Öffentliche Auflage Rodungsgesuch im Rahmen von Anpassungsarbeiten an der Nationalstrasse N03 beim Anschluss Urdorf Nord an der Bernstrasse vom 1. März 2019

Das Bundesamt für Strassen ASTRA reicht im Rahmen der Unterhalts- und Sanierungsarbeiten auf der Nationalstrasse N01 das vorliegende Rodungsgesuch ein: Im Rahmen von Anpassungsarbeiten an der N03 muss beim Anschluss Urdorf Nord an der Bernstrasse auf der Parzelle 5180 eine temporäre Rodung (85 m2) und eine definitive Rodung (101 m2) durchgeführt werden. Die notwendige Ersatzaufforstung erfolgt auf der Parzelle 1995 in der Gemeinde Oberengstringen.

Gestützt auf Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11) in Verbindung mit Artikel 46 der Nationalstrassenverordnung (NSV; SR 725.111), Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) sowie Artikel 5 der Verordnung über den Wald (WaV; SR 921.01) legt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) folgendes Rodungsgesuch öffentlich auf.

I Öffentlich Auflage Das Rodungsgesuch liegt während der Auflagefrist bei folgenden Stellen während der ordentlichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf: ­

Politische Gemeinde Urdorf, Planungsabteilung, Gebäude A, UG 12, Bahnhofstrasse 46, 8902 Urdorf

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Gemeindeverwaltung Oberengstringen, Kanzlei, 1. Stock, Büro 1.01, Zürcherstrasse 125, 8102 Oberengstringen

Die Auflagefrist dauert vom 19. März 2019 bis 17. April 2019 (30 Tage).

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BBl 2019

II Anhörung betroffener Dritter Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von der Rodung betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.

12. März 2019

Bundesamt für Strassen: Guido Biaggio Vizedirektor, Abteilungschef

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