Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Burgdorf (BE), Armeelogistikcenter Thun, Aussenstelle Burgdorf; Voraus- und Instandsetzungsmassnahmen vom 3. Oktober 2019

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 5. November 2018 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Voraus- und Instandsetzungsmassnahmen auf dem Areal der Aussenstelle (AS) Burgdorf unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

15. Oktober 2019

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

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2019-3382