in den für das UK 2024 relevanten Gebäuden.

4321

BBl 2019

Die ausgewiesenen Investitionskosten entsprechen der Vorgabe des marktorientierten Mietermodells. Damit sind Kostentransparenz und Wirtschaftlichkeit der Investition sichergestellt.

Public Private Partnership Aufgrund der tiefen Finanzierungskosten des Bundes und der von Privaten erwarteten Rendite ist eine PPP-Lösung nicht wirtschaftlich.

Ausserdem hat das BBL detaillierte Standards definiert, um die zivile Bundesverwaltung möglichst nachhaltig unterzubringen. Der Spielraum bei den Lösungsansätzen ist gering und das Projekt für eine PPP-Lösung deshalb nicht geeignet.

Langfristige Bindungen an Vertragspartner sind zudem mit entsprechenden Risiken (bspw. Konkurs) behaftet. Diese Risiken müssen gedeckt werden, was die Kosten erhöht.

Aus den erwähnten Gründen soll dieses Projekt ausschliesslich mit bundeseigenen Mitteln realisiert werden.

Betriebskosten Die jährlichen Betriebskosten, basierend auf einem Ansatz von 60 Franken pro m2 Geschossfläche, werden mit rund 2 107 000 Franken veranschlagt.

Investitionen Aufgrund des Projektes mit Kostenvoranschlag werden die Investitionen wie folgt veranschlagt: CHF

­ Investitionen nach Baukostenplan 1­6

95 000 000

­ davon Vorleistungen 4. Etappe 11 Mio. CHF ­ Erstausstattung ­ Zwischentotal

8 800 000 103 800 000

­ davon Honorare 10,4 Mio. CHF ­ Kostenungenauigkeit 10 % Verpflichtungskredit «Zollikofen, Neubau Verwaltungsgebäude 3. Etappe» Schweizerischer Baupreisindex, Espace Mittelland, Neubau Bürogebäude Indexstand: April 2018 = 97,6 (Basis Oktober 2015 = 100,0)24

24

Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung.

4322

10 400 000 114 200 000

BBl 2019

Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten der dritten und vierten Etappe werden bis und mit Ausschreibung25 insgesamt 15,6 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienbotschaften EFD bewilligt.

3.3

Rahmenkredit zivile Bauten

Benutzer:

Zivile Bundesverwaltung im In- und Ausland «Rahmenkredit zivile Bauten 2019»: CHF 160 Mio.

Projekt-Nr. 620.2020

3.3.1

Abtretungen aus dem beantragten Rahmenkredit

Aus dem beantragten Rahmenkredit von 160 Millionen Franken werden Verpflichtungskredite für das Immobilienportfolio des BBL abgetreten.

Zum Immobilienportfolio des BBL gehören jene Immobilien, die für die Aufgabenerfüllung der zivilen Bundesverwaltung, der Bundesversammlung sowie der Parlamentsdienste, der eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausserparlamentarischen Kommissionen bestimmt sind. Die Abtretungen für den Bereich des Immobilienportfolios des BBL können wie folgt umschrieben werden:

25 26

­

bauliche Massnahmen in Bereichen wie Neu- und Umbau, Unterhalt und Rückbau, Sicherheitsmassnahmen, Notstrom-, Kommunikations- und Satellitenanlagen bis 10 Millionen Franken;

­

sämtliche nicht planbaren oder dringlichen Liegenschaftskäufe und die damit verbundenen Liegenschaftssanierungen sowie baulichen Anpassungen;

­

Erstausstattung von Neubauten und neu erworbenen Gebäuden sowie Ausstattung neuer Arbeitsplätze;

­

Vorstudien, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Expertisen, externe Beraterleistungen und anderes;

­

sämtliche Projektierungen von Vor- und Bauprojekten;

­

teuerungs- oder währungsbedingte Mehrkosten bei allen Bauprojekten früherer Botschaften bis und mit Immobilienbotschaft EFD 201326 (vgl. angepasste Regelung für neue Bauprojekte gemäss Ziff. 5.1.3);

­

nicht versicherte Schäden an Liegenschaften;

­

nicht kalkulierbare Kosten infolge spezieller Situationen bei Vorhaben im Ausland.

SIA-Phase 41 BBl 2013 3485

4323

BBl 2019

Die Höhe des zu beantragenden Rahmenkredits wird unter Berücksichtigung der mehrjährigen Investitionsplanung jährlich überprüft.

3.3.2

Finanzielle Auswirkungen

Investitionen Aufgrund der Planung Stand 31. Januar 2019 werden folgende Vorhaben über den beantragten Rahmenkredit zivile Bauten 2019 verpflichtet: CHF

EDA

34 440 000

Instandsetzungsmassnahmen

5 550 000

Um- und Neubauten

7 000 000

Projektierungen

5 540 000

Erstausstattung

1 350 000

Käufe Landwirtschaftliche Forschungsanstalten

15 000 000 1 390 000

Instandsetzungsmassnahmen

760 000

Projektierungen

630 000

Sport

45 807 000

Instandsetzungsmassnahmen

15 007 000

Um- und Neubauten

21 620 000

Projektierungen

9 180 000

Zoll

1 500 000

Um- und Neubauten

1 500 000

Übrige Bundesverwaltung Instandsetzungsmassnahmen Um- und Neubauten Projektierungen Erstausstattung

76 863 000 911 000 505 000 14 787 000 60 000

Käufe

35 600 000

Neue Nutzeranträge

25 000 000

Rahmenkredit zivile Bauten 2019

4324

160 000 000

BBl 2019

4

Zusatzkredit «Mietkosten Bundesgericht»

Benutzer:

Bundesgericht «Luzern, Verlängerung Zumiete Bundesgericht»: 22,2 Mio. CHF

4.1

Ausgangslage

Entsprechend seiner Stellung und seinen Aufgaben hat sich das Bundesgericht organisatorisch vom ursprünglichen Einkammergericht zu einem Gebilde mit sieben Abteilungen entwickelt: zwei zivilrechtliche, zwei öffentlich-rechtliche, eine strafrechtliche und zwei sozialrechtliche. Der Sitz des Bundesgerichts ist in Lausanne, und die beiden sozialrechtlichen Abteilungen sind in Luzern untergebracht.

Das Parlament hat mit dem neuen Bundesgerichtsgesetz vom 17. Juni 200527 (BGG) das vormalige Eidgenössische Versicherungsgericht per 1. Januar 2007 ins Bundesgericht integriert. Artikel 4 Absatz 2 BGG hält fest, dass eine oder mehrere Abteilungen des Bundesgerichts ihren Standort in Luzern haben. Eine allfällige Zusammenlegung der Standorte ist zurzeit politisch nicht gewünscht, und somit bleibt der Standort Luzern längerfristig bestehen.

Seit dem 1. März 2001 mietet die Eidgenossenschaft, vertreten durch das BBL, die Liegenschaft am Schweizerhofquai 6 in Luzern. Im Rahmen der Immobilienbotschaft 2015 hat das Parlament einen Verpflichtungskredit über 10,5 Millionen Franken für die Miete über fünf Jahre bewilligt, vom 1. März 2016 bis 28. Februar 2021.

Die vormalige Eigentümerin und Vermieterin, die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), hat die Liegenschaft im Jahre 2016 an die Swiss Prime Site Immobilien AG verkauft. Diese hat den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten übernommen.

4.2

Grundelemente des Mietvertrags

Der aktuelle Mietvertrag endet am 28. Februar 2021 und enthält eine Option mit zweimaliger Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils fünf Jahre zu den gleichen Bedingungen. Das Mietverhältnis ist im Grundbuch vorgemerkt, und die Mieterin verfügt über ein Vorkaufsrecht.

Ausbau des Edelrohbaus Das Gebäude wurde im Edelrohbau gemietet.

Mieterausbau Der Mieterausbau erfolgte bereits vor dem Einzug im Jahre 2002.

27

SR 173.110

4325

BBl 2019

Mietzinsanpassungen Der Mietvertrag wird jedes Jahr dem Landesindex der Konsumentenpreise angepasst.

Nebenkosten Die Nebenkosten sind im Voraus in vierteljährlichen Raten jeweils auf den Ersten des Monats auf Rechnungsstellung hin zahlbar. Über die vereinbarten Akontozahlungen für Nebenkosten ist aufgrund der tatsächlichen Aufwendungen durch die Vermieterin abzurechnen. Als Stichtag für die Abrechnung gilt der 30. Juni.

4.3

Termine

Das Inkrafttreten der ersten Verlängerungsoption ist per 1. März 2021 und jene der zweiten per 1. März 2026 vorgesehen.

4.4

Finanzielle Auswirkungen

Unterbringungskosten Der Mietzins und die Akonto-Nebenkosten betragen 2 060 000 Franken jährlich, wovon der Nettomietzins 2 010 000 Franken und die Akonto-Nebenkosten 50 000 Franken ausmachen. Für die Bemessung des Zusatzkredits wird von einer Teuerung (LIK) von 1 Prozent pro Jahr ausgegangen. Für die Mietdauer von zehn Jahren wird entsprechend ein Verpflichtungskredit von 22,2 Millionen Franken beantragt.

CHF

­ Mietkosten für Bundesgericht, Standort Luzern, für zehn Jahre ­ Anpassung Mietkosten (1 % p.a.)

Zusatzkredit «Luzern, Verlängerung Mietkosten Bundesgericht» Landesindex der Konsumentenpreise.

Indexstand: Oktober 2018: 115.5 (Basis Mai 1993: 100)28

28

Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung.

4326

20 600 000 1 600 000 22 200 000

BBl 2019

5

Auswirkungen

5.1

Auswirkungen auf den Bund

5.1.1

Personelle Auswirkungen

Das BASPO benötigt zur Sicherstellung des operativen Betriebs der neuen Infrastruktur (Ersatzneubau Leistungsdiagnostik und Regeneration) zusätzliche personelle Ressourcen. Diese Ressourcen werden zu einem späteren Zeitpunkt beantragt.

5.1.2

Finanzielle Auswirkungen

Betriebskosten Als Betriebskosten werden die jährlichen Ausgaben bezeichnet, die durch den bestimmungsgemässen Gebrauch eines Gebäudes entstehen. Dazu gehören die Ausgaben für die Ver- und Entsorgung, die Reinigung und Pflege, die Bedienung der technischen Anlagen, den laufenden Unterhalt (Wartung, Instandhaltung) und die Kontroll- und Sicherheitsdienste sowie die Abgaben und Beiträge. Die Betriebskosten werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen.

Investitionen Die Investitionen für die zivilen Immobilien werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen.

Übrige Kosten Die Kosten für Informatikkomponenten und die Anbindung an IT-Netze werden gemäss der Weisung vom 1. Januar 2009 über die Zusammenarbeit zwischen BBL und BIT in ihren Rollen als Leistungserbringer einerseits vom BBL, andererseits aber auch von den IT-Leistungserbringern und -nutzern budgetiert und übernommen.

5.1.3

Auffangen der Teuerung bei Bauprojekten

Mit der Immobilienbotschaft EFD 201429 wurde die Praxis für die Handhabung der Teuerung angepasst. Die Kostenungenauigkeit gemäss Norm des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) wird bei den einzelnen Vorhaben als Bestandteil des Verpflichtungskredits ausgewiesen (10 % bei Projekten mit Kostenvoranschlag und 15 % bei Vorprojekten mit Kostenschätzung).

Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Investitions- und Mietausgaben verstehen sich zudem inklusive Mehrwertsteuer zum aktuell gültigen Satz. Den Berechnungen liegt der lokale Baupreisindex zugrunde. Die weitere Teuerungsentwicklung ist in den ausgewiesenen Projektkosten nicht separat berücksichtigt. Teuerungsbedingte Mehrkosten werden in der Regel mit folgenden Massnahmen aufgefangen: 29

BBl 2014 3789

4327

BBl 2019

­

Kostenbewirtschaftung innerhalb der einzelnen Verpflichtungskredite im Rahmen der budgetierten Kostenungenauigkeit (10 % bzw. 15 %);

­

Kreditverschiebung zwischen den Verpflichtungskrediten gemäss Artikel 3 des beantragten Bundesbeschlusses.

Reichen diese Massnahmen nicht aus, so werden der Bundesversammlung in den entsprechenden Immobilienbotschaften EFD Zusatzkredite nach Artikel 27 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 200530 (FHG) beantragt.

Als Teuerung gilt die Preisentwicklung zwischen dem in der Immobilienbotschaft EFD ausgewiesenen Baupreisindex und dem Index zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten. Die gleiche Regelung gilt sinngemäss bei einer Anpassung des Mehrwertsteuersatzes.

Teuerungs- oder währungsbedingte Mehrkosten bei allen Bauprojekten früherer Botschaften bis und mit Immobilienbotschaft EFD 2013 werden weiterhin über einen der Rahmenkredite «zivile Bauten» abgedeckt (vgl. Ziff. 2.3.1).

5.2

Terminliche Auswirkungen

Bei den beantragten Projekten kann davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Ausführungsplanung, der Ausschreibung und der Realisierung termingerecht begonnen wird.

Es ist allerdings nicht auszuschliessen, dass sich einzelne Realisierungstermine aufgrund von Einsprachen und Rekursen in planungs- und baurechtlichen Auflage- oder Genehmigungsverfahren sowie bei der Ausschreibung der Arbeiten verschieben.

Verzögerungen können überdies entstehen, wenn die Voranschlagskredite in den kommenden Jahren nicht genügen, um neben den laufenden Projekten auch neue Projekte zu finanzieren.

6

Stand der Verpflichtungskredite

Im Verzeichnis «Stand der Verpflichtungskredite» zur Rechnung werden gemäss Artikel 26 FHG sämtliche laufenden und abgerechneten Verpflichtungskredite der Immobilienbotschaften EFD ausgewiesen.

30

SR 611.0

4328

BBl 2019

7

Rechtliche Aspekte

7.1

Rechtsgrundlagen

Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen.

Im Weiteren sind massgebend: ­

die Artikel 21­27 FHG;

­

Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. Juni 2004 31 über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten;

­

Artikel 28 VILB.

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der beantragten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung (BV)32.

7.2

Form des Erlasses

Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 163 Absatz 2 BV sowie von Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200233 die Form eines einfachen, nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses zu geben.

7.3

Ausgabenbremse

Die mit der vorliegenden Immobilienbotschaft beantragten Verpflichtungskredite sind, nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV, der Ausgabenbremse unterstellt.

31 32 33

SR 611.051 SR 101 SR 171.10

4329

BBl 2019

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