Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 13. November 2018 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes (KG) gegen folgende Schweizer Finanzinstitute eröffnet: Aduno Holding AG, Zürich, Credit Suisse (Schweiz) AG, Zürich, PostFinance AG, Bern, Swisscard AECS GmbH, Horgen, UBS Switzerland AG, Zürich.

Gegenstand des Verfahrens bildet ein mutmasslicher Boykott mobiler Bezahllösungen internationaler Anbieter wie Apple Pay und Samsung Pay durch die Untersuchungsadressatinnen. In diesem Verfahren wird geklärt, ob diese Schweizer Finanzinstitute, die ein bestimmtes Kreditkartenportfolio kontrollieren und/oder herausgeben, sowie mit der TWINT verflochten sind, eine Abrede getroffen haben, mobile Bezahllösungen internationaler Anbieter nicht zu unterstützen. Dieser mutmassliche Boykott erfolgt insbesondere dadurch, dass die Verfügungsadressatinnen ihre Kreditkarten nicht zur Verwendung mit Apple Pay und allenfalls weiteren mobilen Bezahllösungen internationaler Anbieter freigeben, um ihre Schweizer Lösung TWINT zu bevorzugen.

In der Untersuchung wird nun geprüft, ob die vorgenannten Schweizer Finanzinstitute tatsächlich unzulässige Abreden im Sinne von Artikel 5 KG getroffen haben.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Hallwylstrasse 4, CH-3003 Bern, Telefon 058 462 20 40, E-Mail: info@weko.admin.ch.

15. Januar 2019

2019-0058

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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