Genehmigung Richtplan Graubünden, «Anpassung Zubringeranlage Tschierv Alp da Munt» Das UVEK hat am 2. Juli 2019 folgenden Beschluss gefasst: 1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 27. Juni 2019 wird die Richtplananpassung des Kantons Graubünden unter Vorbehalt der Ziffern 23 genehmigt.
2.
Die Erweiterung des Intensiverholungsgebiets Richtung Alp Champatsch (aktuell Vororientierung) wird aus dem Richtplan gestrichen.
3.
Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens sind die offenen Fragen zu den Auswirkungen des Seilbahnvorhabens auf die Populationen geschützter Vogelarten und zu allenfalls nötigen Schutzmassnahmen zu vertiefen.
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
Amt für Raumentwicklung des Kantons Graubünden, Grabenstrasse 1, 7001 Chur, Tel. 081 257 23 23
Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60
23. Juli 2019
2019-2382
Bundesamt für Raumentwicklung
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