Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben Sunrise/Liberty Global (Art. 32 und 33, BG vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen [Kartellgesetz, KG; SR 251]) Am 1. Mai 2019 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung im oben genannten Zusammenschlussvorhaben erhalten. Demnach beabsichtigt Sunrise Communications AG die Kontrolle über die Beteiligungsgesellschaft Liberty Global Europe Financing BV inklusive deren Tochterunternehmung UPC (Schweiz) GmbH zu erlangen.

Es bestehen Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss in den Bereichen Sportübertragungen im Pay-TV und IP-Interkonnektion eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken könnte. Zudem bestehen Anhaltspunkte für die Begründung oder Verstärkung einer kollektiven Marktbeherrschung zusammen mit Swisscom AG in den Bereichen Breitbandinternet, Festnetztelefonie, Übertragung von linearem Digital-TV sowie Übertragung von Video on Demand. Daher wird die Wettbewerbskommission die Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens auf den Wettbewerb vertieft prüfen.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (+41 58 462 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Hallwylstrasse 4 CH-3003 Bern Parteirechte stehen gemäss Artikel 43 KG nur den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu.

18. Juni 2019

4098

Sekretariat der Wettbewerbskommission

2019-1896