Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement STAF: Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen und Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern Mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) hat das Parlament unter anderem einen Abzug auf Eigenfinanzierung beschlossen. Der Bundesrat hat nun die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Zudem müssen aufgrund der STAF auch die Verordnungen des Bundesrates und des EFD über die pauschale Steueranrechnung (neu: Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern) angepasst werden.

Datum der Eröffnung: 10. April 2019 Vernehmlassungsfrist: 17. Juli 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

16. April 2019

2019-1175

Bundeskanzlei

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