Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben SBB Cargo/Swiss Combi (Art. 32 und 33, BG vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen [Kartellgesetz, KG; SR 251]) Am 4. November 2019 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung im oben genannten Zusammenschlussvorhaben erhalten. Demgemäss beabsichtigen die Schweizerischen Bundesbahnen SBB, die Planzer Holding AG und die CamionTransport AG Wil CT, die gemeinsame Kontrolle über die Schweizerischen Bundesbahnen SBB Cargo AG zu erwerben.

Es bestehen Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss in den Bereichen Güterverkehr auf der Schiene, Operateurleistungen und Umschlagsleistungen eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken könnte. Weiter bestehen Anhaltspunkte für die Begründung einer kollektiven Marktbeherrschung im Bereich der Umschlagsleistungen. Daher wird die Wettbewerbskommission die Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens auf den Wettbewerb vertieft prüfen.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat eintreffen. Sie können dem Sekretariat auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Hallwylstrasse 4 3003 Bern Parteirechte stehen gemäss Artikel 43 KG nur den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu.

10. Dezember 2019

2019-4050

Sekretariat der Wettbewerbskommission

8241