Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG): Meldeverfahren Um das Inverkehrbringen von Lebensmitteln gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip (CdD-Prinzip) zu vereinfachen, wird das Bewilligungsverfahren für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln nach dem CdD-Prinzip durch ein digitalisiertes Meldeverfahren ersetzt. Gleichzeitig wird die Bestimmung zu den Sprachanforderungen an Warnhinweise an die neue Lebensmittelgesetzgebung angepasst.

Datum der Eröffnung: 8. Dezember 2017 Vernehmlassungsfrist: 23. März 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Telefon 058 469 60 29, www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/Vernehmlassungen.html Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

19. Dezember 2017

2017-3432

Bundeskanzlei

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