Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) Der Vorentwurf des Gesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern ­ Leben retten». Dieser führt die erweiterte Widerspruchslösung auf Gesetzesstufe ein. Dabei werden die Rolle der Angehörigen sowie sämtliche weitere Elemente, die für die Ausgestaltung der Widerspruchslösung zentral sind, geregelt und deren Verfassungsmässigkeit sichergestellt.

Datum der Eröffnung: 13. September 2019 Vernehmlassungsfrist: 13. Dezember 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Biomedizin, Service Center, 3003 Bern, Telefon 058 463 51 54, Fax 058 463 62 33, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

24. September 2019

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Bundeskanzlei

2019-3134