Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Armeelogistikcenter Othmarsingen, Aussenstelle Emmen; Ausbau und Sanierung der Logistikinfrastruktur Mitwirkung und Anhörung vom 3. Dezember 2019 Gemeinden:

Emmen, Rothenburg

Gesuchstellerin:

armasuisse Immobilien, Baumanagement Zentral

Gesuchsunterlagen:

­ Projektdossier vom 19. November 2019 inkl. Beilagen ­ Umweltverträglichkeitsbericht vom 10. September 2019

Gegenstand:

­ Neubau eines vollautomatisierten Containerstützpunkts entlang der Bahnlinie, Rückbau der bestehenden Hallen 11/13 (Etappe 1); ­ Neubau von 2 Gebäuden (Werkstatt mit Ersatzteillager, Bürogebäude) anstelle bereits bestehender Gebäude (Etappe 2); ­ Nutzungsgerechte Minimalsanierung der restlichen Gebäude auf dem Areal (Etappe 2).

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10) und der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51). Leitbehörde für das Verfahren ist das Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern.

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit ArtiAnhörungsverfahren: kel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei den Gemeinden Emmen oder Rothenburg schriftliche Anregungen einzureichen.

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP):

2019-3976

Das Projekt unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung gemäss dem Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01). Der Umweltverträglichkeitsbericht ist Teil der Gesuchsunterlagen.

8111

BBl 2019

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 4. Dezember 2019 bis 20. Januar 2020 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: Gemeindeverwaltung Emmen, Rüeggisingerstrasse 22, 6020 Emmenbrücke; Gemeindeverwaltung Rothenburg, Stationsstrasse 4, 6023 Rothenburg. Zusätzlich können in diesem Zeitraum die Gesuchsnterlagen bei der Gemeinde Emmen online eingesehen werden (www.emmen.ch, Rubrik Bauen, Baubewilligungswesen, Planauflage).

Aussteckung/ Profilierung:

Die äusseren Umrisse der geplanten Tiefbauten und Terrainveränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt, die Hochbauten profiliert.

Einsprachen:

Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist zuhanden der Genehmigungsbehörde erhoben werden. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 126f Abs. 2 MG in Verbindung mit Art. 39­41 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Artikel 41 EntG.

Einwände betreffend die Aussteckung/Profilierung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist, beim Generalsekretariat VBS vorzubringen.

3. Dezember 2019

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport